04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG

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04.11.2014 17:01
avatar  Sabine
#76 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Ich gehe nicht zum lachen in den Keller , aber bei manchen Themen bin ich etwas empfindlich

Dass man in Deutschland auf die Gesetze bauen kann (und auch auf dem Rechtsweg gegen Entscheidungen vorgehen kann) halte ich für ein hohes Rechtsgut.

Natürlich machen auch Richter Fehler und natürlich gibt es da auch Kritikpunkte (ich bin nicht blauäugig), aber ich habe viel mehr Sorgen, wenn ich sehe wie viele Dampfer sich Regulierungen wünschen und nach Verboten von diesem und jenem schreien, sobald es sie nicht betrifft.

Denn auf den Regulierungswunsch der Bürger springen Politiker gerne an...dann gibt es entsprechende Gesetze und wieder hat eine Bevölkerungsgruppe Freiheiten verloren.


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04.11.2014 17:12
#77 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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WDR 2 läuft gleich ein Bericht im Fernsehn!!!!

MFG. aus Ravensburg vom schönen Bodensee...!


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04.11.2014 17:21
#78 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Sorry... im Radio!

MFG. aus Ravensburg vom schönen Bodensee...!


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04.11.2014 17:21
#79 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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verflixt und ich hab nur wdr hd abgespeichert und weiss garnicht das die gar 2 sender dort haben.
mal gucken ob rtl aktuell das würdigt ...

bin auch auf die reaktionen der anderen bundesländer gespannt.


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04.11.2014 17:34
avatar  MRath
#80 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Zitat von Sam-Benson im Beitrag #78
Sorry... im Radio!

Im Fernsehen auch grad, eine kurze Nachricht auf WDR Köln

Irren ist menschlich, doch im Irrtum zu verharren ist ein Zeichen von Dummheit

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04.11.2014 17:49
#81 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Moderatorin
04.11.2014 18:18 (zuletzt bearbeitet: 04.11.2014 18:20)
avatar  killer queen ( gelöscht )
#82 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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killer queen ( gelöscht )

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04.11.2014 18:23
#83 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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So'ne Zeitgenossen lieb' ich ja (aus dem Forum zum hier verlinkten SPON-Artikel):

Zitat
thk****u
Arme Tröpfe
Es sind wirklich arme Tröpfe, die diese Ersatzdroge brauchen. Ich halte die Entscheidung das Gerichts für richtig. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, daß es noch Menschen ohne eigenen Willen gibt, die ohne ihre Droge nicht auskommen und selbst vor der eigenen Lächerlichkeit nicht haltmachen.



Nu wissen wir armen Tröpfe alle Bescheid...

Dampfen ist: gleichzeitig "Rauchen" und Bonbons lutschen bei 0 Kalorien.

'S Läbbe is koin Schlotzer - Unterstützt die OidA Iniative!

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04.11.2014 18:37
#84 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Na das ist doch klasse, habe auch nichts anderes erwartet solange die Richter Verstand haben und zu differenzieren wissen!

Na fein dann weder ich wieder auf unserer Weihnachtsfeier fein dampfen können.......

Gruß Ralf

Geht nicht........gibt es nicht!
Es ist nur eventuell noch nicht die Zeit reif dafür.........!!!
Dumm dampft gut....der Blödelthread!

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04.11.2014 19:23
avatar  Jokoala
#85 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Zitat von heimchen im Beitrag #66
Erste Reaktion vom Gesundheitsministerium NRW:

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...t-13247472.html

Zitat
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium kündigte an, das Urteil in Ruhe auswerten zu wollen. „Sollte das Urteil Bestand haben, würden wir dann – möglichst gemeinsam mit dem Bund – nach geeigneten Lösungen für den Gesundheitsschutz insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen suchen“, hieß es in einer Mitteilung.


Na ja, im verlinkten Artikel ist keine Rede von der Reaktion. Woher stammt also dieses Zitat?

FG
Joe

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04.11.2014 19:23
avatar  zossy
#86 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Der Fernsehbericht ist ja mal wieder Klasse ! PG und VG erstmal wiedr als giftige Inhaltsstoffe hinstellen.
Und der Hinweis auf Einstiegsdroge für Jugendliche durfte auch nicht fehlen.


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04.11.2014 19:25
avatar  LeMa
#87 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Wo und von wem wurde denn der Schwachsinn hingekotzt?

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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04.11.2014 19:28
avatar  zossy
#88 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Der Dünnpfiff lief auf N24 und Pro7. Gehe davon aus, dass im Laufe des Abends noch andere TV-Sender "lustige" Beiträge senden.


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04.11.2014 19:30
avatar  LeMa
#89 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Meine Fresse müssen die geschmiert sein :-(

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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04.11.2014 19:32
avatar  channi
#90 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Admini

Zitat von Sabine im Beitrag #63
Zitat von koschibaer im Beitrag #55
Zitat von Devassa im Beitrag #53

Vllt. ist der Richter ja selbst Dampfer.


Wenn das ein Beweggrund sein sollte für das Urteil, dann "gute Nacht, Deutschland". Ein Richter hat strikt nach dem Gesetz zu gehen.....



nun, ich stimme koschibaer zu.

Die Gesetzeslage in Deutschland gab schon vor Jahren nicht viel gegen das Dampfen her.
Ich hatte mich damals bei einem Juraprofessor erkundigt und auch Dr. Markus Söder (ich dachte nie, dass er mich mal begeistern könnte) hat für Bayern festgestellt, dass Dampfen nicht unter rauchen subsummiert werden könne und somit nicht unter das NRSG fallen kann.

Natürlich können Gesetze geändert werden (manchmal müssen sie das auch), aber so war das Ganze eine Verschwendung von Steuergeldern und eine Frechheit.


Das kann einfach auch nur bedeuten, wenn er dampft kennt er sich vielleicht auch viel besser aus.
Das bedeutet ja nicht zwingend dass er beeinflussbar sein muss, sondern einfach nur auf dem neuesten Stand.
Wir Dampfer sind eben leidenschaftlich, warum also nicht auch ein dampfender Politiker oder Richter?

So und jetzt schalt ich mal Nachrichten an...


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"Wir haben zwei Leben und das zweite beginnt, wenn Du erkennst, dass Du nur eins hast"
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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
Link Videoausschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=DAxZ3H8hJTE



Geiz ist nicht geil, sondern eine ernsthafte, aber therapierbare Persönlichkeitsstörung.


Je leiser man ist, umso mehr kann man hören...


Wir sind was wir denken.


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04.11.2014 19:35
#91 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Aufnahmen natürlich von einem Dampfertreff wo jeder bemüht ist die größe Dampfwolke für die Aufnahme zu machen. Jeder Dampfer der auf diesen Treffen Aufnahmen erlaubt sollte geprügelt werden.
Wenn über das Dampfen berichtet wird sehe ich ständig riesige Dampfwolken, mit standart Dampfgeräten, über die eingendlich berichtet werden sollte, hat das wenig zu tun.

Rechtschreibfehler dienen zur Aufheiterung des Beitrags und unterliegen den Copyright.
Gefundene Rechtschreibfehler dürft ihr gern behalten.


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04.11.2014 19:40
avatar  LeMa
#92 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Nehme mal Deine Digicam und mach ein Bild mit Blitz von einer ganz normalen Dampfwolke, dann verstehst Du den Trick.
Ist wie mit Fernlicht im Nebel.
Wenn die das so darstellen wollen, dann kannst Du da kaum was gegen machen.

LG Lena

Es gibt Leute, die sind so alt wie ich und schon erwachsen - man muss ja so aufpassen


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04.11.2014 20:40
avatar  channi
#93 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Admini

Zitat von Rebbycando im Beitrag #91
Aufnahmen natürlich von einem Dampfertreff wo jeder bemüht ist die größe Dampfwolke für die Aufnahme zu machen. Jeder Dampfer der auf diesen Treffen Aufnahmen erlaubt sollte geprügelt werden.
Wenn über das Dampfen berichtet wird sehe ich ständig riesige Dampfwolken, mit standart Dampfgeräten, über die eingendlich berichtet werden sollte, hat das wenig zu tun.



Da ist Quatsch, wir haben alle daraus gelernt. Im letzten Interview zB wurden die Dampfer aufgefordert große Wolken zu machen.
Dadurch dass sie sich vorher abgesprochen haben und sich geweigert haben, kam dies gar nicht zustande.
Und nun ja, normal dampfen bei nem Interview ist richtig. Wir haben nichts zu verbergen und wollen ja auch nicht manipulieren, richtig?


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04.11.2014 21:02 (zuletzt bearbeitet: 04.11.2014 21:03)
avatar  zwinkl
#94 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Richtig ! Etliche szenen in dem beitrag aus post #82 stammen von unserem stammi in hof und da forderte der kamerafritze fette wolken.
Auf mein klares NEIN hin guckte er zwar etwas sauer, aber letztendlich folgten die aufgeforderten dann GsD doch meiner argumentation,
daß solche nebelschwaden gegen uns verwendet werden würden. Die gezeigten wölkchen sind im rahmen geblieben finde ich...

Btw...der dryburn am schluß des beitrages ist meiner....bin ich was froh, daß die mein gesucht nicht gefilmt haben.
Ralfs (rrauh) interview wurde mit keiner szene erwähnt... danke @rrauh , daß heisst ihnen haben deine statements nicht ins konzept gepasst. *grins*

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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04.11.2014 21:06
#95 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: Fallen E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz?
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Moderatorin

War ja klar, dass die Medien dieses Urteil entsprechend "aufpeppen" mussten.... was habt Ihr denn erwartet?

Auf alle Fälle gibt das trotzdem bestimmt wieder einen Push in unsere Richtung, und es werden wieder ein paar Raucher die Dampfe probieren, ganz sicher.....

Und nur darauf kommts an, damit wir immer mehr werden...

06.11.2014 09:11
avatar  franz66
#96 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Da hat der nette Richter eine sehr gerechtes Urteil gefällt ! Ich freue mich darüber.
Im gegensatz dazu hat mir gestern ein E-Zigi-Standbetreiber in unserem Einkaufscenter mitgeteilt, dass im das Verkaufen zwar erlaubt wird , aber das Ausprobieren ab sofort verboten ist.
Wie krass ist das denn ? Staubsauger darf man doch auch ausprobieren.
Der Standbesitzer ist nun frustriert, da er ja auch eine hohe Gebühr für seinen Stand bezahlt und einen Mietvertrag hat für den Platz.
So unterschiedlich ist das .
Also auf nach Köln !


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06.11.2014 09:31
#97 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Zitat von franz66 im Beitrag #96
Da hat der nette Richter eine sehr gerechtes Urteil gefällt ! Ich freue mich darüber.
Im gegensatz dazu hat mir gestern ein E-Zigi-Standbetreiber in unserem Einkaufscenter mitgeteilt, dass im das Verkaufen zwar erlaubt wird , aber das Ausprobieren ab sofort verboten ist.
Wie krass ist das denn ? Staubsauger darf man doch auch ausprobieren.
Der Standbesitzer ist nun frustriert, da er ja auch eine hohe Gebühr für seinen Stand bezahlt und einen Mietvertrag hat für den Platz.
So unterschiedlich ist das .
Also auf nach Köln !

In Deinem Beispiel hat das EK-Center das Hausrecht.... Auch wenn der sich nicht an das NRSchG stützt, er kann trotzdem dem e-cig Händler verbieten was er möchte...

Vielleicht hätte der Standbetreiber das vorher abklären sollen bevor er den Mietvertrag abschloss... Ist natürlich schon bissi blöd, wenn ein Umsteiger zum ersten Mal eine Dampfe kaufen möchte, aber fürs Probedampfen aus dem EK-Center raus muss ;)

06.11.2014 09:59
avatar  franz66
#98 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Ja, dachte ich mir auch schon, dass es mit dem Hausrecht zu tun hat. Er will nun wohl einen Laden eröffnen.
Ich bin gespannt.


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06.11.2014 10:14
#99 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Zitat von franz66 im Beitrag #98
Ja, dachte ich mir auch schon, dass es mit dem Hausrecht zu tun hat. Er will nun wohl einen Laden eröffnen.
Ich bin gespannt.


Hoffentlich nicht beim selben Vermieter / Hauseigentümer.

I like Originals ... no bullshit.

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06.11.2014 17:13
#100 RE: 04.11.2014 diverse Medien: Entscheidung am OVG Münster: E-Zigaretten fallen NICHT unter das NRSchG
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Moderatorin

Hier die Pressemitteilung des VdeHs (Verband deutscher E-Zigarettenhändler) zum Urteil:
http://www.finanznachrichten.de/nachrich...zgesetz-007.htm

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