Liquideinkauf mit Nikotin verboten?

02.03.2015 23:15
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#1 Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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wobiwilli ( gelöscht )

Zugegeben, die Überschrift ist bewußt etwas provokativ gewählt (damit es viele lesen xD).
Aber ich frage mich, wo denn eigentlich die einkaufen, die kein eigenes nikotinhaltiges Liquid herstellen, sondern sich nur auf die Kreationen von Geschmacksrichtungen konzentrieren. Können die in Zukunft auch alle nur Packungen mit 10ml ordern, wenn die TPD2 in Kraft tritt?

Und schließt das Anbieten, Verkaufen auch den Einkauf mit ein? Wenn jemand etwas herstellen möchte, muß er doch zwangsläufig auch in Zukunft irgendwo größere Mengen ordern können.


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02.03.2015 23:19
avatar  zwinkl
#2 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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Meinst du mit "herstellen" jetzt konsumenten ( mischer ) oder händler ?
Die 10 ml sind für den endverbraucher, das liqudverarbeitende gewerbe kann nach wie vor hochkonzentrierter einkaufen.
Und ein hersteller von ausschließlich 0er liquids wird auf dem markt keine chance haben, weil die masse nun mal nicht bleifrei dampft...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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02.03.2015 23:25
#3 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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Je nachdem wie das Gesetz hier umgesetzt wird. Steht "e-Liquid"/"Base" drin, wird es deklariert als "für die Verwendung in e-Zigaretten" könnte es auch 0er betreffen. dennoch werden wir natürlich 0er PG, 0er VG, destilliertes Wasser in rauen Mengen weiter einkaufen. Ich denke nicht das Salben/Creme-Selbstmischer und was weiß ich für Hobbys andere nachgehen ebenfalls auf diese Chemikalien verzichten müssen. Als fertiges Liquid (also mit Aroma versetzt) könnte es schon anders aussehen, oder wir werden halt "Duftaromen" kaufen - welches den Markt dennoch insgesamt einschränken wird.


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02.03.2015 23:33
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#4 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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wobiwilli ( gelöscht )

Natürlich meine ich Händler. Nehmen wir mal an, Willi (Name rein zufällig gewählt haha) holt sich einen Gewerbeschein für den Vertrieb von E-Liquid für E-cigs. Damit bestellt er beim Hersteller 1l Base oder auch mehr mit 36mg Nic. Verkaufen tut er es vorläufig noch nicht, weil sein Labor noch im Aufbau ist. Vielleicht verwirft er auch den Gedanken ab und an wieder, weil er alles selbst verbraucht hat. Das kann doch nicht verboten sein oder?


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02.03.2015 23:41
avatar  knut34
#5 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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Zitat von wobiwilli im Beitrag #4
Natürlich meine ich Händler. Nehmen wir mal an, Willi (Name rein zufällig gewählt haha) holt sich einen Gewerbeschein für den Vertrieb von E-Liquid für E-cigs. Damit bestellt er beim Hersteller 1l Base oder auch mehr mit 36mg Nic. Verkaufen tut er es vorläufig noch nicht, weil sein Labor noch im Aufbau ist. Vielleicht verwirft er auch den Gedanken ab und an wieder, weil er alles selbst verbraucht hat. Das kann doch nicht verboten sein oder?

nee, ist nicht verboten.
Was ist in dem Zusammenhang eigentlich mit dem Kleingewerbe? Da sind doch Umsätze bis € 5.000/Jahr von der Mwst befreit,oder?

Die Würde des Menschen war unantastbar . . .

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02.03.2015 23:45
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#6 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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wobiwilli ( gelöscht )

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02.03.2015 23:49
#7 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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Und wenn es soweit kommt, werden plötzlich jeder "Liquidverkäufer" und der Umsatz ist jährlich immer 0,00 EUR

Beste Grüße, radelife

Von meinem Amiga 500 gesendet

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02.03.2015 23:55
#8 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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Ich denke dieses "Liebhaber-Gewerbe" könnte auch ins Minus laufen... Bei soviel "Probe und Selbstverkostungsorgien

Schweigen können zeugt von Kraft,
schweigen wollen von Nachsicht,
schweigen müssen vom Geist der Zeit....
Karl Julius Weber

Ich hantiere nicht mit einer E-Zigarette ich nutze eine mobile (duftende) Nebelmaschine Haupteinsatzgebiet "in geschlossenen Räumen reine Raumdurftverbesserung und öffentlich: Schweißgeruch Attacken unterdrücken"
************mobile Nebelmaschinen Forever******** Nebelmaschine to go************* Yeeeeeeaaaaaahhhhh!!!**************

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03.03.2015 00:04
avatar  knut34
#9 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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@Vanilla-Dampfine - wg deiner super Signatur: sollten die Staatsgeier das Dampfen extrem verteuern, könnte man auf das jahrtausende alte, zur Desinfektion in Tempeln und Kirchen verwendete Weihrauch zurückgreifen.

Die Würde des Menschen war unantastbar . . .

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03.03.2015 00:08
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#10 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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wobiwilli ( gelöscht )

Zitat von Vanilla-Dampfine im Beitrag #8
Ich denke dieses "Liebhaber-Gewerbe" könnte auch ins Minus laufen... Bei soviel "Probe und Selbstverkostungsorgien


Da sehen wir mal großzügig drüber hinweg, daß wir die durch den Eigenverbrauch entstandenen Verluste nicht mit anderen Einahmequellen verechnen können.

Aber am Vormittag mehr dazu, jetzt erst mal Gute Nacht.


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03.03.2015 00:13 (zuletzt bearbeitet: 03.03.2015 00:17)
#11 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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so ne Idee würde aber die Statistik der jährliche "Gewerbe Gründung" völlig sprengen......

dann wäre Deutschland noch besser als besser für "Nationale Neugründungen" auf der Welt......

Aber ik mache mit, Logo.....







...die Pleiten/Abmeldungen danach zählen wir nix, oder

sonst wird Deutschland gleich schnell , ne Looser Industrie Nation.....





.

Orthografie,hmmm....jö,....Große Sorry !



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03.03.2015 00:50
avatar  ( gelöscht )
#12 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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( gelöscht )

Zitat von radelife im Beitrag #7
Und wenn es soweit kommt, werden plötzlich jeder "Liquidverkäufer" und der Umsatz ist jährlich immer 0,00 EUR



Und exact DAS wird beim Finanzamt auffallen, nämlich wenn ein Gewerbescheininhaber garkein tatsächliches Gewerbe ausübt. Das könnte dann u.U. ne verdammt teure Base werden. Man könnte gar unterstellen, dass der Gewerbeschein mit betrügerischer Absicht erworben wurde.

LG


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03.03.2015 07:40
#13 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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Janee... is klar =)

Beste Grüße, radelife

Von meinem Amiga 500 gesendet

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03.03.2015 08:01
avatar  wobiwilli ( gelöscht )
#14 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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wobiwilli ( gelöscht )

Zitat von Dreitagebart im Beitrag #12
Zitat von radelife im Beitrag #7
Und wenn es soweit kommt, werden plötzlich jeder "Liquidverkäufer" und der Umsatz ist jährlich immer 0,00 EUR



Und exact DAS wird beim Finanzamt auffallen, nämlich wenn ein Gewerbescheininhaber garkein tatsächliches Gewerbe ausübt. Das könnte dann u.U. ne verdammt teure Base werden. Man könnte gar unterstellen, dass der Gewerbeschein mit betrügerischer Absicht erworben wurde.

LG




Also nun mal langsam. Dem Finanzamt ist das sowas von egal, ob du was verkaufst oder nicht. Es möchte nur Steuern vom Gewinn haben. Und wo kein Gewinn, da auch keine Steuern.
Etwas anders sieht es schon bei der Anmeldung des Gewerbes aus:
http://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung
Hier greift eventuell der Sonderfall Handel mit Giften (in diesem Fall Nikotin). Und da hätten wohl die meisten schlechte Karten.
Aber: Schon der erste Satz aus Wiki lässt weiter blicken. Angezeigt werden muss das Gewerbe erst dann, wenn konkret mit der Tätigkeit begonnen wird. Das heisst, wenn du tatsächlich Waren zum Verkauf anbietest. Da dies wohl eher selten geschehen wird, erübrigt sich auch die Anmeldung. Während der "Planungsphase" ist also eine Anmeldung mit Sicherheit garnicht erforderlich.
Vieles hängt es davon ab, ob für deine Bestellung vom Verkäufer die Vorlage eines Gewerbescheins verlangt wird. Nehmen wir mal an, du bestelltst z.B. beim Hersteller Arewani (Name wie immer zufällig) schriftlich und mit schönem Briefkopf (vielleicht "Willis Dampferbude") und einem schönen Stempel darunter 5l Nic haltige Base. Meinst du, die müssen sich weigern, dir das zu verkaufen?
Auch hier wird gelten: Versuch macht klug.


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14.01.2016 11:03
avatar  Jibanxt
#15 RE: Liquideinkauf mit Nikotin verboten?
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Ich bin mal so frei und spiele Totengräber^^

Das problem ist nach meinen Wissenstand nicht das Gewerbe an sich sondern die auflagen. Selbst der "kleine" liquid veredler muss doch dann hier nach der neuen Gesetzgebung, Reinraumbeding und co erfüllen. Alleine um die vorraussetzungen zu erfüllen rechnet sich das net. Geschweige den die Sache mit der abfüllung.


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