08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

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08.02.2016 14:44
avatar  fab-mad
#51 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Hmmm ... ist denn überhaupt schon entschieden, dass unsere Dampfen unter "Tabakerzeugnisse" fallen ? - Sorry .... dann hab ich wohl etwas verpasst ?!

HW: Mal Dies, mal Das & Jenes

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08.02.2016 14:44
#52 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Ohne jetzt eine Pandemie loszutreten: Aber ihr solltet vielleicht beim Händler eures Vertrauens "nochmal kräftig" nachordern.... weil so wie ich das verstehe, werden in Zukunft sämtliche Liquids mit Nikotin vom Markt genommen, auch Liquids mit 1 oder 10ml, das ist ja dann unabhängig von der Menge her.

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Dampfen - und - Dampfen lassen

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08.02.2016 14:45
avatar  ZAZO
#53 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von UhrigerTyp im Beitrag #23
Zitat von Devassa im Beitrag #1
Hat das schon jemand gesehen?
Ist das echt?

Ist in allen gängigen Zeitungen zu finden.

http://www.donotlink.com/framed?848994




Komisch, warum haben wir bis heute von diesen Urteil nichts mit bekommen


Weil es bewusst wegen der kommenden TPD2 die Veröffentlichung hinaus gezögert wurde... ;)

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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08.02.2016 14:45
#54 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von fab-mad im Beitrag #51
Hmmm ... ist denn überhaupt schon entschieden, dass unsere Dampfen unter "Tabakerzeugnisse" fallen ? - Sorry .... dann hab ich wohl etwas verpasst ?!


Das war noch nicht entschieden, zumindest nicht vom Verfassungsgericht, mit diesem Urteil ist es aber jetzt entschieden.


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08.02.2016 14:45
avatar  Devassa
#55 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Genau das befürchte ich auch. Die haben uns gut ausgetrickst. Von wegen Tabakproduktrichtlinie.
E-Zigaretten unterliegen dann denselben Vorschriften wie Tabakzigaretten, und da gibt es ja
schon Gesetze zur Genüge.


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08.02.2016 14:45
#56 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Ja, kein Fake !

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Dampfen - und - Dampfen lassen

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08.02.2016 14:47
avatar  fab-mad
#57 RE: 08.02.2016 Süddeutsche Zeitung BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar
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Zitat von Devassa im Beitrag #55
Genau das befürchte ich auch. Die haben uns gut ausgetrickst. Von wegen Tabakproduktrichtlinie.
E-Zigaretten unterliegen dann denselben Vorschriften wie Tabakzigaretten, und da gibt es ja
schon Gesetze zur Genüge.


Aha - dann muss jetzt auch ALLES deklariert werden (auf der Packung) was in diesen "Räucherstäbchen" denn GENAU drin ist !!!

HW: Mal Dies, mal Das & Jenes

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08.02.2016 14:48
avatar  deftor
#58 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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genau das ist das Problem!!! Also zumindest für die nikotinhaltigen Liquids. Wenn Nikotin, dann gleich Tabakerzeugnis (bzw. gleichgestellt). Das hat wiederum zur Folge, dass Propylenglykol und/oder Glycerin nur als Feuchthaltemittel enthalten sein dürfen, keinesfalls jedoch als Grundstoff. Ergo: es darf gar keine nikotinhaltigen Liquids mehr geben!!! Denn es schließt sich aus (es sei denn, man findet eine alternative zu Propylenglykol und Glycerin). Anders sieht es bei nikotinfreien Liquids aus, da diese nicht als Tabakerzeugnis gelten können (da kein Nikotin). Aber ich bin mir sicher, auch da werden noch irgendwelche Kniffe gefunden, um dieses zu verbieten...

derzeit auf Joyetech VTC Mini mit Cubis 1.5 Ohm & Wismec RX 2/3 mit Cerabis 0.5 Ohm unterwegs

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08.02.2016 14:51
avatar  Devassa
#59 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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@fab-mad, muss es nicht, denn Räucherstäbchen sind keine Tabakwaren


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08.02.2016 14:52
avatar  fab-mad
#60 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Devassa im Beitrag #59
@fab-mad, muss es nicht, denn Räucherstäbchen sind keine Tabakwaren


Sollte nur die nette Form von "Zigarette, Glimmstengel, Fluppe, verbr. Sock... ....) sein.

HW: Mal Dies, mal Das & Jenes

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08.02.2016 14:53 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2016 14:53)
#61 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Dieses Urteil bedeutet dann wohl das sofortige Aus für Shops, welche sich primär auf den Vertrieb von Liquids spezialisiert haben!

Greetz, der Michi

Diese Nachricht könnte Spuren von Smiley´s enthalten!

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08.02.2016 14:54
avatar  fab-mad
#62 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Was sagt denn @ZAZO dazu ???

HW: Mal Dies, mal Das & Jenes

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08.02.2016 14:56
#63 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von deftor im Beitrag #37
Ich sehe das etwas anders. Der BGH hat hier eine Grundsatzentscheidung gefällt, die den gewerbsmäßigen Verkauf von nikotinhaltigen Liquids verbietet. Dabei geht es nicht nur um Ethanol, sondern auch um Propylenglykol
und Glycerin, beides Trägerstoffe der Liquids. Zudem wurde Nikotin eindeutig als Erzeugnis, das „unter Verwendung von Rohtabak“ hergestellt wurde, definiert. Damit fallen nikotinhaltige Liquids allgemein (derzeit) unter das VTabakG, und die entsprechenden Voraussetzungen sind bindend! Nicht umsonst wurde die Entscheidung des BGH als Leitsatzentscheidung deklariert.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...&pos=4&anz=2942

Da helfen dann wohl nur noch nikotinfreie Liquids, die dürften nicht unter das VTabakG fallen...



Ehrlich? Aber da sind doch auch diese bösen Stoffe drin, VG und PG, die ja auch und nicht nur als Feuchthaltemittel im Tabak selber - lt. der Teufelin sollten nicht mal diese Stoffe mehr zulässig sein. Aromen? Ja klar, gerne bitte danke. Abe rnur TAbak und TAbak oder auch TAbak. Abe rganz bestimmt nicht, was vielleicht sogar schmecken könnte.

In der Urteilsbegründung muss ich mich dann aber doch mal auf die Seiten der Richter schlagen. Was da so alles drin war, wie im Absatz 7 beschrieben, hätte ich auch liebend gerne auf ein solches Liquid verzichtet.
Also ich hätte solch einen Shice nicht gekauft, allerdings bin ich mir nicht so wirklich sicher, ob's dann so schlecht wäre, das mans von ganz oben her sogar verbieten müsste.
Mir ist's vollkommen egal, ob andere Shops ähnliche Mischungen anbieten. Ich fänd's sogr bischen arrogant, jetzt zu sagen, das ich für die nächsten 25 Jaahre ausgesorg hätte und drüber hinaus auch nicht verhungern würde. Aber ich schäme mich desgwegen auch kein bischen.

Irgendein übermütiger Dealer schrieb letztes letztes jahr mal sowas wie 'freut euch doch, denn es hätte schlimmer kommen können' - und nun schaut'S so aus, als dürfte eigentlich niemand mehr nikotinhaltige Liquids in den Umlauf bringen.
Und wenn doch, wäre ich ja mal auf die passende Ausrede gespannt.


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08.02.2016 14:58
#64 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Falls noch nicht geschehen, wird spätestens jetzt der Run auf Basen einsetzen.
Eigentlich traurig das ganze.

Gruß Pit

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08.02.2016 14:59 (zuletzt bearbeitet: 08.02.2016 15:00)
#65 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Was sagt denn die EU (TPD2) dazu? Bzgl. PG/VG.
Denn der BGH kann sich nicht darüber stellen.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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08.02.2016 15:01
#66 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #65
Was sagt denn die EU (TPD2) dazu? Bzgl. PG/VG.
Denn das BGH kann sich nicht darüber stellen.



Die TDP2 ist eine Beschränkung, die es den Ländern frei stellt darüber hinaus zu gehen.
Ein mögliches Verbot von nikotinhaltigen Liquids wird von der TDP2 überhaupt nicht berührt, ist Ländersache, kann jeder machen wie er will.


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08.02.2016 15:01
avatar  fab-mad
#67 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #65
Was sagt denn die EU (TPD2) dazu? Bzgl. PG/VG.
Denn der BGH kann sich nicht darüber stellen.



Wieso - dachte immer die Umsetzung des nationalen Rechts kann noch "verschärft" werden ? Oder liege ich da daneben ?

HW: Mal Dies, mal Das & Jenes

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08.02.2016 15:02
avatar  Devassa
#68 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Wenn du dich da mal nicht irrst. Der BGH urteilt nach dem TABAKGESETZ und das gibt es schon
lange. Dort sind bestimmte Zusatzstoffe und deren Menge bereits seit vielen Jahren festgelegt.


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08.02.2016 15:02
avatar  deftor
#69 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Dampfer-Manfred im Beitrag #63

Ehrlich? Aber da sind doch auch diese bösen Stoffe drin, VG und PG, die ja auch und nicht nur als Feuchthaltemittel im Tabak selber



Ja schon, aber sie fallen auf Grund des fehlenden Nikotins nicht mehr unter das VTabakG, und können daher nicht über diese Schiene verboten werden. Aber die Teufelin wird schon noch einen Weg finden, auch nikotinfreie Liquids verbieten zu lassen...

derzeit auf Joyetech VTC Mini mit Cubis 1.5 Ohm & Wismec RX 2/3 mit Cerabis 0.5 Ohm unterwegs

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08.02.2016 15:02
#70 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Ja, stimmt, habt ihr recht.

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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08.02.2016 15:05
avatar  Devassa
#71 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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@MarkPhil, nikotinhaltige Liquids werden nicht verboten, sagt uns ja auch jeder Politiker, den wir angeschrieben
haben. Das brauchen die auch nicht. Denn mit diesem Urteil sind nikotinhaltige Liquids Tabakprodukte!!! Und zu
den Zusatzstoffen bei Tabakprodukten gibt es schon Gesetze ohne Ende.
Ich sag ja, die haben uns von vorne bis hinten verar.....


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08.02.2016 15:06
avatar  deftor
#72 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Devassa im Beitrag #68
Wenn du dich da mal nicht irrst. Der BGH urteilt nach dem TABAKGESETZ und das gibt es schon
lange. Dort sind bestimmte Zusatzstoffe und deren Menge bereits seit vielen Jahren festgelegt.


Vorher gab es keine Entscheidung, dass nikotinhaltige Liquids auch unter den Tabakbegriff fallen. Nun herrscht Klarheit

derzeit auf Joyetech VTC Mini mit Cubis 1.5 Ohm & Wismec RX 2/3 mit Cerabis 0.5 Ohm unterwegs

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08.02.2016 15:09
avatar  deftor
#73 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Zitat von Devassa im Beitrag #71
@MarkPhil, nikotinhaltige Liquids werden nicht verboten, sagt uns ja auch jeder Politiker, den wir angeschrieben
haben. Das brauchen die auch nicht. Denn mit diesem Urteil sind nikotinhaltige Liquids Tabakprodukte!!! Und zu
den Zusatzstoffen bei Tabakprodukten gibt es schon Gesetze ohne Ende.
Ich sag ja, die haben uns von vorne bis hinten verar.....


Wenn du Dich da mal nicht irrst. Nikotinhaltige Liquids fallen mit diesem Urteil unter den Tabak-Begriff. Damit gelten erst die entsprechenden Bestimmungen über die zulässigen Zusatzstoffe. Und das Problem hierbei sind Propylenglykol und Glycerin, die in Tabakprodukten nur als Feuchthaltemittel Verwendung finden dürfen, nicht jedoch als Grundsubstanz. Somit darf es gar keine nikotinhaltigen Liquids geben!!!
Lies mal Rand-Nr. 45 des Urteils...

derzeit auf Joyetech VTC Mini mit Cubis 1.5 Ohm & Wismec RX 2/3 mit Cerabis 0.5 Ohm unterwegs

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08.02.2016 15:09
avatar  Devassa
#74 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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@deftor, was glaubst du, warum Liquids unter die TABAKproduktrichtlinie fallen?


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08.02.2016 15:09
#75 RE: BGH verbietet Handel mit E-Zigaretten
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Jetzt müßten ja Klagen kommen,gegen die Zigaretten mit Nikotin,sind frei Verkäuflich.

Und ich hoffe das es Firmen gibt,die Nikotin aus Kartoffeln,Tomaten,Aubergine herstellen,ist Aufwendiger und Teurer,wäre mir aber egal,Hauptsache Nikotin, und schon haben wir eine Hintertür,bis Kartoffeln Tomaten Aubergine verboten werden.




Dez 2015 >StarterKit Evod 2, Jan 2016> eGoOne XL 2200 mAh, Feb 05.02> eGo One VT
Mai Cloupor Mini 30 watt,Juni > eVic VTC Mini
Staaten opfern die Gesundheit der Bürger zur Sicherung der Steuereinnahmen


Bei der Umsetzung von TPD geht es nicht um die Gesundheit,sondern nur um weiter Milliarden zu verdienen,und Steuern einzunehmen.

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