Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie

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05.03.2014 13:14 (zuletzt bearbeitet: 05.03.2014 13:16)
#1 Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ich wollte mal zum Brainstorming anregen, was man juristisch gegen die TPD machen kann.

Frau Sommer und Mr. Callanan haben ja auf diverse Verfahrensfehler hingewiesen. JURI hatte auch einer frühen Version der TPD prophezeit, dass sie vor Gericht nicht standhalten würde. Und kurz nach Verabschiedung der TPD hat Aiduce angekündigt, gerichtlich gegen die TPD vorzugehen.

Wer was weiß, wer Ideen hat oder ein paar Informationen, was woanders vor sich geht, alles rein hier. Lasst uns aus der post-traumatischen Depression ausbrechen und Ideen und Fakten zusammensuchen.

Fragen:
- Wer kann gut Französisch und folgt Aiduce oder kennt jemanden, den er/sie befragen könnte?
- Wer weiß wo der JURI-Bericht zu finden ist, damit wir mal sehen können, wieviel davon noch auf die aktuelle TPD anzuwenden ist?
- Wer kennt juristische Fachleute, die er/sie zu dem Thema befragen könnte?


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05.03.2014 13:28 (zuletzt bearbeitet: 05.03.2014 13:28)
avatar  mobi72
#2 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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ich mach hier mal ne kleine Erinnerung für mich.


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05.03.2014 13:55
#3 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Moderatorin

Offenbar hat sich gestern bei diesem Video
https://www.youtube.com/watch?v=6S9s-OW7gmg von HeinzDampft
ein dampfender Jurist (Alexander G.) in den öffentlichen Kommentaren zur Wort gemeldet
Ich hoffe, ich darf das hier zitieren ist ja auch öffentlich bei YT (wenn nicht dann einfach löschen)

Zitat
ein schönes Video! Ich bin selber Dampfer und zutiefst betroffen von der neuen Produkterichtlinie. Aber zu deiner Aussage, dass Einzelteile keine E-Zigaretten sind, wird der Gesetzgeber nicht durchgehen lassen. Ich bin selber Jurist und bei derartigen Verboten kommt es nicht auf Einzelteile an, sondern es geht um die "Widmung" des Gegenstandes. Wenn also ein Gegenstand offiziell dazu gewidmet ist, als oder für eine E-Zigarette genutzt zu werden, dann fällt es unter die Kategorie E-Zigarette. Für Einzelteile wie Akkus wird das natürlich nicht gehen, da diese keine eindeutige Widmung haben, die im Bezug zur e-Zigarette steht. Aber alle Selbstwickelverdampfer und möglicherweise AUCH Akkuträger werden darunter fallen.
Und wenn Läden dazu übergehen es als Spaßartikel oder Tahschenlampen zu verkaufen, so ist das ein offensichtliches Scheingeschäft. Diese sind grds. unwirksam und es gilt das wirklich gewollte. (§§117, 118 BGB) Also wird das leider nicht klappen.

Hinsichtlich der Maulkorbvorschrift mache ich mir erstmal weniger Sorgen. So wie es jetzt ausgestaltet ist, ist ein Grundrechtseingriff in unsere Meinungsfreiheit gegeben. Zwar kann jedes Grundrecht eingeschränkt werden durch ein formelles Gesetz oder wenn andere Grundrechte verletzt werden aber dieses Gesetz muss verhältnismäßig sein. Und momentan sehe ich es als äußerst unverhältnismäßig an. Insoweit werden die Gerichte nachjustieren.

Die Gerichte werden SO ODER SO an der Richtlinie nachbessern. Bisher sind die Gerichte uns sehr freundlich gesonnen und es wird definitiv Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten geben. Diese werden das Verfahren dann entweder an das BVerfG oder den EuGH abgeben. Letztlich werden wir lockerere Fesseln kriegen aber solche Verfahren dauern Jahre und bis dahin gelten die neuen Gesetze.



Betr. der Schlupflöcher, oder was das Deklarieren von ATs etc. angeht antwortete er:

Zitat
Ich wollte dir keinen Schock verpassen aber leider wird der Gesetzgeber es so sehen Schlufplöcher lässt er nicht gerne, daher gibt es die Scheingeschäftregelung und die Widmungsregelung.

Hinsichtlich der Waffen als Dekorationsartikel haste teilweise recht. Natürlich kann man diese durch Modifikationen als Dekoartikel kaufen aber es ist etwas mehr als eine simple Bohrung Nach dem deutschen Waffenrecht sind es meherere Bohrungen die kumulativ vorliegen müssen. So muss die Patronenkammer entfernt sein, der Lauf muss auf mehrere Zentimeter aufgefräst werden und die Waffe darf keinen Verschluss mehr haben. Insoweit ist es mit einer einfachen Feder nicht getan (Natürlich kann ein findider Techniker mit Werkstatt das reparieren aber es ist sehr schwer und nicht der Normalfall)

Würde man diese Grundsätze auf die Verdampfer übertragen hättest du wohl eher einen Verdampfer mit 6x4 mm Luftlöchern rund herumgebohrt und der Luftkanal würde entfernt werden müssen und das 510er Gewinde glattgefräst. Oder das Innenleben wäre einfach leer. (Keine Pole usw.) Also "unbrauchbar" im Sinne des Gesetzes ist wirklich unbrauchbar ;)

Bezüglich der Wasserpfeifen haste grundsätzlich Recht. Diese KÖNNEN auch für illegale Substanzen genutzt werden. Jedoch sind diese illegalen Substanzen zum einen wie bereits gesagt illegal und zum anderern gibt es aufgrund dessen keinen offiziellen Markt dafür. Daher muss der Gesetzgeber davon ausgehen, dass der Käufer einer solchen Pfeife damit nur legale Substanzen konsumiert oder es wirklich nur als Dekoartikel nutzt.
Bei E-Zigaretten gibt es einen (noch) legalen Markt für Liquids ohne aber auch MIT Nikotin. Dies bedeutet, der Konsument kommt ohne Probleme an die Substanzen heran und damit muss der Gesetzgeber es so regeln. Aber das alles Rechtens ist, lasse ich mal dahingestellt, da dies in den einzelnen Instanzen geprüft werden muss. Aber es wird klagen hageln und ich werde auch nicht still bleiben. Aber erstmal müssen wir die Pille schlucken und abwarten.



Bezüglich Maulkorberlass bzw. YT Videos:

Zitat

Bezüglich des Maulkorbs wäre nur folgendes Rechtens: Man darf die offizielle Werbung limitieren. Dies bedeutet, der Gesetzgeber darf vorgeben inwieweit bzw. mit welchen Einschränkungen geworben werden darf. Z.b. darf der Gesetzgeber sagen: "Du darfst für Liquids und E-Zigaretten werben aber du musst einen Warnhinweis geben, dass die gesundheitlichen Folgen nicht alle geklärt sind" Das wäre ein Eingriff der gegenüber der "Volksgesundheit" und der dahinterstehenden Interessen vereinbar wäre. Ein komplettes Verbot ist sehr sehr schwer. Weil dann ist primär nicht die Meinungsfreiheit, sondern die Berufsfreiheit aus Artikel 12 GG betroffen. Dafür gibt es extrem hohe Maßstäbe. Von daher muss abgewartet werden, wie die Begründung hierfür aussieht. Der Gesetzgeber wird sich hier auf dünnem Eis bewegen, wenn er meint, jegliche Werbung zu verbieten.
Wie gesagt, er kann aber verbieten, dass man damit ohne Einschränkung wirbt und am besten noch sagt: "Endlich gesund Nikotin genießen" DAS wäre rechtswidrig.

Hinsichtlich einzelner Youtuber, die Reviews machen, sehe ich kein Problem. Man sollte zwar nicht lügen aber man darf offen keine Meinung über das Gerät, Geschmack usw. abgeben. Da KANN der Gesetzgeber nicht reinhauen. Wenn er es macht, bin ich sicher, wird das BVerfG das Gesetz kassieren.

05.03.2014 14:00
#4 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Norbert hatte zum Art18 jetzt 20 im letzten Jahr mal zusammengetragen ... darunter auch JURI

EU - Reports und Opinions der wichtigen Ausschüsse (4)

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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05.03.2014 14:31
#5 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #1
- Wer weiß wo der JURI-Bericht zu finden ist, damit wir mal sehen können, wieviel davon noch auf die aktuelle TPD anzuwenden ist?


http://www.europarl.europa.eu/sides/getD...DF%2bV0%2f%2fEN

Danke an @steambeam!


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05.03.2014 14:44
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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( gelöscht )

" Letztlich werden wir lockerere Fesseln kriegen aber solche Verfahren dauern Jahre und bis dahin gelten die neuen Gesetze "

Das genau ist einer der springenden Punkte; Diejenigen, die das Dampfen einschränken oder ganz "verboten" sehen wollen - egal weshalb - die wissen das es so ist und hoffen, dass sie in der Zeit BIS es dann mal Klagen und vielleicht Jahre später auch bessere Entscheidungen für uns Dampfer gibt, soviel wie nur möglich kaputtgemacht haben werden.


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05.03.2014 14:57
avatar  mobi72
#7 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ich befürchte auch darauf wird es, zumindest in Teilen, herauslaufen.


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05.03.2014 15:14 (zuletzt bearbeitet: 05.03.2014 15:18)
#8 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Möglichkeit von allen Dampfern, um den juristischen Weg zu ebnen:
Eine "Zigarette" verlangen.
Damit müssen die uns alles rausgeben, was nicht schädlicher ist als eine Tabakzigarette.
Ist sie weniger schädlich?
Oh ja....und das haben wir mündlich und schriftlich von WHO-Pöla:
Zitat:
"Natürlich ist sie viel weniger schädlich, das können wir mit Sicherheit sagen"...vielen Dank Frau Pötschke-Langer

Was ist eine "Zigarette"?
Ein Nikotinabgabegerät (lt. EU-Definition....dazu brauchts keinen Tabak, wie wir alle feststellen)

Wer nun sagt "Ja aber es ist doch keine Zigarette"....empfehle ich die wissenschaftlichen Kenntnisse, dass ein Raucher überwiegend wegen dem Nikotin raucht und wegen dem gewohnten Rauchrituals....das Rauchverhalten gehört untrennbar zum "Rauchen"..deswegen funktionieren auch die NETs nicht.

Muss "Rauchen" nach Tabak schmecken oder Verbennungrauch enthalten?
Nein (ich liebe meine Banane-"Dampf-Zigarette")

Welche "gesundheitlichen Sicherheits-Anforderungen" muss eine "Zigarette" erfüllen?
Keine (damit brauchts auch keine teueren Zulassungsverfahren für die Hersteller)

Sie können uns verbieten, wo wir "rauchen" (= sichtbarer inhalativer Nikotinkonsum mittels Verbrennungsrauch oder Dampf)...aber nicht was...
Jeder Bürger hat das Recht auf ein Risikoverhalten (welche Risiken die E-Zigarette birgt.....nun ja...viel haben sie nicht gefunden in den vergangenen 9 Jahren)
Die sollen die Definition von "Rauchen" ändern.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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05.03.2014 15:45
#9 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #8
Eine "Zigarette" verlangen.
Damit müssen die uns alles rausgeben, was nicht schädlicher ist als eine Tabakzigarette.

Damit würden wir aber wieder unter das Aromenverbot fallen. Und dann...
Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #8
Nein (ich liebe meine Banane-"Dampf-Zigarette")

...ist Schluss mit Banane.

Was nicht heißen soll, dass das im Moment nicht vielleicht das kleinere Übel wäre.


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05.03.2014 16:02 (zuletzt bearbeitet: 05.03.2014 16:10)
#10 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #9
Damit würden wir aber wieder unter das Aromenverbot fallen.


...was meine These bestätigen würde, dass die ganze EU-TRL nur auf den Weg gebracht wurde, um die E-Zigarette in funktionierender Form wegzubekommen.

Die wollen angeblich alles tun, damit "Rauchen" weniger schädlich und weniger suchterzeugend wird (also..ich dachte das zumindest die letzten 30 Jahre ).
Öhem...nö....die verhindern alles, was weniger schädlich und weniger suchterzeugend WÄRE zum "Rauchen".
Und...Nikotinkonsum ohne Tabak ist praktisch kaum suchterzeugend..wie wir heute wissen (allerdings nur wir Dampfer..der Rest weiss das immer noch nicht).
Und das Argument..war bisher das Oberüberhaupt-Argument, um weniger schädliche Nikotinkonsum-Sachen wie z.B. Snus in der EU verbieten zu können ("Die Jugeeeeend!")

"Zigaretten" KÖNNEN sie nicht verbieten (wurde gerichtlich festgestellt).....und nun kann mal jeder in seiner Hand nachguggen, was für eine "Zigarette" wir haben:
-keine grösseren Schädigungen gefunden von einer hochmodernen Wissenschaft, die Schafe klonen und zum Mond fliegen kann
-kaum suchterzeugende Eigenschaften von Nikotin selbst (und ob wir dieser "Zigarette" abhängig bleiben wollen..geht die nen Dreck an...is unser Bier)
-kein Passivrauch mehr (das Thema sollten wir aber hinten anstellen...das beschert uns wieder "Standard-Verdampfer" und "Standard-Liquids": WIR dürfen uns "schädigen" wie wir wollen...jedoch darf niemand einen Dritten schädigen! Erst mal ist wichtig, dass wir überhaupt noch etwas Brauchbares bekommen)

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05.03.2014 16:16 (zuletzt bearbeitet: 05.03.2014 16:17)
#11 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #9
...ist Schluss mit Banane.

Was nicht heißen soll, dass das im Moment nicht vielleicht das kleinere Übel wäre.



Finger weg von meiner Banane!
Ohne mein Bananegeschmack hätte ich den DAUERHAFTEN Zugang zur E-Zigarette nicht gefunden (diese Art "Zigarette" schmeckte mir einfach besser als meine popeligen Marlboro).

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05.03.2014 23:34
#12 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Hmmmmmmm ....... ich denk einfach mal laut.
Beim EUGH müssen wir offensichtlich warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, damit wir es dann in jahrelangem Verfahren wieder rausziehen können, aber wie schaut das mit nationalem Recht aus?
Wenn die Politiker in D versuchen eine offensichtlich grundgesetzwidrige Regulierung einzuführen, haben wir da nicht Möglichkeiten das im Keim zu ersticken?
Einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage, oder was?
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiss kann man doch bei langwierigen Verfahren vorläufige Entscheidungen bekommen, genau damit man ein solches Unrecht nicht jahrelang erdulden muss, oder nicht?


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06.03.2014 00:48 (zuletzt bearbeitet: 06.03.2014 00:53)
#13 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #12
Wenn die Politiker in D versuchen eine offensichtlich grundgesetzwidrige Regulierung einzuführen, haben wir da nicht Möglichkeiten das im Keim zu ersticken?



Das Grundgesetz wird nicht angetastet..das ist unser Problem.
Jeder mündige Bürger darf tun, was er will in einer Demokratie:
Ein Risikoverhalten ausführen oder nicht.
Manche springen aus 34Kilometer Höhe Richtung Erde ab mit einem Fallschirm......
https://www.youtube.com/watch?v=LksKxZEwjo4
Das kann man als "Risikoverhalten" bezeichnen...lebensgefährlich...aber nicht verboten (und alle jubelten diesem Menschen auch noch zu...das war gesellschaftlich geachtet).

Im kleineren Rahmen kann ein mündiger Bürger "rauchen"....auch ein Risikoverhalten...bekannt seit 1964 (der berühnte Terry-Report), dass es schädlich ist...also risikobehaftet.
Ist aber nicht verboten (aber da jubelt keiner......denn das ist gesellschaftlich geächtet...deswegen wollen wir auch ständig herausheben, dass wir NICHT mehr rauchen).
Wenn nun ein Bürger sagt, er raucht NICHT mehr (mithilfe von Nikotin).....dann DARF der Staat regulierend eingreifen zum Schutz dieses unwissenden Bürgers.
Und das tun sie nun ausgiebig und teuflisch grinsend.

Und wenn nun jemand sagt "aber wir rauchen doch nicht mehr"
Doch..tun wir....und zwar wenn man die ganzen Nicorette-Produkte (gabs ab ca. 1978) allesamt genauer ansieht:
Mit KEINEM davon kann man "rumqualmen"....nicht mal mit dem Inhaler.
Das wäre ein NO-GO gewesen! Denn...es hätte zu sehr nach "rauchen" ausgesehen (damit ist NUR das Verhalten gemeint...aber das "Rauchverhalten" soll man sich ja abtrainieren..steht überall dabei...bei allen Nikotinersatzprodukten!).
Und etwas, mit dem man hätte "rauchen" können (und das könnte auch Dampf sein)..hatte man bereits 1964:
Die rauchlose "Ariel" von Batco....da kam Dampf raus...und Nikotin (und man stellte fest: Cool, das reicht ja zum "Rauchen"...aber das passte den Regierungen wohl nicht so)

Sie haben uns reingelegt...mit einem Heer von Psychologen und Soziologen
Jeder der weiterhin sagt oder glaubt, dass wir alle nicht mehr "rauchen"....sorgt tatsächlich dafür, dass wir bis zum St. Nimmerleinstag auf den Tabakindustriemodellen sitzen bleiben werden.
Auch vor dem EuGh (denn auch der weiss: "Nichtrauchen" braucht gewisse Standards...sonst könnte der Verbraucher glauben, E-Rauchen sei ganz sicher...das ist es aber nicht).

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06.03.2014 02:25
avatar  Mo2k
#14 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #12
Hmmmmmmm ....... ich denk einfach mal laut.
Beim EUGH müssen wir offensichtlich warten bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, damit wir es dann in jahrelangem Verfahren wieder rausziehen können, aber wie schaut das mit nationalem Recht aus?
Wenn die Politiker in D versuchen eine offensichtlich grundgesetzwidrige Regulierung einzuführen, haben wir da nicht Möglichkeiten das im Keim zu ersticken?
Einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage, oder was?
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiss kann man doch bei langwierigen Verfahren vorläufige Entscheidungen bekommen, genau damit man ein solches Unrecht nicht jahrelang erdulden muss, oder nicht?


Grundsätzlich hat das BVerfG über die einstweilige Anordnung die Möglichkeit gem. §32 BVerfGG den vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Dies bezieht sich aber nicht auf den Fall, dass ein Gesetz noch nicht verabschiedet ist, zumindest bei der Individualverfassungsbeschwerde (eines Privaten wegen eines Eingriffs in seine Grundrechte).

Vor dem BVerfG gibt es mehrere Klagearten. Für uns interessant ist vor allem die konkrete Normenkontrolle und die Individualverfassungsbeschwerde. Bei ersterer kann ein Gericht ein Gesetz, das es für verfassungswidrig hält UND das für den Ausgang des Prozesses von Bedeutung ist, an das BVerfG weiterleiten zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit. Aber auch hier muss das Gesetz bereits erlassen sein und Rechtswirkung entfalten, da es zwangsläufig vor Gericht angewendet werden müsste, was für nicht erlassene Gesetze ja nicht gilt.

Bei der Individualverfassungsbeschwerde gilt im Prinzip das gleiche - da ist es sogar noch etwas enger gefasst. Wer vor dem BVerfG wegen einer Verletzung seiner Grundrecht klagen will, der muss unmittelbar betroffen sein. Meist geschiet durch einen Rechtsakt, z.B. dadurch, dass dem Shopbetreiber durch die Verwaltung verboten wird, bestimmte Waren zu verkaufen. Dieser muss dann zunächst den normalen Rechtsweg gehen und vor einem Verwaltungsgericht klagen und erst, wenn der normale Rechtsweg ausgeschöpft ist, kann vor dem BVerfG geklagt werden (mit einigen unbedeutenden Außnahmen).

Die unmittelbare Betroffensheitsanforderung macht es daher unmöglich, gegen ein Gesetz zu klagen, was noch nicht verabschiedet und erlassen worden ist, da man als Privater dann ja noch nicht betroffen ist. Zwar gibt es die Möglichkeit, dann bereits nach Karlsruhe zu gehen, wenn man zum Zeitpunkt der Klage Dispositionen treffen muss, die später, wenn man unmittelbar betroffen ist, von Bedeutung sind, aber auch hier gilt: Das Gesetz muss bereits erlassen sein. Schulbeispiel ist der Arzt, der 50 Jahre alt ist und der jetzt schon seine Altersvorsorge planen muss und dann wird ein Gesetz erlassen, das den Ärzten vorschreibt, schon mit 65 in Rente zu gehen statt mit 70. Auch wenn er gerade 50 Jahre alt ist und daher noch nicht unmittelbar betroffen ist, so kommen die geänderten Altersvorsorgeplanungen und -dispositionen einer unmittelbaren Betroffenheit gleich. Dann ist der Rechtsweg auch eröffnet. Das Gesetz muss jedoch bereits erlassen sein.

Wie du siehst, ist es also relativ schwierig in Deutschland vor der Rechtsentfaltung eines Gesetzes Klage zu erheben, das ist an sich auch gut so, da sonst die Judikative zu sehr in den Gesetzgebungsprozess eingreifen könnte, was mit dem Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes unvereinbar ist. Einziges mir vorstellbares Szenario: Ein Shopbetreiber müsste seinen Laden entweder schließen oder zu einem komplett anderen Laden umwandeln, um nicht pleite zu gehen. Das Gesetz ist bereits erlassen und er klagt in Karlsruhe dagegen. Dann könnte es unter Umständen sein, dass das BVerfG eine einstweilige Anordnung gem. §32 BVerfGG erlässt.


Insgesamt ist aber auch eine Individualverfassungsbeschwerde einfach schwierig. Der einzelne Dampfer könnte lediglich einen Eingriff in Art. 2 I GG geltend machen, die allgemeine Handlungsfreiheit hat jedoch dort Grenzen, wo die Grundrechte anderer betroffen wären - der Schutz der Umwelt, der Kinder, der Gesellschaft (Passivdampfen) etc. gewinnt da relativ schnell gegen das Grundrecht, zu tun und zu lassen, was man will (ursprünglicher Artikelwortlaut zu Art. 2 I GG vor der GG-Änderung). Shopbetreiber haben natürlich eine gute Möglichkeit über Art. 12 GG zu klagen, da sie in ihrer Tätigkeit betroffen wären. Aber hier kann und muss das BVerfG anmerken, dass die Einheits-E-Zigarette ja noch verkauft werden kann.


Wie man sieht, ist es also nicht so simpel - man kann nicht einfach sagen "Wir haben ja unsere Grundrechte". Das BVerfG führt eine komplizierte doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung durch, die sich nicht so einfach im Vorfeld beantworten lässt.


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06.03.2014 02:48
#15 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Hmmmmm ........

Ich übersetze das mal in einen theoretischen Fall mit ganz anderem Kontext.

Sagen wir in der nächsten Regulierung würde stehen, das Internet muss verboten werden, mit der Begründung, dass irgendwelche Terroristen übers Internet ihre Terroranschläge koordinieren und das muss zum Schutz der Bevölkerung unterbunden werden.

Ist vielleicht ein blödes Beispiel, also kommt mir nicht mit Spitzfindigkeiten, dass da ein Detail nicht ins Bild passt.
Ich denke ihr wisst was ich meine, einfach irgendeine völlig absurde, verfassungswidrige Regulierung.

Wollt ihr mir allen Ernstes erzählen, dass die das machen könnten und das gesamte Web dann für Jahre geschlossen wäre, bis das Verfassungsgericht das wieder aufhebt?

Wenn nein, was könnte der "Normalverbraucher" dagegen tun?


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06.03.2014 02:54
avatar  Mo2k
#16 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Gar nichts. Es ist nicht die Aufgabe der Gerichte, sich in den Gesetzgebungsprozess einzumischen. Lediglich andere Staatsorgane könnten im Rahmen eines Organstreitverfahrens oder einer Bundespräsidentenklage VOR dem Erlass des Gesetzes vor das BVerfG gehen.

Dem Normalbürger bleibt lediglich die Möglichkeit, den Erlass des Gesetzes abzuwarten. Wobei es in deinem Fall natürlich eindeutig so laufen würde:

Unmittelbar betroffen wäre jeder Internetnutzer sofort, sobald das Gesetz Rechtswirkung entfaltet und das Internet abgestellt wird. Am nächsten Tag geht man zum Verwaltungsgericht und klagt. Dieses gibt einem Recht. Wenn nicht, dann das OVG, wenn nicht das, dann spätestens das BVerfG.

Und bereits das OVG würde einem vorläufigen Rechtsschutz stattgeben und das Internet müsse sofort wieder freigeschaltet werden.

Außerdem ist die Klage im Falle einer Abschaltung des Internets klarer - hier werden ziemlich viele Grundrechte verletzt. Art. 2 I GG, Art. 5 (Meinungs- und Pressefreiheit), Art. 9 GG (Versammlungsfreiheit), Art. 12 GG (Berufsfreiheit) etc. pp.

So eindeutig ist das ja eben bei uns leider nicht.


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06.03.2014 03:05 (zuletzt bearbeitet: 06.03.2014 03:05)
#17 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Na da merke ich erstmal, wie wenig Ahnung ich von der Rechtsprechung habe.
Ich hatte immer gedacht, dass etwas was ganz offensichtlich gegen meine Grundrechte verstösst, wie z.B. dieser Maulkorb-Paragraph schon vorm Inkrafttreten aufgehalten werden könnte.
Da sagt mir einfach mein gesunder Menschenverstand, dass das so sein müsste.
Zumindest müsste es die Möglichkeit geben im Voraus prüfen zu lassen, ob bei Inkrafttreten meine Grundrechte verletzt würden und wenn ja dürfte es nie Gesetz werden.

Nikotinfreie Dampfen in einer Tabakrichtlinie mitregulieren, nur weil man damit auch nikotinhaltige Liquids dampfen kann ist ja ungefähr so wie Wasserpistolen verbieten, weil man damit auch WC-Reiniger oder Nikotinlösung verspritzen könnte.


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06.03.2014 03:11
avatar  Mo2k
#18 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Erscheint an sich auch logisch, würde aber leider stark gegen Art. 20 GG verstoßen, der besagt, dass die Gewaltenteilung ein unveränderliches Staatsprinzip der Bundesrepublik ist. Die Gerichte haben schlicht nicht die Kompetenz, sich in den Gesetzgebungsprozess einzumischen.

Dass das Bundesverfassungsgericht mit der Entscheidung in Organstreitverfahren und Präsidentenklagen schon mittelbar in die Gesetzgebung eingreifen kann, ist schon das höchste der Gefühle und wird teilweise stark kritisiert.


Bye


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06.03.2014 03:26
#19 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Oje ..... na dann weiss ich wenigstens im Nachhinein, warum ich mir schon vor Monaten gedacht habe, dass da was ganz Böses auf uns zu kommt.


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06.03.2014 07:19
avatar  Chandra
#20 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Jo, ganz böse. Also werde ich auch noch Akkuträger bunkern. Stimmt die obige juristische Aussage (wovon ich ausgehe), werden die Dampferläden nach Umsetzung in nationales Recht weitgehend verschwinden. Das hieße, nur Dampfer, die Hardware für mehrere Jahre bunkern können, können weiterdampfen, bis der EuGh - hoffentlich - Recht wiederherstellt.

Und was wird dann aus dem Dampfen in der Öffentlichkeit mit "illegalen" Dampfen?....

Meine schlimmsten Befürchtungen, die ich nicht gepostet habe, weil ich mich nicht dem massiven "Blödsinn betrifft die Akkuträger doch nicht" aussetzen wollte, scheinen wahr zu werden.

Nun ist mir endgültig schlecht.


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06.03.2014 08:02
avatar  zwinkl
#21 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Mir nicht ! Und jetzt erst recht...

Also macht es erstmal sinn sich mit ausreichend hard- und software einzudecken um eine eventuell drohende versorgungslücke von einigen jahren zu überbrücken.
Dann wird man sich durch die instanzen klagen müssen um eben eine akzeptable rechtsgrundlage herbeikämpfen zu können.
Gut, ich und etliche weitere bekommen das wohl hin, aber doof ist es für all jene, welche vllt. jetzt erst umsteigen (wollen), weil die dann erstmal noch jahrelang weiterrrauchen (müssen).
Ich werde aber jetzt erstmal weiterkämpfen für all jene, welche nachkommen um ebenfalls auf dampfen umzusteigen.

Nun rächt sich eben erstmal die faulheit und das desinteresse der zig1000 dampfer, die dachten, daß das ein paar von uns schon "hinbiegen" würden irgendwie...
das all jenen vllt. mal eine zeitlang der stoff ausgeht finde ich fast ok, leid tut es mir um die, welche erst anfangen oder angefangen haben bzw. jene,
welche in den jahren des schwebenden verfahrens keine (legale) chance zum umstieg haben...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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07.03.2014 10:55
#22 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Wer jetzt noch denkt das unsere Gerichtsbarkeit Möglichkeiten offenlässt etwas zu umgehen der muss stark "gläubig" sein. Wird ihm aber aber auch nicht helfen. Viele sind einfach zu gutgläubig (Das wird schon nicht so schlimm) und dann wirds noch schlimmer.
Ich denke ein Hauptproblem der Gegner der E-Zigarette und ein Hauptargument ist (neben den Kindern) das Thema Suchtverlagerung.

Soweit ich das verstanden habe wird das so gesehen das mit der E-Zigarette versucht wird die Regeln zu umgehen und eine vorhandene Sucht weiter zu befriedigen ( versuchen und praktizieren einige oder die meisten auch - Dampfen in Rauchverbotszonenz.zb. ) und so die Sucht weiter zu leben. Schließlich bleiben die sensorischen Empfindungen - auch wenn die nach meiner Meinung ganz anders sind wie bei der Tabakzigarette - und das Nikotin als angeblich schlimmste Suchtkomponente was dazu führt das nach Meinung der Gegnerschaft die Sucht lediglich verlagert wird und genau erhalten bleibt wie bei der Zigarette. Im Prinzip werden wir damit Alkoholtrinkern und harte Drogen konsumierenden gleichgestellt. Auch dagegen müssten Argumente gefunden werden - die greifen und nicht anfechtbar sind. Ich denke das wird schon schwerer. Das Problem ist dabei das Rauchen/Dampfen eben nicht als Genuß anerkannt wird. Ich denke wenn man vor Gericht hinbekommen würde nachzuweisen das Dampfen i.d.R. ein Genuß ist und als Genußmittel zu sehen ist wären die meisten Probleme überwunden. Schließlich macht Nikotin ohne Tabak auch nicht so süchtig lt. Studien. Das müßte man "nur" gerichtlich bestätigt bekommen.

Ich pers. möchte auf keinen Fall eine Gleichstellung mit den Tabakzigaretten und Dampfen mit Rauchen. Das würde nach Ansicht die Probleme noch verschärfen. Ich denke das bei der Tabakzigarette die Daumenschrauben sogar noch weiter angezogen werden. Schließlich "tötet" diese ja. Das wird noch ein harter Weg mit stichhaltigen Beweisen gegen die Richtlinie vorzugehen und wird auch einige Zeit dauern. Leider. Bis dahin heißt es Argumente sammeln und Beweise und hoffen das die Gerichte sich der Dampfermeinung anschließen.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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07.03.2014 10:57
avatar  mobi72
#23 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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http://solwand.blog.de/2014/02/08/geht-e...il-ii-17734305/

Hatte es an anderer Stelle schon mal gepostet. Lohnt zu lesen.


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07.03.2014 12:35 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2014 12:35)
#24 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von hansklein im Beitrag #22
Das Problem ist dabei das Rauchen/Dampfen eben nicht als Genuß anerkannt wird. Ich denke wenn man vor Gericht hinbekommen würde nachzuweisen das Dampfen i.d.R. ein Genuß ist und als Genußmittel zu sehen ist wären die meisten Probleme überwunden.



Voooorsicht:
"Genuss" hat im Zusammenhang mit einem Genussmittel nicht die gleiche Bedeutung wie der "Genuss", den wir haben, wenn wir z.B. leckere Gummibärchen essen.
Wir brauchen in keinster Weise eine Abhängigkeit verbergen bzw. verschweigen (die fast alle hier haben....das braucht sich keiner mehr schönreden).
Im Gegenteil: Wir haben ein verfassungsmäßiges RECHT auf diese Abhängigkeit (solange wir sie nicht beenden wollen.....dann sind die Regulierungsbehörden für uns zuständig...das sehen wir ja gerade, wie wichtig sie dann ihre "Aufsichtspflicht" gegenüber uns nehmen... )

"Definition:
Genussmittel sind Lebensmittel, die nicht wegen ihres Nährwerts, sondern wegen ihres Geschmacks und/oder ihrer anregenden Wirkung eingenommen werden, zum Beispiel Kaffee, Tee, Kakao, Tabak und alkoholhaltige Getränke.
Genussmittel können eine Steigerung der Verdauungs- und Herztätigkeit bewirken sowie eine allgemeine Leistungssteigerung. Die regelmäßige Einnahme von Genussmitteln in größeren Mengen kann zu Schädigungen von Organen führen. "
http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/hlex...pte/l3/l375.htm

Wir hätten also sogar ein RECHT auf eine Schädigung (Koffein und Alkohol schaden auch ab einer gewissen Menge....ab 3-4 Tassen Kaffee täglich wirds schon "bedenklich"...oder ab einem kleinen Glas Bier..0,25l).
Lustigerweise gibts keine bekannten körperlichen Schäden durch Nikotin selbst (ein gesunder Erwachsener vorausgesetzt..ind den normal üblichen inhalierten Mengen)...das weiss nur keiner.
Und...fatalerweise wollen wir ständig beweisen, dass wir "nicht mehr rauchen" und wie wenig schädlich die E-Zigarette ist.
DAMIT verwirken wir unser Recht auf Selbstbestimmung (auch vor Gericht)...klingt unglaublich, ist aber so.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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07.03.2014 12:43 (zuletzt bearbeitet: 07.03.2014 12:44)
#25 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von hansklein im Beitrag #22
Ich pers. möchte auf keinen Fall eine Gleichstellung mit den Tabakzigaretten und Dampfen mit Rauchen. Das würde nach Ansicht die Probleme noch verschärfen. Ich denke das bei der Tabakzigarette die Daumenschrauben sogar noch weiter angezogen werden. Schließlich "tötet" diese ja.


....das wollte ich persönlich auch verhindern.....bis mir aufgefallen ist, was die seit Jahrzehnten bei Tabakzigaretten tun:
Gar nix! Jeder kann sie ungestört weiter kaufen.
Paar Warnhinweise drauf.....paar Zusatzstoffe verbieten.....paar Horrorbildchen drauf: Fertig.
Hören Raucher auf zu rauchen deswegen? Nö.

Das gleiche Spielchen wiederholt sich dann alle paar Jahre...je nachdem, was gerade "IN" ist.
Diesesmal waren "böse Aromen" gross in Mode.

Dass man anders "rauchen" kann...erleben wir alle (und hier muss an das Wort "Rauchen" mit "inhalativem Nikotinkonsum" gleichsetzen, NICHT mit dem fehlenden Verbrennungsrauch)

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