Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette

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20.01.2013 13:35 (zuletzt bearbeitet: 20.01.2013 13:36)
#76 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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na hätten wir Schäuble auf unserer Seite wäre Dampfen morgen Pflicht
Er gehört einer Regierungsfähigen Partei an


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20.01.2013 13:36 (zuletzt bearbeitet: 20.01.2013 13:38)
#77 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Oder Helmut Schmidt :)

Der (Schäuble) ist bereits in Regierungsverantwortlichkeit. Geholfen hat es aber nichts.

Kayfun V3 ES, Provari in Silber, Kayfun 2.1 & Kayfun2.1 DA2.1, Taifun Watte und Taifun GT, FEV 3, Kayfun light plus, Pipeline Pro2, Vapor Giant Akkuträger, FEV GS, Kayfun V4


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20.01.2013 13:38
#78 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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@ Clockmaster

Mir gefällt Hanisch's Schreiben sehr gut. Für mich ist es rundum schlüssig mit einer nachvollziehbaren Argumentation ohne anzugreifen. Ich denke, damit erreicht man die Leute, ohne sie zu vergrätzen.
Ich kopiere es mal hier herein, im Original findet man es in diesem Thread, Posting Nr. 279: Schreibt an Eure EU-Abgeordneten Zwecks Verhinderung der 2mg Grenze! (12)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Ihnen liegt sicherlich ein Vorschlag der Kommission über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen (kurz: Tabakproduktrichtlinie) vor,
In diesem wird folgendes Vorgeschlagen: „
TITEL III – NICHTTABAKPRODUKTE
Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse
1. Die folgenden nikotinhaltigen Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG zugelassen worden sind:
a) Erzeugnisse mit einem Nikotingehalt von mehr als 2 mg je Einheit oder
b) Erzeugnisse mit einer Nikotinkonzentration von mehr als 4 mg/ml oder
c) Erzeugnisse, deren bestimmungsgemäße Verwendung zu einer mittleren maximalen Peak-Plasmakonzentration von mehr als 4 ng Nikotin/ml führt.
2. Die Kommission wird befugt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 22 zu erlassen, um die Nikotinmengen gemäß Absatz 1 – unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Entwicklungen und der gemäß der Richtlinie 2001/83/EG erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen nikotinhaltiger Erzeugnisse – zu aktualisieren.
3. Jede Packung und jede Außenverpackung nikotinhaltiger Erzeugnisse unter den Schwellenwerten gemäß Absatz 1 müssen folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen:
Dieses Produkt enthält Nikotin und kann Ihre Gesundheit schädigen.
4. Der gesundheitsbezogene Warnhinweis gemäß Absatz 3 muss Artikel 10 Absatz 4 genügen. Außerdem muss er
a) auf die zwei größten Flächen der Packung und der Außenverpackung gedruckt werden;
b) 30 % des äußeren Bereichs der betreffenden Fläche der Packung und der Außenverpackung einnehmen. Dieser Prozentsatz erhöht sich bei Mitgliedstaaten mit zwei Amtssprachen auf 32 % und bei solchen mit drei Amtssprachen auf 35 %.
5. Die Kommission wird befugt, gemäß Artikel 22 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen in den Absätzen 3 und 4 – unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen Entwicklungen und Entwicklungen des Marktes – anzupassen und Platzierung, Format, Layout, Gestaltung und Wechselfolge (Rotation) der gesundheitsbezogenen Warnhinweise festzulegen und anzupassen. „

Dieser Absatz betrifft die immer mehr Anhänger findende sogenannte E-Zigarette, welche für viele Raucher einen zufriedenstellenden Ersatz für die herkömmliche Tabakzigarette bietet, und hierbei unbestritten eine deutlich geringere Gefährdung für die Gesundheit der Konsumenten wie auch ihrem Umfeld darstellt. Ebenso wurde bereits in einer auf der 10. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle in einem wissenschaftlichen Beitrag dargelegt, dass dieses Produkt ein deutlich geringeres Suchtpotential aufweist wie die Tabakzigarette. Selbstverständlich bedarf es der Regulierung neuer Produkte auf dem Markt, und so auch der Regulierung eines derartigen Produktes. Auch wenn dieses Produkt schon seitens der Händler nicht an Minderjährige Personen abgegeben wird, so sind hier Regulierungen z.B. zum Jugendschutz sicherlich erforderlich.
Allerdings ist die Einstufung dieses Produktes als Arzneimittel – oder im Vergleich zu diesen - völlig unangebracht, da es sich vielmehr um ein Konsumprodukt handelt, welches anstelle von deutlich schädlicheren Tabakprodukten konsumiert wird. Dementsprechend sollte ein solches Produkt – schon alleine der Logik wegen – stets im Vergleich zur Zigarette gesehen werden, bei der Beispielsweise die Peak-Plasmakonzentration nach Konsum durchschnittlich bei 50ng Nikotin/ml liegt und eine Zigarette mit ca. 1g Tabak enthält ca. 15-25 mg Nikotin. (1ml Nikotinliquid der E-Zigarette entspricht in etwa der Masse 1g)
Anders als bei der Zigarette konnten vermutete gesundheitsschädliche Wirkungen bei diesem Produkt bislang widerlegt werden (so zum Beispiel wurde ebenfalls auf der 10. Deutsche Konferenz für Tabakkontrolle der Verdacht auf eine Formaldehydbelastung widerlegt)
Ebenso unterscheidet sich dieses Produkt deutlich durch seine Intention von der Zigarette – als populärstes Tabakkonsumprodukt: Das Marketing richtet sich deutlich ausschließlich an Raucher, und zeigt keinerlei Intention Nichtraucher zum Konsum zu animieren.
Deutlich aber ist ebenso der Unterschied zu einem Arzneimittel, da die e-Zigarette weder die Intention, noch die Funktion hat, Heilend zu wirken. Ebenso wenig wie Fruchtgummis ohne künstliche Farbstoffe ein Mittel zum Abnehmen sind, oder kalorienreduzierter Wein ein Heilmittel, so ist es ein Verbrennungsstoff-freies Nikotin-Konsumprodukt.
Dementsprechend würde eine Markteinschränkung von Nikotinhaltigen Erzeugnissen wie sie in dem derzeitigen Vorschlag gefordert wird lediglich einen deutlichen Marktvorteil für die herkömmliche Zigarette darstellen, da einem ernstzunehmenden Konkurrenzprodukt, welches nachweislich weitaus geringeren Schaden anrichtet, unzumutbare Handelshemmnisse auferlegt werden.
Durch die Popularität der E-Zigarette ist mein Anliegen an Sie deshalb dieses:
Weisen sie den Artikel 18 innerhalb dieser Richtlinie ab, und streben Sie vielmehr eine gezielte Auseinandersetzung mit der Thematik der E-Zigarette an.

Zuguterletzt ein paar persönliche Worte, weshalb ich mich für dieses Thema derart einsetze, und ihnen schreibe. Ich selbst war zwanzig Jahre lang starker Raucher, der im Durchschnitt etwa 50 sehr starke, filterlose Zigaretten am Tag konsumierte. Das entspricht zusammen etwa 7kg Teer, was mich dennoch nicht zu der Entscheidung brachte, mit dem rauchen aufhören zu wollen. Aus reiner Neugierde – ohne die Absicht mit dem Rauchen aufzuhören – testete ich die sogenannte E-Zigarette, was binnen zwei Tagen – in denen ich aus Neugierde zum Vergleich noch ein zwei Zigaretten geraucht habe – dazu führte, den Tabakkonsum gänzlich einzustellen. Einige Freunde animierte das ebenso ihren Tabakkonsum einzustellen, und sich mit der E-Zigarette auseinanderzusetzen.
Schon sehr schnell machte sich das ausbleiben von einigen Gesundheitsbeschwerden bemerkbar, die das Rauchen mit sich brachte. Hinzu kam ein weitaus intensiveres auseinandersetzen mit der Thematik der Sucht, und dem, was ich da eigentlich konsumiere.
Ein Arzneimittel – oder ein Produkt, welches jenen Einschränkungen wie in der Richtlinie gefordert unterliegt – hätte eben diesen Prozess nicht ausgelöst, und genau deshalb möchte ich Sie bitten: Verwehren sie meinem Mitbürgern in ganz Europa nicht diese Chance, durch ein konkurrenzfähiges Produkt zur Zigarette ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu minimieren, und dem Tabakkonsum zu entsagen, indem sie diesem Produkt Markteinschränkungen auferlegen, und die Zigarette begünstigen.
Mit freundlichem Gruß


Abschließend – zur leichteren Nachverfolgung Quellen aus dem Internet für getätigte Aussagen:
(Literaturquellen kann ich gerne nachreichen – erfordern zum Nachvollziehen allerdings einen erheblich größeren Aufwand für Sie)
http://www.storm-apotheker.de/htm/aktuel...les_nikotin.htm
(Nachweis: Peak-Plasmakonzentration bei Zigaretten)
http://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/10....kkontrolle.html
(Link zu Dokumenten der 10. Deutschen Konzerenz für Tabakkontrolle)
http://www.erste-hilfe-fuer-kinder.de/ve...fur_kinder.html
(Nachweis Nikotingehalt Tabak)
http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf
(Interessante Literaturstudie – meinungsbehaftet, allerdings mit vielen Literaturnachweisen zur tiefgehenderen Information)

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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20.01.2013 13:38
#79 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Moment Helmut Schmidt zählt nicht , der hat nen Sonderstatus und darf überall Rauchen und dürfte auch wenn Dampfen morgen illegal wäre Dampfen


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20.01.2013 16:43 (zuletzt bearbeitet: 20.01.2013 16:47)
avatar  Hanisch
#80 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Ich bin eigentlich in meiner Argumentationsline scho wiede rein Stückchen weiter:

Die Vorgeschlagene Regelung ist nicht ausreichend,
wir, die Verbraucher fordern eine klare Regulierung der E-Zigarette,
auf nationaler Ebene (da ist Europa nicht zuständig)
muss beispielsweise klar ein gesetzlich verbindlicher Jugendschutz geschaffen werden.

Zudem mal ein konkreter Gegenfvorschlag zur Richtlinie (es fehlen noch die klar zugeordneten Belege)

Zitat
Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation
Unter den nikotinhaltigen Nicht-Tabak-Produkten finden Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation eine steigende Verbreitung auf dem Markt.[Hier ggf ein Beleg seitens der Händlervereinigung mit Umsatzabschätzungen – oder eine entsprechende Veröffentlichung mit den geschätzten Millionen an Dampfern]
Zielsetzung dieser Produkte ist es, in Konkurrenz zur herkömmlichen Zigarette ein Alternativprodukt darzustellen, welches Rauchern ermöglicht Nikotinkonsum ohne die Aufnahme von Verbrennungsprodukten zu ermöglichen. [Hier kann man aktuelle Rechtssprechung aufführen – Konsumprodukt, sowie möglichst Aussagen der Händlervereinigungen, die entsprechendes Marketing belegen]
Zahlreiche Studien belegen dass die gesundheitsschädliche Wirkung dieser Produkte, sowie der von diesen Produkten erzeugten Emissionen weit unter der von Tabakprodukten liegt. [hier kann man eben die Zahlreichen Studien aufzählen]
Eine aktuelle Studie belegt, dass das Suchtpotential dieser Produkte deutlich unter dem von vergleichbaren Tabakprodukten liegt, allerdings für Raucher eine Befriedigung ihrer durch Tabakerzeugnisse initiierten bestehenden Sucht erzielen können . [Studie München] Ebenso besteht bislang kein Beleg, dass diese Produkte eine Sucht-initiierende Wirkung aufweisen. [Studie : http://www.jneurosci.org/content/29/4/987.full] Da diese Möglichkeit allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sind dennoch effektive Maßnahmen zum Jugendschutz anzuraten.


Kennzeichnungspflicht:
1. Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation dürfen nicht an minderjährige Personen abgegeben werden.
2. Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation müssen den Hinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin und kann Ihre Gesundheit schädigen.“ tragen.
3. Der stoffliche Nikotingehalt des Produktes ist auf der Packung anzugeben.
4. Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation müssen den Hinweis „Dieses Produkt ist nicht geeignet für Schwangere, stillende Mütter, Personen mit Herz- Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenerkrankungen und Nichtraucher geeignet.“ tragen.
5. Verpackungen von Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation dürfen keine Bildliche Darstellungen enthalten, die einem Lebensmittelerzeugnis ähneln.
6. Die Bestimmungen gemäß der REACH-Verordnung, insbesondere die Kennzeichnungsplichten sind einzuhalten.


Inhaltsstoffe:
Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation erzeugen aufgrund ihrer Wesenheit verbrennungsfrei zu fungieren keine Emissionen von Teer und Kohlenmonoxid, sondern lediglich die als Inhaltsstoffe der zu Verdampfenden Flüssigkeit vorhandenen Stoffe in Form von Dampf. Dementsprechend kann das Verfahren zur Bestimmung der Nikotinkonzentration für Zigaretten auf Nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation ebenso angewandt werden. Eine Regelung anhand der Inhaltsstoffe der zu verdampfenden Flüssigkeit ist ebenso möglich, da die entsprechende Konzentration der als Dampf freigesetzte Menge direkt ableitbar ist. Dementsprechend beträgt die von 1ml zu verdampfender Flüssigkeit erzeugte Menge an Dampf der Menge des von X Zigaretten erzeugten Menge an Rauch. [Beleg zum Vergleich Dampf/Rauch] Entsprechend zur Regelung bei Tabakzigaretten ist demnach eine Maximale Nikotinkonzentration der zu Verdampfenden Flüssigkeit von XY mg/ml vergleichbar.
Anders als bei der Tabakzigarette handelt es sich bei dem von nikotinhaltigen, verbrennungsfreien Nicht-Tabak-Produkten freigesetzten Nikotin ausschließlich gebundenes Nikotin, welches weitaus langsame raufgenommen wird, als das von Tabakzigaretten teilweise erzeugte freie Nikotin. Es werden ebenso keine Stoffe zugesetzt, die eine schnellere Aufnahme des Nikotins begünstigen.
Um eine konstante Qualität zu gewährleisten, und den Einsatz von Suchtstoffen auszuschließen muss eine klare Definition zulässiger Inhaltstoffe festgeschrieben werden.
Regelung zu den Inhaltsstoffen nikotinhaltiger, verbrennungsfreier Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation:
Zulässige Bestandteile
von Flüssigkeiten zur Verdampfung als nikotinhaltige, verbrennungsfreie Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation sind:
Polyethylenglycol [Studien zur Unbedenklichkeit]
Propylenglycol [Studien zur Unbedenklichkeit]
Glyzerol [Studien zur Unbedenklichkeit]
Wasser
Nikotin bis zu einer Konzentration von 25 mg/ml [Quelle für Nikotininhalt von Tabak ergänzen]
Aromen zugelassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1334/2008
abgesehen von Aromen mit folgenden Inhaltsstoffen:
XXX




Schön wär es auch mal, wenn man ggf ein paar ergänzende Studien anstreben würde,
insbesondere Marktstudien.
a) Ganz wichtige Studie: Woher stammen die Konsumenten.
Damit kann man schonmal belegen, dass mit der E-Zigarette eben keine neuen Märkte erschlossen werden, sondern lediglich auf dem Tabakmarkt konkurriert wird.
(zudem ist so ne Studie recht einfach z.B. als Studienarbeit zu realisieren)
b) aufwändig, wahrscheints teuer - aber bedeutend wäre eine Studie zum Marktpotential.
Da muss man echt Geld für in die Hand nehmen - aber eben mit solch einer Studie könnte man zudem eben auch Kapital gewinnen, um die Dampferei en wenig voranzubringen. Denn wenn man damit Geld verdienen kann - dann machts auch jemand. Zum anderen kann man damit eben auch belegen "Dampfen ist von Bedeutung für unsere Merktwirtschaft.

Hier uahc mal ein Einwurf an die Händler - weil ich das eben noch nicht so recht verstehe:
Wieso gibt es eigentlich kein offensives Marketing ?
Ich bin immernoch der Auffassung, dass z.B. eine Zusammenarbeit mit der Gastronomie eine enorme Win-Win-Situation darstellen könnte. Dampfen macht Durst - was kann einem Kneipier also besseres passieren, als Dampfer in der Bude zu haben. die machen draussen keinen Krach, und trinken ordentlich was weg.


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20.01.2013 20:58
#81 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Zitat von Hanisch im Beitrag #80

Ich bin immernoch der Auffassung, dass z.B. eine Zusammenarbeit mit der Gastronomie eine enorme Win-Win-Situation darstellen könnte. Dampfen macht Durst - was kann einem Kneipier also besseres passieren, als Dampfer in der Bude zu haben. die machen draussen keinen Krach, und trinken ordentlich was weg.



Was taten die Raucher früher , früher rauchte man und trank in der Kneipe , aber dies hielt den Gesetzgeber nicht davon ab die Raucher ins Freie zu verbannen


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20.01.2013 21:23
#82 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Zitat von michaelgr im Beitrag #81

Was taten die Raucher früher , früher rauchte man und trank in der Kneipe , aber dies hielt den Gesetzgeber nicht davon ab die Raucher ins Freie zu verbannen


Stimmt schon nur heute ist man gesundheitsbewusster, wir leben bequemer und müssen in unserer Freizeit weder Kohlen in den Keller schaufeln noch ein Plumsklosett im Hof warten.

Wer heizt heute schon einen Kohleofen mit nicht geeigneten Stoffen oder spritzt sein Gemüse im Garten mit nach Gutdünken dosierten Schädlingsbekämpfungsmitteln?

Würdest du denn gerne die Zeit zurückdrehen?


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21.01.2013 10:10 (zuletzt bearbeitet: 21.01.2013 10:13)
#83 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Teils Teils so Anfang 80er jahre mit E-Zigaretten wäre cool gewesen , aber damals gabs auch noch keine Gesetze die unsere Freiheiten einschränkten, wir hatten noch die DM und eine Regierung in Bonn , das Leben war billiger man verdiente mehr , damals gabs noch soetwas wie den gesunden Menschenverstand , aber der gesunde Menschenverstand wurde ja anfang 90er Jahre abgeschafft und an dessen Stelle mussten Gesetze her


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21.01.2013 11:27
#84 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Zitat
Stimmt schon nur heute ist man gesundheitsbewusster, wir leben bequemer und müssen in unserer Freizeit weder Kohlen in den Keller schaufeln noch ein Plumsklosett im Hof warten.

Wer heizt heute schon einen Kohleofen mit nicht geeigneten Stoffen oder spritzt sein Gemüse im Garten mit nach Gutdünken dosierten Schädlingsbekämpfungsmitteln? Würdest du denn gerne die Zeit zurückdrehen?



Es wäre vielleicht nicht verkehrt die Zeit zurückzudrehen. Die Preise sind stark gestiegen mit dem Deckmantel des Gesundheitsbewußtseins und der Bequemlichkeit - die Löhne der Arbeiterklassen im Verhälltnis zur Inflation - offenen und versteckten - nicht im selben Verhälltnis gestiegen.

Den Preis der Bequemlickeit - hat uns das viel gebracht ausser das wir uns weniger körperlich bewegen, theoretisch mehr Zeit haben und diese praktisch oft nicht sinnvoll nutzen? Ist es nicht so das Menschen früher gemeinsam viel mehr unternommen und sich körperlich bewegt haben als heute, teils auch weil es die Möglichkeiten der Bequemlichkeit (Fernsehen, PC, Handy, Playstation, XBox, Zentralheizung, Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine etc.) nicht in dem Maße gab wie heute?

Gesundheitsbewußtsein... Ein Zweischneidiges Schwert... Wir leben Gesundheitsbewußter... Wirklich? Wir kaufen Bioartikel die Biologisch in der verseuchten Erde angebaut werden. Wir bereiten Essen aus in "Plastik" oder ähnlichen Materialien verpackten Tüten oder Kartons die bedruckt sind mit belasteten Farben und nehmen daraus Mineralöle und sonstige Gifte auf. Statt Gesundes und Natürliches zu Essen gibts Formfleisch und künstlich hergestelltes mit viel Aroma und irgendwelchen Konservierungsstoffen Inside und künstlich zugesetzen Vitaminen. Fertigessen das oft viel zu Salzhaltig ist. Fastfood welches mit Sicherheit nicht zu einer vollwerigen Ernährung gezählt werden kann. Es wird dafür auf der anderen Seite auch von der Industrie viel vernichtet oder in Dosen verpackt, haltbar und konserviert für die nächsten Jahre.

Bewegung und Sport - für viele Menschen undenkbar. Ob aus Bequemlichkeit - Zeitmangel - Geldmangel - Beruflichen Gründen.

Soziales Miteinander - Erziehung - fehlt oft die Zeit für, weil heute meist beide Partner berufstätig sein dürfen, überlastet sind usw.

Umweltschutz - Schön das er hier in Germany so "heilig" gesprochen wird. Dafür ist hier die Produktion wegen der Auflagen und damit auch verbundenen hohen Kosten oft nicht mehr möglich, Arbeitsplätze werden in das ( auch benachbarte) Ausland verlagert und gehen hier verloren wo die dreckige Luft wegen dort fehlender Auflagen und geringerer Kosten für z.b. Energie (Strom, Benzin) weiter in die Luft gepustet wird und auf dem Weg wieder zurück in den Kreislauf kommt. Nix gewonnen dabei, sogar Global gesehen massiv verloren.

Die Kosten steigen - das Lohnniveau ist in bestimmten Bereichen so stark gesunken das der Staat immer mehr aufstocken muss und sinkt weiter. Die Schaffung der 400- und 450èr Jobs schafft weiter Billigarbeitsplätze und vernichtet Vollzeitarbeit.

Früher gabs auch Auflagen. Es gab auch Regeln. Da wirds heutzutage häufig übertrieben und zugunsten der Wirtschaft entschieden - nicht für den Menschen.

Damals wärs deine Entscheidung gewesen - magst du lieber Dampfen oder Rauchen. Heute wird dir die Entscheidung einfach abgenommen indem beides im schlimmsten Fall verboten wird. Du oder eine Gemeinschaft hast nicht mehr selbst zu bestimmen was du willst.

Auch wenns Nachteile gab Früher - Ja, ich persönlich könnte auch mit einem "Back to the Roots" leben... Naja, ich mach hier sogar noch freiwilig Winterdienst. Wenn ich sehe wie wenige das überhaupt noch machen weil sie nicht aus dem warmen Bettle kommen.

Ich hoff nur dass wir Dampfer den Wahn mit den ganzen Vorschriften und Bestimmen über das Leben das wir führen dürfen überstehen und auch in Zukunft weiter gedampft werden kann ohne überreguliert zu werden.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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21.01.2013 11:56
avatar  Hanisch
#85 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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lassen wir bitte den Klassenkampf hie raus ?

Die Aussage, dass das einbeziehen der E-Zigarette begrüßt wird ist doch nix schlechtes...
wenn wir alle und jeden als Feind abstempeln - werden wir nur Feinde haben.

Zitat
"Dampfer" begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie ist in Bezug auf die E-Zigarette leider zu wenig Aussagekräftig.
Während bei der Tabakzigarette Zusatzstoffe ausgeschlossen werden,
und noch immer zahlreiche suchtfördernde Stoffe zulässig sind,
findet diesbezüglich keinerlei Regulierung bei der E-Zigarette statt.
Derzeitig auf dem markt befindliche Produkte verzichten zwar gänzlich auf den Einsatz,
aber es besteht die Gefahr, dass z.B. die Tabakindustrie - die bei der Zigarette nun eingeschränkt wird,
mit ihren Zusatzstoffen, diese auf dem Markt der E-Zigarette zu verbreiten.
Derzeit stellt die E-Zigarette auf dem Markt ein ernstzunehmendes Konkurrenzprodukt zur herkömmlichen Zigarette dar,
mit der Klaren Zielsetzung nicht als Einstieg zum Tabakkonsum dienen zu können, sondern zum Ausstieg vom Tabak,
und jeglichen suchtsteigernden Zusatzstoffen.
Mit dieser Richtlinie kann die Grundlage gelegt werden, auch für die Zukunft den Einsatz derartiger Stoffe von Beginn an zu untersagen.
Deshalb wird seitens der Konsumenten der E-Zigarette klar gefordert, die Inhaltsstoffe für "nichtmedizinische nikotinhaltige Nicht-Tabak-Produkte zur Inhalation"
klar Einzuschränken.
Inhaltsstoffe dürfen neben Nikotin lediglich die auch als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassenen Inhaltsstoffe
Propylenglycol, Glycerin, Wasser, sowie gemäß EU-Richtlinie zugelassenen Lebensmittelaromen sein.
Die Nikotinkonzentration der zu Verdampfenden Flüssigkeit hingegen muss bei einem "mit Tabakprodukten vergleichbaren nikotinhaltigen Nicht-Tabakprodukten"
an der Konzentration von Tabakprodukten bemessen werden, um hier ein konkurrenzfähiges Produkt zu ermöglichen,
und nicht dem Tabak unabsichtlich einen unverhältnismäßigen Marktvorteil zu gewähren.
Der durchschnittliche Nikotininhalt von Tabak liegt bei ca 25mg/g.


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21.01.2013 17:49
#86 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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@Hanisch: Geile Idee! Für Schnellüberflieger von Artikeln, Meldungen usw. benötigen wir allerdings sofort in der Headline einen Hinweis das wir verbesserte Vorschläge haben. Dein erster Satz deutet zwar darauf bereits hin, würde ich aber noch ein bisschen "verschärfen", d.h. die eigene Position klein wenig vorrücken.

Ich werde mir dazu nachher Gedanken machen und hier ein paar Vorschläge posten.

Danke!


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21.01.2013 18:46
avatar  Hanisch
#87 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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"Dampfer" begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie - und verlangen Verschärfung
vielleicht ?

hatte auch sowas überlegt, oder zumindest einen "Untertitel".

Wichtig ist in meinen Augen die Politiker in die Pflicht zu nehmen:
Wer fordert, nicht Kontrolliert zu werden, dem unterstellt man schnell, dass der was unanständiges macht.
Wer allerdings eine gezieltere Kontrolle eines Produktes fordert,
der nimmt die Politiker in die Pflicht - und hat ein Anliegen, dass eben auf den eher Desinteressierten
weitaus berechtigter wirkt.

Ebenso ist die Argumentation "wenn da weniger Nikotin drinne ist, dann reicht das nicht aus um meine Sucht zu befriedigen"
weitaus weniger griffig - denn da sagt sich der Nicht-Betroffene : Dein Pech!
als die Argumentation: Marktgerechtigkeit
Hier haben wir ein Konkurrenzprodukt zur Zigarette
Eine Tabakkontrollkomission kann doch dem Tabak keinen Marktvorteil verschaffen wollen- die müssen sich da geirrt haben.
Bitte auch hier keine Weltverschwörungstheorie über die Tabaklobby, die die alle bezahlt, und wenn es noch so wahr sein mag,
das will niemand hören....

Hier fänd ich einen etwas reißerischer aufgemachten Artikel schöner - mit dem Motto:

Zitat
"David gegen Goliath"
Ein neues Produkt bietet der Tabakindustrie die Stirn.

Die immer populärer werdende E-Zigarette, die auch von Hollywood Stars und Sternchen gerne als Alternative zur Zigarette genutzt wird ist auf dem Vormarsch,
und "macht Dampf" ihr gesetztes Ziel, ein ernstzunehmender Konkurrent zur Tabakindustrie zu werden, zu erreichen.
Noch gibt es die E-Zigarette oder "Dampfe" nur in einigen wenigen Fachgeschäften zu erstehen, oder über den Internethandel,
und Informationen darüber verschaffen sie die Nutzer meist über Foren, oder Youtube.
Immer wieder gerät die erstarkende Konkurrenz zur Zigarette ins Fadenkreuz der Kritik: "Inhaltstoffe unbekannt"
so der Hauptkritikpunkt - zum Beispiel des Bundesministeriums für Risikobewertung.
Da es bislang noch keine gesetzliche Regelung für die E-Zigarette gab, musste der Verbraucher den Aussagen von Herstellern und Verkäufern glauben schenken:
"Die E-Zigarette verdampft - abegesehen vom Nikotin - nur auch für Lebensmittel zugelassene Inhaltsstoffe
Propylenglycol, Glycerin, Wasser und von der EU zugelassene Aromen", die glücklicherweise durch zahlreiche Studien belegt werden.
Neue Hoffnung gab bislang nur die Erwähnung in der Neuauflage zur Richtlinie der Tabakkontrollkomission,
doch fällt der bisherige Vorschlag leider enttäuschend aus: Eine Regelung der Inhaltsstoffe wird hier nicht vorgesehen,
lediglich eine Begrenzung des Nikotingehaltes im Vergleich zu Arzneimitteln.
"Hier wird die E-Zigarette völlig falsch verstanden" heißt es aus Kreisen von Verbrauchern und Händlern,
denn die E-Zigarette ist gezielt für Raucher konzipiert, die eben nicht aufhören wollen, und kein "Raucherentwöhnungsmedikament".
Verständlich ist es, dass die E-Zigarette leicht damit verwechselt wird - besagen neuste Studien, dass das Suchtpotential der E-Zigarette um ein vielfaches geringer ist, als bei der Tabakzigarette. Das ist auch leicht verständlich - denn wie schon lange bekannt, werden Tabakwaren unzählige Zusatzstoffe hinzugefügt, die das Suchtpotential steigern.
Bei der E-Zigarette ist das noch nicht der Fall - der junge Markt ist mehr von Idealismus geprägt:
"Wir wollen Rauchern ein Alternatives Produkt zur Zigarette anbieten - frei von Verbrennungsprodukten und Zusatzstoffen" ist der einhellige Tenor unter den Händlern.
Doch bei der Derzeitigen Vorlage für die kommende Richtung sieht man eher schwarz,
der Vorschlag sieht keine Einschränkung von Zusatzstoffen, sondern lediglich des Nikotingehaltes vor.
Der Nikotingehalt allerdings ist für einen Raucher essentiell - und somit klar entscheidend dafür, ob die E-Zigarette ein konkurrenzfähiges Produkt bleibt, dass der Tabakindustrie die Stirn bieten kann.



so als Anregung eher für den "Sensationsjournalismus"...
hatten wir nicht neulich hier ein Bild einer nicht ganz unbedeutenden Schauspielerin ?
Da ein Zitat von ihr - oder demjenigen,der ihr da eine Dampfe in die Hand gedrückt hat, mit einfließen lassen,
ansonsten ggf ein wenig "Intervieewcharakter" einpflegen mit dem Dampfershop vor Ort,
und so wichtige Hinweise wie

Zitat
"Es ist zwar nicht verboten, aber unser Produkt richtet sich gezielt an Volljährige Raucher, und wir verkaufen nicht an Jugendliche" heißt es auf die Frage nach dem Jugendschutz. "Eine klare gesetzliche Regelung würden wir hier natürlich auch begrüßen. "


könnte man ebenso einbauen.


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21.01.2013 19:01
#88 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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@hanisch: Das fände ich so doch schon prima. Man sollte das ganze aber auch an die Presse lancieren.

Kayfun V3 ES, Provari in Silber, Kayfun 2.1 & Kayfun2.1 DA2.1, Taifun Watte und Taifun GT, FEV 3, Kayfun light plus, Pipeline Pro2, Vapor Giant Akkuträger, FEV GS, Kayfun V4


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21.01.2013 19:11
#89 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Zitat von Hanisch im Beitrag #87
[b]
Wichtig ist in meinen Augen die Politiker in die Pflicht zu nehmen:
Wer fordert, nicht Kontrolliert zu werden, dem unterstellt man schnell, dass der was unanständiges macht.
Wer allerdings eine gezieltere Kontrolle eines Produktes fordert,
der nimmt die Politiker in die Pflicht - und hat ein Anliegen, dass eben auf den eher Desinteressierten
weitaus berechtigter wirkt.

Ebenso ist die Argumentation "wenn da weniger Nikotin drinne ist, dann reicht das nicht aus um meine Sucht zu befriedigen"
weitaus weniger griffig - denn da sagt sich der Nicht-Betroffene : Dein Pech!
als die Argumentation: Marktgerechtigkeit
Hier haben wir ein Konkurrenzprodukt zur Zigarette
Eine Tabakkontrollkomission kann doch dem Tabak keinen Marktvorteil verschaffen wollen- die müssen sich da geirrt haben.
Bitte auch hier keine Weltverschwörungstheorie über die Tabaklobby, die die alle bezahlt, und wenn es noch so wahr sein mag,
das will niemand hören....



Finde ich gut


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21.01.2013 19:11
#90 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Mein momentaner Brainstorming:

Dampfer begrüßen generell das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie

(Hier im Sinne von "im Allgemeinen" aber nicht "ausnahmslos").

Da das obere eher schwammig vormuliert ist, alternativen:

Dampfer begrüßen im Großen und Ganzen...
Dampfer begrüßen soweit das Einbeziehen...
Dampfer begrüßen prinzipiell...

Folgende Vorschläge halte ich für Sinnvoller:

Dampfer begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie und erweitern die Forderungen

Dampfer begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie und fordern einen Ausbau der bisherigen Vorschläge

Evtl.:

Dampfer begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie und geben den letzten Schliff.

Dampfer begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie und fordern den Ausbau des Vorschlags.

Dampfer begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie und fordern eine fundierte Ausbesserung.


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21.01.2013 19:24
#91 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Zitat von Hanisch im Beitrag #87
"Dampfer" begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette in EU-Richtlinie - und verlangen Verschärfung
vielleicht ?

hatte auch sowas überlegt, oder zumindest einen "Untertitel".

Wichtig ist in meinen Augen die Politiker in die Pflicht zu nehmen:
Wer fordert, nicht Kontrolliert zu werden, dem unterstellt man schnell, dass der was unanständiges macht.
Wer allerdings eine gezieltere Kontrolle eines Produktes fordert,
der nimmt die Politiker in die Pflicht - und hat ein Anliegen, dass eben auf den eher Desinteressierten
weitaus berechtigter wirkt.

Ebenso ist die Argumentation "wenn da weniger Nikotin drinne ist, dann reicht das nicht aus um meine Sucht zu befriedigen"
weitaus weniger griffig - denn da sagt sich der Nicht-Betroffene : Dein Pech!
als die Argumentation: Marktgerechtigkeit
Hier haben wir ein Konkurrenzprodukt zur Zigarette
Eine Tabakkontrollkomission kann doch dem Tabak keinen Marktvorteil verschaffen wollen- die müssen sich da geirrt haben.
Bitte auch hier keine Weltverschwörungstheorie über die Tabaklobby, die die alle bezahlt, und wenn es noch so wahr sein mag,
das will niemand hören....

Hier fänd ich einen etwas reißerischer aufgemachten Artikel schöner - mit dem Motto:

Zitat
"David gegen Goliath"
Ein neues Produkt bietet der Tabakindustrie die Stirn.

Die immer populärer werdende E-Zigarette, die auch von Hollywood Stars und Sternchen gerne als Alternative zur Zigarette genutzt wird ist auf dem Vormarsch,
und "macht Dampf" ihr gesetztes Ziel, ein ernstzunehmender Konkurrent zur Tabakindustrie zu werden, zu erreichen.
Noch gibt es die E-Zigarette oder "Dampfe" nur in einigen wenigen Fachgeschäften zu erstehen, oder über den Internethandel,
und Informationen darüber verschaffen sie die Nutzer meist über Foren, oder Youtube.
Immer wieder gerät die erstarkende Konkurrenz zur Zigarette ins Fadenkreuz der Kritik: "Inhaltstoffe unbekannt"
so der Hauptkritikpunkt - zum Beispiel des Bundesministeriums für Risikobewertung.
Da es bislang noch keine gesetzliche Regelung für die E-Zigarette gab, musste der Verbraucher den Aussagen von Herstellern und Verkäufern glauben schenken:
"Die E-Zigarette verdampft - abegesehen vom Nikotin - nur auch für Lebensmittel zugelassene Inhaltsstoffe
Propylenglycol, Glycerin, Wasser und von der EU zugelassene Aromen", die glücklicherweise durch zahlreiche Studien belegt werden.
Neue Hoffnung gab bislang nur die Erwähnung in der Neuauflage zur Richtlinie der Tabakkontrollkomission,
doch fällt der bisherige Vorschlag leider enttäuschend aus: Eine Regelung der Inhaltsstoffe wird hier nicht vorgesehen,
lediglich eine Begrenzung des Nikotingehaltes im Vergleich zu Arzneimitteln.
"Hier wird die E-Zigarette völlig falsch verstanden" heißt es aus Kreisen von Verbrauchern und Händlern,
denn die E-Zigarette ist gezielt für Raucher konzipiert, die eben nicht aufhören wollen, und kein "Raucherentwöhnungsmedikament".
Verständlich ist es, dass die E-Zigarette leicht damit verwechselt wird - besagen neuste Studien, dass das Suchtpotential der E-Zigarette um ein vielfaches geringer ist, als bei der Tabakzigarette. Das ist auch leicht verständlich - denn wie schon lange bekannt, werden Tabakwaren unzählige Zusatzstoffe hinzugefügt, die das Suchtpotential steigern.
Bei der E-Zigarette ist das noch nicht der Fall - der junge Markt ist mehr von Idealismus geprägt:
"Wir wollen Rauchern ein Alternatives Produkt zur Zigarette anbieten - frei von Verbrennungsprodukten und Zusatzstoffen" ist der einhellige Tenor unter den Händlern.
Doch bei der Derzeitigen Vorlage für die kommende Richtung sieht man eher schwarz,
der Vorschlag sieht keine Einschränkung von Zusatzstoffen, sondern lediglich des Nikotingehaltes vor.
Der Nikotingehalt allerdings ist für einen Raucher essentiell - und somit klar entscheidend dafür, ob die E-Zigarette ein konkurrenzfähiges Produkt bleibt, dass der Tabakindustrie die Stirn bieten kann.


so als Anregung eher für den "Sensationsjournalismus"...
hatten wir nicht neulich hier ein Bild einer nicht ganz unbedeutenden Schauspielerin ?
Da ein Zitat von ihr - oder demjenigen,der ihr da eine Dampfe in die Hand gedrückt hat, mit einfließen lassen,
ansonsten ggf ein wenig "Intervieewcharakter" einpflegen mit dem Dampfershop vor Ort,
und so wichtige Hinweise wie

Zitat
"Es ist zwar nicht verboten, aber unser Produkt richtet sich gezielt an Volljährige Raucher, und wir verkaufen nicht an Jugendliche" heißt es auf die Frage nach dem Jugendschutz. "Eine klare gesetzliche Regelung würden wir hier natürlich auch begrüßen. "


könnte man ebenso einbauen.




Wow, dieser Text ist einfach großartig! Ok, abgesehen von kleinen Fehlerchen in der REchtschreibung, die sich aber schnell ausmerzen lassen. Das könnte ich übernehmen, falls gewünscht.

Internette Grüße aus der schönen Eifel
Alex

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21.01.2013 19:31
#92 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Hmmmm.. vielleicht in dieser Art:

Dampfer begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette und fordern einen verfassungstreuen Vorschlag.

Insbesondere, da man hiermit suggeriert, dass der momentane Stand einer Verfassungsklage nicht standhalten könnte. ^^


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21.01.2013 19:34
avatar  Hanisch
#93 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Ja - also ein wenig Überarbeitung wär da schon noch gut...
zumal letzteres eher als "Artikel" geschrieben ist, denn als Leserbrief oder Pressemitteilung.

Ich sinier mal drüber nach eine Leserbriefvorlage zum "customizen" zu entwerfen.

Um eine Pressemitteilung herauszugeben fehlt mir das Mandat,
ich bin kein offizieller Vertreter einer Vereinigung.
Würde mich natürlich freuen, wenn da eventuell die eine oder andere Anregung auf Zuspruch stößt,
und spiele auch mit dem Gedanken, ggf mich entsprechend zu engagieren...

Ich würde das Dampfen zumindest nach Außen lieber mit Schlips und Kragen repräsentiert sehen,
denn als ein Image von "Freidenkern" zu etablieren - mehr "Hollywood" als "Hippie"-Style.
Nicht in einer Verteidigungshaltung gegen die Politiker - sondern in einer marktwirtschaftlichen Angriffshaltung gegen die Tabakindustrie.

Ich halt es auch für Glaubwürdiger, seitens Handel und Hersteller klar zu sagen
"Ich will Rauchern E-Zigaretten verkaufen, und der Tabakindustrie Marktanteile abnehmen" als "ich will dass die Raucher gesünder leben".
Denn das ist eine berechtigte Forderung!
Aus der Position heraus lässt sich auch leicht sagen: "Zusatzstoffe wie im Tabak - solltet ihr verbieten - auf alle fälle mal für die E-Zigarette - das braucht mein Produkt nicht,
beim Nikotin - da muss ich allerdings konkurrenzfähig bleiben zur Zigarette. Gleicher Markt - gleiches Recht"
Denn - so wenig manch einer unser System mögen mag - hier beim Dampfen geht es auch knallhart um Marktwirtschaft,
um den Kampf um ein Marktsegment.
Es gibt eben kein stimmiges Argument, dass es zulässt, dem Tabak hier einen Marktvorteil zu verschaffen.
(wichtig - nicht "kein Argument um die E-Zigarette einzuschränken" - da findet man welche... vielleicht schlechte - das ist einfach...
aber wenn man die Diskussion in die Richtung lenkt, dass der Gegenüber nicht gegen die E-Zigarette argumentieren muss, sondern für die Tabakzigarette, dann sitzt der ganz schön in der Rethorischen Güllegrube... ;-))


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21.01.2013 20:02
#94 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Bedenkt bitte, das die Zeit drängt. Einen großen Handlungsspielraum haben wir in diesem Punkt überhaupt nicht mehr.
Um ein Umdenken bzw. Nachdenken diesbezüglich einzuleiten, sollte schnellstmöglich die (unabhängige) Presse und andere Medien aktiviert werden.

Kayfun V3 ES, Provari in Silber, Kayfun 2.1 & Kayfun2.1 DA2.1, Taifun Watte und Taifun GT, FEV 3, Kayfun light plus, Pipeline Pro2, Vapor Giant Akkuträger, FEV GS, Kayfun V4


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21.01.2013 21:01
avatar  Hanisch
#95 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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ups - da waren ja noch mehr Antworten vor meinem letzten Beitrag...

Den "reisserischen Text" hab ich nur so runtergetippt, deshalb müsst ich noch dran feilen,
eine gezielte Rechtschreibkorrektur nehme ich dnan gerne in Anspruch, gerde beim Runtertippen merk ich dass teilweise echt krasse Fehler auftauchen... OK - die krassen könnt ich noch selbst finden - aber bei Feinheiten bin ich ein echt mieser Korrekturleser...

Zitat von blackhide im Beitrag #92
Hmmmm.. vielleicht in dieser Art:

Dampfer begrüßen das Einbeziehen der E-Zigarette und fordern einen verfassungstreuen Vorschlag.

Insbesondere, da man hiermit suggeriert, dass der momentane Stand einer Verfassungsklage nicht standhalten könnte. ^^

Nein - bloß nicht auf die Verfassung berufen in einer Argumentation,
das hat wieder das "Freidenker Geschmäckle" und führt die Diskussion ohnehin ad absurdum --> "wenn Du meinst dass es nicht verfassungskonform ist, kannst ja dann klagen, und musst jetzt hier nicht rumstänkern" kommt da einem ja in den sinn...
wie gesagt - weniger gegen den Vorschlag, als für die Verbesserung.

An sich würde ich eben eine deutlicher abgegrenzte Formulierung forcieren, die eben ab von dem Eindruck "wie wollen weniger Einmischung" hin zu dem Eindruck "Wir fordern einen effektiven Verbraucherschutz".

Nach rauchfrei.de gibt es in Deutschland 22 mio Raucher,
LINK
gemäßß der Süddeutschen gibt es 2 Mio Dampfer,LINK
damit hat die E-Zigarette einen Marktanteil von bereits 9% erreicht.
Dies obgleich sie mit der Verunsicherung auf dem Markt leben muss,
nicht durch eine staatliche Kontrolle abgesichert zu sein.
Hier muss eine klare Regelung her, um eben diese Verbraucher zu schützen, und Dinge wie Verunreinigungen durch Schadstoffe wie manche Studien behaupten, per Gesetz auszuschließen.
(uiuiui - jetzt sind die Ganzen Studien gegen das Dampfen auf einmal auf meiner Seite ;-) )


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21.01.2013 21:09 (zuletzt bearbeitet: 21.01.2013 21:18)
#96 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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ja, ja die liebe EU - ist seit Juli 2012 dran am basteln...

Im August oder September hatte einer hier drauf hingewiesen, da fiel die Meute über ihn her und meinte "nö, da kommt nix, hör auf mit Panikmache" ... und nu ist es so weit...

Stimmt schon, hier hat einer geschrieben, dass die sagen "wir wollen nur ihr Bestes" - ja stimmt, im Klartext "...ihr Geld"

und was die da so beschließen, wird oft diktiert von der Industrie, die denen Gehälter unter anderen Namen bezahlt,
und die Industrie profitiert durch Gesetze, wie sie ihren Profit vermehren können...

ich habe das langsam so satt mit unseren Vertretern, ob nun innerhalb der BRD - oder in der EU
wobei die in der EU für mich die größten Missetäter sind...

was die mir und meinen Kollegen auch in diesem Jahr wieder mit Hinrissigen EU-Richtlinien das Leben schwer machen,
geht auf keine Kuhhaut... man fragt sich, wer denkt sich so einen Blödsinn aus? ...

Ick will wieder ein Deutschland ohne EU !!!

und wenn ich wieder rückfällig auf Zigaretten bin, dann will ich meine West Ice MIT Zusatzstoff
und wenn ich dampfe, ist nur Tabak-Liquid einfach bäh, bäh, will ich nicht!
denn was ich in meinen Suppentopf kippe geht die genauso wenig was an,
wie was ich rauche - oder dampfe - BASTA

und überhaupt: Drogen sind für mich Heroin und Co. nicht Tabak,
also was will die Drogenbeauftragte?

Ihr denkt an einen Gegenschlag? Huch, so wie ich das lese ist die Richtlinie verabschiedet

Zitat: "Berlin, 19. Dezember 2012
Vorschlag zu Änderungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie
von der EU-Kommission angenommen" Quelle: http://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_2012/12-12-19_PM_Tabakproduktrichtlinie_EU_EV.pdf

hätte man mal nicht im August/September gleich denjenigen niedergemetzelt, der uns schon damals
berichtet hatte, dass das Tabak Journal Wind davon bekam, dass die EU die Richtlinie ändern will...
aber es ist wie immer, dann kommen lieber die auf den Plan, die den Threadersteller als "Panikmacher"
verurteilen...schade, schade...

LG Jacky

Leidenschaft für Fahren am Limit und Miezekatze

...und sonst nix mehr :-)

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21.01.2013 21:47
#97 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Hat niemand ein chemisches Unternehmen hier, dann kann man sich hier
https://at.vwr.com/app/mymel/Login?create_profile.x=register
registrieren und Nicotin kaufen !!

Pyrofrei seit dem 07.11.2011
Hardware: Unvernünftig zu viel ! Aber der NO MaaM wacht über die Sammlung !

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21.01.2013 23:38
avatar  Hanisch
#98 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Hat irgendwer einen persönlichen Kontakt zu red Kiwi, oder zum Händlerverband ?
Für die Marktwirtschaftsargumentation wären so gesamt-Umsatzzahlen mal interessant,
und mit einem großen deutschen Hersteller oder eben dem Verband der Händler kann man auf alle Fälle auch auf der Schiene besser argumentieren. Arbeitsplätze, deutsche Innovation usw usf kommt immer gut !
Innovation temperaturgeregelter Verdampfer


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22.01.2013 11:36 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2013 11:45)
#99 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Der Glühbirnen Protest ist Millionen Schwer ( ca 90 Millionen Menschen ) Dennoch sindse verboten worden. Politiker anzuschreiben hilft nicht. Die haben eh nichts zu melden. Und die, die was zu melden haben, sind eh nicht gewählt. - die Wahrheit rutscht immer mal durch. Denn nur die Lüge muss Staatlich aufrecht gehalten werden, die Wahrheit steht von selbst.






Findet Euch damit ab, die Regelung wird so kommen, egal was ihr schreibt. Denen ist das egal... ihr bekommt Vorlagen zurück geschickt als Antwort.
Der ESM Protest war sogar 3x so groß als wir und er wurde dennoch durchgeboxt. Könnt ihr vergessen mit Vernünftiger Art Änderungen herbeizuführen. Die Schweiz hat es mit Ihren Kantonen besser da > Direkte Demokratie.


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22.01.2013 15:52
avatar  Hanisch
#100 RE: Bundesregierung begrüßt EU-Richtlinien auch in Bezug zur e-Zigarette
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Der stern-Artikel ist schon nicht so schlecht aufgemacht,
allerdings noch immer diese Irrtümliche Arzneimittelgeschichte.
Da müssen wir von weg - da eben "Qualitätsstandarts wie bei Arzneimitteln" generell ja nicht so schlecht klingen,
allerdings trifft das die Richtlinie so überhauptnicht.

Aus einem älteren Bericht mal geklaut, und ein wenig dazuformuliert...

Zitat
EU-Richtlinie bevorzugt Tabakprodukte
Der stern berichtete:
"Es gibt Hunderte von Chemikaliengemischen, die als Liquide verkauft werden", sagt Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg (DKFZ). "Deren Zusammensetzung ist für den Verbraucher vollkommen undurchsichtig." Klare Inhaltsangaben würden ebenso fehlen wie Hinweise auf Wirkungen und Nebenwirkungen. Meist wüssten die Verbraucher nur, dass sie Nikotin inhalieren - doch mitunter sei noch nicht einmal genau angegeben, in welcher Konzentration dies in dem Flüssigkeitsgemisch enthalten sei. "Dabei ist Nikotin ein hochwirksames Nervengift."
Eine Sorge die viele Nutzer von E-Zigaretten ggf teilen - eine Hoffnung bot da der Neuvorschlag zur Tabakkontrollrichtlinie,
welche sich mit Tabakprodukten und Artverwandten Produkten auseinandersetzt.
Allerdings ist hier von Regulierung der Inhaltsstoffe von sogenannten "nikotinhaltigen Nicht-Tabakprodukten" nichts zu finden,
ebensowenig wie eine ausführliche Behandlung der Kennzeichnungspflicht solcher Produkte, wie sie bereits von der IG-ED in einer Richtlinie eingefordert wird.
Eine E-Zigarette sollte nichts verdampfen, was etwas anderes als Nikotin und zugelassene Lebensmittelinhaltsstoffe beinhaltet,
eine EU-Richtline sollte den Verbraucher vor dem Zusatz von suchtsteigernden Mitteln schützen.
Lediglich eine Einschränkung des Nikotingehalts von "nikotinhaltigen Nicht-Tabakprodukten", der weit unter den Begrenzungen von Tabakzigaretten liegt,
mit einem unverständlichen Verweis auf die Arzneimittelrichtlinie, die sicherlich keine Tabakprodukte oder auch Artverwandte Produkte behandelt.
Damit wird der Tabakzigarette ein klarer Marktvorteil gewährt - und den zu regulierenden Artverwandten Produkten die Konkurrenzfähigkeit zur Tabakindustrie genommen.
Wie David gegen Goliath hat der E-Zigarettenhandel mittlerweile mit 2 Millionen "Dampfern" der Tabakindustrie einen Marktanteil von knapp 10% abgerungen, bei noch etwa 18,5 Millionen Rauchern in Deutschland. Eine in dieser Form gestaltete Richtlinie würde das Aus für die junge Branche bedeuten.
Eine Bevorzugung von Tabakerzeugnissen ist völlig unverständlich - bisher ergaben alle Studien, dass die E-Zigarette weitaus weniger schädlich für den Konsumenten und sein Umfeld sind, und durch eine klare Regulierung von Inhaltsstoffen könnte sich das noch verbessern. Misstände, wie sie im eingehenden Zitat beschrieben werden, könnten ein für alle mal beseitigt werden - und ein strengen Regeln unterworfenes Konkurrenzprodukt ohne Verbrennungsprodukte und ohne den Zusatz suchtsteigernder Mittel könnte weiterhin der Tabakindustrie die Stirn bieten.


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