12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen

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14.04.2018 01:06 (zuletzt bearbeitet: 14.04.2018 01:08)
#26 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
14.04.2018 01:25
#27 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
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Zitat von LoQ im Beitrag #10
Hat Snus nicht noch den Ruch, dass über den Versuch der Vorteilsnahme ein hoher "Vertreter" der EU gestolpert ist?

Richtig. Allerdings war das wohl keine klassische Vorteilsnahme (wo dem Vorteilsnehmer was angeboten wird, das er nur schwer ausschlagen kann), sondern eher mafiöse Vorgehensweisen (wo verdeckt über Mittelsmänner etwas gefordert wurde): https://lobbypedia.de/wiki/Die_Aff%C3%A4re_um_John_Dalli

Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #13
Aber die Daten zeigen ja nur eine Korrelation, die nicht notwendigerweise einen kausalen Zusammenhang impliziert.

Ach, auf einmal erinnert man sich daran, dass Korrelation nicht gleich Kausalität ist? Erstaunlich. Pippi Langstrumpf lässt grüßen: wiesiewiesiewiesiemirgefällt ...

Zitat von Kuscheldampfer im Beitrag #20
was die ANTZ-Maßnahmen in den zwei Jahrzehten zuvor bewirkt haben - nämlich so gut wie nix.

Das kann man so, finde ich, nicht sagen - der weltweite Schwarzmarkt blüht ganz entzückend, oder?


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14.04.2018 01:29
avatar  LoQ
#28 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
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LoQ

Zitat von vaping falconer im Beitrag #27
Zitat von LoQ im Beitrag #10
Hat Snus nicht noch den Ruch, dass über den Versuch der Vorteilsnahme ein hoher "Vertreter" der EU gestolpert ist?

Richtig. Allerdings war das wohl keine klassische Vorteilsnahme (wo dem Vorteilsnehmer was angeboten wird, das er nur schwer ausschlagen kann), sondern eher mafiöse Vorgehensweisen (wo verdeckt über Mittelsmänner etwas gefordert wurde): https://lobbypedia.de/wiki/Die_Aff%C3%A4re_um_John_Dalli


Zugegeben euer Ehren....ich hatte das etwas salopp formuliert, weil ich dachte hier weiß eh jede(r) Bescheid....aber schön, dass Sie es noch einmal pointiert zum Ausdruck gebracht haben ;-)))

__________________________________________________________________
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14.04.2018 01:32
#29 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
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Zitat von LoQ im Beitrag #28
Zitat von vaping falconer im Beitrag #27
Zitat von LoQ im Beitrag #10
Hat Snus nicht noch den Ruch, dass über den Versuch der Vorteilsnahme ein hoher "Vertreter" der EU gestolpert ist?

Richtig. Allerdings war das wohl keine klassische Vorteilsnahme (wo dem Vorteilsnehmer was angeboten wird, das er nur schwer ausschlagen kann), sondern eher mafiöse Vorgehensweisen (wo verdeckt über Mittelsmänner etwas gefordert wurde): https://lobbypedia.de/wiki/Die_Aff%C3%A4re_um_John_Dalli


Zugegeben euer Ehren....ich hatte das etwas salopp formuliert, weil ich dachte hier weiß eh jede(r) Bescheid....aber schön, dass Sie es noch einmal pointiert zum Ausdruck gebracht haben ;-)))



Ich dachte, es kann nicht schaden, das noch mal nachlesbar zu machen. Damit's nicht in Vergessenheit gerät, wenn die jüngeren Dampfer nachrücken.


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14.04.2018 10:23
avatar  Romilia
#30 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
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mal abgesehen von allen gesundheitlichen oder nicht-gesundheitlichen risiken: die eu hat bei teilen ihrer mitgliedsbürger (wenn nicht gar bei der mehrheit?) ein erhebliches glaubwürdigkeitsproblem, oder hat sich das bis brüssel noch nicht rumgesprochen?:

und kau- schnupftabak sind erlaubt - aber snus wird verboten? geht das in in irgendein hirn? in meins nicht. ich bleibe fassungslos zurück.

was soll man als mitgliedsbürger davon halten, wenn die grundprinzipien - gleichbehandlung letztlich gleicher dinge - mit füßen getreten werden?


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14.04.2018 11:56
#31 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
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ich denke, man will einfach keine weiteren produkte zum thema rauchen. gesund sind sie nicht, also wertlos. harm reduction ist für uns betroffene ein großes thema, für die gegner keins. da helfen keine argumente, sie wollen es einfach nicht.

oder wie es der guru im video erklärt:
https://www.youtube.com/watch?v=c0K8UgzPC60


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16.04.2018 10:00 (zuletzt bearbeitet: 16.04.2018 10:01)
#32 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
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Im empfehlungen ( zu ihren gunsten latürnich) rausgeben sind sie ja spitze, aber wenn es dann darum geht und der bürger wissen will,
wer bei welcher entscheidung wie mitgeredet hatte, werden unsere volksvertreter schnell pampig wie ich in einer mail eben erfahren habe:

Zitat
...vor einiger Zeit gerieten wir ( lobby-control) auf Twitter in eine Auseinandersetzung mit dem Cheflobbyisten des Deutschen Zigarettenverbandes.
Der Herr von der Tabaklobby hatte in einem Interview behauptet, jeder Bürger könne die Gesprächsprotokolle seiner Treffen mit der Regierung einsehen – transparenter gehe es kaum. Als wir ihn fragten, wo denn die Dokumente zu finden seien, beschimpfte er uns als „Besserwisser“.

Tarnen, tricksen, beleidigen –
nach dieser Methode versuchen Lobbyisten immer wieder, Politik im eigenen Interesse zu beeinflussen und die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Die Lobbytreffen zwischen Tabakindustrie und Bundesregierung sind natürlich alles andere als transparent. Die Protokolle lagern in den Aktenschränken der Ministerien, niemand kann sie ohne Weiteres einsehen. Vor vier Monaten stellten wir einen Antrag auf Einsichtnahme, doch bis heute haben wir kein einziges Dokument zu sehen bekommen. Dafür aber eine Kostenschätzung: Etwa 270 Euro Verwaltungsgebühr sollen wir dem Landwirtschaftsministerium zahlen, damit es uns die Gesprächsprotokolle zu Treffen mit der Zigarettenindustrie herausgibt.
Transparenz, die Geld kostet – absurder geht es nicht!

Dieses Beispiel zeigt, wie einfach es Lobbyisten noch immer gemacht wird.
Besonders der Zigarettenindustrie gelingt es immer wieder, politische Entscheidungen im Verborgenen zu beeinflussen.
Seit Jahren verhindert sie zum Beispiel ein Werbeverbot für Tabakwaren.
In keinem EU-Land ist Außenwerbung für Zigaretten noch erlaubt – außer in Deutschland.

Dass uns der Cheflobbyist des Zigarettenverbandes öffentlich beschimpft, wenn wir seine Methoden hinterfragen, beeindruckt uns ganz und gar nicht.
Wir werden als nächstes die Gesprächsprotokolle seiner Lobbytreffen mit der Regierung öffentlich zugänglich machen, auch wenn wir dafür Geld bezahlen müssen.

Noch wichtiger aber ist, dass wir die Politik endlich dazu bringen, ein verbindliches Lobbyregister einzuführen.
Nur so lässt sich Lobbyismus im Geheimen stoppen!

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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16.04.2018 10:30 (zuletzt bearbeitet: 16.04.2018 10:35)
#33 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
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Lobby Control ist im Koaltionsvertrag kein Thema, und eher das Gegenteil wird insbesondere der CSU gefordert. Keine Lobby-Register. Wen wundert es, wenn gerade die CSU besonders von der Lobby unterstützt wird. und auch Einnahmen damit verbunden sind.

Und
Das Werbeverbot wird insbesondere von der CSU blockiert.
Was legal zu kaufenn ist, denn darf auch Werbung gemacht werden.

Im Grunde ist das auch korrekt, nach meiner Meinung. Es sollte jedoch nicht Werbung sein, die Jugendliche anspricht. Die Schweizer definieren es so in ihrem neune, kommenden Tabakgesetz. Wie zum Beispiel eine Mindesthöhe, oder nicht in Nähe von Süßigkeiten. Das scheint mir auch weitsichtiger und liberaler zu sein.


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22.11.2018 15:26 (zuletzt bearbeitet: 22.11.2018 15:32)
#34 RE: 12.04.18 - Empfehlung an den EuGH die Klage gegen das Snus-Verbot abzuweisen
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Moderatorin

Heute wurde ja vor dem EuGH entschieden und die Klage von Swedish Snus Match gegen das Snus-Verbot leider (aber wie erwartet) abgewiesen.
http://curia.europa.eu/juris/document/do...cFMOzYvA6F3VF9k

Natürlich wieder das berühmte Vorsorgeprinzip als Begründung, die armen Jugendlichen, die davor bewahrt werden müssen, weil ja die Studien nicht zu 100% eine Unschädlichkeit ausweisen können, und das Restriko besteht, auch wenn es nur Micromilliwerte sind, rechtfertigt das offenbar schon das Vorsorgeprinzip, das dann zu einem Totalverbot führen kann in der Rechtsprechung.

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