13.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu

  • Seite 4 von 4
15.04.2016 12:41
#76 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat
" Also ich habe/hätte da null problem bzw. unrechtsbewußtsein einem österr. mitdampfer seinen kram hier in D zu ordern und es ihm privat zu schicken. "

Und wie willst das managen ? Hier posten im Forum, das Du Bestellungen österreichischer Dampfer entgegennimmst um die Gesetzgebung eines EU-Mitgliedstaates zu umgehen ? Flyer drucken und verteilen, dass Du das machst ?



Unsere Dampferforen bekommen dann halt endlich mal Kontaktanzeigenbereiche.

Natürlich nur für harmlose und rechtmäßige Dinge; platonische Brieffreundschaften, Zärtlichkeiten unter gemeinsamen Dampfwolken ...

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 13:04 (zuletzt bearbeitet: 15.04.2016 13:14)
#77 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von GrafDampf im Beitrag #76

Unsere Dampferforen bekommen dann halt endlich mal Kontaktanzeigenbereiche.




Gute Idee
Schreibe am besten einmal an Channi, die bauen das Forum eh gerade um, da können sie das gleich integrieren


 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 13:22
#78 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar
Moderatorin

Also Hilfe für Notfälle gibts hier ja schon seit Jahren, ist in etwa dasselbe wie quasi ein Dampferpate, die Mitgliedskarte gibt ja auch die User an woher sie kommen etc., da reicht eine PN und man bekommt Hilfe.

15.04.2016 13:50
avatar  Defau1t
#79 RE: 13.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Ich frag mich, wie man auf eine solche Idee kommen kann😒
Amazon versendet seit Jahren artikel mit Jugendschutz per Post-Ident-Verfahren, dazu könnte man Onlinehändler ja meinetwegen noch zwingen, aber ganz verbieten?

Corona V8, Taifun GT4, Vapor Giant v6m und Flashis
Als Untersätze nur noch Paranormals und Dotboxen

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 14:07
#80 RE: 13.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Die Idee ist klar: Trafiken pampern. Neuer Versuch...

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 14:12
#81 RE: 13.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar
Moderatorin

Zitat von GrafDampf im Beitrag #80
Die Idee ist klar: Trafiken pampern. Neuer Versuch...



Scheint für mich auch die einzige Erklärung zu sein...

15.04.2016 14:33
#82 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von Stefan Taubert im Beitrag #65
Zitat von vaping falconer im Beitrag #63
Zitat von Stefan Taubert im Beitrag #61
ZITAT : " Hmm....ich frage mich aber auch gerade wie man das im innereuropäischen Warenverkehr ohne Kontrollen wohl überprüfen will. "

Es geht ja um den Versandhandel. Und der läuft - bevor große LKW- u. Güterwaggonladungen gepackt werden, durch größere Verteiler- u. Sammelstellen. In diesen Verteilerstellen gibt es Möglichkeiten zur kontrolle - oder was denkt ihr, WARUM wohl eben gerade - trotz fehlender Schranken - NICHT Tonnenweise Haschischpäckchen aus Holland per DHL nach Deutschland kommen ? Dieselben Mechanismen ( Ultraschall, Röntgen, Chemodetektoren ) spüren auch Flüssigkeitsbehälter in Pappkartons zuverlässig auf.

Und der wichtigste Punkt ist : Selbst wenn, sagen wir mal , rein statistisch 6 von 10 Lieferungen unbeanstandet "durchflutschen" würden - welcher Händler wird es riskieren, einer von den Vieren zu sein, die entdeckt werden und damit dann sein Geschäft zu runieren und wenn die Strafen hoch genug ausfallen, noch weitaus mehr als nur sein Geschäft ? Ich bin mir sehr sicher, dass nicht viele Händler ein solches Lotto spielen werden.



Nee, is klar. Es kommen keine tonnenweise Drogen in die EU, und auch keine Waffen. Raus gehen auch keine. Alles kontrolliert.


Im Prinzip richtig. Es ist aber ein gewaltiger Unterschied, zwischen schon kriminell zu sein und kriminell ZU WERDEN. Vielleicht werden die vorhandenen Kriminellen ja auch zukünftig bissel Base schmuggeln - fragse doch mal.
Aber der normale, NICHTkriminelle Gewerbetreibende - DER wird nicht Lotto spielen, nur weil ANDERE Drogen und Waffen schmuggeln - sorry,Dein Vergleich is Quark.


@Stefan Taubert
Zwischen kriminell sein und kriminell (gemacht) werden liegt manchmal nur der Hauch einer Richtlinie und deren willkürlicher Richtlinie. Den Quark kann man dann aber bestimmt weiterhin legal kaufen.


 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 14:43
#83 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von GrafDampf im Beitrag #70
Zitat von vaping falconer im Beitrag #39
Zitat von Ralf24 im Beitrag #35
Ich frag mich ja, wie sie das beim Versand innerhalb der EU kontrollieren wollen. ... Aber wenn die nun einfach unartig sind und sich den Teufel drum scheren, würde ich gern mal wissen, wer das denn bitte kontrollieren sollte.


Du verstehst da was falsch - als Dampfer aus Österreich was außerhalb von Österreich zu bestellen ist nicht das Problem. ...


Wie kommt ihr darauf, dass die Dampfer in Österreich ja jedenfalls im (EU-)Ausland weiterhin online bestellen können?

Ich hoffe, ich irre mich, aber ich fürchte, da geht gar nichts. Hintergrund ist die fiese Fernabsatz-Regelung der TPD2. Diese ist faktisch selfexecuting.

Ich zelebriere das mal anhand eines deutschen Shops und dem dort zukünftig geltenden TabakerzeugnisG als 1:1-Umsetzung der TPD2:

Ein deutscher Shop der grenzüberschreitenden Fernabsatz innerhalb der EU betreiben will, muss sich gemäß §22 TabakerzG registrieren. Zweifach, einmal im Inland, also in D, aber zusätzlich auch in dem Land, in das er liefern will, also etwa in A.

A aber will den Versandhandel verbieten. Die werden also entsprechende Registrierungen nicht einmal entgegen nehmen.

Liefert der deutsche Shop aber trotzdem, ohne diese Registrierung, nach A, dann handelt er nach deutschem Recht rechtswidrig und riskiert dafür keinesfalls "nur" ein Bußgeld, sondern macht sich wegen Nichteinhaltung der Registrierungsvorschriften sogar strafbar.

Und es kommt dabei auch gar nicht auf die Trefferquote von Post- und Paketkontrollen innerhalb der EU an. Die Lieferbereitschaft ergibt sich ja, wenn, bereits aus dem Online-Auftritt des Shops.

Andere EU-Staaten haben ähnliche Regeln bzw. den Versandhandel auch komplett untersagt. Vielleicht wird es den einen oder anderen EU-Staat geben, der bei der Verfolgung der Registrierungsvorschriften nachlässig ist. Vielleicht, aber das ist dann das reine Prinzip Hoffnung.

Sollte ich da etwas fehl verstanden haben, daneben liegen und alles doch ganz anders sein, wird mich das verdammt freuen.




Ich wiederhole noch mal meine Frage von weiter oben im Fred: Und was soll die Clonesier, die ja außerhalb der EU hocken, dran hindern sich dran zu erfreuen, dass ihr Absatz inner-EU prima gefördert wird?


 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 14:50
#84 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Evtl. hat die EU ja vor den Handel also Import von ausserhalb der EU zu Fördern,wo Sie ja schon mit Despoten in Afrika verhandelt,was aber nicht an die Öffendlichkeit gelangen sollte,wege den Flüchtlingen ..... also das die erst gar nicht kommen.

bin ich froh das ich die BSE Krise ohne Schaden überstanden habe,anscheinend aber nicht alle ......




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 14:51
#85 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von vaping falconer im Beitrag #39
Zitat von Ralf24 im Beitrag #35
Ich frag mich ja, wie sie das beim Versand innerhalb der EU kontrollieren wollen. Ich hab gerade Aromen bei Inavera bestellt und bekommen. Das einzige, was nach meinem Verständnis auf den Inhalt schließen ließe, ist das Inawera-Logo auf dem Paketklebeband, und eigentlich steht da nur dass Inavera tolle Produkte macht. Und bei Bestellungen in kleinen polnischen Shops sieht von außen kein Mensch, was drinnen ist.

Wenn sich alle brav dran halten und nicht mehr nach Österreich liefern, ist ja gut (bzw. eben nicht). Aber wenn die nun einfach unartig sind und sich den Teufel drum scheren, würde ich gern mal wissen, wer das denn bitte kontrollieren sollte.


Du verstehst da was falsch - als Dampfer aus Österreich was außerhalb von Österreich zu bestellen ist nicht das Problem. Das Problem haben die österreichischen Händler, die nicht mehr online verkaufen dürfen - und die, wenn sie sich nicht dran halten, die Hyänen-Anwälte mit ihren Abmahnbescheiden und die Behörden mit ihren strafbewehrten Unterlassungsbefehlen an der Backe haben werden.


Aber natürlich haben auch die Onlinehändler außerhalb Österreichs ein Problem. Diese dürfen laut TPD2 nur in ein EU-Land an Endkunden versenden, wenn sie in diesem Land registriert wurden. Mit Registrierung sind sie an die Gesetzgebung des Landes gebunden. Ist der Händler in Österreich nicht registriert, verstößt er gegen EU-Richtlinien und ist somit über die Grenzen Österreichs hinaus in seinem Land haftbar zu machen.


 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 14:54
#86 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Ich glaube aber innerhalb der Eu darf es kein eingeschränkten verbotenen Warenverkehr geben,den das war ja der Sinn meine ich.




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 14:59
#87 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von NeuerDampfercgn im Beitrag #86
Ich glaube aber innerhalb der Eu darf es kein eingeschränkten verbotenen Warenverkehr geben,den das war ja der Sinn meine ich.


Da hilft dann nur klagen. Solange nicht anders entschieden wird, gilt dieses Gesetz. Und es gibt in der EU durchaus Einschränkungen im Warenverkehr -> siehe Tabakwaren. Und was sind E-Zigaretten und Zubehör laut TPD2? TABAKwaren. Und wer glaubt, innerhalb der EU gäbe es keinen Zoll, der irrt. Es mag nicht viele Händler treffen. Aber dem Händler, der erwischt wird, wird es weh tun. Die Clonesier mag das nicht tangieren, warum auch? Ist ja das Problem des Bestellers, wenn die Ware vernichtet wird vom Zoll.


 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 15:12
#88 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von NeuerDampfercgn im Beitrag #86
Ich glaube aber innerhalb der Eu darf es kein eingeschränkten verbotenen Warenverkehr geben,den das war ja der Sinn meine ich.



Sinn? Was für ein Sinn????


 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 15:12
#89 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Naja dann erst mal vom Gericht bestätigen lassen,also Klagen vor den EUGH das E zigaretten,und das Liquid keine Tabakwaren sind.Das Liquid ohne Nikotin besteht zu keinen Teilen aus Tabak,das Nikotin könnte man auch ein günstliches nehmen,also was nicht aus Tabak gewonnen wird.
Nur weil aus Korn ja auch Alkohol gebrannt werden kann,zahlt man ja für Brot keine Brantweinsteuer... will aber unseren hoch geblildeten Politkern keine Idee damit in die Hände geben.

Gespannt bin ich ja schon,wenn das Nikotin Besteuert wird werden soll,dann würden ja die Pyros auch Teurer,den die Tabaksteuer richtet sich ja nach den Tabak.




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 15:13 (zuletzt bearbeitet: 15.04.2016 15:14)
#90 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

ok lassen wir den Sinn weg, den anscheinent die meißten Politiker verstehen das eh nicht.




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 15:15
#91 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von NeuerDampfercgn im Beitrag #89
Naja dann erst mal vom Gericht bestätigen lassen,also Klagen vor den EUGH das E zigaretten,und das Liquid keine Tabakwaren sind.Das Liquid ohne Nikotin besteht zu keinen Teilen aus Tabak,das Nikotin könnte man auch ein günstliches nehmen,also was nicht aus Tabak gewonnen wird.
Nur weil aus Korn ja auch Alkohol gebrannt werden kann,zahlt man ja für Brot keine Brantweinsteuer... will aber unseren hoch geblildeten Politkern keine Idee damit in die Hände geben.

Gespannt bin ich ja schon,wenn das Nikotin Besteuert wird werden soll,dann würden ja die Pyros auch Teurer,den die Tabaksteuer richtet sich ja nach den Tabak.


Wer soll denn beim EUGH klagen? Da können nur EU-Staaten gegen ein Gesetz klagen - glaubst Du Deutschland macht das für uns?


 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 15:16 (zuletzt bearbeitet: 15.04.2016 15:17)
#92 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Klagen vor den Bundesverfassungsgericht,und das gibt dann die Klage weiter an den EUGH

Aber auch nicht Staaten können vor den EUGH Klagen




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 15:29
#93 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von vaping falconer im Beitrag #83

Ich wiederhole noch mal meine Frage von weiter oben im Fred: Und was soll die Clonesier, die ja außerhalb der EU hocken, dran hindern sich dran zu erfreuen, dass ihr Absatz inner-EU prima gefördert wird?


Tja, was? Die TPD2 hat auch hierzu leider eine raffinierte Regelung zu bieten, die uns auch diese Bezugsquelle noch gehörig vermasseln kann.

Anbieter ausserhalb der EU, die in ein EU-Land liefern wollen, sollen sich nach der TPD dort registrieren und zugleich einen dort Wohnhaften als Verantwortlich bestellen müssen. In Österreich mit Versandhandelsverbot wäre das gar nicht möglich.

Bleibt die Frage, warum sollten sie sich registrieren, selbst wenn sie könnten? Die sollen einfach wild liefern.

Manche werden das vielleicht tun, riskieren dann aber, das ihnen der gesamte legale Markt der EU versperrt bleibt. Da fängt jeder, Asiaten sowieso, das Rechnen an. Was bringt den höheren, dauerhaften Gewinn? EU-konform oder drauf geschissen? Es kann also sein, dass Shops das Online-Handelsverbot in A respektieren, um den Rest der EU legal beliefern zu können.

Oder sie machen eben doch wie heute weiter. Vorkasse, Lieferung, fertig.

Problem, das Zollroulette wird verschärfter. Zukünftig hat auch der Zoll eine Liste aller registrierten Shops bzw. er kann in A per se alles rausziehen, was nach Dampfe aussieht. Und dann geht es nicht mehr nur um ne läppische Nachzahlung, sondern die Ware ist weg, wird sichergestellt und eingezogen und der liefernde Shop landet spätestens jetzt auf der Watchlist. Die eigene Vorkasse dürfte auch weg sein.

Auch nicht schön...

Also klagt dieses Verbot weg! ;)

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 15:43 (zuletzt bearbeitet: 15.04.2016 15:49)
#94 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Hier einmal ein Auszug aus dem Gesetzentwurf der sich mit Importen beschäftigt

(7) Die Mitgliedstaaten verlangen von den Herstellern und Importeuren von elektronischen Zigaretten und Nachfüll­behältern, dass sie den zuständigen Behörden jährlich folgende Informationen vorlegen:
i) umfassende Daten über die Verkaufsmengen, aufgeschlüsselt nach Markennamen und Art des Erzeugnisses,
ii) Informationen über die Präferenzen verschiedener Verbrauchergruppen, einschließlich Jugendlicher, Nichtraucher und der wichtigsten Kategorien derzeitiger Nutzer,
iii) Informationen über die Art des Verkaufs der Erzeugnisse,
iv) Zusammenfassungen aller diesbezüglich durchgeführten Marktstudien, einschließlich einer englischen Übersetzung.

Die Mitgliedstaaten überwachen die Entwicklung des Markts für elektronische Zigaretten und für Nachfüllbehälter, ein­schließlich etwaiger Hinweise, dass ihre Verwendung unter Jugendlichen oder Nichtrauchern als Einstieg in die Nikotin­abhängigkeit und letztlich in den herkömmlichen Tabakkonsum dient.

(8) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die erhaltenen Informationen gemäß Absatz 2 dieses Artikels auf einer Website verfügbar gemacht werden. Die Mitgliedstaaten tragen bei der Zugänglichmachung von Informationen für die Öffentlichkeit der Notwendigkeit, Geschäftsgeheimnisse zu schützen, angemessen Rechnung.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten auf Antrag alle gemäß diesem Artikel erhaltenen Informationen zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sorgen dafür, dass Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen vertraulich behandelt werden.


(9) Die Mitgliedstaaten verlangen, dass die Hersteller, Importeure und Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern ein System zur Erhebung von Informationen über alle vermuteten schädlichen Auswirkungen dieser Erzeugnisse auf die menschliche Gesundheit einrichten und erhalten.

Falls einer dieser Wirtschaftsteilnehmer der Ansicht ist oder Grund zur Annahme hat, dass elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter, die sich in seinem Besitz befinden und in Verkehr gebracht werden sollen oder werden, Sicherheits- oder Qualitätsmängel aufweisen oder auf andere Weise nicht dieser Richtlinie entsprechen, so ergreift dieser Wirtschaftsteil­nehmer unverzüglich die erforderlichen Abhilfemaßnahmen, um das betreffende Erzeugnis mit dieser Richtlinie in in­ klang zu bringen oder es gegebenenfalls zurückzuziehen oder einen Rückruf vorzunehmen. In diesem Fall muss der Wirtschaftsteilnehmer auch unverzüglich die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Erzeugnis bereitgestellt wird oder bereitgestellt werden soll, unterrichten und ihnen insbesondere Einzelheiten über die Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie über etwaige ergriffene Abhilfemaßnahmen und über die Ergebnisse dieser Abhilfemaßnahmen mitteilen.


(11) Falls eine zuständige Behörde bei elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die den Anforderungen dieses Artikels entsprechen, feststellt oder hinreichend Anlass zur Besorgnis hat, dass bestimmte elektronische Zigaretten oder bestimmte Nachfüllbehälter oder eine Art von elektronischer Zigarette oder von Nachfüllbehälter eine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnte, kann sie geeignete vorläufige Maßnahmen ergreifen. Sie unterrichtet die Kommission und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen und übermittelt ihnen alle zugrunde liegenden Daten. Die Kommission stellt so bald wie möglich nach Erhalt dieser Informationen fest, ob die vorläufige Maßnahme gerechtfertigt ist. Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mit­gliedstaat über ihre Schlussfolgerungen, damit der Mitgliedstaat die angemessenen Folgemaßnahmen ergreifen kann.

@vaping falconer

Ich hoffe es wird jetzt klarer wie das laufen soll. Ist nur ein Auszug, sonst wird es zu umfangreich.


 Antworten

 Beitrag melden
15.04.2016 21:52
#95 RE: 14.04.16 - Österreich - Gesundheitsausschuss stimmt Tabakgesetz-Novelle mit S-V-G-Mehrheit zu
avatar

Zitat von Gambler* im Beitrag #94
Hier einmal ein Auszug aus dem Gesetzentwurf der sich mit Importen beschäftigt

(7) Die Mitgliedstaaten verlangen von den Herstellern und Importeuren von elektronischen Zigaretten und Nachfüll­behältern, dass sie den zuständigen Behörden jährlich folgende Informationen vorlegen:
i) umfassende Daten über die Verkaufsmengen, aufgeschlüsselt nach Markennamen und Art des Erzeugnisses,
ii) Informationen über die Präferenzen verschiedener Verbrauchergruppen, einschließlich Jugendlicher, Nichtraucher und der wichtigsten Kategorien derzeitiger Nutzer,
iii) Informationen über die Art des Verkaufs der Erzeugnisse,
iv) Zusammenfassungen aller diesbezüglich durchgeführten Marktstudien, einschließlich einer englischen Übersetzung.

Die Mitgliedstaaten überwachen die Entwicklung des Markts für elektronische Zigaretten und für Nachfüllbehälter, ein­schließlich etwaiger Hinweise, dass ihre Verwendung unter Jugendlichen oder Nichtrauchern als Einstieg in die Nikotin­abhängigkeit und letztlich in den herkömmlichen Tabakkonsum dient.

(8) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die erhaltenen Informationen gemäß Absatz 2 dieses Artikels auf einer Website verfügbar gemacht werden. Die Mitgliedstaaten tragen bei der Zugänglichmachung von Informationen für die Öffentlichkeit der Notwendigkeit, Geschäftsgeheimnisse zu schützen, angemessen Rechnung.
Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten auf Antrag alle gemäß diesem Artikel erhaltenen Informationen zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sorgen dafür, dass Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen vertraulich behandelt werden.


(9) Die Mitgliedstaaten verlangen, dass die Hersteller, Importeure und Vertreiber von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern ein System zur Erhebung von Informationen über alle vermuteten schädlichen Auswirkungen dieser Erzeugnisse auf die menschliche Gesundheit einrichten und erhalten.

Falls einer dieser Wirtschaftsteilnehmer der Ansicht ist oder Grund zur Annahme hat, dass elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter, die sich in seinem Besitz befinden und in Verkehr gebracht werden sollen oder werden, Sicherheits- oder Qualitätsmängel aufweisen oder auf andere Weise nicht dieser Richtlinie entsprechen, so ergreift dieser Wirtschaftsteil­nehmer unverzüglich die erforderlichen Abhilfemaßnahmen, um das betreffende Erzeugnis mit dieser Richtlinie in in­ klang zu bringen oder es gegebenenfalls zurückzuziehen oder einen Rückruf vorzunehmen. In diesem Fall muss der Wirtschaftsteilnehmer auch unverzüglich die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Erzeugnis bereitgestellt wird oder bereitgestellt werden soll, unterrichten und ihnen insbesondere Einzelheiten über die Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie über etwaige ergriffene Abhilfemaßnahmen und über die Ergebnisse dieser Abhilfemaßnahmen mitteilen.


(11) Falls eine zuständige Behörde bei elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die den Anforderungen dieses Artikels entsprechen, feststellt oder hinreichend Anlass zur Besorgnis hat, dass bestimmte elektronische Zigaretten oder bestimmte Nachfüllbehälter oder eine Art von elektronischer Zigarette oder von Nachfüllbehälter eine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnte, kann sie geeignete vorläufige Maßnahmen ergreifen. Sie unterrichtet die Kommission und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über die ergriffenen Maßnahmen und übermittelt ihnen alle zugrunde liegenden Daten. Die Kommission stellt so bald wie möglich nach Erhalt dieser Informationen fest, ob die vorläufige Maßnahme gerechtfertigt ist. Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mit­gliedstaat über ihre Schlussfolgerungen, damit der Mitgliedstaat die angemessenen Folgemaßnahmen ergreifen kann.

@vaping falconer

Ich hoffe es wird jetzt klarer wie das laufen soll. Ist nur ein Auszug, sonst wird es zu umfangreich.



Danke @Gambler*
Das wird dann wohl das, was die werten Entscheidungsträger auf gar keinen Fall und nie nimmer nich' als "totregulieren" bezeichnet haben wollen.
Mir wird übel von diesem ganzen Irrsinn.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht