Der Begriff "E-Zigarette"

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06.07.2013 11:38 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2013 11:39)
avatar  brummer
#76 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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Zitat von smuxxStore im Beitrag #72
Die Entscheidungsträger sind aber nicht unwissend. Wie eine Entscheidung ausfällt, wird nicht mit der Begrifflichkeit zusammenhängen.


Bezüglich Wissensstand gebe ich Dir völlig Recht, die wissen ggf. noch mehr als wir,
passt ihnen aber nicht ins Konzept und somit werden Fakten ignoriert.
Allerdings ist es einfacher etwas zu verbieten (auch wenn nur indirekt durchs Hintertürchen),
wenn die öffentliche Meinung zu dem Produkt negativ ist. Dann ist in der Bevölkerung (Wähler)
eher mit Zustimmung als mit Ablehnung zu gesetzlichen Vorgaben zu rechnen.
Unabhängig hiervon weigere ich mich, ein Fahrrad als Motorrad zu bezeichnen,
obwohl ich auch Fahrrad fahre.

_______________________________________________________
Grüße aus dem Bergischen Land und "Gut Dampf", Klaus.

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06.07.2013 11:51
#77 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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wg Verstoß der Netiquette

Zitat von Borsti im Beitrag #73

Der Begriff Dampfer ist übrigens Markenrechtlich geschützt, den könnt ihr schon mal aus dem Gedächtnis streichen.



Dann lass Ich mir gleich am Montag den Begriff Kaffeetasse schützen und verklag Tschibo. ICH WERDE REICH! ENDLICH!


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06.07.2013 11:52
avatar  Borsti
#78 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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Zitat von brummer im Beitrag #76

Unabhängig hiervon weigere ich mich, ein Fahrrad als Motorrad zu bezeichnen,
obwohl ich auch Fahrrad fahre.



Somit wäre dann wohl ein E-Bike ein Motorrad, ebenso wie ein Mofa.

Dies zeigt Begriffe sind relativ. :D



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06.07.2013 12:59 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2013 13:00)
avatar  Borsti
#79 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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Zitat von defconite im Beitrag #75
Zitat von Borsti im Beitrag #73

Der Begriff Dampfer ist übrigens Markenrechtlich geschützt, den könnt ihr schon mal aus dem Gedächtnis streichen.



Wer hat denn "Dampfer" markenrechtlich schützen lassen? Und benutzen kann man diese Wort ja dennoch.


https://register.dpma.de/DPMAregister/ma...020100652233/DE
Klasse(n) Nizza 09:
elektrische Apparate und Geräte zum Inhalieren von Aromastoffen und Nikotin, insbesondere elektrische Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen (nicht für medizinische Zwecke)
Klasse(n) Nizza 10:
elektronische Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen für medizinische Zwecke
Klasse(n) Nizza 11:
Dampferzeugungsgeräte; elektrische Aromastoffe und Nikotin verdampfende Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen
Klasse(n) Nizza 34:
Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; elektronische Zigaretten (nicht für medizinische Zwecke), Zigaretten aus Tabakersatzstoffen (nicht für medizinische Zwecke), Tabakersatzstoffe (nicht für medizinische Zwecke)



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06.07.2013 13:12
#80 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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Zitat von Borsti im Beitrag #79
Zitat von defconite im Beitrag #75
Zitat von Borsti im Beitrag #73

Der Begriff Dampfer ist übrigens Markenrechtlich geschützt, den könnt ihr schon mal aus dem Gedächtnis streichen.



Wer hat denn "Dampfer" markenrechtlich schützen lassen? Und benutzen kann man diese Wort ja dennoch.


https://register.dpma.de/DPMAregister/ma...020100652233/DE
Klasse(n) Nizza 09:
elektrische Apparate und Geräte zum Inhalieren von Aromastoffen und Nikotin, insbesondere elektrische Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen (nicht für medizinische Zwecke)
Klasse(n) Nizza 10:
elektronische Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen für medizinische Zwecke
Klasse(n) Nizza 11:
Dampferzeugungsgeräte; elektrische Aromastoffe und Nikotin verdampfende Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen
Klasse(n) Nizza 34:
Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; elektronische Zigaretten (nicht für medizinische Zwecke), Zigaretten aus Tabakersatzstoffen (nicht für medizinische Zwecke), Tabakersatzstoffe (nicht für medizinische Zwecke)


Wenn ich das richtig interpretiere wurde die Wortmarke eingetragen, dann gab es zwei Löschungsanträge - von denen einer zurückgezogen wurde????
Oder sehe ich das falsch???

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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06.07.2013 13:13
#81 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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aka User AndreasKC

Zitat von brummer im Beitrag #76
Zitat von smuxxStore im Beitrag #72
Die Entscheidungsträger sind aber nicht unwissend. Wie eine Entscheidung ausfällt, wird nicht mit der Begrifflichkeit zusammenhängen.


Allerdings ist es einfacher etwas zu verbieten (auch wenn nur indirekt durchs Hintertürchen),
wenn die öffentliche Meinung zu dem Produkt negativ ist. Dann ist in der Bevölkerung (Wähler)
eher mit Zustimmung als mit Ablehnung zu gesetzlichen Vorgaben zu rechnen.



Hier gebe ich Dir unumwunden Recht.


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06.07.2013 13:21 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2013 13:28)
#82 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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gesperrt
wg Verstoß der Netiquette

Zitat von Borsti im Beitrag #79
Zitat von defconite im Beitrag #75
Zitat von Borsti im Beitrag #73

Der Begriff Dampfer ist übrigens Markenrechtlich geschützt, den könnt ihr schon mal aus dem Gedächtnis streichen.



Wer hat denn "Dampfer" markenrechtlich schützen lassen? Und benutzen kann man diese Wort ja dennoch.


https://register.dpma.de/DPMAregister/ma...020100652233/DE
Klasse(n) Nizza 09:
elektrische Apparate und Geräte zum Inhalieren von Aromastoffen und Nikotin, insbesondere elektrische Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen (nicht für medizinische Zwecke)
Klasse(n) Nizza 10:
elektronische Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen für medizinische Zwecke
Klasse(n) Nizza 11:
Dampferzeugungsgeräte; elektrische Aromastoffe und Nikotin verdampfende Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Pfeifen
Klasse(n) Nizza 34:
Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer; elektronische Zigaretten (nicht für medizinische Zwecke), Zigaretten aus Tabakersatzstoffen (nicht für medizinische Zwecke), Tabakersatzstoffe (nicht für medizinische Zwecke)


Man kann sich eigentlich JEDES WORT markenrechtlich schützen lassen. Die tragen Dir ALLES ein. Klaro. Ist Ja ein Geschäft für das DPMA. Interessant wird es erst wenn Du Deinen vermeintlichen Schutz Gerichtlich durchsetzen willst. Siehe mein Beispiel Kaffeetasse und Tschibo. Da haust Du dann als "Markeninhaber" nochmals ordentlich Geld durch den Schornstein weil Dir spätestens ein Richter erklärt das Du auf dem Holzweg bist. Bedanken kannst Du Dich dann bei Deinem Anwalt den Du vorher besser auch BERATEND BEAUFTRAGT haben solltest damit er Dir VORHER sagt das das ein Sinnloses unterfangen ist. Zum Angeben und Eindruckschinden kann so ein Eintrag beim DPMA aber schon sinnvoll sein. DU scheinst es Ja schon erstzunehmen. Ist aber nicht so!
Bestes Beispiel: EGO-T ist voll gegen die Wand gefahren!


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06.07.2013 13:29
#83 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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Moderatorin

Zitat von Borsti im Beitrag #73

Der Begriff Dampfer ist übrigens Markenrechtlich geschützt, den könnt ihr schon mal aus dem Gedächtnis streichen.



nicht mehr!
Neue Abmahnwelle im Dampfer Business? Dampfer.biz teilt aus...

06.07.2013 14:11 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2013 14:14)
#84 RE: Der Begriff "E-Zigarette"
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Der Herr vertreibt auch esoterische Geräte zur Wasserbelebung - wenn das mal kein Betrug ist http://www.active-water.com

Mit 7,83 Hertz schwingt allenfalls sein Gehirn zwischen den Schädelbegrenzungen - das ist ungesund!!!

_______
Es war nicht der Mangel an Informationen, der zu diesem Desaster führte. Es waren die Angst und die Ignoranz.

"Und schon sehe ich die Kettenreaktion. Die chemischen Vorboten, die das Einsetzen einer Emotion signalisieren, die speziell dafür geschaffen wurde, Logik und Vernunft zu besiegen. Eine Emotion die anfängt dich zu blenden und davon abzuhalten die simple Wahrheit zu erkennen. Sie wird sterben und es gibt nicht das Geringste, was du tun kannst, um das zu verhindern."

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