15€ Strafe zahlen wegen Dampfen

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15.12.2011 22:36
#1 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Es ist so weit in Dortmund in der Stadtbahn DSW21 ist die E-Zigarette nun auch angekommen leider nicht im Positiven Sinne.

Standt heute in der U-Bahnstation und zog genüsslich an meinem Dampfer. Da sprach mich ein Herr vom Sicherheitsdienst an und meinte das ich jetzt wohl 15 € los bin.

Nee nee guter Mann ich Rauche nicht ich Dampfe ihm dann erklärt das ich keinen Tabak verbrenne und so weiter......

Habe mich schon auf der sicheren Seite gewähnt als der gute Herr mir sagte kommen Sie doch mal mit.......

Er führte mich zu den Fahrplänen und meinte Lesen Sie mal


Upps da stand tatsächlich neben dem Rauchen das auch E-Zigaretten im Bereich der Stadtbahn ab Eingang verboten sind.

Stand des Aushangs 11/11 das war auch gut so wies Ihn drauf hin das das ja noch nicht so lange da steht und ich das noch nicht wusste.

Er erließ mir das Strafgeld.

Ich bin sicher das wir Dampfer demnächst genau so ausgeschlossen werden wie die Raucher


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15.12.2011 22:49
#2 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Mal abgesehen davon was ich von solchen Verboten halte - Du hättest niemals ein Bußgeld zahlen müssen.
Im schlimmsten Fall hätte man Dich des Grundstücks verweisen können, vom Hausrecht gebrauch machen kann ja jeder.

Aber Bußgelder können die nicht kassieren. Das hätte ich drauf ankommen lassen :-)


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15.12.2011 22:51
#3 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Leider verstorben

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Au backe! Na, konnte (in Deutschland) wohl nicht mehr lange gut gehen?
Das Problem beim Passivrauchen war niemals das Nikotin (kaum meßbar), sondern die ganzen Schadstoffe im Rauch. Die fallen ja jetzt alle weg, aber wie soll man das den ganzen RTL-BILD-geschädigten Dummpatzen erklären?
Da kann man sich den Mund fusselig reden, den einen oder anderen auch überzeugen (im Büro dampfe ich, die Kollegen haben nix dagegen), aber die große Masse wird sich wohl lieber vom Staat "geschützt" sehen?

Wird eigentlich mal Zeit für ne große Dampfer-Kampagne, auch um der dusseligen Dr. Blötsch-Lachhaft einen entgegen zu setzten...

Gruß, Friedel
Optimismus ist lediglich ein Zeichen fehlender Information.
Dampfen könnte billig sein...
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15.12.2011 22:54
#4 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Zitat von Mongibello
Mal abgesehen davon was ich von solchen Verboten halte - Du hättest niemals ein Bußgeld zahlen müssen.
Im schlimmsten Fall hätte man Dich des Grundstücks verweisen können, vom Hausrecht gebrauch machen kann ja jeder.

Aber Bußgelder können die nicht kassieren. Das hätte ich drauf ankommen lassen :-)



Warum nicht für das Rauchen zahlst Du auch 15€


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15.12.2011 22:55
#5 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Das erste Mal in der Öffentlichkeit gedampft........

Hier habe ich mich negativ über das dampfen in Geschäften und an der Tankstelle geäußert. Dafür habe ich aber nicht unbedingt positives Feedback bekommen. Nun wird halt alles so nach und nach reglementiert. In gewisser Weise auch ein "Erfolg".

Gut Dampf

In der Diktatur hat man einen Diktator, in der Demokratie viele.


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15.12.2011 23:03
avatar  Axel_F
#6 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Machen wir uns nichts vor: Für uns gelten demnächst genau die gleichen Verbote wie für Raucher. Diejenigen, die es jetzt noch zulassen, werden mitziehen (müssen). Der Werbeslogan, überall dampfen zu dürfen, wird sehr schnell verschwinden.

LG
Axel


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15.12.2011 23:05
#7 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Und es kommt noch schlimmer: E-Zigarette demnächst Apopflichtig?
Ist das das Ende???

naja so lange es noch Pyros an jeder ecke gibt


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15.12.2011 23:09
#8 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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@Torsten 68 - Dampfen hat mit Rauchen nichts zu tun und fällt halt (noch) nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Und ohne
Gesetzesübertretung gibt es keine Möglichkeit Bußgelder zu verhängen. So einfach ist das.

Im Moment haben die Dampf Gegner nur das Hausrecht auf Ihrer Seite, das ist ja auch OK.


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15.12.2011 23:18
#9 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Der Pressesprecher der Stadt Dortmund verkündete vor ein paar Wochen in den Printmedien, dass in allen öffentlichen Gebäuden auch das Rauchverbot für die E-Zigarette gilt. Das hiesige Ordnungsamt vertritt zudem nach Rücksprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium die Meinung, dass das Nichtraucherschutzgesetz uneingeschränkt auch Anwendung auf die E-Zigarette findet, da eine Gesundheitsgefährdung für Dritte nicht ausgeschlossen werden kann. Daher sei das Dampfen auch in Gaststätten verboten und Wirte die es dennoch dulden, müssten mit einem Bußgeld rechnen.


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15.12.2011 23:19
#10 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Interessant ist auch dieser heutige Artikel:
http://www.derwesten.de/region/westfalen...-id6167373.html

Ich mach dafür mal einen neuen Thread auf!


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15.12.2011 23:21
avatar  DJ
#11 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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DJ

Sehe ich nicht ganz so kritisch. So lange ich meine eGo-T überall da dampfen darf wo auch geraucht werden darf habe ich damit kein Problem. Das Wichtigste für mich bei der ganzen Sache ist meine Gesundheit. Will sagen: ich dampfe nicht, damit ich z.B. am Bahnhof, im Restaurant oder wo auch immer dampfen kann. Ich dampfe, weil es mir gesundheitlich besser damit geht.


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15.12.2011 23:23
#12 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Alles bekannt, der Unsinn versucht auch in köln Fuß zu fassen. Nichts als warme Luft und haltlose Drohungen.
So lange es keine Änderung des Gesetzes gibt ist deren Versuch uns in die Raucherecke zu stellen zum Scheitern verurteilt.

Welche Ämter, Ministerien und andere überflüssige Würdenträger da miteinander diskutieren kann uns völlig egal sein.
Aber es gibt sicher viele die sich einschüchtern lassen - wie man sieht....


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15.12.2011 23:35 (zuletzt bearbeitet: 15.12.2011 23:35)
#13 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Fakt ist, dass in Dortmund entsprechende OWi-Verfahren eingeleitet werden und man seitens der Behörde bewusst in Kauf nimmt, dass jemand vor Gericht klagt, damit ein entsprechendes Urteil letztlich allen Rechtssicherheit gibt.
Ist erst einmal unangenehm und mit Kosten verbunden - den Weg wird nicht jeder bestreiten wollen...


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15.12.2011 23:43
avatar  Farina
#14 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Zitat von DJ
Sehe ich nicht ganz so kritisch. So lange ich meine eGo-T überall da dampfen darf wo auch geraucht werden darf habe ich damit kein Problem. Das Wichtigste für mich bei der ganzen Sache ist meine Gesundheit. Will sagen: ich dampfe nicht, damit ich z.B. am Bahnhof, im Restaurant oder wo auch immer dampfen kann. Ich dampfe, weil es mir gesundheitlich besser damit geht.




Ganz meine Rede


Gruß Stephan


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15.12.2011 23:48
#15 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Zitat von Farina

Zitat von DJ
Sehe ich nicht ganz so kritisch. So lange ich meine eGo-T überall da dampfen darf wo auch geraucht werden darf habe ich damit kein Problem. Das Wichtigste für mich bei der ganzen Sache ist meine Gesundheit. Will sagen: ich dampfe nicht, damit ich z.B. am Bahnhof, im Restaurant oder wo auch immer dampfen kann. Ich dampfe, weil es mir gesundheitlich besser damit geht.




Ganz meine Rede


Gruß Stephan




#3


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15.12.2011 23:56 (zuletzt bearbeitet: 15.12.2011 23:57)
avatar  lorenco
#16 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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leute,wist ihr was das beste an der ganzen sache ist???

die leute die diese ganzen gesetze,so wie das nichtraucherschutzgesetz usw,herausbringen und vertreten,sind zum grösten teil alle selber raucher.
wenn nicht sogar schon dampfer.
genauso wie die ganzen zweifler und gegensprecher.

darüber sollte man sich mal gedanken machen.


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16.12.2011 00:38 (zuletzt bearbeitet: 16.12.2011 00:40)
#17 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Dafür das auf der aktuellen Tabakmesse oder wie die heisst, Tabak- und Dampfstände freundlich koexistieren konnten, link fehlt mir gerade, finde ich, dass man da eine klare Tendenz herauslesen kann, nämlich, dass sich das entstresst.
Wenn die Leute alle mal endlich aufgeklärt sind, gibt es wohl keinen Grund mehr, dampfen auf Bahnhofen zu verbieten, oder schnippst du deine Dampfe nach dem Ziehen weg und trittst drauf?

Nichtraucher und Dampfgenießer

Dampfe seit 27.09.11. Microcoils in Verdampfern wo's geht mit sNikotinbasis ohne Aromen

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16.12.2011 00:45
#18 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Wenn Altkanzler Schmidt zu sehen ist, dann immer mit Pampe/Fluppe und Aschenbecher! Ob Talkshow, Parteitag... solange er "gleicher" ist als andere mache ich mir da keine Sorgen um das Dampfen!


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16.12.2011 05:54
#19 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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*seufz* Ich hatte es schon an anderer Stelle geschrieben, bezogen dort auf den Arbeitgeber, ist aber natürlich auch an anderer Stelle ein vermutlicher Grund für die Ausübung des Hausrechts: Es ist viel bequemer, ein Hausrechtsverbot auszusprechen als sich laufend mit den Beschwerden von RTL-infiltrierten und aufgescheuchten Desinformierten herumzuschlagen.

Ein "Nein" kostet kaum Zeit, ein paar Zusatzschilder kaum Geld.

(Ich für meinen Teil vermeide aber auch alle unnötigen Provokationen. Ich nutze beispielsweise täglich den ÖPNV und würde niemals in der U-Bahn dampfen. Auch in der Stadtbibliothek, im Warenhaus etc. bleibt meine Nuckeltröte schön brav in der Manteltasche.)


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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16.12.2011 06:27
#20 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Zufällig gerade gefunden (inhaltlich nix Dolles, man fragt sich am Ende des Artikels: äh, und was soll das jetzt aussagen?):
Quelle: Berliner Kurier vom 09.12.2011
Reporterin provoziert in Bus und Bahn mit E-Zigarette


Das Leben hat keinen Reset-Button.

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16.12.2011 11:08
avatar  tili1
#21 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Schatzmeister der a.DZSK

Ich habe mich letztens mit einem Kellner (draussen) unterhalten, die Gaststätte wollte das Dampfen erlauben und hatten sich ans Ordnungsamt gewandt, tja, wie schon johnnydo oben geschrieben hat, sie dürfen nicht. Ich war fassungslos, da ich es echt nicht glauben wollte. Ich dachte, es sei Sache der Gaststätten, ob sie es erlauben oder nicht. Ich habe dem guten Mann aber nicht gesagt, dass ich bei ihnen schon öfter gedampft habe und es keiner (weder Gäste noch Personal) gemerkt haben.

Bisherige Ausgaben: 1.524,61 €
Ich liebe meine ego-T, was anderes kommt mir nicht ins Haus


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16.12.2011 11:44
#22 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Es gibt keine Gesetzliche Grundlage für eine Strafe die 15 Euro beträgt aufgrund vom dampfen...

Also abgepfiffen.Können die Securitymenschen und die vom Ordnungsamt woanders spielen gehen!


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16.12.2011 11:58
avatar  Eisofen
#23 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Man man, manche Kommentare kommen mir hier vor wie von militanten Ex-Rauchern. Ja, dampfen ist gesünder, aber eine normale Person unterscheidet nicht, ob ich dampfe oder rauche. Wenn also das Rauchen/Dampfen untersagt ist, ist es einfach so das ich mich dran halte, ob ich's sinnvoll finde oder nicht. Da muss ich auch nicht sofort wieder die 'böse Tabaklobby' als Drahtzieher vermuten.
Ob es gerechtfertigt ist, im zuge der Durchsetzung des Hausrechts, ein Bussgeld zu verhängen, ist ein anderes Thema.

Nikotinpflaster? Brennen nicht und schmecken scheisse.

ProVari+GG Odysseus & Smok DCT/CE3 Clearos


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16.12.2011 12:21
#24 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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Moderatorin

Ich frage jetzt mal doof, weil ich nichts über die verschiedenen Gesetze in den verschiedenen Bundesländern in DE Bescheid weiss

Wieso kann man denn in so einem Fall nicht mit diesem Dokument: Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit gegen so ein Bussgeld-Verhängung kontern? Steht doch klar und deutlich vom GSG, dass Dampfen NICHT unter das Nichtraucherschutzgesetz flällt und das gesetzliche Rauchverbot nicht gilt.

Bitte klärt mich auf, bin doch Ausländerin

16.12.2011 12:32
#25 RE: 15€ Strafe zahlen wegen Dampfen
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so hier mal die Hausordnung der DSW21 diese ist aber nicht Aktuell (die haben wohl erst nur die Bahnhöfe mit den neuen Bedigungen ausgestatet anstadt ihre Internetseite da wo die Sternchen sind steht "auch E-Zigaretten":

Zitat
Sehr geehrter Fahrgast,
wir möchten Sie schnell und sicher an Ihr gewünschtes Ziel bringen.
Bitte beachten Sie: Die Stadtbahnanlagen dienen
ausschließlich dem öffentlichen Nahverkehr,
als Zugänge zu Ladenlokalen und Einrichtungen, die in diesen Bereichen
vorhanden sind,
sie dürfen nur zu diesen Zwecken benutzt werden.
Deshalb bitten wir Sie, sich in den Stadtbahnanlagen, deren Zugängen und Einrichtungen sowie in
den Stadtbahnfahrzeugen so zu verhalten, dass der Betrieb nicht gestört oder gefährdet wird und
andere Fahrgäste sich nicht behindert oder belästigt fühlen. Die Stadtbahnanlagen werden durch
Videoanlagen überwacht.
Verboten ist:
das unbefugte Betreten der Gleisanlagen sowie der Tunnelanlagen hinter den Absperrungen am
Ende der Bahnsteige,
das Benutzen der Stadtbahnanlagen als Ruhe-, Spiel-, oder Lagerplatz,
das missbräuchliche Benutzen oder Betätigen von Rolltreppen, Aufzügen, Fernsprechern,
Verkaufsautomaten, Entwertern, Feuerlöscheinrichtungen, Notrufanlagen, Nothalteanlagen und
sonstigen Betriebseinrichtungen,
das Befahren der Stadtbahnanlagen mit Fahrzeugen jeglicher Art (ausgenommen Rollstühle,
Rollatoren, Kinderwagen und ähnliches), insbesondere Fahrrädern, Skateboards, Inline-Skatern
oder ähnlichen Geräten.
Folgende Verbote gelten sowohl in unseren Stadtbahnanlagen als auch in den Stadtbahnfahrzeugen:
der Genuss alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel,
der Verzehr und das Mitführen offener Speisen wie Eis oder Fast-Food (z. B. Pommes Frites,
Döner, Pizza, etc.) sowie von Getränken in nicht verschließbaren Behältnissen,
das Rauchen****** – ab den Eingängen zu den unterirdischen Stadtbahnhaltestellen und in Stadtbahnfahrzeugen
(ein Verstoß wird mit einem Strafgeld von 15 Euro belegt),

die Aufzeichnung von Ton- und Bildmaterial ohne vorherige schriftliche Genehmigung von DSW21,
jede Beschädigung, Zerstörung oder Verunreinigung,
das Anbieten von Waren oder Leistungen aller Art ohne Genehmigung von DSW21,
das Anbringen oder Verteilen von Plakaten, Handzetteln oder sonstigen Druckwerken sowie
jegliche Werbung, die nicht von DSW21 genehmigt wurde,
das Anbetteln oder Belästigen von Fahrgästen,
das Mitführen nicht angeleinter Hunde.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die bestehenden Regelungen können die betreffenden
Personen vom Betreten und der Benutzung der Stadtbahnanlagen sowie von der Beförderung ausgeschlossen
werden. Die Servicekräfte und das Aufsichtspersonal sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben und Hausverbote
auszusprechen. Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Servicekräfte und der Mitarbeiter von DSW21! Für die
Beseitigung von Schäden, Verunreinigungen oder dergleichen müssen die Verursacher aufkommen. Bitte helfen
Sie uns, Beschädigungen, Verschmutzungen und Missbrauch der Anlagen und Betriebseinrichtungen zu verhindern.
Vielen Dank.




Des weiteren habe ich heute gesehen das am Stadthaus der DB-Kiosk auch E-Zigaretten verkauft


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