18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

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30.06.2016 15:19
#1 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Es ist so weit - die nikotinfreien Liquids werden gleichgestellt!
http://www.bundestag.de/dokumente
18/8962, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes, 28.6.2016


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30.06.2016 15:39
#2 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Moderatorin

Der absolute Horror !!!!

Und die Erklärungen dazu, warum und wieso... ich fass es nicht

"Durch das Änderungsgesetz werden nikotinfreie e-Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichgestellt, soweit dies zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist"

als ich das las, dachte ich noch, juhuuuu, gibt ja keine Beweise oder irgendwelche wissenschaftlichen Studien, die die Schädlichkeit von nikfreiem Liquid beweisen. Ist ja alles nur "könnte" "nicht auszuschliessen, dass" - und das ist rechtswidrig.... nahm ich an, bis ich dann die Begründung las:

Einatmung eines Aerosols, unabhängig vom Nikotin, welches gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Sagt: BfR in seiner Bewertung vom 25.2.15 und das DKFZ in seiner Stellungnahme aus 2015.

Ich könnte....XXXXXX

30.06.2016 15:49
#3 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Ich lese noch. Aber ich teile jetzt schon Deinen Horror @Heimchen
Die üblichen Lügen - wieso darf der Staat seine Bürger belügen?

Einzig "positiv": "... elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur noch in den Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels kostenlos abgegeben werden."
Die Diskussionen, ob man zum Probieren von Liquids demnächst ein paar Cent bezahlen muss, dürften damit erledigt sein.


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30.06.2016 15:50
#4 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Jo die haben den Kenntnisstand auf 2015 eingefroren damit ja keine aktuellen Forschungsergebnise das unterlaufen können.


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30.06.2016 15:53
avatar  oreg2
#5 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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"Goldplating" vom Allerübelstem.
Alternativen: keine


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30.06.2016 15:54
#6 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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"Mit dem Gesetz sollen vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden."


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30.06.2016 16:03
#7 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von vaping falconer im Beitrag #6
"Mit dem Gesetz sollen vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden."




MitKotz


Ja ja die armen Kinderchen müssen ganz dringend geschützt werden.

Aber Glyphosat aus dem Wasser, macht doch nix, haben wir doch erwartet dass das eines Tages auffliegt. Und wenn die Kinderchen dann krank werden kann doch keiner beweisen dass das Glyphosat war.


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30.06.2016 16:09
#8 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von heimchen im Beitrag #2
Der absolute Horror !!!!

Und die Erklärungen dazu, warum und wieso... ich fass es nicht

"Durch das Änderungsgesetz werden nikotinfreie e-Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichgestellt, soweit dies zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist"

als ich das las, dachte ich noch, juhuuuu, gibt ja keine Beweise oder irgendwelche wissenschaftlichen Studien, die die Schädlichkeit von nikfreiem Liquid beweisen. Ist ja alles nur "könnte" "nicht auszuschliessen, dass" - und das ist rechtswidrig.... nahm ich an, bis ich dann die Begründung las:

Einatmung eines Aerosols, unabhängig vom Nikotin, welches gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Sagt: BfR in seiner Bewertung vom 25.2.15 und das DKFZ in seiner Stellungnahme aus 2015.

Ich könnte....XXXXXX


Ich habs mir erspart alles komplett zu lesen weil man dieses Beamtendeutsch eh kaum versteht... und so viel wie ich in letzter Zeit wegen der ganzen schwachsinnigen Dampfgesetzgebung ko... könnte, kann ich garnicht essen.

Fakt ist aber eins: die Lügen dieser bösartigen Frau werden uns in 100 Jahren noch schaden wenn die Alte längst das zeitliche gesegnet hat, wenn wir es nicht schaffen deren Abhängigkeit von den Pharmamultis glaubhaft der Politik beizubringen und das wird kaum gelingen - die wollen sich damit ja leider nicht auseinandersetzen, weil sie dann eingestehen müssten, das komplette europaweit geltende Gesetze auf Lüge, Betrug und Korruption aufgebaut sind.


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30.06.2016 16:10
#9 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #7
Zitat von vaping falconer im Beitrag #6
"Mit dem Gesetz sollen vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden."




MitKotz


Ja ja die armen Kinderchen müssen ganz dringend geschützt werden.

Aber Glyphosat aus dem Wasser, macht doch nix, haben wir doch erwartet dass das eines Tages auffliegt. Und wenn die Kinderchen dann krank werden kann doch keiner beweisen dass das Glyphosat war.







War kein Glyphosat. War Passivrauch.


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30.06.2016 16:11
#10 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von sunnymarie32 im Beitrag #8
Zitat von heimchen im Beitrag #2
Der absolute Horror !!!!

Und die Erklärungen dazu, warum und wieso... ich fass es nicht

"Durch das Änderungsgesetz werden nikotinfreie e-Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen gleichgestellt, soweit dies zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist"

als ich das las, dachte ich noch, juhuuuu, gibt ja keine Beweise oder irgendwelche wissenschaftlichen Studien, die die Schädlichkeit von nikfreiem Liquid beweisen. Ist ja alles nur "könnte" "nicht auszuschliessen, dass" - und das ist rechtswidrig.... nahm ich an, bis ich dann die Begründung las:

Einatmung eines Aerosols, unabhängig vom Nikotin, welches gesundheitsschädliche Substanzen enthält. Sagt: BfR in seiner Bewertung vom 25.2.15 und das DKFZ in seiner Stellungnahme aus 2015.

Ich könnte....XXXXXX


Ich habs mir erspart alles komplett zu lesen weil man dieses Beamtendeutsch eh kaum versteht... und so viel wie ich in letzter Zeit wegen der ganzen schwachsinnigen Dampfgesetzgebung ko... könnte, kann ich garnicht essen.

Fakt ist aber eins: die Lügen dieser bösartigen Frau werden uns in 100 Jahren noch schaden wenn die Alte längst das zeitliche gesegnet hat, wenn wir es nicht schaffen deren Abhängigkeit von den Pharmamultis glaubhaft der Politik beizubringen und das wird kaum gelingen - die wollen sich damit ja leider nicht auseinandersetzen, weil sie dann eingestehen müssten, das komplette europaweit geltende Gesetze auf Lüge, Betrug und Korruption aufgebaut sind.



Das "europaweit" kannst Du bedenkenlos durch "weltweit" ersetzen - mit immer gleichem Wortlaut in der jeweiligen Landessprache.


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30.06.2016 16:16
#11 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von sunnymarie32 im Beitrag #8

Fakt ist aber eins: die Lügen dieser bösartigen Frau werden uns in 100 Jahren noch schaden wenn die Alte längst das zeitliche gesegnet hat, wenn wir es nicht schaffen deren Abhängigkeit von den Pharmamultis glaubhaft der Politik beizubringen und das wird kaum gelingen - die wollen sich damit ja leider nicht auseinandersetzen, weil sie dann eingestehen müssten, das komplette europaweit geltende Gesetze auf Lüge, Betrug und Korruption aufgebaut sind.



Was mich schwer wundert. kuscheldampfer hat sie doch dabei erwischt wie sie glatt gelogen hat vor dem Bundestag. Respektive Behauptungen aufgestellt die nicht sein können.
Das müssen doch selbst unsere Politiker mitbekommen haben. Aber die sitzen das einfach aus. Und machen mit dem Scheiß munter weiter.
Aber Konsequenzen werden daraus nicht gezogen. Die hat jetzt nur nen andren Sessel.


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30.06.2016 16:20
#12 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Ja, entsetzlich, so was macht mir Angst, die dürfen alles, immer wenn ich solche " " lese, dann kommt in mir ein finsteres Grauen hoch, das Bewusstsein
das ich nichts wert bin als Mensch, dass mir diese Leute selbst das Leben verbieten könnten, wenn sie es in ein Gesetz schreiben.
Ich habe eine tiefe Abneigung gegen jegliche Art von Regierung. Ich tu niemandem etwas, aber mir wird getan und ich habe nicht das Recht und nicht die Möglichkeit NEIN dazu zu sagen.

Wartet mal ab was mit den Aromen wird...und wo sie halt machen. Wahrscheinlich mit einem Komplettverbot des Inhalierens von egal was.
Ich kann zu dieser Bevormundung nichts anders sagen. Möge ihnen der Himmel auf den Kopf fallen.


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30.06.2016 16:20
#13 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #11

Was mich schwer wundert. kuscheldampfer hat sie doch dabei erwischt wie sie glatt gelogen hat vor dem Bundestag. Respektive Behauptungen aufgestellt die nicht sein können.
Das müssen doch selbst unsere Politiker mitbekommen haben. Aber die sitzen das einfach aus. Und machen mit dem Scheiß munter weiter.
Aber Konsequenzen werden daraus nicht gezogen. Die hat jetzt nur nen andren Sessel.



Die meisten haben das nicht mitbekommen. Kuscheldampfer war zu verblüfft und zu höflich sie da nach allen Regeln der Kunst komplett bloß zu stellen.
Und die, die's mitbekommen haben, haben fein stille geschwiegen und verbreiten weiterhin den, wie Du sagtest, auf 2015 eingefrorenen "Wissens-"-Stand.


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30.06.2016 16:23
#14 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #12
Ja, entsetzlich, so was macht mir Angst, die dürfen alles, immer wenn ich solche " " lese, dann kommt in mir ein finsteres Grauen hoch, das Bewusstsein
das ich nichts wert bin als Mensch, dass mir diese Leute selbst das Leben verbieten könnten, wenn sie es in ein Gesetz schreiben.
Ich habe eine tiefe Abneigung gegen jegliche Art von Regierung. Ich tu niemandem etwas, aber mir wird getan und ich habe nicht das Recht und nicht die Möglichkeit NEIN dazu zu sagen.

Wartet mal ab was mit den Aromen wird...und wo sie halt machen. Wahrscheinlich mit einem Komplettverbot des Inhalierens von egal was.
Ich kann zu dieser Bevormundung nichts anders sagen. Möge ihnen der Himmel auf den Kopf fallen.




Ja, mir macht das auch Angst, vor allem aber macht es mich stinksauer, dass da Lügen in Gesetze gegossen werden und dass das so geschieht, dass entweder keiner es angreifen kann (Verbraucher) oder die, die es könnten (Mitgliedsstaaten, also unsere Regierung) es nicht angreifen wollen.


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30.06.2016 16:35
#15 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Wo von geht alle Macht aus?


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30.06.2016 16:43
#16 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Ich bin ja schwer dafür, das so rein vorsorglich allen erwachsenen Bundebürgern ab der Vollendung des 19ten Lebensjahres der Führerschein so rein vorsorglich entzogen wird und sie damit einem Vollalkoholiger gleichzustellen, dessen Fahrerlaubnis auf Lebenszeit nicht wiedererteilt wird.

Begründung:
- solange nicht auszuschliessen ist, das...

- §1, die Kanzlerin hat immer Recht.
- §2, sollte sie mit ihrer Meinung mal nicht Recht haben in schwerwiegenden Fällen, so das z.B. die Bananenrebublik BR&D von aussen her angeriffen würde, sie deswegen verwirrt und nicht Herrin ihres Geistes wäre, tritt automatisch §1 in Kraft.


Mal ehrlich: was habt ihr erwartet? Bundes-Angie blickt da nicht durch, also wird's der Einfachheit halber komplett in den Müllschlucker verschoben. Weg damit, drücken sich vor der Tabaksteuer und glauben, das sie mit den normalen Märchensteuern durchkommen? Aber nicht mit mir, meine Damens und Herrens. Meine Meinung zu dem Thema ist übrigens unabänderlichst. Also Gesetz. (oder doch nicht, ist ja bis jezze nur meine Meinung und ne quasi Empfehlung an den Herrn Bundesdingsda)


Wahrlich, es könnte schlimmer kommen. (und es kam schlimmer)

Und was wird passieren? Ausser temporär erregte Gemüter - ganz verständlich sogar - geht der ganze Schmarn bei den nächsten Wahlen so weiter: the same procedere as every Urnengang.


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30.06.2016 16:49
#17 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #15
Wo von geht alle Macht aus?



...von 2 kleinen Knopfzellen, denn ohne die funktioniert meine Fernbedienung (die Macht) leider nicht.

Nein, die Macht geht von den Blitzpfosten aus, die wir selber mal gewählt haben. Grösstenteils und überwiegend leider.


40 Jahre Brüsewitz und der Gauck will sich nicht wiederwählen lassen. Der ist schlau. Irgendwie.


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30.06.2016 17:12 (zuletzt bearbeitet: 30.06.2016 17:14)
#18 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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"Einatmen eines Aerosols" nie wieder Salzhaltige Meeresluft? Sehr anspruchsvoll ...
Was sagt der Verfassungsschutz dazu?

"Nichts beeindruckt mehr als die Nautilus.."
Käptn Nemo


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30.06.2016 17:25
#19 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Die hab ich aber doch gar nicht gewählt, das waren andere, ich weiss auch gar nicht wie die da hingekommen sind,
irgend wie waren die plötzlich da, ja und dann haben sie angefangen so komische Sachen zu machen, so ganz wie selbstverständlich,
dürfen sie ja auch, außerdem soll ja die ganze Macht vom Volk ausgehen, also kann ja nichts schlimmes passieren, ich hab zumindest gelernt
dass man diesen Anzugträgern mit Respekt zu begegnen hat, in Gedanken, Worten und Taten, also
freu ich mich über den kleinen Kaktus mit den schönen orangenen Blüten der grade anfängt zu zeigen was er kann weil ich ihn damals vom Verdurstungstod gerettet habe
als er noch ganz klein war. Die alte Frau aus Holland hat eben angerufen und sich für den Liter 7mg Liquid bedankt hat und meinte sie habe seit sie die Geräte von mir bekommen hat keine Zigarette
mehr geraucht. Ich werd also gleich mal noch was bestellen so lange es noch geht weil nu muss ich ja 2 versorgen. Und grade eben wo ich das schreibe kommt heute zum ersten mal die Sonne raus,
es gibt eben jenseits des Bundesdingsda noch erfreuliche Dinge, auch wenn man von so blöden Kopfzellen anhängig ist und ohne die Macht über das Gerät verliert;
sagt mal, regelt das neue Gesetz auch die Tabakerzeugung? Dann haben wir hier aber ein ganz anderes Problem, von Branntrodung konnte ich aber nichts lesen,
das fällt mir ohnehin immer schwere weil die Brille das nicht mehr den Augen übersetzen kann, ich werde alt,
ist besser ich reg mich nicht mehr über Lappen und Palien auf, welche nicht wirklich was mit dem zu tun haben was ich als Leben in mir spüre,
aber ich garantiere für nichts, vielleicht veröffentliche ich dann doch zum richtigen Zeitpunkt die Anleitung wie man leichte, stabile, mobile, Guillotinen fürs Handgepäck im Zug,
nein nicht Anzug, so klein dann doch nicht, ich meine das Dampfross welches nach Berlin oder /und Brüssel fahren kann wenn man ihm den Weg zeigt....


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30.06.2016 17:26
#20 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von Gräfchen im Beitrag #18
"Einatmen eines Aerosols" nie wieder Salzhaltige Meeresluft? Sehr anspruchsvoll ...
Was sagt der Verfassungsschutz dazu?


Nix mehr salzhaltige Meeresluft.
Ausatmen auch nicht. Krebserregend. Enthält ja Formaldehyd. Ganz pöse.
Nicht mehr einatmen, nicht mehr ausatmen. Ist doch einfach. Wird schon alles nicht so schlimm.


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30.06.2016 17:35
#21 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Zitat von Dampfphönix im Beitrag #19
Die hab ich aber doch gar nicht gewählt, das waren andere, ich weiss auch gar nicht wie die da hingekommen sind,
irgend wie waren die plötzlich da, ja und dann haben sie angefangen so komische Sachen zu machen, so ganz wie selbstverständlich,
dürfen sie ja auch, außerdem soll ja die ganze Macht vom Volk ausgehen, also kann ja nichts schlimmes passieren, ich hab zumindest gelernt
dass man diesen Anzugträgern mit Respekt zu begegnen hat, in Gedanken, Worten und Taten, also
freu ich mich über den kleinen Kaktus mit den schönen orangenen Blüten der grade anfängt zu zeigen was er kann weil ich ihn damals vom Verdurstungstod gerettet habe
als er noch ganz klein war. Die alte Frau aus Holland hat eben angerufen und sich für den Liter 7mg Liquid bedankt hat und meinte sie habe seit sie die Geräte von mir bekommen hat keine Zigarette
mehr geraucht. Ich werd also gleich mal noch was bestellen so lange es noch geht weil nu muss ich ja 2 versorgen. Und grade eben wo ich das schreibe kommt heute zum ersten mal die Sonne raus,
es gibt eben jenseits des Bundesdingsda noch erfreuliche Dinge, auch wenn man von so blöden Kopfzellen anhängig ist und ohne die Macht über das Gerät verliert;
sagt mal, regelt das neue Gesetz auch die Tabakerzeugung? Dann haben wir hier aber ein ganz anderes Problem, von Branntrodung konnte ich aber nichts lesen,
das fällt mir ohnehin immer schwere weil die Brille das nicht mehr den Augen übersetzen kann, ich werde alt,
ist besser ich reg mich nicht mehr über Lappen und Palien auf, welche nicht wirklich was mit dem zu tun haben was ich als Leben in mir spüre,
aber ich garantiere für nichts, vielleicht veröffentliche ich dann doch zum richtigen Zeitpunkt die Anleitung wie man leichte, stabile, mobile, Guillotinen fürs Handgepäck im Zug,
nein nicht Anzug, so klein dann doch nicht, ich meine das Dampfross welches nach Berlin oder /und Brüssel fahren kann wenn man ihm den Weg zeigt....




Na wenigstens einer, der mich heute zum Lachen bringt!
Gibt's in Holland keine Liquids mehr???
Ob die Tabakerzeugung geregelt wird, weiß ich nicht. Aber die Pharma darf hierzulande demnächst Cannabis anbauen - schau mal auf die Bundesdings-Seite http://www.bundestag.de/dokumente unter 18/8965 - 28.06.2016: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (PDF):
"Für eine ausreichende qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabisarzneimitteln soll der Anbau von Cannabis ausschließlich zu medizinischen Zwecken in Deutschland unter Beachtung der Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe ermöglicht werden. Die Aufgaben nach diesen internationalen Vorgaben sollen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen werden."


Und so aktuelle Vorgaben, wow. 1961. Da hat sich ja seither auch sicher nix Wesentliches mehr getan.

Ich sollte jetzt dringend aufhören mich mit Bundesdrucksachen zu beschäftigen. Sonst müssen die Männer mit den weißen Jacken, die man hinten zuknöpft, mich gleich abholen.


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01.07.2016 01:30
#22 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Sagt mal, Leute, die Ihr den Mist gelesen habt: Versteh ich das jetzt richtig? Es dürfen dann also nik-freie Basen weiterhin in größeren Gebinden als 10 ml verkauft werden?

"Seite 14
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Es wird klargestellt, dass die Vorschriften zu § 14 Absatz 1 TabakErzG nur für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter gilt. Absatz 1 setzt die Vorgaben des Artikels 20 Absatz 3 Buchstabe a und b der Richtlinie 2014/40/EU um. Demnach dürfen nikotinhaltige Flüssigkeiten einen Nikotingehalt von maximal 20 mg/ml haben. Außerdem werden Höchstvolumina für Nachfüllbehälter und elektronische Einwegzigaretten und Einwegkartuschen festgelegt. Eine Anwendung dieser Regelung auf nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter ist deshalb nicht möglich bzw. nicht erforderlich."

Das heißt doch dann wohl: Literflaschen 0-er Basis weiterhin erlaubt, oder?


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01.07.2016 04:21 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 04:24)
#23 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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S-Mod verstorben am 18.8.2017

Ich habe gerade mal den Artikel1 Absatz 6 und 7 vom "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" ...

Zitat
6. § 14 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter“ die Wörter „, die Nikotin enthalten,“ eingefügt.
b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „Elektronische Zigaretten“ die Wörter „, die Nikotin enthalten,“ eingefügt.

7. Dem Wortlaut des § 15 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die Nikotin enthalten,“ vorangestellt.

... in das bestehende Gesetz eingebaut.

Und dann kommt folgendes raus:

Zitat
§ 14 Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, die Nikotin enthalten, dürfen nach Maßgabe des Satzes 2 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
1. Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 Millilitern haben,
2. elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben.
Die nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit darf einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.
(2) Elektronische Zigaretten, die Nikotin enthalten, dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Nikotindosis unter normalen Gebrauchsbedingungen auf einem gleichmäßigen Niveau abgegeben wird.
(3) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind und über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden oder zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter
1. technische Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit festzulegen,
2. Anforderungen an eine auslauffreie Nachfüllung festzulegen.

§ 15 Beipackzettel, Warnhinweis und Verpackung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter
(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden
1. mit einem Beipackzettel, der eine Gebrauchsanleitung und Informationen über gesundheitliche Auswirkungen sowie Kontaktdaten enthält, und
2. wenn die Packungen und Außenverpackungen
a) von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern, die Nikotin enthalten, mit einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis versehen sind,
b) den Anforderungen einer nach Absatz 2 Nummer 3 erlassenen Rechtsverordnung genügen im Hinblick auf
aa) Aufmachung und Gestaltung und
bb) produktspezifische Angaben und Hinweise.
(2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher oder Dritter vor Gesundheitsschäden erforderlich ist,
1. Inhalt und Aufmachung des Beipackzettels im Einzelnen zu regeln,
2. Inhalt, Art und Weise, Umfang und das Verfahren der Kennzeichnung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen zu regeln,
3. für Packungen und Außenverpackungen Anforderungen zu regeln an
a) Aufmachung und Gestaltung und
b) produktspezifische Angaben und Hinweise,
4. vorzuschreiben, dass im Verkehr mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern Angaben über den Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen zu machen sind.



Ich weiß ja, daß man bei Gesetzen niermalsnienich mit dem gesunden Menschenverstand rangehen darf, aber ich lese das so, daß §14 (1) (Größe der Nachfüllbehälter), §14 (2) (gleichmäßige Nikotinabgabe) sowie §15 (1) 2. a) (Beipackzettel) nur für nikotinhaltige Sachen gelten.
Das widerspricht aber irgendwie dem einleitenden Text. Was denn nun?

edit weist mich gerade darauf hin, daß vaping falconer genau dieses schon schrieb.

colonius

... aber ich bin doch lieber jeden Tag glücklich als im Recht. (Slartibartfaß)


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01.07.2016 04:34 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2016 04:35)
#24 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Das stimmt so nicht ganz @colonius . Beipackzettel müssen auch zu den nik-freien Liquids dazu, Werbeverbot gilt im vollen Umfang. Letztlich gilt die ganze verfluchte TPD dann ab Inkrafttreten dieses neuen Butterbrotpapiers für nikotinhaltige wie nikotinfreie Liquids. Kafka hätte seine helle Freude.
Nur, dass da eben noch steht, dass die 20-mg-Grenze logischerweise bei nik-freiem Liquid nicht zutrifft und die 10 ml eben für nik-freie Liquids "nicht erforderlich" sei. So verstehe ich das jedenfalls - wäre ja durchaus auch (ausnahmsweise mal) logisch, denn wie würden sie PG pur und VG pur unter die TPD kriegen wollen? Das Zeug ist ja wirklich überall drin, und so irre, Zahnpasta unter die TPD packen zu wollen, sind sie ja dann wohl (hoffentlich) doch nicht. Und wenn sie VG und PG pur nicht in die TPD kriegen, können sie sie auch nicht als Mischung PG/VG da rein kriegen.
So interpretiere ich das jedenfalls.

Vielleicht kann man mal @Zazo anpingen - der antwortet ja als Händler netterweise immer. Weißt Du, wie das zu interpretieren ist, Zazo? Interpretiere ich das richtig, dass es weiterhin 0-er Base in größeren Gebinden als 10 ml geben wird?


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01.07.2016 04:38
#25 RE: 18/8962 - 28.06.2016 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
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Ich kriege gerade echt Knoten zwischen den Öhrchen ... ist das allen Ernstes haltbar Lebensmittelzusätze in einem TabakErzG zu regulieren? Denn nik-freie Liquids bestehen ja nun mal aus PG und / oder VG, und das sind nun mal Lebensmittelzusätze mit E-Nummern.
Aber wer kann dagegen nun klagen? Die immer selbe Leier: Es ist ja nix verboten, wir dürfen ja dampfen ... bla und blub ...


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