Was darf in Aromen enthalten sein und was nicht?

03.05.2023 18:33
#1 Was darf in Aromen enthalten sein und was nicht?
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Hallo,
Nachdem die Dampfershops und somit auch die Damfaromenshops die Aromen im Preis exorbitant nach oben geschraubt haben, schaue ich mal bei den Lieferanten der Lebensmittelindustrie nach.
Bisher habe ich immer Kaktus-Konzentrat bei Inawera gekauft, aber die haben mittlerweile den Liter von bisher 79€ auf 240€ erhöht.
Jetzt habe ich einen Lieferanten gefunden, bei dem der Liter bei 155€ liegt.
Dort wird in der Zusammensetzung folgendes aufgeführt:
[E1519] - Benzylalkohol
[E1520] (PG) Propylenglycol wird auch 1,2-Propandiol genannt.
Ethanol
[E422] (VG) Glycerin (pflanzliches Glycerin).
[E1518] Glycerintriacetat wird auch Triacetin genannt.
(Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff ausschließlich für Kaugummis und Aromen zugelassen)

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob man dies in 2-4% Dosierung auch zum Dampfen verwenden kann.
PG/VG ist klar, denn es wird ja in fast allen Dampfaromen verwendet, aber beim Benzylalkohol und Triacetin bin ich mir nicht sicher.
Natürlich habe ich mal nachgeschlagen und alles wird natürlich in der Lebensmittelindustrie und speziell bei der Herstellung von Aromen eingesetzt.
Allerdings wird in den Angaben der Aromaherstellern nicht angegeben, wieviel von alledem enthalten ist.
Wobei der größte Bestandteil vermutlich eh das PG und/oder VG ist.

Hat jemand da weiterführendes Wissen über die Inhaltsstoffe und ob diese generell schon in offiziell erhältlichen und zugelassenen Dampfaromen verwendet werden?

Gruß
Christian

Gruß
Christian
All day use: Kriemhild MOD 200W, Vaporesso iTank 8ml, 0,15 Ohm, Kaktus PG 47,5 - VG 47,5 - 5 H²O mit 3% Aroma und 1mg Nic.
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03.05.2023 18:53 (zuletzt bearbeitet: 03.05.2023 18:58)
#2 RE: Was darf in Aromen enthalten sein und was nicht?
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Über die Zusammensetzung von Aromen wirst du dir wahrscheinlich in Zukunft keine Gedanken mehr machen müssen, da gestern der Drogenbeauftragte Blienert ein generelles Aromenverbot für E-Zigaretten gefordert hat.
Nur noch Tabakgeschmack soll erlaubt werden......
https://www.berliner-zeitung.de/news/sch...etten-li.343910

Ich finde allgemein deine Anfrage jedoch sehr bemerkenswert:
Als ich mir im Januar 2010 meine erste elektrische Zigarette gekauft habe dachte ich noch, Nikotin se so schädlich bzw. tödlich wie Alkohol.
Mir wars egal...was ist nicht schädlich bis tödlich?
Hauptsache lecker...

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

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03.05.2023 19:32
#3 RE: Was darf in Aromen enthalten sein und was nicht?
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Na ja, bei mir war es eher so, dass ich vom Zigarettenrauchen weg wollte.
Hatte mich belesen und dann abgewogen was schädlicher ist.
Habe es zwar immer noch nicht geschafft, vom Dampfen selbst loszukommen, bin aber auf mittlerweile 1mg/ml.
Daher kann ich auch mal getrost die Dampfe mal für einen sogar längeren Restaurantbesuch weglassen, aber wenn ich wieder zurück bin, muss ich gleich wieder dran nuckeln.
Ist schon bemerkenswert wie ein Körper sich dagegen sträubt auf das Nikotin zu verzichten! Selbst bei den kleinsten Mengen. Er könnte ja auch sagen, "Bei der kleinen Menge kannst Du mich mal", aber nein, er verlangt es immer noch.

Wenn das Gesetz durchkommen sollte, dass nur noch Tabakaromen zugelassen werden, verzweifele ich noch mehr am Verstand unserer Politiker! Es existiert kein Aroma, was dem Tabakgeschmack im entferntesten ähnelt.

Gruß
Christian
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03.05.2023 22:30 (zuletzt bearbeitet: 03.05.2023 22:31)
#4 RE: Was darf in Aromen enthalten sein und was nicht?
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Zitat von Survival62 im Beitrag #3

Habe es zwar immer noch nicht geschafft, vom Dampfen selbst loszukommen, bin aber auf mittlerweile 1mg/ml.



Im anderen Thread hast du geschrieben, dass du 30ml am Tag dampfst:
Das sind insgesamt 30mg Nikotin pro Tag.
Ich dampfe nach wie vor seit über 13 Jahren 24mg Nikotin am Tag - ca. 1,2ml:
Das sind auch ca. 30mg Nikotin am Tag...

Wir haben den gleichen NIkotinverbrauch. Die Milligramm-Angaben waren total irreführend
Da müssen bzw. können wir nun ansetzen.
Die meisten entwöhnwilligen Raucher haben überwiegend nur auf die Milligramm-Angaben geachtet.
Die Liquidmenge pro Tag wurde übersehen....

Fakt:
Fast niemand hat Nikotin entwöhnt lt offizieller Umfragen - was aber zwingendes Ziel der sog.
"Nikotinersatztherapie" war (man wollte uns ja "suchtfrei" therapieren).
Und das medizinische "Nicorette-Nikotin" galt nur als relativ unbedenklich, da man es innerhalb weniger Monate vollständig entwöhnen musste und nur in reduzierter Menge bekam (ca. 10mg am Tag die ersten Wochen).
Das haben sogar Experten übersehen....

Trotzdem haute man uns bereits 2014 von der EU so strenge Regulierungen rein, die sich an Nikotinpflaster der Pharmaindustrie orientierten und nicht an Tabakzigaretten-Emissionen bzw. deren tausendfache Reduzierung div. Schadstoffe.
Nun bräuchten wir Urgesteine wie dich, um diese gemachten Fehler aufzuarbeiten, um E-Zigaretten zu retten

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04.05.2023 07:33
#5 RE: Was darf in Aromen enthalten sein und was nicht?
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https://www.happy-liquid.de/blog/triacetin/

War einmal Thema und sorgte für Verunsicherungen, das hat sich längst erledigt.

Es gibt einige Tabakaromen die gut sind, in den meisten Fällen jedoch Zusätze wie Caramell, Honig oder gar Früchte enthalten. Die Machart zwingt wohl dazu - und jene die Tabak nach alten Rezepten für Monate selber ins Liquid legen, tun das nach kurzer Zeit mit ihrem Produkt genau so. Kann man definitiv knicken das Matzerieren...

Meine Aromen sind anders, heller und glasklar, oft mit floralen Noten und dem Quellmaterial entsprechend. Der typischen Zigarettengeschmack ist allerdings nicht dabei. (Mit Iqos oder anderen Trockenverdampfern sieht das anders aus.)

Versuchsweise löste ich auch schon in gebrannten Obstler mit Zwetschgen und mal in einem weissen Grappa, was interessante Resultate einbrachte. Mein Favorit zum Extrahieren ist jedoch Wodka.

Das kostet aber etwas.


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