Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014

12.04.2014 19:47 (zuletzt bearbeitet: 12.04.2014 19:49)
#1 Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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Moderatorin

Hier die erste PM des Schweizer Vereins Helvetic Vape. Alle Artikel, PMs, Anschreiben müssen ja bekanntlich immer dreisprachig verfasst werden (dt, fr, it) bevor sie an die offiziellen Stellen gehen.

http://helveticvape.ch/pressemitteilung/?lang=de

und als pdf

http://helveticvape.ch/WP/wp-content/upl...20140409_de.pdf

12.04.2014 19:50
#2 RE: Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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toll formuliert!!!

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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12.04.2014 20:02
#3 RE: Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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@heimchen
In dem Text zum Logo steckt, glaube ich, ein Fehler.
Sinnvoller wäre persönlicheR Vaporizer. Das R fehlt. Oder wird das in der Schweiz anders geschrieben ?


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12.04.2014 20:39
#4 RE: Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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Moderatorin

Zitat von DarkAmbre im Beitrag #3
@heimchen
In dem Text zum Logo steckt, glaube ich, ein Fehler.
Sinnvoller wäre persönlicheR Vaporizer. Das R fehlt. Oder wird das in der Schweiz anders geschrieben ?


Ja Du hast völlig recht, das stammt noch aus dem Französischen. Die ganze Seite plus Inhalt muss ja auf deutsch übersetzt und dann noch implementiert werden. Ich dachte, das beim Logo wäre schon eingesetzt. Offensichtlich doch noch nicht. Natürlich nennen wir unsere Dampfis und die Dampfer nicht Nutzer persönlicher Vaporizer, sondern wir sind eine Schweizer Konsumentenvereinigung der E-Dampfer.

Wenn Euch was auffällt, einfach schreiben.

12.04.2014 21:04
#5 RE: Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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Zitat
Der Verkauf von nikotinhaltigem E-Liquid an Minderjährige sollte verboten werden. Trotzdem wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das E-Dampfen auch für die 12% der Jugendlichen gesundheitlich vorteilhaft sein könnte, die heute regelmässig Tabak rauchen. Schweizer Experten sollten zusammen mit dem BAG einen „best practice guide“ für die Regelung des Verkaufs erarbeiten.


Irgenwie widersprechen sich der fettgedruckte und der kursivgedruckte Teil. Kommt mir jedenfalls so vor.


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12.04.2014 21:15
#6 RE: Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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Moderatorin

Das ist so zu verstehen: Nichtrauchende Kids sollten ja nicht unbedingt Dampfen, da sind wir uns ja alle einig. Doch 12 % der CH-Jungend unter 18 raucht ja, und für die wäre wiederum der Zugang zu dieser Alternative natürlich besser.
Wir wollten damit nur aufzeigen, dass der bisherige Verbot der e-Dampfgeräte mit Nikotin, die Kids nicht daran hinderte mit dem schädlichen Rauchen anzufangen, obwohl der Kippenkauf auch erst ab 18 (z.T. ab 16) ist.

12.04.2014 21:54
#7 RE: Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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@heimchen: Dann solltet Ihr Euch die Formulierung "sollte verboten werden" nochmal gut überlegen. Denn was Ihr danach diskutiert, würde besser nach einem "könnte eingeschränkt werden" passen.


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12.04.2014 22:00
#8 RE: Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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M. E. fehlt noch ein Satz zur Abgabemenge. Die 20mg laut EU sind ja nicht der eigentliche Knackpunkt (zumindest, wenn ich mir die Umfragen hier im Forum anschaue), sondern die 10ml Abgabemenge. Verstehe auch nicht, wieso 100 Flaschen à 10ml weniger gefährlich sein sollen, als 1l - zumindest, wenn ein entsprechender Verschluss dran ist.

Ich dampfe ungeregelt! Und merke: weniger Widerstand = mehr Leistung gilt für die Dampfe, nicht für die Politik.

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12.04.2014 22:12
#9 RE: Helvetic Vape - Pressemitteilung vom 9. April 2014
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Moderatorin

Zitat von friedrichshainer im Beitrag #8
M. E. fehlt noch ein Satz zur Abgabemenge. Die 20mg laut EU sind ja nicht der eigentliche Knackpunkt (zumindest, wenn ich mir die Umfragen hier im Forum anschaue), sondern die 10ml Abgabemenge. Verstehe auch nicht, wieso 100 Flaschen à 10ml weniger gefährlich sein sollen, als 1l - zumindest, wenn ein entsprechender Verschluss dran ist.

Eines nach dem Anderen.....

Zunächst gilt es überhaupt Nikotinliquids in der Schweiz zu bekommen und das in entsprechender Höhe, eben nicht unter 36 mg/ml. (*traum*). Danach erst können wir mit den anderen Forderungen kommen eben z.B. Abgabemenge.

Zur Info: Wir haben keine Presseportale wie in DE, gratis oder auch bezahlte. Die PMs gehen direkt und gleichzeitig per Mail an die verschiedenen CH-Redaktionen.

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