Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie

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08.03.2014 09:33
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#51 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Richtig ! Aber deshalb sagt mir mein gesunder menschenverstand aber auch:
Da nicht sein kann was nicht sein darf ( raucher werden zu dampfern ) ist der verstand aber auch notwendige voraussetzung für die erfolgreiche umgehung bzw. revidierung der gesetze.
Weiter aufbegehren gegen solches politikgebahren bis hin zum zivvilen ungehorsam sind jetzt pflicht !

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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08.03.2014 09:34
#52 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Chandra im Beitrag #50
Wenn überhaupt jemand was rechtlich Relevantes dazu sagen kann, kann es nur ein Anwalt sein, der sich mit EU-Recht und dem Dampfen auskennt, sorry...

Und davon gibt es vielleicht zwei in Deutschland. Gysi werden wir uns nicht leisten können und das DETalk-Team versucht schon Alexander G. zu erreichen.

Was wir hier machen können, ist uns gute Fragen für einen RA auszudenken, der sich nur mit EU-Recht/Verfassungsrecht auskennt.

Zitat
Dass uns unser gesunder Menschenverstand sagt, das kann ja nicht sein, ist völlig irrelevant. Verstand ist keine notwendige Bedingung für die Gesetzgebung.


Das ist tragischerweise absolut richtig.


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08.03.2014 09:53
#53 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Moderatorin

Zitat von hansklein im Beitrag #45

Zitat
Ich nehme stark an, dass _die_ was Anderes meinen, eher die Befürchtung, dass man unkontrolliert bei jedem Zug eher mehr zu sich nimmt als weniger


Da fehlt noch die Definition wieviel Abgabe/pro Zug erlaubt ist. Der Nicorette Inhaler gibt 1 mg/Sprühstoß ab. Bei der E-Zigarette weiß mans nicht. Der eine Atomizer/Cartimozer/Selbstwicker gib mehr ab wie der andere - zusätzlich beeinflussbar durch z.b. Selbstwickeln, Art des Wickelmaterial, Ohmzahl des Verdampfers + Voltzahl des Akkuträgers usw.

Im Prinzip sollte 1 Zug = 0.x oder 1.x mg Abgabe entsprechen - konstant - also nicht mehr und nicht weniger . So denke ich ist das gemeint und damit - wie bei Arzneimitteln- in jedem Fall eine Dosierungsmöglichkeit geben die nachvollziehbar und für den Anwender unbedenklich sind. Wenn ich mich nicht irre ist der Parameter nicht geregelt.



Also ist das ganze Geschwafel aus dem medizinischen Bereich bzw. für Produkte aus der Medizin/Arzneimittel einfach rauskopiert worden!
Sie haben das vom Prinzip der NETs abgekupfert. Und das darf ja nicht sein, weil die Dampfe jetzt eben kein Arzneimittel darstellt!

Das wäre doch jetzt ein Angriffspunkt, oder? Weil KEINES der Geräte (auch nicht die Minis oder die von BT) können diese Auflage erfüllen!!!

Weiso soll ein Produkt, welches jetzt unter TP, also Tabakprodukte, fällt, medizinische Auflagen erfüllen? Das wäre mein Frage an einen Juristen

08.03.2014 10:56
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#54 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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( gelöscht )

Zitat von MarkPhil im Beitrag #27
Ich picke mir mal einen Punkt raus, der mir gerade auffällt.
Es ist ja wohl so, dass es hier ausschliesslich um das Verdampfen nikotinhaltiger Liquids geht und die Hardware nur deshalb mit drin hängt, weil da der Bestimmungszweck ausschlaggebend ist.

Es gibt aber durchaus viele Dampfer die nikotinfrei dampfen, das mache ich selber auch zu etwa 50%.
Was wäre denn rechtlich nötig, damit ein Händler mir eine Dampfe verkaufen darf, die nach der Regulierung nicht sicher ist, aber mit dem Bestimmungszweck nikotinfrei dampfen trotzdem erlaubt?


Das genau ist so ein Unsicherheitspunkt, der extrem schwer zu definieren ist. Mit JEDEM Verdampfungsgerät, dass nikotinfreie Liquide verdampfen KANN, KANN auch Liquid verdampft werden, MIT Nikotin. Die reine Definitionsfrage ist ergo - wie Du richtig festgestellt hast ( Bestimmungszweck ) keine Lösungsmöglichkeit. Hier liegt die Lösung alleine in der Technik. Es gibt durchaus technische Möglichkeiten, mit Elektronik und biochemischen Sensoren beispielsweise festzustellen, ob sich in einer Materialprobe eine bestimmte Chemikalie und wenn ja, auch in welcher Konzentration, drin is. Sowas ist mittlerweile Standard in der Medizintechnik, beispielsweise in subcutan eingesetzten Depot-Geräten, die beispielsweise ständig den Glucose- und Insulinspiegel eines Diabetikers messen und Insulin dem Bedarf nach abgeben. Sowas bekommt aber der normale Pflichtversicherte schon nicht mehr, weil irre teuer. Ein Verdampfungsgerät, welches Nikotin detektiert und bei Fund Nikotin zusperrt - JA, technisch machbar. Dieses Gerät würde sich allerdings im Hinblick aufs Rauchen von Zigaretten nicht nach wenigen Wochen oder Monaten armortosieren, sondern eher nach 5-6 Jahren...... . Das würde Dampfen zu einer Art " Extrem-Luxus " machen.

LG


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08.03.2014 11:39 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 11:41)
#55 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #54
Zitat von MarkPhil im Beitrag #27
Was wäre denn rechtlich nötig, damit ein Händler mir eine Dampfe verkaufen darf, die nach der Regulierung nicht sicher ist, aber mit dem Bestimmungszweck nikotinfrei dampfen trotzdem erlaubt?





....wissenschaftlich gesichert den Fakt herausstellen, dass wir alle noch "rauchen"...egal ob mit oder ohne Nikotin....und dieses "rauchen" basiert NUR auf der Funktionsweise der Produkte der "Nikotinersatztherapie":
Mit keinem davon kann man sichtbar "rumqualmen" (und das hat wirklich nichts mit dem Verbrennungsrauch zu tun...geht nur um die Funktion, eine sichtbare "Wolke" zu produzieren)

Dass "rauchen" schädlich ist, wissen wir alle (seit 1964).
Wer das WILL.....darf "rauchen" mit was er will und hat ein Recht darauf das zu bekommen, was er dazu braucht.
Und wenn wir nun unser "rauchen" ansehen: Das ist bis zu 99% weniger schädlich als Tabakzigaretten (und das werden die uns nehmen).

Es wurde Bedenken geäussert, dass wir uns bzw. die E-Zigarette dann auf eine Stufe mit der Tabakzigarette stellen würden.
Dafür klären wir doch auf....:
Wir haben ja keinen Tabak, sondern nur das Nikotin in Form von Dampf....und damit können wir "rauchen" (das geht weder mit Nikotinpflaster, Spray, Lutschtabletten oder Inhaler).

DAS meinen die mit "rauchen"! Unser "Rauchverhalten"....das sollen wir "aufhören"...und das hat keiner hier aufgehört.
Wenn nun jemand sagt, wir "rauchen" nicht mehr (und im Moment glauben das gefühlte 99% aller Dampfer)...geben wir denen das volle Recht, unsere "Dampf-Zigaretten" wegzuregulieren.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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08.03.2014 12:06 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 12:10)
#56 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Das siehst du glaub ich falsch Qualmwichtel.

Der Nichtraucherschutz wird noch weiter ausgedehnt werden in der Zukunft, sobals es irgendeine Möglichkeit dazu gibt ebenso wird die LEnkungsfunktion der Tabaksteuer weiter aufwärts benutzt werden, begründung dafür gibt die Schädigung durch Rauchen. Immer basierend auf den Hintergrund - Rauchen=Gefährlich, Rauchen=Tötet, Rauchen=Sucht ohne zu unterscheiden woher der Rauch kommt. Davor sollen die Gesetze auch schützen wie das Gericht in Köln zutreffend festgestellt hat. Der Begriff des Rauchens wurde mit der Tabakzigarette untrennbar verbunden. Selbst in den Gesetzen und vor allem in den Köpfen der Leut. Deshalk konnte der Gastwirt erfolgreich dagegen klagen das nicht gedampft werden darf in seiner Gaststätte.

Wenn du diese Unterscheidung nicht machst, sondern Tabak- und E-Zigarette gleichstellst obwohl sie nicht gleich sind - dann ist alles verloren. Jeder der Rauchen irgendwo verbietet ist im Recht weil ja genau dieser Schutz greift der Nichtraucherschutzgesetz verankert ist.

Das Rauchen und Dampfen - Tabakzigarette und E-Zigarette - muss juristisch einwandfrei getrennt werden sonst werden die Dampfer unverhälltnismäßig stark benachteiligt und da mit Leichtigkeit. Da hilft es nichts aufzuklären das es einen Unterschied mache "Ich rauche keinen Tabak" - ich "rauche" Liquid. Siehe Kräuterzigaretten. Die raucht "man" = Nichtraucherschutzgesetz - trotz nicht nikotinhaltig = harte Regeln.

Was wir tun ist nicht rauchen, es ist dampfen. Was von den meisten - nicht allen - praktiziert werden könnte - ist Suchtverlagerung. Ein Phöses Wort in der Suchtteraphie. Das ist auch schlimm wenn ein Süchtiger andere Möglichkeiten findet mit seiner Ursprungssucht umzugehen und diese verlagert. So sehen das einige Therapeuten und nach meiner Meinung einige Fanatissche Gegner. Dabei begeht nach meiner Ansicht jeder Süchtige eine Suchtverlagerung wenn er aufhört mit Sucht. Statt zu rauchen spielt er meinetwegen zur Abwechslung Karten = Sucht wird aufs Kartenspiel als Ersatzhandlung verlagert usw. Das zählt soweit ich verstanden habe nur nicht als so schlimm weil es die Ursprungshandlung - Zigarette zum Mund führen, inhalieren nicht nachahmt. Das wird beim Dampfen nat. getan.

Was passieren miüsste ist die koreckte Definition für das Dampfen und damit automatisch die Feststellung das es nicht rauchen ist und damit die Ausklammerung aus - TRL und Medizingedanken - Dampf heilt nix.

Die Feststellung der wirklich gegebenen Schädlichkeit der E-Zigaretten ud feststellung eines evtl. gegebenen Suchtpotentials und das Verhälltnis davon zur Tabazigarette und zu Alkohol - Süchte sind in dieser Art ja nicht verboten, legale Sucht. Ist die Dampfe weniger gefährlich und stellt man fest das sie keine "Einstiegsdroge" ist für "harte Tabakzigaretten" gehört sie auch weniger hart reguliert.

Es gibst da ziemlich viele Faktoren die zu berücksichtigen wären, das ist ein Gund warum versucht wird die Dampfe in die TRL und am besten als Tabakprodukt und Rauchware oder als Medinzinprodukt einzuordnen. Die einfachsten, schon gegebenen Möglichkeiten für harte Regulierungen ohne noch großartig was begründen zu müssen.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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08.03.2014 12:25 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 12:26)
#57 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat
Also ist das ganze Geschwafel aus dem medizinischen Bereich bzw. für Produkte aus der Medizin/Arzneimittel einfach rauskopiert worden!
Sie haben das vom Prinzip der NETs abgekupfert. Und das darf ja nicht sein, weil die Dampfe jetzt eben kein Arzneimittel darstellt!

Das wäre doch jetzt ein Angriffspunkt, oder? Weil KEINES der Geräte (auch nicht die Minis oder die von BT) können diese Auflage erfüllen!!!



Obs rauskopiert wurde - keine Ahnung. Was es mit Arzneimittel zu tun hat? Wenig denk ich. Das ganze Thema wird sehr schwierig sein und ich pers. denke das es da noch einiges an Arbeit für Gerichte und Sachverständige geben wird, bestimmt auch Angriffspunkte. Du kannst aber auch mal die andere Seite betrachten, in aller Ruhe - unvoreingenommen.

Nikotin = Gift. Ab einer bestimmten Menge Gift = Wirkung. Wie bei Alkohol. Wie willst du jetzt jemand sagen das er sich in Gefahr begibt wenn er noch mehr - in unserem Fall dampft - wenn gar nicht klar ist wieviel Nikotin er aufnimmt/aufgenommen hat? Das hat nix mit Arzneimittel zu tun. Dafür müsstest du erst wissen wieviel er konsumiert. Im Moment kannst konsumieren was du willst, soviel wie du willst. Da gibts Leutz die pusten mit 50 Watt auf nem gewickelten Kay, GT oder sonstwas riesige Dampfmengen Nikotin in Räume. Kann man auf Youtube und in Foren sehen. Welche Menge nehmen diese auf im Verhälltnis zum "Normaldampfer" der mit seiner Ego vielleicht grad bei 5 Watt seine Nachfülldepots dampft. Ich pers. denke und befürchte das auch da erstmal der Rahmen festgesteckt werden muß und festgestellt werden muss wieviel Nikotin/Zug mit welchem Gerät bei welcher Zuglänge und Wicklung + Nik.gehalt tatsächlich konsumiert wird und wann die Wissenschaft das als "kritisch" betrachtet. Erst dann könnte überhaupt eine Aussage getroffen werden ob es nötig ist da was zu regeln und in welchem Umfang. Ist bei Alkohol auch der Fall wnn ich vergleiche. Da gibts die Promille.

Bei Dampfen kann ich behaupten das ich noch nicht viel Nikotin zu mir genommen habe auch wenn ich mit einer Nebelmaschine dampfe. Wissen obs stimmt tu ich erst wenn ich Nebenwirkungen spüre . aber dann auch nicht realistisch da der Körper schenbar Toleranzen entwickelt und sich an Niktin gewöhnt. Ich denke auch die Gegner der E-Zigarette haben sich das viel zu einfach vorgestellt. Ich geh davon aus das noch eine Menge geregelt und geklärt werden muß bevor klare Bestimmungen in Gesetze gefasst werden können.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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08.03.2014 13:09 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 13:12)
#58 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von hansklein im Beitrag #56
Das siehst du glaub ich falsch Qualmwichtel.


...ich habs vorher falsch gesehen..hier ist die komplette Verar....e.
Was unsere E-Zigarette signifikant von NETs unterscheidet....ist der sichtbare "Dunst/Rauch/Nebel/Schmauch".
Was heisst "smoke" übersetzt?

smoke - der Rauch
smoke - fume or vapor - der Dampf Pl.: die Dämpfe
smoke - der Dunst - e.g. von Tabakrauch Pl.: die Dünste
smoke - der Schmauch
smoke grenade - die Nebelkerze Pl.: die Nebelkerzen
http://dict.leo.org/#/search=smoke&searc...rdShowSingle=on

dagegengesetzt:
to quit smoking - Nichtraucher werden | wurde, geworden |

würde nun aber bedeuten, wenn man smoke=Dampf heranzieht:
Nichtdampfer werden.....to quit dampfen! (dafür bietet sich Nicorette Kaugummi oder Pflaster oder Lutschtabletten an.... )

Was das Thema "Passivrauchen" betrifft:
Dafür wollen die wieder Standard-Liquids und Standard-Verdampfer und nicht nachfüllbare Tanks ("wer weiss, was die da alles reinfüllen..und vielleicht schadet DOCH etwas Dritten")
Deswegen ist das eine Falle...ich verzichte lieber aufs E-Rauchen in Kneipen, wenn dadurch die Vielfalt der E-Zigaretten gefährdet ist (und das haben wir aktuell).
(ein geübter E-Raucher kann trotzdem überall unsichtbar dampfen)


Zitat von hansklein im Beitrag #56

Der Nichtraucherschutz wird noch weiter ausgedehnt werden in der Zukunft, sobals es irgendeine Möglichkeit dazu gibt ebenso wird die LEnkungsfunktion der Tabaksteuer weiter aufwärts benutzt werden, begründung dafür gibt die Schädigung durch Rauchen. Immer basierend auf den Hintergrund - Rauchen=Gefährlich, Rauchen=Tötet, Rauchen=Sucht ohne zu unterscheiden woher der Rauch kommt. Davor sollen die Gesetze auch schützen wie das Gericht in Köln zutreffend festgestellt hat.



Sie können uns rechtlich verbieten, WO wir "smoking" machen....(und das kann auch Dampf sein)...,aber nicht WAS.


Zitat von hansklein im Beitrag #56

Der Begriff des Rauchens wurde mit der Tabakzigarette untrennbar verbunden. Selbst in den Gesetzen und vor allem in den Köpfen der Leut. Deshalk konnte der Gastwirt erfolgreich dagegen klagen das nicht gedampft werden darf in seiner Gaststätte.



Zeit das zu ändern und nen Aufstand zu bauen (sachlich natürlich)
96% aller nicht aufhörwilliger Raucher wissen immer noch nicht, dass man ohne Verbrennungsrauch "rauchen" kann...dass man nur anständig Nikotin braucht (und das schadet nicht....das wissen die auch nich) und legger Geschmack und anständig Power (flash/throathit)
Irgendwie wissen Raucher noch gar nix...die meisten glauben, dass wir alle "aufhören" wollen (und das is nix für sie..aufhören..die wollen RAUCHEN).
Und die Gesundheitsbehörden und die Tabakindustrie hat den Rauchern beigebracht, dass "Rauchen" nach "Rauch" schmecken muss.
Äh...nö.....ich bin der Beweis dafür-)

Zitat von hansklein im Beitrag #56

Wenn du diese Unterscheidung nicht machst, sondern Tabak- und E-Zigarette gleichstellst obwohl sie nicht gleich sind - dann ist alles verloren.



Gugg ma genauer hin, was sie Rauchern beigebracht haben..wie sie weniger schädlich "rauchen" können (und das wollen viele RAucher, die nicht aufhören wollen:
Lightzigaretten mit abgesenktem Teer UND Nikotingehalt (ein RAucher braucht aber nen gewissen Nikotinpegel..kriegt er den nicht bei Lightzigaretten, raucht er sogar mehr von dem Lord-Ultra-Zeugs).
Stichwort: Nikotinaufnahmeregulation
ICH als nicht aufhörwillige Raucherin habe durch die E-Zigarette erlebt:
Genug Nikotin reicht mir zum "rauchen" und ich brauche keinen "Brandgeschmack" zum "Rauchen".
Und genau das reden sie den Rauchern ein.....seit 50 Jahren.

Wieviele Raucher wollen aktiv aufhören und suchen dafür eine Möglichkeit?
4 %...ganze 4% (und sehr Viele davon sind bei uns)
Der Rest der Raucher will nicht aufhören..oder irgendwann mal, aber nicht jetzt.
Es gab fast nur "Aufhörwillige" bei uns Dampfern....und das hat einen Grund:
Desinformation.

Zitat von hansklein im Beitrag #56

Das Rauchen und Dampfen - Tabakzigarette und E-Zigarette - muss juristisch einwandfrei getrennt werden sonst werden die Dampfer unverhälltnismäßig stark benachteiligt und da mit Leichtigkeit. Da hilft es nichts aufzuklären das es einen Unterschied mache "Ich rauche keinen Tabak" - ich "rauche" Liquid. Siehe Kräuterzigaretten. Die raucht "man" = Nichtraucherschutzgesetz - trotz nicht nikotinhaltig = harte Regeln.



Und ob das juristisch hilft:
Wer "rauchen" will..darf das...kann dir kein Staat der Welt verbieten....uns stehen tausende Giftstoffe zu neben der legalen Droge Nikotin (von der genug da sein muss für "smoking satisfaction"...auch das wollen die uns ja nicht geben...20mg-Grenze).
Wieviel Giftstoffe haben wir beim "Dampfrauchen"? Tausende weniger....irgendwie fast gar keine....aber selbst DIE sind denen noch nich gut genug (siehe TRL).
Standards wollen die..ich pfeif auf Standards als Raucherin!
"Smoke" war für mich anfangs wirklich "Nikotin rumqualmen"...sonst hätte ich keine E-Zigarette gekauft.


Zitat von hansklein im Beitrag #56

Was von den meisten - nicht allen - praktiziert werden könnte - ist Suchtverlagerung. Ein Phöses Wort in der Suchtteraphie.


In der Suchtforschung ist "Suchtverlagerung" ein Ausweichen von einem Suchtstoff auf einen anderen:
z.B. von Alkoholsucht auf Tablettensucht.
Wir haben den gleichen Stoff und tun das gleiche damit wie beim Tabakzigarettenrauchen: "smoke" (und das könnte auch Dampf sein)

Zitat von hansklein im Beitrag #56

Was passieren miüsste ist die koreckte Definition für das Dampfen und damit automatisch die Feststellung das es nicht rauchen ist und damit die Ausklammerung aus - TRL und Medizingedanken - Dampf heilt nix.



Die müssen die Definition von "Rauchen" ändern:
"Rauchen" ist das bewusste Inhalieren von Nikotin mittels Rauch von verbrennenden Pflanzenteilen ODER das bewusste Inhalieren von NIkotin mittels Dampfes (inhalativer Nikotinkonsum per Nikotinvernebelung).

Zitat von hansklein im Beitrag #56

Es gibst da ziemlich viele Faktoren die zu berücksichtigen wären, das ist ein Gund warum versucht wird die Dampfe in die TRL und am besten als Tabakprodukt und Rauchware oder als Medinzinprodukt einzuordnen.


Jup....hab fast alle Faktoren durch, die sie uns so hingeworfen haben (und wie Probleme aussehen).
Für mein Leben ist es nicht wichtig, wo ich "rauche" oder was Nichtraucher von mir denken...sondern dass ich das bekomme, was ich will...und das ist "Rauchen" in Form einer "Dampf-Zigarette".

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08.03.2014 13:31
#59 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von hansklein im Beitrag #57
[quote]
Nikotin = Gift. Ab einer bestimmten Menge Gift = Wirkung. Wie bei Alkohol. Wie willst du jetzt jemand sagen das er sich in Gefahr begibt wenn er noch mehr - in unserem Fall dampft - wenn gar nicht klar ist wieviel Nikotin er aufnimmt/aufgenommen hat?




Kein Umsteiger wird mehr Nikotin zu sich nehmen als vorher mit Tabakzigaretten...das wissen die....da gibts viele Studien zur Nikotinaufnahmeregulation.
Die besagen:
Jeder Raucher reguliert seinen Nikotinbedarf automatisch...eine Überdosierung ist wenn, dann leichter und kurzer Natur (für ne Stunde Unwohlsein).
Aber man hört da automatisch auf zu "rauchen" (kennt sicher jeder hier..da Gefühl, wenns "genug" ist).

Dieses Wissen wurde unter den Teppich gekehrt von Pöla und Co.
Wie praktisch......so können sie nun die Nikotinmenge begrenzen und "konstante Nikotinlieferungen" sorgenvoll verlangen.

Dr. Gio Gori 1986:
Gio Gori has conducted studies on smokers taken off the street
smoking their own brands and has measured plasma nicotine levels .
Taking each sample from all tar and nicotine bands he has found
a steady state plasma nicotine content of 1 mg nicotine ± 1 .
This is independent of cigarette and tar yield .
http://legacy.library.ucsf.edu/tid/dfx76...i%20nicotine%22

..das erklärt auch bei vielen das Dauernuckeln...mit mehr Nikotin in den Liquids würde sich das relativieren.

Weitere Studie zur Nikotinaufnahmeregulation:
Bättig Nikotinaufnahmeregulation und Nikotin kaum suchterzeugend:
http://legacy.library.ucsf.edu/tid/nmp55...s%20nikotins%22

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08.03.2014 13:33
#60 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Glaub mir oder nicht das du damit scheiterst. du setzt dich selbst schon in die Illegalität: ((Dafür wollen die wieder Standard-Liquids und Standard-Verdampfer und nicht nachfüllbare Tanks ("wer weiss, was die da alles reinfüllen..und vielleicht schadet DOCH etwas Dritten")
Deswegen ist das eine Falle...ich verzichte lieber aufs E-Rauchen in Kneipen, wenn dadurch die Vielfalt der E-Zigaretten gefährdet ist (und das haben wir aktuell).
(ein geübter E-Raucher kann trotzdem überall unsichtbar dampfen)). Du weißt also das du etwas verbotenes erreichen möchtest.

Die Übersetzung ins Englische oder sonstige Sprachen ist Sinnfrei da wird auch dort unterschieden zwischen Rauch einer Tabakzigarette und Dampf einer Eisenbahnlok. Die Unterschiede erklär ich aber nicht. Für uns maßgebend ist die koreckte Fassung in Deutscher Sprache.

Die Suchtverlagerung ist deswegen gegeben da einige/viele/von mir aus fast alle oder die meisten vom Ursprung des Rauchens - der Verbrennung von Tabak - das Gesundheitsgefährdend und 3. schädigend ist ausweichen auf eine derzeit legale Möglichkeit die weniger gefährdend zu sein scheint ausweicht auf das Verdampfen vermeintlich weniger schädigender und ungefährlicherer Stoffe. Es wird wenn überhaupt lediglich das Rauchen nachgebildet. Die Vorgänge die sich im Körper abspielen unterscheiden sich, auch da wird mit Sicherheit noch mehr geforscht werden. Selbst die Nikotinabgabe /aufnahme ist nicht dieselbe. Die chemischen Vorgänge sind anders.

Rauchen im Sinne der Verbrennung von Tabakzigarette ist eben nicht Dampfen im Sinne von Verdampfen einer Flüssigkeit.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
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08.03.2014 13:37
#61 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #54
Es gibt durchaus technische Möglichkeiten, mit Elektronik und biochemischen Sensoren beispielsweise festzustellen, ob sich in einer Materialprobe eine bestimmte Chemikalie und wenn ja, auch in welcher Konzentration, drin is.


Das entspricht aber auch wieder der Forderung den Verwendungszweck dadurch zu bestimmen, dass jede andere Verwendung unmöglich gemacht wird.
Also etwa so wie fordern, dass nur Autos verkauft werden dürfen, die nicht anspringen, wenn sie bei Straftaten als Fluchtfahrzeug verwendet werden.

Man kann Nikotinlösung in jeder Nebelmaschine verdampfen, es gibt sogar schon Leute die das tatsächlich machen und Videos davon bei YT raufladen, aber Nebelmaschinen sind nicht verboten, da verlangt keiner, dass die Verdampfung von Nikotinliquid unmöglich sein muss, da reicht es, dass sie nicht zu diesem Zweck verkauft werden.


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08.03.2014 13:50 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 13:51)
#62 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von hansklein im Beitrag #60
Glaub mir oder nicht das du damit scheiterst. du setzt dich selbst schon in die Illegalität: Du weißt also das du etwas verbotenes erreichen möchtest.



"Rauchen" ist nicht verboten.
Man soll auch andere gesellschaftlich unfeine DInge an bestimmten Orten nicht machen...z.B. Nasebohren im EU-Parlament "g"

Zitat von hansklein im Beitrag #60

Die Übersetzung ins Englische oder sonstige Sprachen ist Sinnfrei da wird auch dort unterschieden zwischen Rauch einer Tabakzigarette und Dampf einer Eisenbahnlok. Die Unterschiede erklär ich aber nicht. Für uns maßgebend ist die koreckte Fassung in Deutscher Sprache.


..und darauf konnten die sich ausruhen...dass seit 50 Jahren nur das ins Deutsche übersetzt haben, was denen in den Kram passte.:
Was zählt, sind wissenschaftliche Fakten.
Ach ja....alle deutschen WIssenschaftler, welche die für uns wirklich wichtigen Fakten aussagten..landeten Ende der 80er am Pranger...sie hätten für die Tabakindustrie gearbeitet und sich kaufen lassen.
Nö....so war das nich ganz (wie wir E-Raucher heute wissen).

Zitat von hansklein im Beitrag #60

Die Suchtverlagerung ist deswegen gegeben da einige/viele/von mir aus fast alle oder die meisten vom Ursprung des Rauchens - der Verbrennung von Tabak - das Gesundheitsgefährdend und 3. schädigend ist ausweichen auf eine derzeit legale Möglichkeit die weniger gefährdend zu sein scheint ausweicht auf das Verdampfen vermeintlich weniger schädigender und ungefährlicherer Stoffe. Es wird wenn überhaupt lediglich das Rauchen nachgebildet. Die Vorgänge die sich im Körper abspielen unterscheiden sich, auch da wird mit Sicherheit noch mehr geforscht werden. Selbst die Nikotinabgabe /aufnahme ist nicht dieselbe. Die chemischen Vorgänge sind anders


Es ist keine Suchtverlagerung. Dieser Begriff wird oft fälschlich verwendet.
Was in der Suchtforschung eine Suchtverlagerung ist, habe ich oben erläutert.
Wir tun genau das gleiche mit dem gleichen Suchtstoff.
Lediglich tausende unnötige Verbrennuingsgiftstoffe substituieren wir (sprich: ersetzen) durch weentlich weniger belastenden Dampf.

Zitat von hansklein im Beitrag #60

Rauchen im Sinne der Verbrennung von Tabakzigarette ist eben nicht Dampfen im Sinne von Verdampfen einer Flüssigkeit.


Richtig..im chemisch/physikalischem Sinne...spielt aber keine Rolle im Sinne der Verhaltenspsychologie (da gehts nur um das, was man SIEHT..was MACHT jemand).
Warum raucht man Tabak?
Überwiegend wegen dem Nikotin....das wissen die auch (sagens uns aber nicht)...es steht überall:
"Nikotinkonsum fordert Hunderttausende Tote"

Auch ne Lüge...das Nikotin tötet uns ja nicht und macht uns nicht krank..Desinformation ohne Ende...im Deutschen.

Die Verbrennung spielt eben keine Rolle für uns selbst..nur im physisch medizinischem Sinne natürlich.
Das spielt NUR eine Rolle in Sachen NRSG....und das "Passivrauch-Problem "wurde auch erst aufgebauscht, als eben immer mehr Tabakkonzerne rauchlose Zigaretten auf den Markt bringen wollten "g"...
UNSER Recht müssen wir erst mal sichern, um ein Risikoverhalten ausführen zu dürfen.
Wir drücken im Deutschen jedoch aus, dass wir kein Risikoverhalten mehr wollen..und damit können die regulieren ohne Ende.
Bei Tabakrauchern?
Paar Bildchen und Warnhinweise drauf auf Schachteln.....Menthol verbieten (aber erst in 8 Jahren..bis dahin kann viel passieren)..ende.

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08.03.2014 14:07
#63 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #59
Taking each sample from all tar and nicotine bands he has found
a steady state plasma nicotine content of 1 mg nicotine ± 1 .

@Qualmwichtel
Das ist interessant, aber was bedeutet "± 1"? ± 1mg? ± 1%?


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08.03.2014 14:40 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 14:41)
#64 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #63
Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #59
Taking each sample from all tar and nicotine bands he has found
a steady state plasma nicotine content of 1 mg nicotine ± 1 .

@Qualmwichtel
Das ist interessant, aber was bedeutet "± 1"? ± 1mg? ± 1%?



Nach der Studie hier saugt man bis 2mg raus...also +1mg:
http://legacy.library.ucsf.edu/tid/jnr46...tz%20nikotin%22

Womit wir wieder bei den 2mg sind, die uns die EU geben wollte....pro ml (ich nuckel an einem ml nen ganzen Tag rum mit meinem kleinen Biansi-Verdampfer...ich brauch deswegen 24mg)

Work has shown (Gori, Russell, Benowitz and Battig) that
smokers obtain nicotine equivalent to 0.8mg per cigarette,
independent of design and tar yield. It is therefore
realistic to assume that a product targeted at a nicotine
delivery of 0,8mg will satisfy the consumers pharmacological
requirements for nicotine.
http://legacy.library.ucsf.edu/tid/ljp56...us%20surgeon%22

0,8mg pro Zigarette...da kriegt ein geübter Raucher 1-2mg raus.

Dr. Gio Gori 0,4mg Nikotin Februar 1979:
Dies schlägt weiter vor mir, dass die
Kent III und Triumph Zigaretten sind auf der untersten Ebene der
Nikotin bei der Akzeptanz gefunden werden. In Ihrem
Präsentation, die ich glaube, man kann zeigen, dass Zigaretten
dessen Nikotin Lieferung unterschreitet 0,3-0,4 mg sind nicht geeignet
die Akzeptanz in der Bevölkerung der Raucher finden
und dass bedeutende neue Entwicklungen würde bedeuten, Produkte
mit solchen Lieferungen Nikotin, aber deren Teergehalt haben
wurde so weit wie möglich reduziert.
http://legacy.library.ucsf.edu/tid/pok66...i%20nicotine%22

Alles unter 0,3mg reicht also nicht mehr....ein Raucher würde dran ziehen wie ein Staubsauger und trotzdem seinen gewünschten Nikotinpegel nicht erreichen.
Und Teergehalt reduzieren in Zigarettenprodukten? Wie wäre es mit 0 Teer?
Haben wir....

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08.03.2014 16:02
#65 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat
Es ist keine Suchtverlagerung. Dieser Begriff wird oft fälschlich verwendet. Was in der Suchtforschung eine Suchtverlagerung ist, habe ich oben erläutert. Wir tun genau das gleiche mit dem gleichen Suchtstoff.



Du kannst es drehen, wenden, im Kreis drehen wie du magst: Denn Nikotin alleine macht nicht süchtig - definier ich nochmal feiner - zumindest nicht annähernd gleich süchtig wie Nikotin + zusatzstoffe das durch die Verbrennung konsumierter Inhalationsstoffe der Tabakzigarette entsteht und konsumiert wird. Da gibts Studien zu und das erklärt auch warum einige Dampfer das Rauchen trotz Dampfen nicht ganz lassen können. Die Verhaltensweise wird dabei theoretisch nicht geändert - in der Praxis habe ich Veränderungen festgestellt. Auch haben einige festgestellt das sie Entzugserscheinungen bei der Umstellung haben - hätten sie nicht wenn die gleichen Suchtstoffe aufgenommen würden. Ich denke das sich die Leutz bei der Richtlinie schon einiges gedacht haben, z.b. das die Emmissionen die durch Dampfen entstehen Online bekanntgegeben werden so das mit den Daten mit der Zeit durchaus Studien in Auftrag gegeben werden können welche Stoffe in welcher Art Probleme machen und schädliche Auswirkungen haben können.

Rauchen ist nicht verboten - es wird nur an bestimmten Orten verboten. Du darfst nicht in der Gaststätte rauchen, du darfst nicht auf Schulhöfen rauchen, du darfst nicht auf bestimmten Veranstaltungen und Orten rauchen - und das wird weiter verschärft. Ansätze dazu waren schon vorhanden - wie rauchen im Auto wenn Kinder im Fahrzeug sind. Und das wird noch schlimmer werden. Das Bild des Rauchers muß in der breiten Masse der Öffentlichkeit nur schlecht genug dastehn. Hab schon an Bahnhöfen Streß zwischen Rauchern- und Nichtrauchern mitbekommen, da flogen fast die Fetzen.

Beim Dampfen wurde sich schon die Tür offengehalten von Zeit zu Zeit zu prüfen wie sich was auswirkt und gegebenenfalls nachzuregulieren. Dampfen und seine Auswirkungen sind nunmal nach "derer" Darstellung noch unbekannte Wesen. Da wirds noch einige Studien/Gegenstudien und auch Urteile geben bevor Rechtssicherheit für die Regulierungsbehörden besteht.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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08.03.2014 16:22
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#66 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von mobi72 im Beitrag #23
http://solwand.blog.de/2014/02/08/geht-eu-trl-ezigarette-krimi-extraklasse-teil-ii-17734305/

Hatte es an anderer Stelle schon mal gepostet. Lohnt zu lesen.


Auch wenn es schon hunderttausendmal gesagt wurde, direkt oder indirekt : Zu viele Menschen glauben immernoch, dass der Hersteller eines Medikamentes ( Pharmaindustrie ) tatsächlich daran interessiert wäre, Menschen gesund zu machen oder gesund zu erhalten. Dass er schon aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht daran interessiert sein KANN, ist vielen Menschen nicht klar.
Wenn man nun weiterdenkt, wie erreicht er seine Ziele - seine Medikamente gewinnbringend zu veräussern ? Nun, selber die Leute krank machen geht nicht, weil zu offensichtlich - es muss Jemand anders her der das tut. Im Falle von Chemotherapie & Lungenkrebs ist die Verbindung die Tabakindustrie. Der "natürliche" Feind der Gesundheit, die Tabakindustrie, ist zwangsläufig der natürliche Freund der Pharmaindustrie. Die Tabakindustrie kann mit wirkungs- u. sinnfreien Produkten der Pharmaindustrie leben; die Tabakindustrie weiss, dass nur ein verschwindend geringer Anteil von Rauchern, die ne runterdosierende Pflaster-Kur machen oder Inhaler oder Kaugummis.....nutzen, letztlich tatsächlich von den kippen wegbleibt. Und der Anteil der Neuraucher ist - wenn auch insgesamt leicht sinkend - immernoch höher als der Anteil der Leute, die mit diesen weitgehend nutzlosen Produkten den dauerhaften Absprung tatsächlich Schaffen. Und das macht widerum BigT & BigP zu Verbündeten. Der Vierte im Bündnis ist dann der Staat -mittels der Tabaksteuer, auf die der nicht verzichten kann. Undnaja - Schockbildchen auf den Schachteln sind der Renner überhaupt bei den Jugendlichen. Schon vor zwei Jahren wurden solche Schachteln aus Ländern, die das anwenden, für nen paar extra-Ocken auf den Schulhöfen in meiner Umgebung, gehandelt. Das schreckt die Teenies nicht ab - die finden das "cool".
Da ist selbst bei Leuten, denen ich kein absichtliches Fehlverhalten unterstelle, Nachbesserungsbedarf angesagt. Die Sehen die Angelegenheit "Rauchen" nämlich mit den Augen und dem Geist eines gereiften, vernünftigen Erwachsenen. Sie müssten es aber mit den Augen eines abenteuerlustigen,risikobereiten, geltungssüchtigen und nach Anerkennung geifernden Teenagers sehen.
Meine Meinung dazu -mir wird immer schlechter umso länger ich darüber nachdenke.


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08.03.2014 16:39
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#67 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #36
Ja genau @DampfenderHaufenEU, genau DAS ist der Punkt auf den ich raus will, weil ich genau da einen Ansatzpunkt sehe, wo wir rechtliche Möglichkeiten hätten.

Ich hatte oben gefragt, ob man nicht rechtlich gegen das Verbot von nikotinfreien Dampfen vorgehen könnte und die Antwort war, dass das als Täuschung gesehen würde und nur zählt, für welchen Zweck ein Gerät tatsächlich gekauft wird.
Sprich ich will eine Dampfe kaufen die nicht sicher ist und das wird mir verboten, weil man mir unterstellt, ich wolle damit nikotinhaltiges Liquid verdampfen.
Um einen rechtlichen Ansatz dagegen zu haben müsste man also nicht mal beweisen, dass man damit ausschliesslich nikotinfrei dampfen will, sondern man müsste nur widerlegen, dass man eine Dampfe extra für diesen Zweck kauft, denn wenn man die Dampfe zum Zweck des nikotinfrei Dampfens kauft ist die gesamte Regulierung unwirksam.



Dazu gibt es schon rechtliche Vergleiche: Nehmen wir mal einen Ladendieb, der ertappt wird. Polizei kommt - durchsucht - findet das Diebesgut - Anzeige wegen Ladendiebstahl seitens des Geschädigten und gut is. Wehe aber demselben Ladendieb, wenn die Polizei neben dem Diebesgut noch ein herkömmliches Steakmesser im Socken steckend, findet. Dann nütz ihm die Ausrede, dass er Steakmesser bei hat, um sich damit am Rücken zu kratzen bei Bedarf, gar nichts - das Gesetz sieht ausdrücklich keinen Grund vor, ein Steakmesser beisich zu führen. Das mit dem Steakmesser in der shoppingmall erscheint jetze vielleicht noch logisch - aber in einen Tank zum selber auffüllen KANN man immer auch JEDE beliebige Flüssigkeit einfüllen - auch Liquid mit Nikotin und genau aus diesem Grund ist ja ausdrücklich geschrieben ".... mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten befüllt werden KANN... ". es ist zum K..... .


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08.03.2014 16:55 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 16:56)
#68 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von hansklein im Beitrag #65

Zitat
Es ist keine Suchtverlagerung. Dieser Begriff wird oft fälschlich verwendet. Was in der Suchtforschung eine Suchtverlagerung ist, habe ich oben erläutert. Wir tun genau das gleiche mit dem gleichen Suchtstoff.


Du kannst es drehen, wenden, im Kreis drehen wie du magst: Denn Nikotin alleine macht nicht süchtig - definier ich nochmal feiner



Du hast die Studie von Dr. Bättig gelesen? (die von 1978...hab ich hier gepostet)
Wir müssen unterscheiden zwischen:
-suchterzeugend
und
-suchterhaltend

Wer hier glaubt, von Nikotin nicht abhängig zu sein (und hier sei dahingestellt, ob es eine physische oder psychische Abhängigkeit ist):
Lasst das Nikotin ab sofort weg...für immer.
Wer das NICHT schafft oder kann oder auch nur sagt, dass er nich WILL..is abhängig wie die Hölle davon (neben dem bestehen bleibendem Rauchverhalten).
Das macht aber nix..solange man diese Abhängigkeit nicht willentlich abschaffen will (und hier steht die Pharmaindustrie parat mit ihren unbedenklichen Nicorette-Produkten).

Anders siehts aus bei Kinder und Jugendlichen, die verbotenerweise mal E-Zigaretten probieren.
Werden sie davon so süchtig wie von "Kokain und Heroin"?
Das reden sie noch allen ein....dieser Schein soll weiterhin aufrecht erhalten werden.

PS: Dr. Bättig wurde auch an den wissenschaftlichen Pranger gestellt...er würde nur Gutes schreiben, weil er von der tabakindustrie bezahlt wurde.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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08.03.2014 18:55
#69 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Dreitagebart im Beitrag #67
... aus diesem Grund ist ja ausdrücklich geschrieben ".... mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten befüllt werden KANN... ". es ist zum K..... .


Ich weiss nicht, reden wir aneinander vorbei?
Ich suche (getreu dem Thema hier) eine rechtliche Möglichkeit gegen die TRL vorzugehen.

Wenn ein Hersteller eine Dampfe baut zu dem Zweck sie zum nikotinfreien Dampfen zu verkaufen und ich diese Dampfe kaufe zu dem Zweck damit nikotinfrei zu dampfen, dann gilt die gesamte Regulierung dabei nicht.
Wenn mir dann einer unterstellen will, ich würde sie nur kaufen um damit nikotinhaltige Liquids zu dampfen und mir das aus diesem Grunde verbieten will, dann ziehe ich dem eine lange Nase und sage nö, ich dampfe damit TATSÄCHLICH nikotinfrei.

Wo, wie und mit welcher Begründung sollte es der Regulierung gelingen mich hier in die Regulierung reinzuzwängen?
Vielleicht weil es neben mir noch andere User gibt, die dieselbe Dampfe auch kaufen und die damit nikotinhaltiges Liquid verdampfen wollen?
Warum sollte die Möglichkeit, dass jemand ein Produkt zweckentfremdet dazu führen das dieses Produkt verboten werden kann?

OK, man kann vielleicht verbieten, dass ein Maschinengewehr als Dekorationsobjekt verkauft wird, selbst wenn es Leute gibt die es nur an die Wand hängen wollen, aber wenn die maximal mögliche Zweckentfremdung darin besteht etwas ansonsten (mit kleinerem Tank) Legales (Nikotin dampfen) zu tun, dann kann ein Verbot nikotinfreier Dampfen ganz sicher nicht Bestandteil einer Tabakrichtlinie sein.

An der Stelle drehen wir uns im Kreis.
WENN alles was zum Verdampfen von nikotinhaltigen Liquids geeignet ist unter die Regulierung fällt, müssen Nebelmaschinen verboten werden.
WENN Nebelmaschinen erlaubt sind, weil sie nicht zum Zweck des nikotinhaltigen Dampfens hergestellt und verkauft werden, dann müssen auch Dampfen die zum Zweck des nikotinfreien Dampfens hergestellt und verkauft werden erlaubt sein.

Ich glaube, dass der Versuch nikotinfreies Dampfen in die Regulierung reinzuzwängen unsere Chance ist dagegen vorzugehen.


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08.03.2014 19:29 (zuletzt bearbeitet: 08.03.2014 19:32)
#70 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Denke so einfach wird das nicht MarkPhil. Ich weiß worauf du hinauswillst. Ich verkaufe eine Dampfe "Nur geeignet zum Dampfen NikotinFreier! Liquids - Bei Zweckentfremdung entfällt die Garantie" oder so ähnlich. Sobald ich sie anbiete könnte unterstellt werden das der ursprüngliche Zweck dieser E-Zigarette ( es könnte unterstellt werden es sei eine) - sie ist ja weder Medizinprodukt (keine heilende Wirkung) noch Tabakprodukt ist das nikotinhaltige Liquids damit verdampft werden.

Bei anderen Geräten wäre das problematischer. Z.b. um es leicht zu übertreiben: Aromaverdampfer! Kennt wahrscheinlich jeder. Kommt ein Teelicht drunter, Aromatisiertes Öl + Wasser in den "Voratsbehälter". Teelicht wird entzündet - Aroma abgegeben.
Klar könntest du darin - und auch in vielen anderen Teilen egal ob Elektronisch, per Kerze oder sonstwie betrieben eine Zweckentfremdung vornehmen (Nebelmaschine). Das hat aber nicht mit dem ursprünglichen Zweck zu tun. Keine Ahnung ob man damit durchkäme.

Auch Akkuträger, Selbstwickler, Tanks, Cartos usw. wurden zu dem Zweck und dem Ziel hergestellt Nikotinhaltiges Liquid zu verdampfen. Um ein Gerät für Liquidfreies Nikotin zu entwerfen - es könnte ja kein vorhandenes sein dessen Funktion ursprünglich das Verdampfen Nikotinhaltiger Liquids ist - würd ich nen guten RA empfehlen der da eine passende Lücke findet. Ich kann mich irren, Versuch macht kluch. Da Lücken zu finden muss denk ich ein guter RA ran.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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08.03.2014 19:57
avatar  mobi72
#71 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Genau in die Richtung geht ja jetzt schon die Argumentation vom Zoll.

Da wird der Poldiac kassiert oder kommentarlos zurückgeschickt, weil er "eine e-Zigarette" ist und deshalb ein CE-Kennzeichen braucht.

siehe hier:
CE Zeichen auf mechanischen Akkuträgern ?


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08.03.2014 20:11
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#72 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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( gelöscht )

Zitat von MarkPhil im Beitrag #69
Zitat von Dreitagebart im Beitrag #67
... aus diesem Grund ist ja ausdrücklich geschrieben ".... mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten befüllt werden KANN... ". es ist zum K..... .


Ich weiss nicht, reden wir aneinander vorbei?
Ich suche (getreu dem Thema hier) eine rechtliche Möglichkeit gegen die TRL vorzugehen.

Wenn ein Hersteller eine Dampfe baut zu dem Zweck sie zum nikotinfreien Dampfen zu verkaufen und ich diese Dampfe kaufe zu dem Zweck damit nikotinfrei zu dampfen, dann gilt die gesamte Regulierung dabei nicht.
Wenn mir dann einer unterstellen will, ich würde sie nur kaufen um damit nikotinhaltige Liquids zu dampfen und mir das aus diesem Grunde verbieten will, dann ziehe ich dem eine lange Nase und sage nö, ich dampfe damit TATSÄCHLICH nikotinfrei.

Wo, wie und mit welcher Begründung sollte es der Regulierung gelingen mich hier in die Regulierung reinzuzwängen?
Vielleicht weil es neben mir noch andere User gibt, die dieselbe Dampfe auch kaufen und die damit nikotinhaltiges Liquid verdampfen wollen?
Warum sollte die Möglichkeit, dass jemand ein Produkt zweckentfremdet dazu führen das dieses Produkt verboten werden kann?

.


Nun - es wird dir nicht unterstellt werden, mit Deiner nikotinfreien Dampfe zu dampfen; Du wirst lediglich Schwierigkeiten haben, noch brauchbare Geräte zum Verdampfen der nikotinfreien Liquide zu bekommen, weil dann Einfuhr nach und in Verkehr bringen in D verboten sein wird.
Die letzte Frage aus dem Zitat hast Du gleichzeitig beantwortet : Einfach weil es zweckentfremdet verwendet werden kann. Unser dampfen ist etwas Neues, Etwas, dass noch nicht so etabliert ist, dass eine riesige Interessengruppe entstanden wäre oder man damit einen allgemeinen Bedarf anerkennen könnte/würde. Beim dampfen macht leider wirklich erst die theoretische Möglichkeit unsere Dampfen zu dem was sie sind.
Um hier wieder mein Steakmesser-Beispiel anzuwenden : Zu Hause in Deiner Küche ist es einfach nur ein nicht verbotenes Steakmesser; nimmst Du es am Abend zum Joggen mit auffe Strasse, führst Du eine verbotene Waffe bei Dir. Da man nun, weil überall vorhanden und in der Küche nichtmehr wegzudenken, nicht sämtliche auch grösseren Messer verbieten kann, wird halt die Unterscheidung gemacht, an welchem Ort/Gelegenheit man es beispielsweise beisich führt. Die Dampfe ist aber nun kein schon so lange existierendes, unverzichtbares,etabliertes Produkt und wird als absolut verzichtbar betrachtet. Die einzigen, für die es nicht verzichtbar ist, sind wir paar Dampfer.
LG


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08.03.2014 20:11
#73 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #52
Zitat von Chandra im Beitrag #50
Wenn überhaupt jemand was rechtlich Relevantes dazu sagen kann, kann es nur ein Anwalt sein, der sich mit EU-Recht und dem Dampfen auskennt, sorry...

Und davon gibt es vielleicht zwei in Deutschland. Gysi werden wir uns nicht leisten können ...-...




Selbstverständlich könnten wir das was sich auch Händler leisten konnten, wir müssten uns nur in einem Verbraucherverein
organisieren und das zusammen finanzieren


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08.03.2014 20:21
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#74 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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( gelöscht )

Zitat von Blaudampfer im Beitrag #73
Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #52
Zitat von Chandra im Beitrag #50
Wenn überhaupt jemand was rechtlich Relevantes dazu sagen kann, kann es nur ein Anwalt sein, der sich mit EU-Recht und dem Dampfen auskennt, sorry...

Und davon gibt es vielleicht zwei in Deutschland. Gysi werden wir uns nicht leisten können ...-...




Selbstverständlich könnten wir das was sich auch Händler leisten konnten, wir müssten uns nur in einem Verbraucherverein
organisieren und das zusammen finanzieren


Da sehe ich nun tatsächlich schwarz; wir wissen wieviele Dampfer es in etwa gibt - und wieviele Leute haben bisher bei den Zeichnungen mitgemacht ? Etwas, das den Zeichnenden nichts kostet ausser 2 Minuten zum Ausfüllen der Petition ?
Ich hatte vor etwa vier Jahren mal ein Problem mit dem Vermieter, welches ich mit rund 50 anderen Mietparteien teilte. In Einzelgesprächen war jeder dafür etwas gemeinsam gegen den Vermieter zu unternehmen. Als ich dann mit der Unterschriftenliste herumging, bin ich nach Abschluss der Aktion auf ganze 3 Unterschriften - einschliesslich meiner eigenen - gekommen.

Ich will gar nicht daran denken, wieviele Leute sich zahlend an diesem theoretisch denkbaren Verbraucherverein beteiligen würden.

LG


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08.03.2014 20:23
avatar  zwinkl
#75 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Das wäre eben vorab zu klären...liste machen, überweisen und wenn genug kohle da ist anwalt kontaktieren, daß er loslegen kann...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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