Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie

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10.03.2014 18:35
avatar  mobi72
#126 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Einfuhr = Inverkehrbringen. Also nix mit irgendwo auf der Welt kaufen und für sich privat einführen. Das kannst Du knicken!

@ebisu


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10.03.2014 18:52
#127 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Moderatorin

@ebisu

Zitat
Importiere ich dieselben zum Eigenbedarf und persönlichen gebrauch steht doch dem nichts im Wege.


ausser der Zoll ;)

10.03.2014 18:54
avatar  Mo2k
#128 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ja, gut, wenn ich jetzt in meinem Handgepäck einen auseinandergebauten Taifun GT mitschleppe, dann wird der Zoll schon nicht checken, was genau das ist ;)
Mit Basen könnte es an sich theoretisch relativ eng werden, aber diese importiert man dann in Volvic-Flaschen - Fertig.

Nur man fliegt halt nicht ständig ins EU-Ausland und ich würde jetzt auch gerne ungerne Basen aus afrikanischer Produktion kaufen :P

Liebe Grüße,
Mo


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10.03.2014 18:55
avatar  ebisu
#129 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Genau Heimchen - der Zoll der böse))


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10.03.2014 18:57
#130 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Sehr richtig mobi und heimchen.
Sehr schön erklärt wird es hier:
http://www.snus-bestellen.info/snus-und-die-rechtliche-lage/


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10.03.2014 19:04
avatar  ebisu
#131 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Mo2k im Beitrag #128
Ja, gut, wenn ich jetzt in meinem Handgepäck einen auseinandergebauten Taifun GT mitschleppe, dann wird der Zoll schon nicht checken, was genau das ist ;)
Mit Basen könnte es an sich theoretisch relativ eng werden, aber diese importiert man dann in Volvic-Flaschen - Fertig.

Nur man fliegt halt nicht ständig ins EU-Ausland und ich würde jetzt auch gerne ungerne Basen aus afrikanischer Produktion kaufen :P

Liebe Grüße,
Mo

Es kann nicht darum gehen irgend ein Gesetz zu umgehen. Die Gleichung aber "Einfuhr = Inverkehrbringen" geht ja so nicht auf


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10.03.2014 19:24
avatar  zwinkl
#132 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von ebisu im Beitrag #131

Es kann nicht darum gehen irgend ein Gesetz zu umgehen.

Doch !!!
Wo ( mein grund-) recht zu unrecht ( seitens des staates ) gemacht wird, wird widerstand ( in jeglicher form ) zur pflicht !

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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10.03.2014 19:27 (zuletzt bearbeitet: 10.03.2014 19:29)
avatar  smoked
#133 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat
Die Gleichung aber "Einfuhr = Inverkehrbringen" geht ja so nicht auf


Und was ist hiermit?

ProdSG §2.15

Zitat
§2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
[...]
15. ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich


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10.03.2014 23:08
avatar  Mo2k
#134 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Inverkehrbringen bedeutet lediglich, dass es in den Wirtschafts- und Gesellschaftsraum eingebracht wird, sprich, ausreichend ist also lediglich ein Besitzerwechsel vom Versender im EU-Ausland zu einem Besitzer im EU-Inland.
Das heißt, selbst, wenn der EU-Ausländer noch Eigentümer bliebe, wäre es immernoch ein Inverkehrbringen.


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10.03.2014 23:18
#135 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ihr kommt schon wieder vom Thema ab.
Geht es hier um "Möglichkeiten die Regulierung zu umgehen" oder "Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie "?


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10.03.2014 23:32
avatar  Mo2k
#136 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Leider ist das Thema im Moment jedoch etwas redundant, da ein Vorgehen gegen die Tabakproduktrichtlinie im Moment zu schwer ist. Wir haben lediglich eine Chance gegen die nationale Gesetzgebung effektiv vorzugehen, wobei dazu das Gesetz erst einmal erlassen werden muss (zumindest für den normalen Gerichtsweg). Wir wissen im Moment ja nichteinmal, wie das Gesetz gestaltet werden wird, da ist noch alles offen, es kann härter sein als die TDP, kann aber auch so formuliert sein, dass es freundlicher ausgelegt wird.


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11.03.2014 01:14
avatar  ( gelöscht )
#137 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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( gelöscht )

Zitat von heimchen im Beitrag #79
Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #77

Wenn Gysi tatsächlich unsere beste Hoffnung auf Erfolg ist, sollten wir es vielleicht darauf ankommen lassen.



Darf ich fragen warum Du ausgerechnet auf Gysi kommst? Der hat einmal einen Händler vertreten, und zwar einen aus der VdeH, den Supersmoker , der diese Einweg Dinger mit "fest integriertem Verdampfer" vertreibt (nach EU-Norm)
Gysi macht Dampf (3)

Jetzt soll er die Verbraucher vertreten? Oder habe ich Dich falsch verstanden?


Ich sage es mal umschrieben und trocken aus einem Beispiel eus meiner persönlichen Erfahrung :Ich brauchte vor einigen Jahren mal einen RA, der meine Sache vertritt - in dem Fall aufsetzen und absenden eines rechtssicheren Mahnschreibens. Ich habe einen Termin vereinbart, bin dahin, habe mein Anliegen erklärt. Er hat mir gesagt was es kostet. Nachdem das Geld auf seinem Konto war, ging das Mahnschreiben an den Empfänger.
Dazu anmerkend : selbstverständlich wäre ein RA gut, dessen persönliche Meinung mit unserer übereinstimmt und noch besser wäre es, wenn er selbst Betroffener wäre. Aber RAs sind in erster Linie Dienstleister, die für Bezahlung arbeiten, nich anders wie ein Maler oder ein Friseur.

LG


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11.03.2014 01:17 (zuletzt bearbeitet: 11.03.2014 01:19)
avatar  smoked
#138 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat
kann aber auch so formuliert sein, dass es freundlicher ausgelegt wird


Das geht mM nur bei sehr wenigen Punkten so, bei vielen gibts einfach nix auszulegen.
Beispiel: was manipulationssicher oder auslaufsicher ist, darüber läßt sich sicher streiten. Wenn etwas aber einen Mechanismus vorweisen muß, der kleckerfreies Nachfüllen gewährleistet, dann kann das nicht einfach gar keinen solchen Mechanismus haben (vor allem wenn die EK beschließt wie der auszusehen hat). Mit den Nachfüllflaschen siehts ähnlich aus, gibt verschiedene Verschlüsse die kindersicher sind, aber 10ml sind 10ml, egal wie mans dreht gibts da nix auszulegen (auch bei den 20mg/ml oder der max. Tankgröße von 2ml nicht). Wenn man die TPD unter dem Gesichtspunkt der schwer oder gar nicht veränderbaren/auslegbaren Sachen liest bekommt man denke ich schon einen sehr guten Eindruck von dem, was auf jeden Fall kommt (Voranmeldung, Emissionstests usw. usf.).

Was wir machen können ist schon mal zu überlegen welche von diesen Sachen gegen geltendes Recht verstoßen könnten.
Desweiteren gibt es für einige Punkte sehr fadenscheinige Begründungen (zB "Kinder werden durch die EZig zum Tabakrauchen verleitet"), die evtl ein wenig Angriffsfläche bieten, da müßte man überlegen wie man das am Geschicktesten anstellt.


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11.03.2014 13:06
avatar  Mo2k
#139 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Die Frage, an welchem Recht sich überhaupt die bald kommende deutsche Gesetzgebung zur neuen TDP messen lassen muss, hängt davon ab, wem die Gesetzgebungskompetenz gebührt. Dies ist aus den Art. 70 ff. GG ersichtlich.

Wenn die Länder die Gesetzgebungskompetenz innehaben, dann müssen sich die neuen Gesetze an Bundesrecht und dem Grundgesetz messen. Sollte lediglich der Bund die Gesetzgebungskompetenz haben, dann muss sich das neue Gesetz nur am Grundgesetz messen lassen.

Und eben da liegt ein kleines Problem: Bundesgesetze und das Grundgesetz - da ist schon einiges, gegen die die neuen Gesetze verstoßen können.

Wenn aber nur der Bund die Kompetenz hat, dann bleibt nur das Grundgesetz und da eben nur die Grundrechte. Und dann wird's wirklich schwierig, da die Grundrechte - auch wenn das hier viele anders sehen mögen - nicht gerade für das Dampfen sprechen.


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11.03.2014 13:57 (zuletzt bearbeitet: 11.03.2014 14:04)
#140 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Mo2k im Beitrag #139

Wenn aber nur der Bund die Kompetenz hat, dann bleibt nur das Grundgesetz und da eben nur die Grundrechte. Und dann wird's wirklich schwierig, da die Grundrechte - auch wenn das hier viele anders sehen mögen - nicht gerade für das Dampfen sprechen.


...und hier gibts eben eine Chance (aber nicht im Moment...so wie die Meisten die E-Zigarette verwenden...also aus welcher Motivation heraus:"Rauchen aufhören" oder "rauchfrei sein wollen").
Zitat:
"Das öffentliche Gesundheitswesen (Thieme-Verlag, 1983):
Einem totalen staatlichen Zugriff auf die personliche
Freiheit
steht des Verfassungsprinzip der Verhältnis
mäßigkeit entgegen. Es verbietet insbesondere Frei-
heitsbeschrankungen, bei denen der Nutzen des Ein-
griffs fur den Staat in keinem angernessenen Varhalt-
nis zu dem Nachteil auf seiten des betroffenen Bür-
gers steht . ,,
Da die Verfassungsbestimmung kein Verhalten garantiert,
kann sie auch ein Risikoverhalten nicht erlauben, aber
erst recht nicht verbieten.

Das totale Verbot des Alkohols ist eine so drastische, so einschneidende, so freiheits-
beschrankende Maßnahme, daß ich verfassungsrechtliche
Zweifel hatte, daß sie - auch um der Schädigung der
noch nicht geborenen Kinder willen - gestattet wäre
.

http://legacy.library.ucsf.edu/tid/ewp05...20heidelberg%22

Das Beispiel Alkohol habe ich nun absichtlich stehen lassen....kann KEINER verbieten...auch wenn Kinder in Gefahr sind, denn Alkoholkonsum ist ein Risikoverhalten, welches der Staat nicht verbieten KANN. Ein Risikoverhalten steht jedem Bürger zu. Auch Rauchen ist ein Risikoverhalten...kann keiner verbieten.
Aber wir sagen..wir RAUCHEN NICHT mehr. Damit haben wir diese Möglichkeit, auf unser RECHT zu pochen, verwirkt.
Es wäre also ein GLÜCK für uns, wenn wir in irgendeiner Weise nachweisen könnten, dass wir doch noch "rauchen".
Tun wir das?
Wenn man das vom Ansatz der Nikotinersatztherapie ansieht (und hier liegt der Fokus auf das Abtrainieren des Risikoverhaltens=RauchVERHALTENS):
JA!
Da geht es NUR um das, was wir TUN...unser Verhalten! Wölkchen machen..und das hat NICHTS zu tun damit, was aus uns rauskommt (Rauch oder Dampf).
Das kann man mit keinem Nikotinersatzprodukt tun seit 1983....denn das "Wölkchen machen"sollen wir uns abtrainieren! DAS meinen die mit "Leiste Beeindruckendes".
Nikotin ist nur dazu da, dieses "Verlangen nach Wölkchen machen" zu lindern.
Die NET basiert auf der kognitiven Verhaltenstherapie (steht sogar bei Pfizer Informationen zu Raucherenwtöhnung an erster stelle....es steht überall an erster Stelle....und man gab bereits zu, dass Nicorette-Zeugs "keine WUnder vollbringen kann"...man muss schon WOLLEN (was?...nicht mehr "rumqualmen"..egal mit was)

Das Jahr von diesem Dokument ist auch interesant..1983:
Nikotinersatzprodukte kamen nämlich 1982 nach Deutschland....und garantierten einem aufhörwilligen Raucher damit die Möglichkeit, sein Risikoverhalten (das Tabakrauchen") möglichst unbedenklich mithilfe der Pharmaindustrie zu ändern....und zu seinem Schutz hat er hierzu das RECHT auf möglichst sichere Produkte.

Ab hier gab es also für Nikotin (ohne Tabak) eine zweite Funktion:
Das GUTE Nikotin, um ein Risikoverhalten beenden zu können.
Welches Risikoverhalten?
RAUCHEN
Was ist "Rauchen"...bzw. warum raucht man überwiegend?
"Rauchen" ist inhalativer Nikotinkonsum....deswegen zündet man überwiegend Tabak an...und das Nikotin darin rauszusaugen.
Dass "Rauchen" auch ohne Tabakverbrennung geht, wurde eben 1964 bewiesen!

Lasst bitte erst mal alle anderen Bedenken weg! Hier müssen wir hin durch unsere Aufklärung....und das wird ein steiniger Weg!
Keiner hier hat sein "Risikoverhalten" aufgehört....denn das wirkliche Risikoverhalten ist für die "Experten" seit 1988 der dauerhafte Nikotinkonsum UND das dauerhafte Rauchritual (das gilt auch für nikotinfreie E-Raucher!). Aber viele wollen dauernd beweisen, dass E-Rauchen nichts mehr mit "Rauchen" zutun hat und kaum schädlich ist...und viele wollen es nun wirklich möglichst unschädlich haben (wenn man schon "das Rauchen aufgehört" hat...das ist eine erlernte Wahrnehmungs-Geschichte bei uns allen...was wir eben erst kennen, seit es Nicorette gibt).
Nochmal bitte vergleichen mit den Nicorette-Produkten:
Nikotin muss weg UND das Rauchverhalten muss komplett weg:
Kein Rauch..kein Dampf....kein Ritual....nix mehr.

Ich bin eine der GANZ wenigen, welche die E-Zigarette anfangs komplett mit "Rauchen" gleichgesetzt hat...."Rauchen"=Nikotin (und ich dachte, das Nikotin is das Schädliche am "Rauchen"..egal....will ja nicht aufhören..kann ich auch mit Dampf "rauchen"...deswegen "sehe" ich nun leichter, was hier passiert).
ICH wollte mein mir gesetzlich zustehendes Recht ausüben, mich schädigen zu dürfen wie bisher mit Nikotinkonsum per Tabakkippe....ich wusste ja nicht, dass Nikotin selbst kaum schadet.
Aber ich habe erfahren: "Rauchen" geht verdammt gut ohne Verbrennungsrauch (viele andere nehmen es jedoch wahr als "raucherentwöhnung".....aber ihr habt noch all das, was für eine wissenschaftlich anerkannte "Raucherentwöhnung" a la Nicorette wichtig wäre).

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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11.03.2014 14:07
avatar  zwinkl
#141 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Mo2k im Beitrag #139
...dann bleibt nur das Grundgesetz und da eben nur die Grundrechte. Und dann wird's wirklich schwierig, da die Grundrechte - auch wenn das hier viele anders sehen mögen - nicht gerade für das Dampfen sprechen.

Das ist leider interpretationssache. Ich empfehle hierzu mal... Freiheitsrechte als subjektive Rechte
Von Prof. Dr.
Christoph Gusy
, Bielefeld
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_3_57.pdf

Und wie so vieles ist in unserer republik einiges (bewußt) so schwammig vormuliert, daß der staat sich das meist prima hinbiegen kann. Beispiele:
Nach GG Artikel 5 Absatz 1 ( Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern...) wäre der maulkorberlass der TPRL nicht gesetzeskonform, wird aber in Bbsatz 2 dann schon wieder relativiert...( Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze,...)

Deshalb wird es wohl auf Artikel 19 Absatz 4 rauslaufen: " Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. "

@qualmwichtel: Unser problem ist ja, daß dampfen ( schlauerweise) nicht verboten, sondern totreglementiert werden soll...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
Schon Petition gezeichnet ? => Bitte mitzeichnen ! Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA !!! (5)


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11.03.2014 14:08
#142 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #140
Das totale Verbot des Alkohols ist eine so drastische, so einschneidende, so freiheits-
beschrankende Maßnahme, daß ich verfassungsrechtliche
Zweifel hatte, daß sie - auch um der Schädigung der
noch nicht geborenen Kinder willen - gestattet wäre


Aber basiert diese Einschätzung nicht vor allem darauf wie sehr Alkohol in unserer Kultur verwurzelt ist? Heroin ist ja auch komplett verboten und niemand greift das mit dem Grundrecht auf Risikoverhalten an.


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11.03.2014 14:10
avatar  zwinkl
#143 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Ja, ist leider eine kulturell verwurzelte, akzeptierte und politisch gewollte droge.
Wirkt ähnlich wie heroin...es dämpft und beruhigt die massen. Nur das ein trinker weiter prima funktioniert ( arbeit, steuern zahlen,...), der morphinist eher weniger...

--><--


Lass mich ! Ich kann das..........ohhh, kaputt !
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11.03.2014 14:12
avatar  Foobar
#144 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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oder in einen anderen Fall wo das EU-Recht so aus sieht.
Es handele sich um eine "diskriminierende Beschränkung des freien Warenverkehrs", heißt es in der Stellungnahme der Generalanwaltschaft.


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11.03.2014 14:14 (zuletzt bearbeitet: 11.03.2014 14:14)
#145 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Moderatorin

Zitat von zwinkl im Beitrag #143
Ja, ist leider eine kulturell verwurzelte, akzeptierte und politisch gewollte droge.
Wirkt ähnlich wie heroin...es dämpft und beruhigt die massen. Nur das ein trinker weiter prima funktioniert ( arbeit, steuern zahlen,...), der morphinist eher weniger...

Wobei auch hier gilt die Dosis machts, wie bei allen Drogen (ob legal oder illegal).
Und da ist die Tabaksucht völlig aussen vor, wegen Tabakabhängigkeit/Tabaksucht hat noch keiner wirtschaftlich-soziale Probs bekommen (Stelle verloren, Partner verloren etc.) aber wegen Alkoholsucht etc...... ;)

11.03.2014 14:17
avatar  Foobar
#146 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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aber die Wohnung wurde schon gekündigt
bitte nicht vergessen das man auch so ein Feindbild aufbauen kann ... immer in kleinen schritten


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11.03.2014 14:19
#147 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von zwinkl im Beitrag #141
[quote=Mo2k|p2168901]@qualmwichtel: Unser problem ist ja, daß dampfen ( schlauerweise) nicht verboten, sondern totreglementiert werden soll...


Eben...und das können sie, da fast alle E-Raucher glauben, es wäre etwas völlig Neues und hätte mit einem Risikoverhalten, geschweige denn "Rauchen" nix mehr zu tun.
Und das stimmt nicht. Die erste nikotinvernebelnde "Zigarette" kam eben von einem Tabakkonzern...VOR der Pharmaindustrie mit ihren nutzlosen Sachen.
Das (Haupt-)Risiko beim Rauchen ist das Nikotin...da eine psychische Suchtkrankkeit ....offiziell seit 1988....(.....und das die uns beim Nik so Einiges verschwiegen haben, ist UNS inzwischen bekannt).
Das Nikotin wollen wir als Genussmittel in gewohnter Weise konsumieren (inhalativ) und das haben wir in voller Stärke zu bekommen (wie mit Tabakzigaretten auch).
GEsundheitliche Anforderungen dann? Keine....darf nur nicht SCHÄDLICHER sein als herkömmliche Tabakzigaretten (und das haben wir längst von Pöla bestätigt bekommen...da kann sie sich nicht rausreden).
Bei Alkohol ist der Alkohol das Genussmittel (Gesundheitsrisiken egal....)
Beim Rauchen ist das Nikotin das Genussmittel (Gesundheitsrisiken egal....aber HUCH:Welche gesundheitlichen Risiken gibts bei Nikotin? Keine Körperlichen........und das verschweigen sie!)

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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11.03.2014 14:20
#148 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #142
Aber basiert diese Einschätzung nicht vor allem darauf wie sehr Alkohol in unserer Kultur verwurzelt ist? Heroin ist ja auch komplett verboten und niemand greift das mit dem Grundrecht auf Risikoverhalten an.



Heroin is illegal....Alkohol und Nikotin und auch Koffein sind legale Drogen.

Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern
André Malraux

Im Zeiten universeller Täuschung wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt
George Orwell

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11.03.2014 14:25
#149 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #148
Heroin is illegal....Alkohol und Nikotin und auch Koffein sind legale Drogen.


In dem Zitat ging es um das komplette Verbot von Alkohol. Sagst Du jetzt das man Alkohol nicht verbieten kann, weil Alkohol nicht verboten ist?


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11.03.2014 14:26
#150 RE: Juristische Möglichkeiten gegen die Tabakproduktrichtlinie
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Zitat von DampfenderHaufenEU im Beitrag #142
Zitat von Qualmwichtel im Beitrag #140
Das totale Verbot des Alkohols ist eine so drastische, so einschneidende, so freiheits-
beschrankende Maßnahme, daß ich verfassungsrechtliche
Zweifel hatte, daß sie - auch um der Schädigung der
noch nicht geborenen Kinder willen - gestattet wäre


Aber basiert diese Einschätzung nicht vor allem darauf wie sehr Alkohol in unserer Kultur verwurzelt ist? Heroin ist ja auch komplett verboten und niemand greift das mit dem Grundrecht auf Risikoverhalten an.



So sehr ich das auch anders empfinden mag: Ein totales Verbot des Dampfens ist nach der Regulierung nicht gegeben. Deswegen ist es auch echter Käse, sich auf das Grundrecht berufen zu wollen. Du bekommst auch keinen reinen, unvergällten Alkohol im Supermarkt.

Anders sieht das mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung aus. Das ist was, wo Hersteller und evtl. Händler einhaken könnten. Wurde oben ja schon mal gesagt. Die Chancen stehen aber auch hier nicht gut.

Der Schaden bei den Händlern dürfte eher gering ausfallen. Die verdienen die meiste Kohle nicht mit den paar Hansels, die teure Hardware kaufen. Die verdienen am Liquid - und da ist die kleine Verpackung sicherlich deutlich vorteilbringend. Und die Big-T-Wegwerf-(Müll)-Kippen machen sicherlich mehr Umsatz als ein ES-Verdampfer, den ich noch an meine Enkel vererben kann.

Ich dampfe ungeregelt! Und merke: weniger Widerstand = mehr Leistung gilt für die Dampfe, nicht für die Politik.

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