Zitat von heimchen im Beitrag #120
Angesprochen sind zunächst einmal die Händler/Hersteller etc. Da gilt es, wie Smuxx schon vorhin geschrieben hatte, die rechtliche Grundlage zu prüfen und was das heisst, wissen wir ja mittlerweile.
Mit Schikane meinte ich nicht das Ganze mit den Kennzeichnungen, Warnungen und KISI-Verschlüssen, denn das haben ja mittlerweile die meisten Händler bzw. Hersteller schon, sondern, dass die Liquids trotz Kennzeichnung nicht verkauft werden könnten "ohne die Erlaubnis der zuständigen Behörde".
Die Richtlinien sind ja gegeben durch die REACH und Lebensmittelzusatzstoffe Verordnung, wie auch die Richtlinien für Gefahrenstoffe.
Ja - die Richtlinien besagen aber eben auch, auf welche Weise und durch wen das Verkauft werden darf.
Sprich: Wenn giftig - dann eben nicht am Automat, in Selbstbedienung oder über`s Internet an Endverbraucher.
Die Frage ist erstmal: Sind denn die Liquids korrekt gekennzeichnet - sprich: Stimmt denn die Gefahrstoffklassifizierung "T" ?
Dann die noch provokativere Frage: wer hat denne ine sachkundige Klassifizierung der Liquids durchführen lassen,
und hält Sicherheitsdatenblätter für diese bereit ?
Und es ist eben keine Richtlinie gegeben speziell für "Liquids",
denn wie richtig festgestellt wurde - sind es weder Tabakprodukte noch Arzneimittel noch Lebensmittel.
Gemäß ihrer Stofflichen Eigenschaften sind Liquids erstmal ein Gefahrstoff.
So der Gefahrstoff mit "T" klassifiziert ist, gibt es eben Auflagen über den Verkauf.
Diese Produktgruppe durch eine eigene Richtlinie zu definieren und zu regulieren wäre eben sinnhaft.
Allerdings sind eben mit Reach und der Chemikalien-Verbotsverordnung ja schon Richtlinien gegeben.
Die sind eben nur nicht sonderlich günstig für unsere Zwecke...