TPD2? Nein danke! - dann eben DIY

01.07.2022 20:13 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2022 20:20)
#1 TPD2? Nein danke! - dann eben DIY
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Hey ho,

nachdem die TPD2 seit heute in Kraft und noch nicht absehbar ist, wann der EuGH über das Gesetz entscheidet, ein kleiner Überblick was man denn jetzt machen kann.

Zu allererst: Sämtliche Zutaten die man für ein Liquid benötigt, sind zugelassene Lebens- und/oder Arzneimittel(hilfs)stoffe. Die Märchensteuer fällt nur an, wenn die Zutaten für das Vaping deklariert sind - ansonsten nix mit 0,16 € pro Milliliter.

Blödes Beispiel:
Destilliertes Wasser beim DM. Würde das für's Dampfen angeboten werden, würde der 5 Liter Kanister in etwa läppische 930 € kosten (inkl. MwSt). Tut es aber nicht. Kostet 1,65 €. Weil es eben im DM angeboten wird und nicht als E-Zigaretten Produkt.

Sache ist, dass wir eben wieder auf das Selbstmischen und den Austausch von Rezepten zurückkehren dürfen (müssen).

PG und VG bekommt man auch als nicht für das Vaping angebotenes Produkt (hier zum Beispiel). Hier nur auf die Reinheit achten - größer 99%.

Aromen kann man auch normal als Lebensmittelaromen kaufen - aber Vorsicht: KEINE AROMEN AUF ÖLBASIS! Das endet ansonsten mindestens auf der Intensivstation. Stichwort Lipidpneumonie. Aromen auf PG- oder Ethanol Basis finden sich z.B. hier.

Bei Nikotinshots gibt es natürlich keinen Umweg - ist aber auch okay. Nikotin ist und bleibt eben schädlich.

Zum Säuern / saurer machen von Liquid kann man günstig Apfelsäure / Malic Acid bestellen - ich hab mir bei Amaz... 100g für 12,99 € bestellt. Bei einer 5%-igen Lösung, von der man nur wenige Tropfen braucht, hält das ewig. Kann man aber auch für Getränke, etc. hernehmen. Wie das DIY mit Coolada oder Sweetenern ausschaut - keine Ahnung.

Bei unseren Lieblingsliquids führt aber leider kein Weg an der TPD2-Steuer vorbei.

Für Anregungen, Kritik und Verbesserungen bin ich natürlich offen. ;)

VG, Bandit
"Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen Zweiten."

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01.07.2022 22:03
avatar  Schimi
#2 RE: TPD2? Nein danke! - dann eben DIY
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Also die TPD2 ist seit 2016 in Kraft und hat mit der Steuer überhaupt nichts zu tun. Darin werden so Sachen wie die 10ml Grenze oder der 20mg/ml Gehalt geregelt.

Du meinst das Tabaksteuermodernisierungsgesetz.
Hier hat das BFTG Verfassungsbeschwerde eingereicht, in Deutschland und nicht beim EUGH. Es wird jetzt darüber entschieden, ob die Beschwerde überhaupt angenommen wird, was vermutlich in einem Jahr bekannt gegeben wird. Und erst falls die Beschwerde angenommen wird, kommt es zu einer Verhandlung, was dann weitere Jahre dauern wird.

Und man sollte noch erwähnen, dass das Zusammenmischen von unversteuerten oder zweckentfremdeten Vorprodukten eine Steuerstraftat darstellt. Dass das nicht kontrollierbar ist ändert nichts an der juristischen Sachlage.

____________________________________________________________________________________
bvra.info
Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V.


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01.07.2022 22:06
#3 RE: TPD2? Nein danke! - dann eben DIY
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Danke für die Zusatzinfo!

VG, Bandit
"Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen Zweiten."

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01.07.2022 22:10
avatar  LoQ
#4 RE: TPD2? Nein danke! - dann eben DIY
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LoQ

Zitat von Schimi im Beitrag #2

Und man sollte noch erwähnen, dass das Zusammenmischen von unversteuerten oder zweckentfremdeten Vorprodukten eine Steuerstraftat darstellt. Dass das nicht kontrollierbar ist ändert nichts an der juristischen Sachlage.

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"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
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