04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG

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06.11.2014 22:52
#126 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zumal unser Dampf gen Boden geblasen, so man nicht gerade Subohm Cloudchasing betreibt, da eigentlich keine Probleme macht.

Direkt in nen optischen Melder zu pusten trau ich mich auch net

>> Zu viele, die mich an Lexiken erinnern.<<

Initiative S.d.W. (Suppe der Weisheit)

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06.11.2014 22:55
#127 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Was denn nu?
Ist jetzt Passiv dampfen schädlich oder nicht? Die Antwort kennen wir alle.
Und wenn eine "Großfamilie" ein Zimmer im KH belagert, entstehen schlimmere Gerüche als das, was bei uns aus der Dampfe kommt.
Jeden Tag werden wir mit Gesetzen und Vorschriften bombardiert........

Damals war der Irrsinn braun, heute ist er blau mit gelben Sternen.

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06.11.2014 22:55 (zuletzt bearbeitet: 06.11.2014 22:57)
avatar  Niyju
#128 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Wer sagt denn dass die Nichtraucher jene sind die respektiert werden müssen? Nichts für ungut aber warum muss ich mich einschränken?
Warum können nicht andere einfach mal "ok" sagen und ein Auge zudrücken. Sie sind ja nicht die die unter der Schmacht leiden müssen.
Ich bin die letzte, die sich vehement dagegen sträubt - ich rauche/dampfe ja selbst in den meisten Fällen an den erlaubten Orten. Wenn ich aber mal dringend das Bedürfnis habe meine Sucht zu stillen und es anders nicht möglich ist, pfeif ich ausnahmsweise mal auf andere und denke an mich selbst. Denn wer denkt denn sonst an mich? Mich "belästigen" auch viele Leute mit irgendwelchen Dingen aber trotzdem halte ich meine Klappe und lass sie machen - wie zb. den Nachbarn der früh morgens gerne mal das Radio laut macht und seinen Bass testet - soll er doch machen. Bringt mich nicht um. Ein bisschen Akzeptanz tut niemanden weh. Und dabei ist es egal auf welcher Seite man steht.


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06.11.2014 23:08
#129 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Bin hier wieder raus. Das artet als Grundsatzgefasel aus...

Nur eins noch:
Jeder kann das selbst Handhaben.
Und wenn ich meinen Mitpatienten frage ob es ok geht (vlt ja auch ein Raucher) und er stört sich nicht daran...dann hat das Respektgefasel sowieso keinen Bestand.

Wir sind Erwachsene und können unseren Mund auf machen.
Ansonsten wird man erfinderisch.

Es soll noch heute Menschen und Personal im KH geben die Rauchen oder Dampfen. Sogar auf Station (WC und so).

Im Übrigen sehe ich in einem KH-Notdampfer noch das kleinste Übel.
Zwischen Hygienevorschriften, Abführendem Fraß, Großfamilien Besuchen und unfreundlichem Personal.

Aber hauptsache der Zeigefinger ist oben
Da bleibt nur noch ein Fazit:

Kehrt vor der eigenen Türe und regt euch nicht künstlich über Andere auf.
Pasta und raus.

>> Zu viele, die mich an Lexiken erinnern.<<

Initiative S.d.W. (Suppe der Weisheit)

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06.11.2014 23:13
avatar  killer queen ( gelöscht )
#130 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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killer queen ( gelöscht )

Ich verstehe die ganzen Diskussionen nicht. Es darf in Gaststätten gedampft werden, wenn der Gastwirt es erlaubt und gut ist es. Wo das Hausrecht zählt, muss ich mich fügen.
So einfach.


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06.11.2014 23:19
#131 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von canis queen im Beitrag #130
Ich verstehe die ganzen Diskussionen nicht. Es darf in Gaststätten gedampft werden, wenn der Gastwirt es erlaubt und gut ist es. Wo das Hausrecht zählt, muss ich mich fügen.
So einfach.




Na, dann wünsche ich Dir nur, dass Du NIE Bekanntschaft mit einem KH machst, wo auf dem gesamten sehr großen Gelände rauchen verboten ist und wo man dann rauchen und dampfen gleich setzt
Gruß Mieze

Frauen und Katzen tun was sie wollen - Männer und Hunde sollten sich daran gewöhnen!


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06.11.2014 23:22
#132 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von canis queen im Beitrag #130
Ich verstehe die ganzen Diskussionen nicht. Es darf in Gaststätten gedampft werden, wenn der Gastwirt es erlaubt und gut ist es. Wo das Hausrecht zählt, muss ich mich fügen.
So einfach.





Da hast du vollkommen recht. Das Hausrecht zählt.
Ich bekomme nur manchmal Magenschmerzen, wenn dieses "Hausrecht" dazu benutzt wird, der "Political Correctness" seinen Dienst zu erweisen.
Aber jetzt wird es OT.

Damals war der Irrsinn braun, heute ist er blau mit gelben Sternen.

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06.11.2014 23:25 (zuletzt bearbeitet: 06.11.2014 23:26)
avatar  killer queen ( gelöscht )
#133 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von dampfermieze im Beitrag #131
Zitat von canis queen im Beitrag #130
Ich verstehe die ganzen Diskussionen nicht. Es darf in Gaststätten gedampft werden, wenn der Gastwirt es erlaubt und gut ist es. Wo das Hausrecht zählt, muss ich mich fügen.
So einfach.




Na, dann wünsche ich Dir nur, dass Du NIE Bekanntschaft mit einem KH machst, wo auf dem gesamten sehr großen Gelände rauchen verboten ist und wo man dann rauchen und dampfen gleich setzt
Gruß Mieze


Ich war leider auch schon in einem Krankenhaus. Für mich erstellte sich das Thema Rauchen oder Dampfen nicht. Im KH kann ich auch nicht maßlos Saufen.
Wenn man im KH liegt, ist man doch irgendwie Krank und muss auf manches verzichten, oder


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06.11.2014 23:27
avatar  LeMa
#134 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Ich bin auf Grund eines KH-Aufenthaltes zwecks einer OP zum Dampfen gekommen.
Ich hatte glücklicher Weise ein Einzelzimmer und - oh Schock - habe genüsslich gedampft.
Keiner hat es gemerkt, niemanden hat es gestört, ich hatte keine Schmacht und alles war gut.
Wo bitte ist denn da Euer Problem?
Man muß ja nicht dem Personal die dicken Wolken um die Ohren hauen, aber wenn ich ohne jemanden zu schädigen oder zu belästigen mein Wohlbefinden steigern kann, dann mache ich das auch - alles andere wäre doch Schwachsinn.

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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06.11.2014 23:36
#135 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Die WHO und ihre Vasallen reden von der DENORMALISIERUNG des Rauchens und allem, was danach aussieht. Die Politik spielt dabei schön mit, und einige hier wahrscheinlich auch schon. Lassen wir das Rauchen mal außen vor - wir dampfen ja, und kennen den Unterschied. Warum sollen wir uns an Dampfverbote (und ich meine nur Dampfverbote) halten, die es nur gibt, um diese DENORMALISIERUNG durchzusetzen? Ich für meinen Teil halte mich nicht an diese Dampfverbote, und das Urteil von Münster (oder besser das von Köln, denn nur davon kenne ich bisher die genaue Begründung) gibt mir Recht. Ich dampfe wann und wo ich will, wenn auch da, wo es verboten ist, "unauffälliger" als anderswo - ohne große Dampfwolken in die Luft zu blasen. Ich gefährde damit niemanden, ich belästige damit niemanden, es stinkt nicht, es bleibt keine Asche/Kippe zurück, es besteht keine Brandgefahr. Also tu ich es! Ich lasse mich nämlich höchst ungern grundlos gängeln oder gar DENORMALISIEREN. Punkt!

Gruß
Andy


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06.11.2014 23:41
avatar  Niyju
#136 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat
Wenn man im KH liegt, ist man doch irgendwie Krank und muss auf manches verzichten, oder


Ja ich muss schon auf gutes Essen verzichten, auf mein allgemeines Wohlbefinden, auf meine Ruhe (wenn ich nicht allein bin), auf Bequemlichkeit.
Auf was denn noch alles?


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06.11.2014 23:48
avatar  killer queen ( gelöscht )
#137 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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killer queen ( gelöscht )

Zitat von Niyju im Beitrag #136

Zitat
Wenn man im KH liegt, ist man doch irgendwie Krank und muss auf manches verzichten, oder

Ja ich muss schon auf gutes Essen verzichten, auf mein allgemeines Wohlbefinden, auf meine Ruhe (wenn ich nicht allein bin), auf Bequemlichkeit.
Auf was denn noch alles?



Wenn man Krank ist, muss vielleicht mal auf etwas verzichten. Wer im Knast sitzt, muss auch auf vieles verzichten. Es geht doch eigentlich nur um das genannte Urteil
Der Nächste will noch auf dem OP-Tisch dampfen.


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06.11.2014 23:48
#138 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von Niyju im Beitrag #136

Zitat
Wenn man im KH liegt, ist man doch irgendwie Krank und muss auf manches verzichten, oder

Ja ich muss schon auf gutes Essen verzichten, auf mein allgemeines Wohlbefinden, auf meine Ruhe (wenn ich nicht allein bin), auf Bequemlichkeit.
Auf was denn noch alles?


Beispiel: Augen-OP, die aus irgendeinem Grunde mit einem einwöchigen stationären Aufenthalt verbunden ist. Da fühlst Du Dich eigentlich pudelwohl! Und dann darfst Du nirgendwo auf dem GELÄNDE dampfen oder rauchen.
Toll!! Kalter Entzug inbegriffen.
Man ist eben nicht bei jedem KH-Aufenthalt sooo krank, dass einem das dampfen völlig wurscht ist.
Gruß Mieze

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07.11.2014 00:39
#139 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Wenn es mir im KH doch nicht so schlecht geht und ich auf dem Gelände nicht dampfen oder rauchen darf, dann gehe ich halt die paar Meter mehr, bis ich vom Gelände runter bin.
Nur weil das Dampfen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, ist das doch kein Freischein das immer und überall zu betreiben.
Ich stelle mir doch auch keine Kiste Bier ins Krankenzimmer und bestelle mir ne Prostituierte da hin, nur weil das Gesetz es mir prinzipiell erlauben würde.

Manchmal fehlen mir echt die Worte, was der/die eine oder andere unter Toleranz versteht.

"Flieht, Ihr Narren!" - Captain Picard (The Walking Dead)


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07.11.2014 01:15
#140 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Zitat von heimchen im Beitrag #54
Aber WHO/DKFZ hat offenbar immer noch die Finger im Spiel, wenn es um Berichterstattungen geht....

In irgendeinem Blatt stand im Untertitel sogleich: "Es ist aber immer noch strittig, ob das Dampfen nicht genau so gefährlich ist wie die Zigarette"

Wer hat da wem das geflüstert ?


Niemand. Es gibt ein "ungeschriebenes Gesetz" unter Journalisten das eine Gegenmeinung/Gegendarstellung/Sicht der Gegenseite in jedem Bericht vorhanden sein sollen. Das führt stellenweise bis dahin dass völlige Nonsense-Darstellungen jedesmal in Berichten wiederzufinden sind (nicht nur aufs Dampfen bezogen). Falsch verstandene/Willkürliche Interpretation der Neutralität von Berichten.


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07.11.2014 03:29
#141 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Zitat von Schrauberer im Beitrag #139
Wenn es mir im KH doch nicht so schlecht geht und ich auf dem Gelände nicht dampfen oder rauchen darf, dann gehe ich halt die paar Meter mehr, bis ich vom Gelände runter bin.
Nur weil das Dampfen nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, ist das doch kein Freischein das immer und überall zu betreiben.
Ich stelle mir doch auch keine Kiste Bier ins Krankenzimmer und bestelle mir ne Prostituierte da hin, nur weil das Gesetz es mir prinzipiell erlauben würde.

Manchmal fehlen mir echt die Worte, was der/die eine oder andere unter Toleranz versteht.

Tja, MIR auch! Du scheinst noch nie in einem großen Krankenhaus-Komplex gewesen zu sein, wo man von der Station bis zum Ausgang mindestens 15 Minuten braucht (wenn man gut zu Fuß ist!), um zum Ausgang des Geländes zu kommen. Sonst würdest Du nicht solchen Unsinn von Dir geben.
Ich halte solcherart von Bevormundung und Gängelung von mündigen Bürgern jedenfalls für einen Mißbrauch des Hausrechtes von selbsternannten Gesundheitsaposteln.
Und "Toleranz", nein UNTERORDNUNG wird ja nur von UNS verlangt!
Im übrigen habe ich damit nicht gesagt, dass ich da unbedingt dampfen WÜRDE. Es geht hier einzig um's Prinzip.
Es kann doch wohl nicht sein, dass Krankenhausbetreiber sich als "Nichtraucher-Krankenhaus" brüsten und dann alle dastehen und auch noch Beifall klatschen.
Neuerdigs gibt es ja sogar WOHNANLAGEN NUR für NICHTRAUCHER! Und was macht ein Mieter einer solchen Wohnanlage, wenn er Besuch von einem Raucher bekommt? Und ganz sicher sind dort Dampfer ebensowenig erwünscht.
Ja, wir sind wirklich WEIT gekommen! Vielleicht gibt es ja bald auch ähnliche Auflagen für Schwule, für Farbige (oder Ausländer generell!), für Radfahrer, für Kirchgänger oder sonstige Menschengruppen, die nicht in's Schema passen!
Damit wird nämlich wiedermal NUR eine "Minderheit" diskriminiert.
Aber offensichtlich haben hier etliche Dampfer schon vergessen, dass sie auch mal Raucher waren. Und dass sie es im Grunde immernoch sind. Wir sind nämlich alle Nikotin abhängig!
Sind hier alle schon so daran gewöhnt, dass Menschen, die etwas anders sind, ungestraft ausgegrenzt werden dürfen? Sozusagen als Menschen 2. Klasse gelten dürfen? Kein Wunder, wenn so viele - auch DAMPFER - nach irgendwelchen Regulierungen schreien. Schreit ruhig weiter nach Regulierungen und natürlich möglichst STRENGEN, bis es Euch eines Tages im Halse stecken bleibt.
Gruß Mieze

Frauen und Katzen tun was sie wollen - Männer und Hunde sollten sich daran gewöhnen!


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07.11.2014 11:41 (zuletzt bearbeitet: 07.11.2014 11:46)
#142 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von canis queen im Beitrag #137

Wenn man Krank ist, muss vielleicht mal auf etwas verzichten. Wer im Knast sitzt, muss auch auf vieles verzichten. Es geht doch eigentlich nur um das genannte Urteil
Der Nächste will noch auf dem OP-Tisch dampfen.


Was für Vergleiche

Krankenhaus mit Knast *kopfschüttel*
Apropos Knast: Die Häftlinge dürfen rauchen beim Rundgang.


Ich staune hier richtig Bauklötze.... wie sich die Ansichten inzwischen drastisch geändert haben, wenn ich zurückblättere hier im Forum, so vor 3-4 Jahre, als noch alle glückliche Dampfer waren, weil sie endlich dort wieder dampfen konnten, wo man früher auch rauchen durfte..... Es wurden Tipps gegeben für sicheres, "verhaltenes" Dampfen.... das Umfeld merkte nix, keiner hat sich aufgeregt hier im Forum, im Gegenteil, und alle Dampfer waren sich in allen Punkten diesbezüglich einig und entsprechend glücklich bis......

die Hetze anfing, da kamen dann die ersten mit erhobenen Finger, quasi im vorauseilendem Gehorsam, fingen an die "glückichen" Stealth-überall Dampfer zu beschuldigen, durch ihr Verhalten erst diese Hetze in Gang gebracht zu haben und und und

Brauch ich wohl nicht weiter zu schreiben.....

Inzwischen wurden auch noch die letzten Ecken, wo der Raucher "legal" toleriert wird (krasser Vergleich: Genau wie der Rückgang aller Plätze oder Wälder oder Parks, wo die Hunde frei laufen dürfen)... abgeschafft.

Und nun schreien die Einen, dass es bewiesenermassen keinen Passivdampf gibt, der NR keinen Schaden nimmt, bzw. die Belästigung aller höchstens mit Geruch von Essen oder dampfenden Kartoffeln gleich gesetzt werden kann...... aber auf der anderen Seite wird es trotzdem 1:1 mit der früheren Rauchbelästigung gleichgesetzt.... und man deshalb gefälligst auch das Dampfen lassen sollte, wo nicht geraucht werden darf....

Wer von Euch hat denn zu Raucherzeiten oder als das Rauchen noch überall erlaubt war, dem nichtrauchenden Nachbarn beim Essen den Qualm ins Gesicht gepustet? Ich glaube Keiner.....(siehe Kinderstube)....

Also wo ist jetzt das Problem und vor allem worüber regen wir uns hier eigentlich wieder auf?

07.11.2014 11:58
avatar  Ben
#143 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
avatar
Ben

Dampfpirat

um nochmal auf den Knast zurückzukommen, bei uns in der Nähe gibt es einen solchen. Ich kenne ein paar der "Schließer", und die sagten mir, das zwar geraucht werden darf, aber nicht gedampft.......
aber ich dachte , daß es hier um die Pressemitteilung geht...... ob ich nun hier ellenlang darüber debattieren muß, ob ich im Krankenhaus dampfen darf, wäre vieleicht ein gutes Thema für einen neuen Tread????

Ich mixe selbst!!!


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07.11.2014 12:00
avatar  LeMa
#144 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Wurden wir unterwandert um uns endlich systemkonform zu vorauseilendem Gehorsam zu erziehen?
Wenn ich mir den Bullshit hier durchlese werde ich das Gefühl manchmal nicht los - z. k.

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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07.11.2014 12:05
avatar  killer queen ( gelöscht )
#145 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
avatar
killer queen ( gelöscht )

Ich sehe hier nur eins, über Gott und die Welt wird sich aufgeregt aber unternommen wird nichts. Wer hatte diesen Sebastian Frankenberger mit seinem Aktionen sich entgegen
gestellt. Oder das Debakel zum Volksentscheid in Bayern "Ja zum Nichtraucherschutz" und die Folgen mit Rauchverboten in Gaststätten.


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07.11.2014 14:05
#146 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Um zum Thema zurückzukommen, hier in NRW gilt demnach erstmal das Hausrecht wo gedampft werden darf. Aber das nächste Wichtige Ereignis steht schon an, das sollten wir nicht vergessen. Siehe Quelle

Im Terminkalender des Bundeswerwaltungsgericht steht der 20.11.2014, 10.00 Uhr. Da gehts dann mit den nächsten Revisions Urteilen zu den E-Zigaretten weiter. Denke das müsste sich an dem jetzigen hier orientieren. Aber wer weiß das schon.

Wie das ausgeht wird den weiteren Weg entscheiden im Bezug auf Aussagen der Pressemitteilungen der öffentlichen, denke ich.

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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12.11.2014 07:43
#147 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
avatar
Moderatorin

Das Land NRW ist gegen das Urteil in Revision gegangen !

Nun gehts vors Bundesgericht

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/lokal...ht_14766855.htm

12.11.2014 08:07
#148 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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"Das Land NRW ist übrigens gegen das Urteil in Revision gegangen. Nun wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Thema beschäftigen."
Kann so ja eigentlich nicht sein, da keine Revision zugelassen wurde im Urteil von Münster.
"Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbe­schwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet."
Somit muss erst mal die Nichtzulassungsbeschwerde durchkommen, dann kann erst die Revision eingelegt werden. Also doppelte Hürde für das Land NRW.

Gruß Grandpa Hemah


Entwickle dich weiter, aber gib dir auch Zeit dafür.
Denn wer gleich rennen will ohne gehen zu können wird straucheln.

Und ich dampfe immer noch zwischen 15und 20Watt


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12.11.2014 08:13
avatar  Ben
#149 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Ben

Dampfpirat

dann hoffen wir mal, daß das Bundesgericht es genau so sieht wie die Richter in NRW und das es somit zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt.......

Ich mixe selbst!!!


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12.11.2014 08:15
#150 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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"Verfahren beim Bundesgerichtshof

Zivilverfahren vor dem BGH sind im Wesentlichen Revisionen, Nichtzulassungsbeschwerden und Rechtsbeschwerden. Alle Verfahren dienen der Überprüfung der Rechtsanwendung. Der BGH prüft also ausschließlich, ob die Vorinstanz das Recht verletzt hat. Neue Tatsachen können in der Revisionsinstanz nicht vorgetragen werden. Der BGH ist an die tatsächlichen Feststellungen des Tatrichters gebunden, es sei denn, diese wurden ihrerseits verfahrensfehlerhaft getroffen. "
Quelle: http://www.bgh-anwalt.de/sozietaet/allgemeines/

Gruß Grandpa Hemah


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