Ab wann Reklamation berechtigt ?

14.12.2014 19:45
#1 Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Es geht um folgendes,
nehmen wir mal an man kauft von Privat einen Verdampfer, nicht übern Flohmarkt sondern nur über PM, der so absolut gar nicht den Erwartungen entspricht. Es handelt sich um einen Kayfun 2.1 Clone. An der Base fehlt eine Schraube und den Makrolontank kann man nicht nutzen da die Gewinde defekt sind.
Deshalb meine Frage, muß ich das hinnehmen weil es halt ein Clone ist und billig war oder sollte der nicht wenigstens nutzbar sein und von den Teilen her vollstädnig sein ?
Ich bin halt der Meinung, ich sollte das vor dem Kauf gesagt bekommen.


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14.12.2014 19:49
#2 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Also wenn er nicht funktionsfähig ist, sollte er zumindest als defekt deklariert sein...
Meine Meinung .

habe die Ehre
six6seven
Neighbor of the beast


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14.12.2014 19:49
avatar  Blub
#3 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Ich bin der Meinung, gekaufte Ware muss einwandfrei sein und funktionieren.

Herzlichen Gruß , Blub


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14.12.2014 19:57
avatar  Rudi66
#4 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Geld zurück fordern und den Schrott zurücksenden!

vaporo ergo sum

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14.12.2014 20:14 (zuletzt bearbeitet: 14.12.2014 20:16)
#5 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Danke, dann sind wir uns einig.
Ich versuche das im guten zu regeln aber wenn alles nix bringt, wollte ich noch ein paar Meinungen hören bevor ich schlecht bewerte.


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14.12.2014 20:16
avatar  Tosi
#6 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Gar keine Frage!
Geld zurück, wenn das verschwiegen wurde!!
Hoffe, dass Du es problemlos zurück bekommst.


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14.12.2014 23:19 (zuletzt bearbeitet: 14.12.2014 23:19)
avatar  zwinkl
#7 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Zitat von Blub im Beitrag #3
Ich bin der Meinung, gekaufte Ware muss einwandfrei sein und funktionieren.


Dito !
Sollte sich der verkäufer quer- oder dumm stellen kannst du uns das hier wissen lassen um uns vor ähnlichen erfahrungen zu bewahren...
• Flohmarkt: Dankeschön oder Kritik an...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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14.12.2014 23:30 (zuletzt bearbeitet: 14.12.2014 23:30)
#8 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Bö(h)ser SMod

blöd, daß es über pn´s lief.
die pn´s vom verkäufer hier bitte nicht veröffentlich, sonst bekommst unweigerlich eine verwarnung.
in der sache stimme ich den vorrednern zu.

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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14.12.2014 23:36
#9 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Zitat von zwinkl im Beitrag #7
Zitat von Blub im Beitrag #3
Ich bin der Meinung, gekaufte Ware muss einwandfrei sein und funktionieren.


Dito !
Sollte sich der verkäufer quer- oder dumm stellen kannst du uns das hier wissen lassen um uns vor ähnlichen erfahrungen zu bewahren...
• Flohmarkt: Dankeschön oder Kritik an...

die Bewertungsecke ist allerdings dafür gedacht, dass man Käufe, die im Flohmarkt bzw Bazar getätigt wurden, bewerten kann

Berwertungen im Profil sind natürlich trotzdem möglich

<<<< Grüße Petra >>>>
mein Minizoo
________________

Kluge Worte zu schreiben ist schwer: schon ein einziger Buchstabendreher kann alles urinieren.

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14.12.2014 23:45
avatar  zwinkl
#10 RE: Ab wann Reklamation berechtigt ?
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Ok, danke und sorry für meine fehlinfo. Irgendwie ja logisch...was würde ich ohne euch machen, dee und pumpkin ?
Doof sterben sicher...

Ich drück die daumen, daß der VK einsichtig wird, ansonsten wenigstens einen daumen für flohmarkt nach unten im profil.
Hat mich auch schon vor schlimmerem bewahrt. Da schreib ich dann oft den käufer an, bevor ich was kaufe, wenn einer flohdaumen runter im profil hat.

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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