14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis

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17.04.2016 20:30
#51 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Bezog sich auf Cawdor.
Der Behälter muß offen nicht auslaufsicher sein, sondern nur eine Risiko minimieren.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 20:32
avatar  Cawdor
#52 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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SuperModerateuse
Little big cow

Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #51
Bezog sich auf Cawdor.
Der Behälter muß offen nicht auslaufsicher sein, sondern nur eine Risiko minimieren.


So ungefähr meinte ich das damit eigentlich eigentlich auch, ja.



« Hannibal Lecter hat unhöfliche Menschen ja ganz einfach aufgegessen. »
« Ich wollt's nur gesagt haben... »


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17.04.2016 20:35
#53 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderator a.D.

Zitat von heimchen im Beitrag #50

Und jeder dieser "Ausgiesser" verfügt schon über einen "Durchflussbegrenzungsmechanismus" sonst würde ja das Liquid ungehindert rausfliessen auch ohne, dass ich die Flasche drücke und bei "atmosphärischem Druck" also einfach über Kopf, Öfnung zeigt nach unten, und warten schaffens nun mal nicht mehr als 9 Tropfen langsam raus bis dann gar nix mehr kommt... Das ist glaube ich einfache Physik???




Ich denke mal die haben Fläschchen im Kopf, die in der Medizin verwendet werden. z.B. Hustentropfen. Nicht dass da aus Versehen ein Tropfen zuviel in den Verdampfer rutscht und es dir wegen Überdosierung übel wird.


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17.04.2016 21:00
#54 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Ich kann das alles einfach nicht glauben, verstehen tu ich es eh nicht. Also hat keiner aus der EU in den letzten 2 Jahren, seit dem TPD Beschluss wirklich noch nie so eine 08/15 Liquidflasche gesehen???

17.04.2016 21:06
#55 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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9 mm Spitzten?! Dann kann ich ja hoffen, dass es bei HOL bald endlich gescheite Flaschen gibt mit denen man auch Tanks nachfüllen kann!

Danke TPD 2!!!

Nee, im Ernst. Ich lese hier jetzt nichts was mich irgendwie großartig überrascht hat. Bin ja nicht umsonst dabei nicht nur Soft- sondern auch Hardware zu bunkern. Die Richtung war doch schon vorher klar und wird durch dieses Dokument nur bestätigt. Das einzige was mich dabei aufregt, dass ich momentan gezwungen bin mehr Geld auszugeben, als ich eigentlich möchte. Die Möglichkeit Anschaffungen auf später zu schieben wird immer weniger und ich habe eigentlich noch so ein paar höherpreisige Sachen auf der Wunschliste.

Bei mir persönlich nimmt allein deshalb der HWV momentan überhand und ich investiere in Hardware wie in ein Sparkonto, bzw. bin dafür sogar bereit (eigtl. eher gezwungen) meinen Dispo zu belasten oder auf andere Dinge, die ich später auch noch anschaffen kann, zu verzichten.

Was ich bei der ganzen sache auch richtig schade finde ist, dass die Technik momentan wahnsinnige Sprünge macht und das ganze für uns nächstes jahr ein jähes Ende finden wird.

Schön wäre, wenn zugunsten des Liquidverbrauchs auch noch ein paar mehr neue Backendampfen wie der Kayfun Mini V3 oder der Serpent auf den Markt kämen, solange das noch möglich ist.

Da die Benachrichtigungsfunktion im Forum leider suboptimal ist und ich deshalb nur wenige Themen aboniere, bitte mit @ anschreiben, wenn man mir etwas sagen möchte, danke.

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17.04.2016 21:13
#56 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Jo, Liquids in Glasflaschen wirds wohl in D-Land nicht mehr geben.
20 Tr./min. machen keinen Sinn.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 21:20
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#57 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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( gelöscht )

"(6) Falls Interessenträger die Kommission über alternative, von ihnen entwickelte Mechanismen für ein auslauffreies Nachfüllen informieren wollten, kann dies zu einer Überarbeitung dieses
Beschlusses führen."

Na ihr Modder dann mal los, die einzigen die Auslaufen werden sind die Damen und Herren der EU Kommission...

Der ganze Text ist wunderbar auf die BiG T Lobby zugeschnitten, wer das Geld hat hat die Macht...
Shagy


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17.04.2016 21:21
#58 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei, oder ihr habt Alle andere Flaschen als ich.

Haben denn nicht 99% der Shops diese hier (nur Beispielbild)?:
KLICK

Von welchen 20 Tropfen/Min. schreibst Du @Vapor^Tom ?

17.04.2016 21:27
#59 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Keine Wetihalsflaschen mehr zulässig, und dadurch fallen auch die Pipettenliquids weg.
HOL etc. und haste nich gesehen....
Die würden nach öffnen und umdrehen ja auslaufen.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 21:30
#60 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Wobei von umdrehen nix im Artikel steht (Schlupfloch)

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 21:34
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#61 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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( gelöscht )

Da das ganze nur noch mit Ironie und Satire zu ertragen ist hier mal ein Anfang:
"auslauffreies Nachfüllen" da hilft dann nur noch die Drucktankbefüllung, im Vakuum
ich sehe uns schon alle in der "heißen Zelle" Nachfüllen:


Quelle:http://www.leifiphysik.de/kern-teilchenp...aet-einfuehrung
Dampfer beim Nachfüllen ihrer Selbstwickler nach dem Durchführungsbeschluss!


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17.04.2016 21:37 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 21:37)
#62 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #60
Wobei von umdrehen nix im Artikel steht (Schlupfloch)

Zitat
welcher in senkrechter Stellung und bei nur atmosphärischem Druck bei 20 °C ± 5 °C höchstens 20 Tropfen Nachfüllflüssigkeit pro Minute abgibt;


also für mich heisst das, dass ich die Flasche umdrehen muss, damit sie in senkrechter Stellung ist

17.04.2016 21:41
avatar  ZAZO
#63 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von heimchen im Beitrag #54
Ich kann das alles einfach nicht glauben, verstehen tu ich es eh nicht. Also hat keiner aus der EU in den letzten 2 Jahren, seit dem TPD Beschluss wirklich noch nie so eine 08/15 Liquidflasche gesehen???



Alles ist gut. Hier wurde wirklich mal einfach ein Standard festgelegt (geregelt), der sich nach den gegebenen Möglichkeiten und den bereits vorhandenen Produkten im Markt richtet.

Nachfolgend wird expliziert für die e-Zigarette (Verdampfer) und für die Nachfüllbehälter (Kartuschen oder Flaschen) geregelt wie es sich mit dem Nachfüllmechanismus nach TPD2 verhalten muss. Dabei werden die höchsten Anforderungen an auslaufsichere Nachfüllbehälter (Flasche oder Kartuschen) gestellt. Die meisten Verdampfer wiederum können nach diesem Beschluss genau so bleiben wie sie sind, es muss in der Gebrauchsanweisung nur angegeben werden wie der Ausgießer (Spitze der Flasche) beschaffen sein muss, damit eine auslaufsichere Befüllung gewährleistet werden kann.

Anders gesagt, viele Vapor Giant, Stattqualm, Taifun, Kayfun und viele mehr Verdampfer können bezüglich Nachbefüllung genau so beschaffen bleiben wie sie sind (wenn der Verdampfer nicht grade über eine komplette Öffnung wie z.B. VG3, Cubis und Co verfügt). Die Hersteller müssen in der Gebrauchsanweisung nur angeben wie genau die Spitze der Flasche beschaffen sein muss, damit eine bei normaler Nutzung auslaufsichere Befüllung gegeben ist.

Diese Art Gesetzestexte und Beschlüsse muss man wirklich regelrecht erst mal lesen lernen, die darf man nicht einfach so der Reihe nach durchlesen, sonst führt das immer erst mal zu großer Verwirrung. So richtig gegliedert und mit Namen versehen die man als Dampfer versteht ist es auch vielleicht besser zu verstehen, was man als Hersteller nun in Zukunft bezüglich Nachfüllmechanismus erfüllen müssen:

Anforderungen an den Nachfüllmechanismus

Verdampfer (Tanks) und Flaschen:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nachfüllbare elektronische Zigaretten (Verdampfer, Tanks) und dass Nachfüllbehälter (Flaschen) nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Mechanismus für das Nachfüllen der elektronischen Zigaretten nachfolgende Bedingung erfüllt:

Er bedingt die Verwendung eines Nachfüllbehälters, der über einen sicher befestigten Ausgießer (Spitze) von mindestens 9 mm Länge verfügt, welcher dünner ist als die Öffnung des Tanks der elektronischen Zigarette, für die er verwendet wird, und bequem dort hineinpasst, und der Nachfüllbehälter muss über einen Durchflussbegrenzungsmechanismus verfügen, welcher in senkrechter Stellung und bei nur atmosphärischem Druck, also ohne selber Druck auf die Flasche auszuüben, bei 20 °C ± 5 °C höchstens 20 Tropfen Nachfüllflüssigkeit pro Minute abgibt.

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Gebrauchsanweisungen, die den nachfüllbaren elektronischen Zigaretten und den Nachfüllbehältern beigefügt sein müssen, geeignete Nachfüllanweisungen, auch Diagramme, umfassen.

Bei nachfüllbaren elektronischen Zigaretten (Verdampfern) und bei Nachfüllbehältern mit einem Nachfüllmechanismus nach DIESEM ABSATZ wird die Breite des Ausgießers bzw. der Tanköffnung in den Gebrauchsanweisungen so angegeben, dass die Verbraucher feststellen können, ob Nachfüllbehälter und elektronische Zigarette kompatibel sind.


Kartuschensysteme:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nachfüllbare elektronische Zigaretten und dass Nachfüllbehälter nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Mechanismus für das Nachfüllen der elektronischen Zigaretten folgende Bedingung erfüllt:
Der Nachfüllmechanismus funktioniert über ein Andocksystem, das nur dann Nachfüllflüssigkeit in den Tank der elektronischen Zigarette abgibt, wenn die elektronische Zigarette und der Nachfüllbehälter miteinander verbunden sind.

Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Gebrauchsanweisungen, die den nachfüllbaren elektronischen Zigaretten und den Nachfüllbehältern beigefügt sein müssen, geeignete Nachfüllanweisungen, auch Diagramme, umfassen.

Bei nachfüllbaren elektronischen Zigaretten und bei Nachfüllbehältern mit einem Nachfüllmechanismus nach DIESEM ABSATZ wird in den Gebrauchsanweisungen angegeben, welche Andocksysteme mit diesen elektronischen Zigaretten und diesen Nachfüllbehältern kompatibel sind.


Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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17.04.2016 21:41
avatar  oreg2
#64 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Was ist überhaupt ein sicher befestigter Aussgiesser?

Bei allen meinen Liquidfläschen,kann man den "Aussgiesser" entweder abschrauben oder abziehen,ist diese Befestigung trotzdem eu mässig als sicher einzustufen?

Wenn nicht,muss ich mir ab dem 20.5.2016 Sorgen um meine Gesundheit machen?


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17.04.2016 21:47
#65 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von heimchen im Beitrag #62
also für mich heisst das, dass ich die Flasche umdrehen muss, damit sie in senkrechter Stellung ist


Nö. Senkrecht = lotrecht, rechtwinklig zur Erdoberfläche bzw. auf den Erdmittelpunkt. Von der Richtung gibt der Begriff nix her.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 21:47 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 21:49)
#66 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Dann bin ab dem Zeitpunkt ein Krimineller, meine Liquids kommen aus Meplatflaschen, da wird geschüttet und nicht getropft - die habe eine Macke bei der EU.

Jedes explosive, gesundheitsschädliches, zündfähige chemische Produkt, ob Pinselreiniger, Waschbenzin, Nitroverdünnung, Salzsäure oder IPA kommt im Gebinde mit einem Liter Inhalt in den Baumarkt ins Regale. Da gibt es nicht mal eine Kindersicherung am Verschluss, steht zwar drauf, dass das ein Gefahrgut ist, ein dreijähriges Kind liest sich das auch durch, bevor es den Behälter öffnet und das Zeug trinkt oder umschüttet.

Ein Erwachsener liest das auch nicht, vermeidet aber das Umfallen bei geöffnetem Verschluss.

Irgendjemand verdient mit dieser Vorschrift Geld, weil Lobbyarbeit geleistet wurde, das ist Fakt!

Ich dampfe am Schreibtisch mit Netzteil, bei maximal 10 Ampère und 3,75 Volt, was ist ein Akku? (30 Ampère gingen auch, brauche ich aber nicht.)
Dekorationsartikel made in PRC, nicht zum Verzehr geeignet!
Die Benutzung des Telefons bei Gewittern geschieht auf eigene Gefahr!

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17.04.2016 21:49
#67 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Zitat von oreg2 im Beitrag #64
Was ist überhaupt ein sicher befestigter Aussgiesser?

Bei allen meinen Liquidfläschen,kann man den "Aussgiesser" entweder abschrauben oder abziehen,ist diese Befestigung trotzdem eu mässig als sicher einzustufen?

Wenn nicht,muss ich mir ab dem 20.5.2016 Sorgen um meine Gesundheit machen?

Also meinen Ausgiesser kann man nicht einfach abziehen oder gar abschrauben, was habt Ihr denn für Flaschen, menno

wenn ich diese Spitze abnehmen will um von einer grösseren Flasche in die kleinere zu füllen, dann muss ich eine Zewa nehmen, drüberstülpen, dann entweder mit den Zähnen greifen und fest ziehen oder eine Zange nehmen.

17.04.2016 21:52
#68 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Schwächling ^^
Ne, hast schon recht. Damit ist doch nur gemeint, das sich der Ausgiesser nicht selbst lösen kann.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 21:57 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 21:58)
#69 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Es scheint also wirklich nur darum zu gehen, dass Auslaufsicherheit beim Befüllen gegeben ist mit den "regulierten" Fläschchen, wie angegeben, und dies expliziert auch beschrieben ist in der Gebrauchsanweisung? D.h. dass alle Verdampfer, die sich mit einer herkömmlichen Flasche mit Spitze befüllen lassen, weiter im Handel verfügbar bleiben können, sofern der Verbraucher daruf hingewiesen wird, auch nur solche zu benutzen? Also alle meine Verdampfer erfüllen das, in einigen steht das so sogar schon in der Gebrauchsanweisung drin. Wäre also alles nur heißer Dampf mit diesem Gesetzestext. Das wäre eine Regulierung, wie sie in ähnlicher Form schon für zig Geräte gibt, angefangen von der Kaffemaschine bis hin zu einer LED-Lampe. Das überprüft kein Mensch, weder der Zoll, noch sonst wer, sonst wäre die Hälte aller elektronischen Gadgets gar nicht im Handel. Aber egal, es geht dann nur um Rechtssicherheit, im Falle eines Falles weiß man dann, wen man verklagen könnte...


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17.04.2016 21:58 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 22:03)
#70 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Korrekt!

edit: aber streiche "alle Verdampfer", da war noch was mit max. Füllmenge.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 22:05
#71 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von Ttl VierXnand im Beitrag #66

Jedes explosive, gesundheitsschädliches, zündfähige chemische Produkt, ob Pinselreiniger, Waschbenzin, Nitroverdünnung, Salzsäure oder IPA kommt im Gebinde mit einem Liter Inhalt in den Baumarkt ins Regale. Da gibt es nicht mal eine Kindersicherung am Verschluss, steht zwar drauf, dass das ein Gefahrgut ist, ein dreijähriges Kind liest sich das auch durch, bevor es den Behälter öffnet und das Zeug trinkt oder umschüttet.



Ich weiß ja nicht in welchen Baumärkten Du kaufst, aber mir ist seit über 10 Jahren kein Verdünner o.ä. mehr ohne Kindersicherungsverschluß mehr begegnet. Das sind diese Verschlüsse die man mit Kraft zusammendrücken und dann drehen muß.

Was die Flaschen angeht, finde ich die Regelung noch recht human, könnte bei einigen Anbietern wie HOL sogar für Verbesserungen sorgen. Wer aus dem Vollen kippen will wird sich wahrscheinlich immer noch die Spitze der Flasche abschneiden können und hat so die Möglichkeit weiter zu kippen. Oder es bleibt bei den aufgedrückten/geschraubten Spitzen, die man relativ leicht entfernen kann. Nervig sind nur weiterhin die 10 ml Gebinde, die keinen Sinn ergeben und über die sich nur die Händler freuen können, da für uns Kunden der Preisvorteil bei Großgebinden entfällt. Insofern wenigstens ein Punkt der im Sinne jedes Händlers sein dürfte.

Da die Benachrichtigungsfunktion im Forum leider suboptimal ist und ich deshalb nur wenige Themen aboniere, bitte mit @ anschreiben, wenn man mir etwas sagen möchte, danke.

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17.04.2016 22:07
avatar  ZAZO
#72 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #70
Korrekt!

edit: aber streiche "alle Verdampfer", da war noch was mit max. Füllmenge.


Mit Füllmenge war da nichts, die Füllmenge ist nur bei bereits vorgefüllten Tanks (Verdampfer, Kartuschen) reguliert.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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17.04.2016 22:08
#73 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Ah, ok, Danke

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 22:10 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 22:11)
#74 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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@ZAZO
Danke für die gute Erklärung des Beschlusses . :-). Ich hatte das zunächst etwas anders - komplett falsch - verstanden.


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17.04.2016 22:12 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 22:14)
avatar  ZAZO
#75 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Jetzt muss nur noch der Beschluss für die Anforderungen an die Kindersicherung bei e-Zigaretten und Nachfüllbehältern ebenso Marktorientiert ausfallen und es steht dem nichts entgegen, dass es weiterhin Dampfgeräte nach heutigem Standard auch nach Mai 2017 geben wird. Im Gegenteil, wenn sich die Geräte bezüglich Befüllung (z.B. Topfill) weiter verbessern, also ich hätte nichts dagegen.
Ich bin auch diesbezüglich recht zuversichtlich..., aber warten wir es mal ab, dürfte nicht mehr lange dauern, dann ist auch dieser Beschluss für die Anforderungen an die Kindersicherung bekannt gegeben...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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