14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis

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17.04.2016 19:01
#26 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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genau hansklein, das denke und hoffe ich auch...
oder gibt es dann bald einen fahrzeugschein für mods und wir müssen dann damit regelmässig zum tüv !?
das ganze lässt sich doch garnicht so umsetzen wie die politik sich das vorstellt...oder wird es dann eine polizei sondertruppe geben die unsere geräte auf füllmenge und leistung überprüft und vermisst. und wenn dann der im artikel besagte einfüllstutzen von 9mm länge nur 8 oder gar 10mm misst sind wir dann kriminell?


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17.04.2016 19:01 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 19:03)
#27 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Wozu braucht es diesen "Mechanismus"??? Meine Liquidflaschen (Fertigliquids) erfüllen das schon seit Jahren.
Der Stutzen hat 9 mm und wenn ich die Flasche senkrecht halte, und keinen Druck ausübe, kommen ca. 9 Tropfen pro Minute raus.... also noch weniger als "gefordert"... je länger die Flasche senkrecht gehalten wird, um so langsamer tropfts, niemals schaffen es 20 Tropfen innerhalb einer Minute da aus dem schmalen Rüssel raus, ohne Druck.

Wozu also das Ganze? Das ist doch einfach eine Witznummer!

17.04.2016 19:02
#28 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von hansklein im Beitrag #9
Mir ist und war klar, das es schlimmer kommen wird wie manche Annahmen. Die alten Geräte werden Bestandsschutz haben. die neuen Geräte dürfen wohl entweder erst gebacken werden oder liegen vorbereitet in den "Schubladen" bestimmter Firmen... Schwere Zeiten brechen für den einst freien Markt an, so meine Meinung


Bestandsschutz? Nix da. Es gibt eine Abverkaufsfrist für das, was jetzt am Markt ist, und das ist mitnichten das Gleiche wie "Bestandsschutz". Die bisher auf dem Markt befindlichen Geräte / Verdampfer etc. müssen dann binnen der vorgegebenen Fristen angemeldet werden und werden "überprüft" - was dann zugelassen und was verboten wird? Keine Ahnung, aber ich fürchte Schlimmes.


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17.04.2016 19:04 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 19:06)
#29 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von surfandi im Beitrag #26
genau hansklein, das denke und hoffe ich auch...
oder gibt es dann bald einen fahrzeugschein für mods und wir müssen dann damit regelmässig zum tüv !?
das ganze lässt sich doch garnicht so umsetzen wie die politik sich das vorstellt...oder wird es dann eine polizei sondertruppe geben die unsere geräte auf füllmenge und leistung überprüft und vermisst. und wenn dann der im artikel besagte einfüllstutzen von 9mm länge nur 8 oder gar 10mm misst sind wir dann kriminell?



Imho verwechseln hier viele immer wieder was: Was wir nutzen, ist ein Ding, und das ist von den ganzen Regulierungen nicht betroffen. Was dann aber "in Verkehr gebracht" = zukünftig verkauft werden darf, ist was ganz anderes.


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17.04.2016 19:06
#30 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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So ist es @vaping falconer
Alles alte darf noch abverkauft werden wie es ist bis 2017.
Ab dann halt nur noch der zugelassene Kram.


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17.04.2016 19:07
#31 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #29
Was wir nutzen, ist ein Ding, und das ist von den ganzen Regulierungen nicht betroffen.


Siehste, genau DAS war meine Frage.
Wenn die Regulierung ausschliesslich auf Geräte zielt die von uns kaum einer benutzt, dann heisst das entweder, dass die Regulierer gar nicht begriffen haben was wir so nutzen, oder dass sie planen ALLES was wir nutzen in Zukunft zu verbieten.


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17.04.2016 19:08
#32 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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in dem fall könnte uns das doch alles völlig egal sein...dann wären ja "NUR" die grossen hersteller betroffen!


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17.04.2016 19:09
#33 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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dann gibt es taschenlampen bei denen man die glühbirne gegen eine glühwendel austauschen kann...


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17.04.2016 19:09 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 19:11)
#34 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von MarkPhil im Beitrag #31
Zitat von vaping falconer im Beitrag #29
Was wir nutzen, ist ein Ding, und das ist von den ganzen Regulierungen nicht betroffen.


Siehste, genau DAS war meine Frage.
Wenn die Regulierung ausschliesslich auf Geräte zielt die von uns kaum einer benutzt, dann heisst das entweder, dass die Regulierer gar nicht begriffen haben was wir so nutzen, oder dass sie planen ALLES was wir nutzen in Zukunft zu verbieten.



Nö. Nicht alles in einen Topf werfen. Ganz ruhig bleiben. ;-)
Was wir nutzen, können wir auch weiter nutzen. Es geht nicht da drum. Es geht um Zulassungen von Geräten und Zubehör - d.h. in ZUKUNFT werden wir bestimmte Dinge nicht mehr bekommen. Was wir jetzt nutzen, kann uns aber keiner verbieten - jedenfalls nicht mit diesen Regulierungen. Dazu müssten die eine Regulierung raus bringen, die unsere jetzigen Geräte verbietet. Dann erst würde man uns zu "Kriminellen" erklären - aber dann würde auch eine solche Flut von Klagen losgetreten, dass es nicht mehr feierlich wäre, und ich glaube mal eher nicht, dass "die" das wollen.


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17.04.2016 19:14
#35 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von surfandi im Beitrag #33
dann gibt es taschenlampen bei denen man die glühbirne gegen eine glühwendel austauschen kann...


DAS sowieso.
Die Regulierer können machen was auch immer sie wollen, im Chemiediscount und bei den Küchenaromen wird es alle Inhaltsstoffe von Liquids (ausser Nikotin) auch nach der Regulierung weiterhin in Literflaschen, in 5-Liter-Kanistern und sogar 1000-Liter-Containern geben.
Da wird sich keine Sau für einen Nachfüllmechanismus interessieren und es gibt NICHTS was die Regulierer dagegen tun könnten.

Wie ich immer schon gesagt habe: Die Regulierung ruiniert die Dampfshops, aber für die User (zumindest die, die Nikotinbase gebunkert haben) wird sich nur ändern, dass sie halt woanders einkaufen.


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17.04.2016 19:14 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 19:15)
#36 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von surfandi im Beitrag #32
in dem fall könnte uns das doch alles völlig egal sein...dann wären ja "NUR" die grossen hersteller betroffen!


Es kann Dir dann egal sein wenn Du genug Zeugs bis ans Ende Deines Dampferlebens hast und nicht beabsichtigst, z.B. 2019 einen neuen Verdampfer zu kaufen.
Da müssen sämtliche neuen Geräte über so einen Mechanismus verfügen.


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17.04.2016 19:18
#37 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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naja, einen mech mod oder selbstwickler kann jeder halbwegs begabte Zerspanungsmechaniker basteln...


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17.04.2016 19:20 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 19:47)
#38 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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grenzt doch langsam nur noch an lächerlichkeit was soll man denn dazu noch sagen
XXX pöla&co

Bitte ein bisschen in der Tonspur bleiben hier auch wenn's schwer fällt, das ist ein öffentlicher Bereich...
Cawdor

TPD is die ZUKUNFT und die ZUKUNFT is SCHLECHT ! ! !


dampfer seit 12.09.2014! geld gespart ? hahaha dank hwv ehr nicht

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17.04.2016 19:21
#39 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von surfandi im Beitrag #33
dann gibt es taschenlampen bei denen man die glühbirne gegen eine glühwendel austauschen kann...


gibts doch schon... hab ich erst wieder in nem Chinashop gesehen - ein Tubemod mit Taschenlampenaufsatz, den man gegen nen Verdampfer tauschen kann und auch nen Dripper, der mit Leuchtdioden geliefert wird, statt derer man die Coils einbaut...


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17.04.2016 19:25
#40 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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was machen dann eigendlich die tröpfler nutzer

TPD is die ZUKUNFT und die ZUKUNFT is SCHLECHT ! ! !


dampfer seit 12.09.2014! geld gespart ? hahaha dank hwv ehr nicht

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17.04.2016 19:28
#41 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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die müssen zwischendurch pausen einlegen, weil der nachfüllmechanismus zu lange braucht um schnell nachzutröpfeln


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17.04.2016 19:36
#42 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von nebelschwarde im Beitrag #40
was machen dann eigendlich die tröpfler nutzer



Die dürften die geringsten Probleme haben - man tröpfelt ja schließlich eh aus Fläschchen mit Dripperaufsatz... Hauptsache der tröpfelt dann ohne Druck nicht mehr als die erlaubte Tröpfchenzahl...


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17.04.2016 19:37 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 19:39)
avatar  GrEy
#43 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von sunnymarie32 im Beitrag #24
Zitat von oreg2 im Beitrag #3
Der Unterzeichner,EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis,hat übrigens Glyphosat als unbedenklich eingestuft.



Wie unbedenklich das Zeugs ist, sieht man ja an dem Sch..., den der als Norm festgelegt hat - der hat mit Sicherheit bei Selbsttests viel zu viel davon geschnüffelt...

@GrEy - dann haben viele von uns doch eigentlich schon verloren... Ich füll aus 100ml-Flaschen nach ohne Dripperaufsätze und ich hab nur Tanks, in die man von unten locker aus 10m Entfernung alles reinkippen könnte. Muss ich mir jetzt für unterwegs extra ein paar kleine Liquidfläschchen kaufen oder darf ich weiter meine leern Schnapspülleckens nutzen ?

Die Flaschengröße ist ja schon geregelt, es ging mir darum, dass ich in speziell diesem Durchführungsbeschluss keine weitere Verschlechterung erkenne.

Edit: Neu kaufen kann man Liquids dann sowieso asschließlich in 10ml-Flaschen.


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17.04.2016 19:43 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 19:44)
#44 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Stimmt,da steht nichts was man nicht eh schon wusste.
Ausser vielleicht die exakten Millimeter


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17.04.2016 19:54
avatar  GrEy
#45 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Ich sehe sogar eine Chance, denn ein "Nachfüllbehälter" ist hier mal recht Eindeutig als der Behälter zu erkennen, welcher direkt zum befüllen dient. Bleiben uns dann vielleicht die 1 Liter "Vorratsbehälter" erhalten?


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17.04.2016 19:59
avatar  Achim
#46 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Zitat von GrEy im Beitrag #45
Ich sehe sogar eine Chance, denn ein "Nachfüllbehälter" ist hier mal recht Eindeutig als der Behälter zu erkennen, welcher direkt zum befüllen dient. Bleiben uns dann vielleicht die 1 Liter "Vorratsbehälter" erhalten?

Klar, solange sie kein Nikotin enthalten.

Due to recent budget cuts and the rising cost of electricity, gas and
oil, as well as current market conditions, The Light at the End of the
Tunnel has been turned off.

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17.04.2016 20:07
#47 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Kann es sein, dass hier der Ausdruck "atmosphärischer Druck" zu Verwirrung führt?

Beitrag 27 gelesen? ;)

17.04.2016 20:10 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2016 20:15)
avatar  Cawdor
#48 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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SuperModerateuse
Little big cow

Zitat von heimchen im Beitrag #27
Wozu braucht es diesen "Mechanismus"??? Meine Liquidflaschen (Fertigliquids) erfüllen das schon seit Jahren.
Der Stutzen hat 9 mm und wenn ich die Flasche senkrecht halte, und keinen Druck ausübe, kommen ca. 9 Tropfen pro Minute raus.... also noch weniger als "gefordert"... je länger die Flasche senkrecht gehalten wird, um so langsamer tropfts, niemals schaffen es 20 Tropfen innerhalb einer Minute da aus dem schmalen Rüssel raus, ohne Druck.

Wozu also das Ganze? Das ist doch einfach eine Witznummer!


Vielleicht zählt das dann schon als "Auslaufsicher" und steht deswegen drin



« Hannibal Lecter hat unhöfliche Menschen ja ganz einfach aufgegessen. »
« Ich wollt's nur gesagt haben... »


Flohmarktregeln
Flohmarkt // Bazar // Trödeltreff // Sammelbestellung

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17.04.2016 20:17
#49 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Siehe Seite 1 (3)

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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17.04.2016 20:25
#50 RE: 14.04.16 - Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss zu technischen Normen für Nachflussmechanismus e-zigis
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Moderatorin

Der sog. "Ausgiesser" ist doch dieses spitze Teil auf all unseren Flaschen? und im Wisch steht:

Zitat
Er bedingt die Verwendung eines Nachfüllbehälters, der über einen sicher befestigten Ausgießer von mindestens 9 mm Länge verfügt,



also alle meine 08/15 Liquidflaschen verfügen über so einen Ausgiesser und ich habe nachgemessen, alle 9 mm check

Und jeder dieser "Ausgiesser" verfügt schon über einen "Durchflussbegrenzungsmechanismus" sonst würde ja das Liquid ungehindert rausfliessen auch ohne, dass ich die Flasche drücke und bei "atmosphärischem Druck" also einfach über Kopf, Öfnung zeigt nach unten, und warten schaffens nun mal nicht mehr als 9 Tropfen langsam raus bis dann gar nix mehr kommt... Das ist glaube ich einfache Physik???



Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #49
Siehe Seite 1 (3)

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