Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie

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07.03.2014 13:38 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2014 13:39)
#26 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat
....das wollte ich persönlich auch verhindern.....bis mir aufgefallen ist, was die seit Jahrzehnten bei Tabakzigaretten tun: Gar nix! Jeder kann sie ungestört weiter kaufen. Paar Warnhinweise drauf.....paar Zusatzstoffe verbieten.....paar Horrorbildchen drauf: Fertig. Hören Raucher auf zu rauchen deswegen? Nö. Das gleiche Spielchen wiederholt sich dann alle paar Jahre...je nachdem, was gerade "IN" ist.
Diesesmal waren "böse Aromen" gross in Mode.



Da wird allerdings über die Steuerfunktion der Tabaksteuer eine Preispolitik betrieben die das Rauchen normaler Tabakzigaretten vom Preis her unattraktiv - für manchen unmöglich machen. Genauso wird der Raucher als "Mörder!" in der Öffentlichkeit dargestellt mit dem klaren Ziel ihn in der Öffentlichkeit so schlecht darzustellen das er sich irgendwann gar nicht mehr trauen kann in der Öffentlich zu rauchen. Ich denke auch das Verbot für die Tabakzigarette wird noch kommen, reine Zeitfrage bis die Raucher so schlecht dahstehen das es möglich wird ohne Konsequenzen die Tabakzigarette komplett zu verbieten. Auf die Stufe möchte ich nicht gestellt werden und sie passt nach derzeitigem Wissensstand auch nicht. Dampfen ist nicht gleich dem konsumieren des Rauchens einer Tabakzigarette - auch von der Wirkung her nicht.

Beim Dampfen gibt es keine Nachweise das es dritte in erheblichem Maße schädigen würde, es scheint auch nicht so zu sein - so das es wes. schwieriger wird die Gruppe der Dampfer in der Öffentlichkeit so schlecht darzustellen solange keine einwandfreien Nachweise von Seiten der Gegnerschaft erbracht werden können das eine Schädigung dritter möglich wäre und in welchenm Umfang. Desto lieber ist des den befürwortern der TRL eine Gleichstellung zu erreichen - so das auch in der breiten Öffentlichkeit die Meinung herscht - Dampfen = Rauchen. Dampfen=töten - was nicht stimmt nach derzeitigem Wissensstand.

Zitat
"Definition:
Genussmittel sind Lebensmittel, die nicht wegen ihres Nährwerts, sondern wegen ihres Geschmacks und/oder ihrer anregenden Wirkung eingenommen werden, zum Beispiel Kaffee, Tee, Kakao, Tabak und alkoholhaltige Getränke. Genussmittel können eine Steigerung der Verdauungs- und Herztätigkeit bewirken sowie eine allgemeine Leistungssteigerung. Die regelmäßige Einnahme von Genussmitteln in größeren Mengen kann zu Schädigungen von Organen führen. "



Genau deswegen Dampfe ich. Ich persönlich Dampfe nicht um körperlich abhängig zu bleiben oder zu sein wobei nicht klar ist inwieweit Dampfen von nikotinhaltigen Liquid ohne die im Tabak enthaltenen Zusatzstoffe überhaupt süchtig machen. Sucht wird verschieden definiert. Wenn Genuß ohne körperliche Abhängigkeit - also rein die "seelische Sucht" Grundsätzlich Sucht ist bin ich aber auch gerne Süchtig dabei - wenn diese Art von Sucht ein Problem ist muss auch vieles andere wes. mehr reguliert werden. Sollte Dampfen oder ein Bestandteil davon körperlich abhängig machen sollte darauf auch hingewiesen werden. Da bin ich sogar dafür das dort geforscht und auf Risiken hingewiesen wird so das jeder Bewußt entscheiden kann ob er ein evtl. beim Dampfen gegebenes Risiko in Kauf nehmen möchte oder nicht.

Ich denke wenn da Klarheit herscht wird auch das juristische einfacher zu lösen sein.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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07.03.2014 13:57
#27 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ich picke mir mal einen Punkt raus, der mir gerade auffällt.
Es ist ja wohl so, dass es hier ausschliesslich um das Verdampfen nikotinhaltiger Liquids geht und die Hardware nur deshalb mit drin hängt, weil da der Bestimmungszweck ausschlaggebend ist.

Es gibt aber durchaus viele Dampfer die nikotinfrei dampfen, das mache ich selber auch zu etwa 50%.
Was wäre denn rechtlich nötig, damit ein Händler mir eine Dampfe verkaufen darf, die nach der Regulierung nicht sicher ist, aber mit dem Bestimmungszweck nikotinfrei dampfen trotzdem erlaubt?


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07.03.2014 14:08
#28 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #27
Was wäre denn rechtlich nötig, damit ein Händler mir eine Dampfe verkaufen darf, die nach der Regulierung nicht sicher ist, aber mit dem Bestimmungszweck nikotinfrei dampfen trotzdem erlaubt?


Dass sie nicht nachfüllbar ist. Wenn es unmöglich ist Nicotin reinzupacken sollte alles andere erlaubt sein.


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07.03.2014 15:40
#29 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ich glaube momentan gibt es gar kein Dampfgerät das die Anforderungen die da gestellt werden erfüllt.


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07.03.2014 15:45 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2014 15:46)
#30 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Blaudampfer im Beitrag #29
Ich glaube momentan gibt es gar kein Dampfgerät das die Anforderungen die da gestellt werden erfüllt.

Verschweißte vorgefüllte Cartomizer? Ich wüsste nicht gegen welchen Teil die verstoßen würden.

edit: Scheitern wahrscheinlich auch an der konstanten Nicotinabgabe, oder?


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07.03.2014 17:05
#31 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ähm ...... Moment ....... seit wann wird der Verwendungszweck dadurch definiert, dass eine andere Nutzung unmöglich ist?
Kann ja wohl nicht sein.
Ich finde es gerade nicht wieder, aber war nicht weiter oben die Rede davon, dass Hardware nur deshalb einbezogen werden kann, weil der gewöhnliche Verwendungszweck (oder so ähnlich) der ist, damit nikotinhaltige Liquids zu verdampfen?
Wieso sollte man keine Dampfen verkaufen dürfen, deren gewöhnlicher Verwendungszweck nikotinfreies Dampfen ist, auch wenn die theoretisch mit nikotinhaltigem Liquid befüllt werden könnten?

Im praktischen Beispiel sind bei mir im tatsächlichen Gebrauch ALLE Tröpfler nikotinfrei, weil mir bei 50+ Watt Leistung das kleinste bisschen Nikotin schon zuviel ist.


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07.03.2014 17:14
avatar  channi
#32 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Admini

darf ich ne Zigarette kaputt machen und das Papier nehmen, um jemandem meine Nummer draufzuschreiben?


__________________________________________________________________________________

Ich spiele hier nur

"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
(Gedicht von Mario de Andrade)


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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07.03.2014 17:14 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2014 17:15)
#33 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Moderatorin

Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #30
Zitat von Blaudampfer im Beitrag #29
Ich glaube momentan gibt es gar kein Dampfgerät das die Anforderungen die da gestellt werden erfüllt.

Verschweißte vorgefüllte Cartomizer? Ich wüsste nicht gegen welchen Teil die verstoßen würden.

edit: Scheitern wahrscheinlich auch an der konstanten Nicotinabgabe, oder?



Das mit der konstanten Abgabe verstehe ich wohl wieder anders, als Manche. Jedes Gerät gibt doch schon konstant den Nikdampf ab, bis der Tank leer ist. Ob das nun ne eRoll oder ein Protank mit AT ist. So wie der Akku eingestellt wird manuell oder werkseitig (3,7 - 4,xy) so wird doch gedampt. Wenn der Akku leer wird, kommt natürlich weniger Dampf bzw. gar keiner mehr.

Ob ich nun rauche, oder Nicorette Spray nehme oder eben einen Zug aus meiner Dampfe, das was im Zug an Nik drin ist, das IST konstant.

So verstehe ich das. Deshalb verstehe ich gar nicht, was das für spezielle Bedingungen sein sollten, worauf da rumgeritten wird.

Oder gibt es ein kommerzielles Dampfgerät, welches pro Zug immer verschiedene Nik. konzentration abgibt??

07.03.2014 17:18
#34 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #31
Ähm ...... Moment ....... seit wann wird der Verwendungszweck dadurch definiert, dass eine andere Nutzung unmöglich ist?

Zitat
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
...
16. "elektronische Zigarette" ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüllbehälters oder eines Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden;



Um mal einen extremen Vergleich zu bemühen, eine Toilettenbürste, deren Griff als Sturmgewehr benutzt werden kann, ist illegal, selbst wenn Du wirklich nur eine Klobürste mit coolem Griff haben möchtest.


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07.03.2014 17:22
#35 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von heimchen im Beitrag #33
Ob ich nun rauche, oder Nicorette Spray nehme oder eben einen Zug aus meiner Dampfe, das was im Zug an Nik drin ist, das IST konstant.


Je leerer ein Cartomizer wird, umso trockner wird die Watte und umso weniger Dampf und damit auch Nicotin wird abgegeben. Es könnte natürlich passieren, dass der Gesetzgeber hier sinnvolle Toleranzen zulässt. Nach allem was ich bis jetzt erlebt habe, habe ich da aber wenig Hoffnung.


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07.03.2014 17:26
#36 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ja genau @DampfenderHaufenEU, genau DAS ist der Punkt auf den ich raus will, weil ich genau da einen Ansatzpunkt sehe, wo wir rechtliche Möglichkeiten hätten.

Ich hatte oben gefragt, ob man nicht rechtlich gegen das Verbot von nikotinfreien Dampfen vorgehen könnte und die Antwort war, dass das als Täuschung gesehen würde und nur zählt, für welchen Zweck ein Gerät tatsächlich gekauft wird.
Sprich ich will eine Dampfe kaufen die nicht sicher ist und das wird mir verboten, weil man mir unterstellt, ich wolle damit nikotinhaltiges Liquid verdampfen.
Um einen rechtlichen Ansatz dagegen zu haben müsste man also nicht mal beweisen, dass man damit ausschliesslich nikotinfrei dampfen will, sondern man müsste nur widerlegen, dass man eine Dampfe extra für diesen Zweck kauft, denn wenn man die Dampfe zum Zweck des nikotinfrei Dampfens kauft ist die gesamte Regulierung unwirksam.


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07.03.2014 17:28 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2014 17:29)
#37 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Moderatorin

Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #35
Zitat von heimchen im Beitrag #33
Ob ich nun rauche, oder Nicorette Spray nehme oder eben einen Zug aus meiner Dampfe, das was im Zug an Nik drin ist, das IST konstant.


Je leerer ein Cartomizer wird, umso trockner wird die Watte und umso weniger Dampf und damit auch Nicotin wird abgegeben. Es könnte natürlich passieren, dass der Gesetzgeber hier sinnvolle Toleranzen zulässt. Nach allem was ich bis jetzt erlebt habe, habe ich da aber wenig Hoffnung.



Ich nehme stark an, dass _die_ was Anderes meinen, eher die Befürchtung, dass man unkontrolliert bei jedem Zug eher mehr zu sich nimmt als weniger

Und das ist in meinen Augen völlig bescheuert, ich dampfe 15 mg/ml, mein Tank fast 0,4 ml ergibt ca. 30 Züge, wie soll ich da pro Zug einmal weniger und einmal mehr als die 15 mg/ml inhalieren???

07.03.2014 17:34
#38 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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@MarkPhil, das ist ein interessanter Ansatz. Hattest Du nicht Rechtsanwälte im Freundeskreis, die Du dazu befragen könntest? Vielleicht sind wir ja schon auf der richtigen Spur.

Zitat von heimchen im Beitrag #37
Ich nehme stark an, dass _die_ was Anderes meinen, eher die Befürchtung, dass man unkontrolliert bei jedem Zug eher mehr zu sich nimmt als weniger

@heimchen:
Um mal des Rechtsanwalt zu spielen: Wenn Leute daran gewöhnt, dass die Nicotinabgabe nachlässt, könnten sie versucht sein, mehr Nicotin zu benutzen und dann mit einem frischen Cartomizer eine gefährliche Überdosis zu erleiden.


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07.03.2014 17:34
avatar  Sabine
#39 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Irgendwie stochern wir hier im Nebel.

Ich hoffe die IGED setzt sich bald mit einem guten Rechtsanwalt zusammen und versucht Grundsätzliches klären zu lassen.
Falls dazu nicht ausreichend Geld in der Kasse ist, spende ich gerne (mit 2-3 tausend Euro an Kosten rechne ich da schon, außer man findet einen Rechtsanwalt, der sich prinzipiell in der Materie schon auskennt).

Dann muss man eh erst die nationale Gesetzgebung abwarten.

Ich sehe allerdings dunkelschwarz, da die betroffenen Ministerien wohl von der SPD besetzt sind.


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07.03.2014 17:42
#40 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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@Sabine, ich dachte Du hättest Dich schon ins Wochenende verabschiedet?

Zitat von Sabine im Beitrag #39
Irgendwie stochern wir hier im Nebel.

Das ist ja auch das Ziel dieses Threads. Ideen sammeln und dann hoffentlich irgendwann etwas konkretes finden, dem man gezielt AFK nachgehen kann.
Zitat von Sabine im Beitrag #39
Falls dazu nicht ausreichend Geld in der Kasse ist, spende ich gerne

Ich hab's zwar nicht dicke, aber dafür schneide ich mir gerne auch was aus den Rippen.


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07.03.2014 17:48
#41 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Moderatorin

Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #38
Zitat von heimchen im Beitrag #37
Ich nehme stark an, dass _die_ was Anderes meinen, eher die Befürchtung, dass man unkontrolliert bei jedem Zug eher mehr zu sich nimmt als weniger

@heimchen:
Um mal des Rechtsanwalt zu spielen: Wenn Leute daran gewöhnt, dass die Nicotinabgabe nachlässt, könnten sie versucht sein, mehr Nicotin zu benutzen und dann mit einem frischen Cartomizer eine gefährliche Überdosis zu erleiden.


? verstehe ich jetzt nicht. Logisch, wenn der Tank oder Carto leer ist, nimmt man nen frischen (bis 20 mg/ml) oder füllt den Tank wieder auf. Aber mehr Nikotin als den Gesamtwert (z.B. eben meine 15 mg/ml) kann ich doch gar nicht inhalieren...... verstehst

07.03.2014 17:48
avatar  Sabine
#42 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #40
@Sabine, ich dachte Du hättest Dich schon ins Wochenende verabschiedet?




ja, Männe verspätet sich, also hab ich noch a weng Zeit für politische Agitation


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07.03.2014 17:56 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2014 17:56)
#43 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von heimchen im Beitrag #41
? verstehe ich jetzt nicht. Logisch, wenn der Tank oder Carto leer ist, nimmt man nen frischen (bis 20 mg/ml) oder füllt den Tank wieder auf. Aber mehr Nikotin als den Gesamtwert (z.B. eben meine 15 mg/ml) kann ich doch gar nicht inhalieren...... verstehst

Aber Du als 15mg/ml-Dampfer könntest ja davon, dass Deine Cartomizer-Dampfe am Schluss nachlässt dazu verführt werden, das nächste mal 18er oder 20er zu bestellen und das könnte für Dich zu viel sein und Du könntest Dir schwere Nicotinvergiftungen zuziehen.

Wir als Dampfer wissen, dass das Blödsinn ist, aber das ist der gesamte Artikel 20 auch...


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07.03.2014 18:17
#44 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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@DampfenderHaufenEU
Ja, ich habe 2 Anwälte im Bekanntenkreis, aber die sind beide auf diesem Gebiet nicht bewandert.
Ich hatte das nur mal erwähnt, als Begründung dafür, dass doch bestimmt viele Dampfer Anwälte kennen und da sicher auch welche drunter sind, die sich mit EU-Recht auskennen.


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07.03.2014 18:25
#45 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat
Ich nehme stark an, dass _die_ was Anderes meinen, eher die Befürchtung, dass man unkontrolliert bei jedem Zug eher mehr zu sich nimmt als weniger



Da fehlt noch die Definition wieviel Abgabe/pro Zug erlaubt ist. Der Nicorette Inhaler gibt 1 mg/Sprühstoß ab. Bei der E-Zigarette weiß mans nicht. Der eine Atomizer/Cartimozer/Selbstwicker gib mehr ab wie der andere - zusätzlich beeinflussbar durch z.b. Selbstwickeln, Art des Wickelmaterial, Ohmzahl des Verdampfers + Voltzahl des Akkuträgers usw.

Im Prinzip sollte 1 Zug = 0.x oder 1.x mg Abgabe entsprechen - konstant - also nicht mehr und nicht weniger . So denke ich ist das gemeint und damit - wie bei Arzneimitteln- in jedem Fall eine Dosierungsmöglichkeit geben die nachvollziehbar und für den Anwender unbedenklich sind. Wenn ich mich nicht irre ist der Parameter nicht geregelt.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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07.03.2014 18:31
#46 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von hansklein im Beitrag #45

Zitat
Ich nehme stark an, dass _die_ was Anderes meinen, eher die Befürchtung, dass man unkontrolliert bei jedem Zug eher mehr zu sich nimmt als weniger


Da fehlt noch die Definition wieviel Abgabe/pro Zug erlaubt ist. Der Nicorette Inhaler gibt 1 mg/Sprühstoß ab. Bei der E-Zigarette weiß mans nicht. Der eine Atomizer/Cartimozer/Selbstwicker gib mehr ab wie der andere - zusätzlich beeinflussbar durch z.b. Selbstwickeln, Art des Wickelmaterial, Ohmzahl des Verdampfers + Voltzahl des Akkuträgers usw.

Im Prinzip sollte 1 Zug = 0.x oder 1.x mg Abgabe entsprechen - konstant - also nicht mehr und nicht weniger . So denke ich ist das gemeint und damit - wie bei Arzneimitteln- in jedem Fall eine Dosierungsmöglichkeit geben die nachvollziehbar und für den Anwender unbedenklich sind. Wenn ich mich nicht irre ist der Parameter nicht geregelt.




Bringt ja wieder nix......wegen Witterungseinflüsse........

Lg Stefan

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07.03.2014 20:30
#47 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Naja, die Witterungseinflüsse werden eher keine Rolle spielen. Das ist eh die Frage wie gemessen wird, denke nach NormnochXYZ unbekannt bei 20 Grad, maximale Luftfeuchte.... etc... Darin sind Deutsche Theoretiker besonders gut - irgendwelche Normen zu erfinden die "unbedingt" Notwendig sind, wie soll man sonst vergleichen. Ich glaub eher nicht das daran irgendeine Regulierungsmöglichkeit scheitert. Da fällt "denen" schon was zu ein.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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07.03.2014 21:06
avatar  MRath
#48 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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In 2 Jahren heißt es hier in Deutschland seitens der Regierung: Leider können wir die E-Zigarette nicht erlauben, da wir nicht in der Lage sind, die Richtlinien der EU umzusetzen! Leider war die EU nicht in der Lage uns zu vermitteln, was gefordert ist. Ebenso fehlt uns das nötige know-how um technisch umzusetzen was verstanden wurde

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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08.03.2014 00:29
avatar  Mo2k
#49 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Die TDP ist für uns an sich noch ziemlich uninteressant - wichtig ist, was die Gesetzgebung daraus macht. Es kann auch sehr gut sein, dass die Bundesregierung am Ende eine "weichere" TDP auf den Markt bringt, das Gegenteil kann auch der Fall sein. Einen Rechtsanwalt anzuheuern, der die TDP begutachtet, ist jetzt auch noch verschwendetes Geld, dieser kanns auch nicht vorhersehen.

Ferner ist die Gesetzgebung ja auch komplex - da gibt es Ausschüsse, den Bundesrat, Vermittlungsausschüsse, Organstreitverfahren, den Bundespräsidenten etc. Nicht selten sieht das verabschiedete Gesetz ganz anders aus als die Gesetzesinitiative.

Bevor kein Normvorschlag beim Bundestag beantragt ist, lässt sich da noch gar nichts vorhersehen, das ist das Problem.

Was ich euch sagen kann: Mittels einer Individualverfassungsbeschwerde eines einzelnen Dampfers bzw. eines Shopbetreibers wird sich da nicht viel erreichen lassen, dazu ist das Dampfen nicht "Grundrecht" genug, das Recht auf körperliche Unversehrheit, die Umwelt, der Familienschutz etc. schon ;)

Bye


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08.03.2014 09:23
avatar  Chandra
#50 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Es hat schon seinen Sinn, dass Jura ein Studium ist. Schließlich muss man lernen, unter Beachtung der geltenden Gesetze Schlupflöcher zu finden, um das Recht so zu drehen / beugen, dass man sein Ziel erreicht. Hoffen wir, dass uns Dampfern das gelingt.

Wenn überhaupt jemand was rechtlich Relevantes dazu sagen kann, kann es nur ein Anwalt sein, der sich mit EU-Recht und dem Dampfen auskennt, sorry...

Dass uns unser gesunder Menschenverstand sagt, das kann ja nicht sein, ist völlig irrelevant. Verstand ist keine notwendige Bedingung für die Gesetzgebung.


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