Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)

28.05.2018 09:00 (zuletzt bearbeitet: 28.05.2018 11:31)
#1 Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Moderatorin

Da nun der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids in der Schweiz erlaubt ist, ist auch damit die Mengenbeschränkung (bisher 150 ml alle 60 Tage) bei Einfuhr aufgehoben.

Hier nun eine gute Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage für Private und Händler in der Schweiz. Mit freundlicher Erlaubnis des Urhebers, diese Grafik zu teilen:

Quelle

klickmachtgross

28.05.2018 09:06 (zuletzt bearbeitet: 28.05.2018 11:31)
#2 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Sehr fortschrittlich die Schweiz - aber auch, dass sich das erkämpft werden musste, mit Klagen
Es wird auch deutlich, dass sich die Richter nicht von den ANTZ einwickeln lassen haben.

Denn wird die Schweiz einmal ene Reise wert ;-) derzeit ist die Schweiz noch deutlich toleranter als England. Wie sieht es mit Dampf-Verboten bei euch aus ? Dampfen = Rauchen?


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28.05.2018 11:41
#3 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Moderatorin

Dampfen wird dem Rauchen in 99% der Fälle gleich gestellt. Dort wo geraucht wird, wird gedampft. Dort wo Rauchverbot besteht, kann man zwar fragen, aber kein Wirt lässt sich da auf Diskussionen mit Rauchern ein, die sich unfair behandelt fühlen, ergo wird entsprechend abgelehnt.
Stört mich aber nicht, denn ich dampfe seit 10 Jahren immer und überall, Verbote hin- oder her. Das Geniale am Dampfen ist ja, dass man die Möglichkeit hat, so zu dampfen, dass Keiner was merkt, weder riecht noch sieht etc.

Die Richter hatten in diesem Fall auch nichts mit der ANTZ am Hut, es ging einzig und alleine um den Dijon de Cassis Prinzip (siehe hier: 26.4.2018: Teilerfolg für die Swiss Trade Vape Association zu nikotinhaltigem Liquid ) also den Handel mit Waren, die auch in der EU regelkonform verkauft werden.

Also toleranter als England ist es hier nicht unbedingt, denn die Medien, Ärzte etc. verpönen die Dampfe genau so wie sonst auf der Welt. Den einzigen Vorteil haben wir jetzt nur, dass die e-cig sich der EU (noch) nicht angepasst hat, was voraussichtlich frühestens 2020 mit dem neuen Tabakgesetz geschehen wird. Somit können wir neue Geräte, die auf dem CN Markt erscheinen, sofort in der Schweiz kaufen, ohne Umwege.

19.06.2018 09:30 (zuletzt bearbeitet: 19.06.2018 09:33)
#4 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Moderatorin

Update 18.6.18
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/geb...zigaretten.html

Zitat
Aktuell
Vermarktung von nikotinhaltigen E-Zigaretten

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.4.2018 können nikotinhaltige E-Zigaretten aus der EU gestützt auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Voraussetzung: Die Produkte müssen die technischen Anforderungen eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates erfüllen und in einem EU oder EWR-Mitgliedstaat rechtmässig im Verkehr sein.

Das BLV lädt Branchenvertreter Anfang Juli zu einem runden Tisch ein, um Massnahmen zu entwickeln, die insbesondere den Jugendschutz gewährleisten. Um die Zeit bis das neue Tabakproduktegesetz diese Punkte regelt zu überbrücken, könnte die Branche selber darum besorgt sein, dass sie keine nikotinhaltigen E-Zigaretten an Minderjährige abgibt und sich entsprechende Werbebeschränkungen auferlegt.

Gleichzeitig prüft das BLV, welche Übergangsregelungen getroffen werden könnten, bis das neue Tabakproduktegesetz vorliegt.

(18.06.2018)

19.06.2018 10:37 (zuletzt bearbeitet: 19.06.2018 10:40)
#5 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Sich erst einmal selber um Jugendschutz kümmern, OK. Nach einer Befragung aus USA besorgen sich ca 2% der jugendlichen Dampfer und die, die das ausprobieren wollen, aus dem offline Geschäft.

Klüger wäre es, den Jugendlichen die offizielle Möglichkeit einzuräumen, und ab 14 Jahren den Verkauf von nikotinfreien Produkten zuzulassen. Nur so wâre die Kontrolle machbar, weil - Gesetze werden es nicht verhindern, dass Jugendliche probieren werden.

So ist der Reiz des Verbotenen ja geradezu eine Herausforderung. Schlechte Basis. Zudem die gravierenden Unterschiede nicht klar dargestellt werden, Schadenminimierung funktioniert so leider nicht.

An Zigaretten herankommen ist anscheinend genauso einfach wie an Ezigs. Und Gesetze funktionieren nicht, und !können gar das Gegenteil von dem bewirken, wofür sie geschaffen wurden.
Das ist sicher ein Dilemma.

Nachtrag
Zum Glück wissen wir, wie auch viele Jugendliche, dass die Dampfe die bessere Alternative ist. Verbieten funktioniert nicht wirklich zur Schadenminimierung, aber Einsicht schaffen um so mehr.


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19.06.2018 10:42
#6 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Moderatorin

Ihr müsst dazu wissen, dass der Jugendschutz kantonal geregelt ist, also es gibt Kantone die +18 sind und welche, die gar keine gesetzliche Regelung haben (ja die gibt es wirklich) und z.B. in Luzern ist es ab 16.

Eine "Selbstregulierung" ist ja schön und gut, kann aber nicht per Gesetz einfach so beschlossen werden bei uns, jede Regulierung ist anfechtbar, siehe ja jetzt das mit dem Nikotin. Und strenger regulieren wie Tabak geht auch nicht.

Also ich bin gespannt, was die an diesem runden Tisch überhaupt machen wollen.

19.06.2018 18:43
#7 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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"Mama - ich bin doch jetz schon sixteen - darf ich bitte, BITTE! meine Ausbildung in Luzern machen? BITTE......"


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17.07.2018 12:10
#8 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Moderatorin

Wie erwartet, machen jetzt die Behörden "mobil", weil ja jetzt das Nikotin quasi "unreguliert" (da noch kein Gesetz) an jeden verkauft werden darf, sogar an Kinder.
Sie haben sogar Händler und den Händlerverein gebeten, auf einen "Kuhhandel" einzugehen, solange das neue Tabakgesetz noch nicht greift (erst ab 2022). Die Händler bestanden aber darauf, dass sie genau wissen worauf sie beim Jugendschutz achten müssen und handeln genau so, bzw. nach den kantonalen Gesetzen, dazu braucht es auch nichts "Schriftliches". Die Behörden wollte erreichen, dass ALLE Dampfshops Nikotin und sogar nikotinfreie Liquids +18 verkaufen sollen, also strenger als die Tabakkippen (siehe meinen anderen Beitrag betr. kantonalen Altersgrenzen). Zum Glück ist da keiner drauf eingegangen, somit gab es auch keine Einigung beim ersten "runden Tisch".
Siehe auch:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/geb...zigaretten.html

Was da die Tabakindustrie zu suchen hatte, weiss keiner, denn deren Vertreter haben ja gar nichts mit dem Vertrieb im Detailhandel ihrer Produkte zu tun, das ist Sache des Handels und nicht der Hersteller.

Ich kann nur hoffen, dass der Händlerverband sich nicht "einschüchtern" lässt durch Medienartikel wie diese da, die jetzt natürlich vermehrt erscheinen werden:
https://www.luzernerzeitung.ch/kultur/e-...tten-ld.1038108

Vorallem weil jetzt auch grössere Läden und Tankstellen in den e-cig Verkauf eingestiegen sind.

16.11.2021 21:11
#9 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Hi
Ich wohne seit 2016 in Schweden und habe daher leider keinen Überblick über die Rechtslage zuhause in der Schweiz. Aber da ich regelmässig auf Besuch komme habe ich nun die Frage - ist es immer noch legal für den Privatgebrauch z.B 100mg Nikotin zu bestellen? Und bzgl. der Menge lese ich teils dass es immer noch auf 150ml begrenzt ist und teils eben dass diese maximal Menge aufgehoben wurde.
Vielen dank für die Hilfe!
Gruss Chris


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18.11.2021 18:57 (zuletzt bearbeitet: 18.11.2021 18:58)
avatar  SMS
#10 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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SMS

Also, angeblich ist das 150ml Limit schon seit ein paar Jahren gefallen, auch wenn sich viele Leute noch daran halten, weil sie sich schlicht einen möglichen Ärger ersparen wollen. Hier gibt es auch wirklich mehrere unterschiedliche Quellen.
https://highqvape.de/ist-der-import-von-...chweiz-erlaubt/

Eine Konzentrationsbegrenzung gab es für Privatpersonen noch nie. Also ist es egal, ob du 48er, 100er, 200er oder pures Nikotin (1000er) bestellst. Also... 100ml mit 1000er ist ganz schön viel, kostet so ca. 160CHF zzgl. Steuer.


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19.11.2021 08:53
#11 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Ja genau, das habe ich auch gelesen unter anderem. Aja, ich bestelle mal 250ml 200mg bei Hiliq zum testen. Kommt zwar dann über die MwSt. freie Grenze von 65.- oder was es war, aber gut... ist immer noch günstiger als 2 x 100ml separat zu bestellen. Ich rede jetzt spezifisch von ner Salzbasis, die etwas teurer sind als die freebase Nikotine.


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19.11.2021 09:06
#12 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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ich bestelle immer 100ml 200er. kein problem. bin zufrieden mit hiliq ( nicht salz)


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09.11.2023 14:17
avatar  DPod
#13 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Hallo Zusammen
Leider bin ich neu in der Dampferwelt und kenne mich noch nicht so gut aus...
Darf ich heut noch als Schweizer bei Hiliq 200ml/ml Nikotin Base bestellen? gibts eine Grenze?


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09.11.2023 20:27 (zuletzt bearbeitet: 09.11.2023 20:28)
avatar  SMS
#14 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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SMS

Zitat von DPod im Beitrag #13
Hallo Zusammen
Leider bin ich neu in der Dampferwelt und kenne mich noch nicht so gut aus...
Darf ich heut noch als Schweizer bei Hiliq 200ml/ml Nikotin Base bestellen? gibts eine Grenze?


Soweit mein Stand ist, gibt es keine gesetzliche Grenze. Du darfst in die Schweiz so viel Base, egal mit welcher Konzentration, bestellen wie Du möchtest. Einzig ab einer MwSt. von 5,-CHF fallen Zollgebühren an. Bei einem MwSt.-Satz von 7,7% kann man also bis 64,9350 CHF "zollfrei" bestellen. Hier aber drauf achten, dass auch die Versandkosten mit eingerechnet werden. Außerdem sollte man sich den aktuellen Zoll-Wechselkurs heraussuchen, da dieser nur einmal die Woche festgesetzt wird und sollte es knapp werden, könnte man unangenehm überrascht werden.

In einem anderen Thread hab ich es vor kurzem ausgerechnet, aber den hab ich gerade nicht zur Hand.


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11.11.2023 00:04
avatar  DPod
#15 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Hallo SMS
hab gestern meinen Onliner angerufen und mal nachgefragt.
Er sagte genau das Gegenteil.
Er sagte es sei Illegal...es dürfen max die 20Mg/ml sein
Voll doof! Im Internet findet man halt alles von Ja zu Nein von max 150ml die Flasche......halt alles.
Ich frag mich wer da die richtige Auskunft geben kann.


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11.11.2023 00:10
avatar  Schimi
#16 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Wie wäre es mit deinem örtlichen Zoll?
Zumindest sollte er dir diese Frage beantworten können.

____________________________________________________________________________________
bvra.info
Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.


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11.11.2023 00:50
avatar  SMS
#17 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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SMS

Der Vertrieb/Vermarktung innerhalb der Schweiz lehnt sich an die EU-Richtlinie an. Daher findest Du in keinem Onliner oder Offliner so eine Base. Da Du aber die Base als Privatperson importierst gelten diese Regelungen nicht. Hier gibt es nur eine Empfehlung es nicht zu tun.


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11.11.2023 00:57
avatar  DPod
#18 RE: Rechtslage für nikotinhaltige Liquids (Import etc.)
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Örtlichen Zoll gibts bei uns nicht. Da muss ich nach Schafhausen oder ich meld mich da mal per mail.


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