Dampfen am Steuer - Urteil September 2025

03.10.2025 18:15 (zuletzt bearbeitet: 03.10.2025 23:08)
avatar  Lok
#1
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Lok
Moderator

Ein Autofahrer bediente während der Fahrt das Touch- Display seiner Dampfe.
Das wurde durch Polizisten beobachtet. Erst wurde die Bedienung eines Mobiltelefons vermutet. Der Dampfer gab an, die Leistung seiner Dampfe verstellt zu haben.
Das OLG Köln entschied: Das Bedienen des Touch- Displays einer Dampfe ist genauso zu bewerten wie das eines Handys.
Kostet in diesem Fall (keine direkte Behinderung oder gar Gefährdung anderer)150€ und evtl. einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.
https://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/pr...ilung/index.php

Edit: Das Verbot gilt hier dem Tippen auf dem Display. Übliches Dampfen z.B. durch Drücken eines Tasters, ohne aufs Display zu schauen, wurde nicht beanstandet.


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03.10.2025 19:04
#2
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Pfffg, wusste ich nicht.
Aber das befummeln von (Dreh-)Knöpfen für Radio, Lüftung, Klimaanlage, Fensterheber, etc. ist alles bestens und stellt keinerlei Ablenkungspotential dar?

Beste Grüße, radelife

Von meinem Amiga 500 gesendet

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03.10.2025 22:21 (zuletzt bearbeitet: 03.10.2025 22:23)
avatar  HarryB
#3
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Eine wirklich ernst zu nehmende Richtung, in die das "Handy am Steuer... das wird teuer!" abzudriften droht, hab ich auch gerade gelesen, @Lok .
Ich kann die Beweggründe der Entscheidung nachvollziehen, denn es dürfte nur wenig Unterschiede geben, die mit der aktiven Nutzung eines Mobiltelefons und/oder der Nutzung einer Dampfmaschine - hier die Änderung von Einstellungen auf dem Touchdisplay.
Ich bin zwar schon seit geraumer Zeit wech vom Fenster und im Ruhestand, meine mich aber zu erinnern, dass diese "Handyklausel" die Optionen umfasst: Organisation, Information, Kommunikation.
Und die Variante "Information" ist nun mal im vorliegenden Fall gegeben.
Allerdings befürchte ich, dass das Ende der Fahnenstange, wie man so elegant zu sagen pflegt, noch nicht erreicht ist.
Wie @radelife bereits schrab/schrieb/schrub gibbet noch so viele andere Ablenkungsmanöver.
Um den Faden mal weiter zu spinnen, könnte da noch jemand aus der Riege der Entscheider auf den Trichter kommen, dass meine Unbedeutenheit beim fröhlichen Paffen anne Dampfmaschine doch durchaus mal auf die verwerfliche Idee kommen könnte, vermittels der Up/Down-Knöpfken an den von mir überwiegend im Fahrzeug genutzten Geräte einen Wert zu verändern, der mir über ein klitzekleines Display angezeigt wird ---> ich erhalte eine Information und bin somit inne Handyfalle getappt, obwohl nix da mit Handy.
Oder noch verrückter... ein Entscheider, der von nix 'ne Ahnung hat - und davon reichlich, lässt sich einfallen: Schon die Betätigung des Feuerbuttons stellt einen Handyverstoß dar, alldieweil ein relevanter Wert der Dampfe verändert wird (von standby zu aktiv, elektrische Energie wird frei gegeben) woraufhin diese Änderung im Betriebszustand auf einem klitzekleinen Display angezeigt wird; allerdings wird nie nich ein Dampfer nach einem leckeren Zug aufs Display schauen... aber es hätte ja können sein...!
Mit was für einem Scheixx müssen sich manche Leute (m/w/d) beschäftigen, um uns das Leben schwer zu machen...

________________________________________________

Ohne Dampf keine Leistung

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03.10.2025 23:35 (zuletzt bearbeitet: 26.10.2025 23:58)
avatar  Lok
#4
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Lok
Moderator

Die behördlichen Maßnahmen um Handynutzung am Steuer einzuschränken kann ich auch nachvollziehen. Es wird z.B. in Führerhäuser auch von LKWs in Fahrt hineingefilmt, um Beweise zu sichern. Zum Beispiel von Brücken und aus speziell ausgerüsteten Wohnmobilen mit Alkoven.
Neu war für mich, daß es egal ist, wenn sich das vermeintliche Handy als Dampfe herausstellt. Das Bedienen des Gerätes und dabei darauf schauen ist strafbar.
Gut, wenn man es weiß. Also Verdacht auf Handyverstoß vermeiden, und bei einer Kontrolle keinesfalls sagen, das war doch nur meine Dampfe, mit der ich beschäftigt war.
Das war übrigens ein Urteil in letzter Instanz nach einem langem Rechtsstreit. Also rechtlich nicht mehr anfechtbar.


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04.10.2025 00:10
#5
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Zitat von Lok im Beitrag #4
Das Bedienen des Gerätes und dabei darauf schauen ist strafbar.

Nur die Hälfte stimmt - die Bedienung, auch nur ein allereinzigtes Mal Drücken auf dem Display oder seitliche Taste ist strafbar. Ausgeschaltetes Handy in der Hand zu halten, auch.
Das verstehe ich. Die Menschen in Grünen oder blauen Uniformen haben keine Lust auf Diskussionen oder Ausreden „ach, ich war nur gaaanz kurz ran gewesen“.
Aber rechts 1cm neben meinem Handy(halter) sind die Radioknöpfe und -Dreher, 1cm unter dem Handy ist die Lüftungsregler und 1cm unten-rechts sind Knöpfe für Klima, Heckheizung und ESP.
An den Knöpfen und Regler darf man einige Milliarden mal pro Fahrt ungestraft betätigen.
Darauf schauen aufs Handy ist erlaubt: man darf ununterbrochen auf dem Navi des Handys schauen, bloß nur nix anfassen!
Also erst den Navi aktivieren, dann Motor an.

Handy mit einer Dampfe gleichzusetzen ist absoluter Humbug! Das ist nicht anders als wenn man die Klimaanlage während der Fahrt einstellt.

Übrigens… während einer zB. einstündige Fahrt drücke ich regelmäßig auf meiner Home-Button des Handys ca. 15 mal - um meine Blutzuckerwerte abzulesen. Sollte ich da mal erwischt werden, bin ich gespannt, ob die Rennleitung das gelten lassen…

Beste Grüße, radelife

Von meinem Amiga 500 gesendet

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04.10.2025 00:28 (zuletzt bearbeitet: 04.10.2025 01:06)
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#6
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Lok
Moderator

Zitat von radelife im Beitrag #5
Zitat von Lok im Beitrag #4
Das Bedienen des Gerätes und dabei darauf schauen ist strafbar.

Nur die Hälfte stimmt - die Bedienung, auch nur ein allereinzigtes Mal Drücken auf dem Display oder seitliche Taste ist strafbar. Ausgeschaltetes Handy in der Hand zu halten, auch...

Ich meinte mit dem "Gerät" die Dampfe.
Da ist schon noch ein Unterschied zur Handynutzung. Dampfe in der der Hand halten und benutzen wird (noch) toleriert. Gleichgesetzt mit einem Handyverstoß wurde das Dampfen hier, weil auf einem Touchscreen Eingaben gemacht wurden, und während der Fahrt aufs Display der Dampfe geschaut wurde.
Urteilsbegründung Auszug: "Daher liegt in der Einstellung der Dampfstärke über das Touchdisplay ein verbotswidriges Benutzen".


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06.10.2025 15:54 (zuletzt bearbeitet: 06.10.2025 15:55)
avatar  SMS
#7
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SMS

Zitat von lto.de

OLG sieht "erhebliches Ablenkungspotential"
§ 23 Abs. 1a StVO sieht in S. 1 vor, dass zur Kommunikation, Information oder Organisation bestimmte elektronische Geräte nur unter strengen Voraussetzungen genutzt werden dürfen – bestes Beispiel hierfür ist das (erlaubte) Telefonieren über eine Freisprechanlage. In S. 2 sind sodann bestimmte Geräte aufgelistet, so auch "Berührungsbildschirme".

Zwar sei der Zweck einer E-Zigarette in erster Linie die Produktion von Dämpfen zum Einatmen. Jedoch stelle die Regelung der Dampfstärke über ein Touchdisplay eine Hilfsfunktion dar, welche ihre Hauptfunktion unterstützt, so das OLG. "Ihre Bedienung begründet auch ein erhebliches Ablenkungspotential für den Fahrzeugführer, welches sich nicht von der Veränderung der Lautstärke eines Mobiltelefons unterscheidet. Daher liegt in der Einstellung der Dampfstärke über das Touchdisplay ein verbotswidriges Benutzen."

Der Mann muss also das Bußgeld in Höhe von 150 Euro bezahlen. Außerdem droht ihm ein Punkt in Flensburg.


Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/i...to-handy-verbot


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06.10.2025 16:24
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#8
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Lok
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26.10.2025 11:16
#9
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hallo zusammen, ich war lange nicht mehr im forum unterwegs. das urteil bzgl. dampfen am steuer überraschte mich während eines urlaubs in frankreich. ich dampfe gerne am steuer (wenn ich denn mal fahre). der knackpunkt war da der akkuträger mit display, der für (handyähnliche) ablenkung sorgen kann. für die restlichen kilometer ab grenzübertritt hatte ich mir daher vorsorglich eine "fertigdampfe"/podsystem zugelegt. auf dauer ist das aber nichts für mich.
gaaanz früher gab s mal "halbgeregelte" akkuträger - einer davon hiess kingkong...glaube ich...ein anderer lavatube. gibt es vergleichbare akkuträger ohne display noch? ansonsten müsste ich auf meinen bestand an mechanischen AT zurückgreifen. vielen dank und grüsse

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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26.10.2025 11:44 (zuletzt bearbeitet: 26.10.2025 12:16)
avatar  Lok
#10
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Lok
Moderator

Verboten ist das Tippen auf dem Touchdisplay während der Fahrt.
Aber ja, ein Ordnungshüter könnte evtl. im Dunkeln durch den Lichtschein des Displays eine verbotene Bedienung vermuten. Um Zweifel auszuschließen, könnte man einen AT mit stealth- Modus verwenden. Ich habe neulich z.B. einen Eleaf iStick i75 verschenkt, der ist aber kaum noch erhältlich. Den stellt man ein, und kann dann mit einfacher Tastenkombination das Display ausschalten. Feuertaste funktioniert weiter.


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26.10.2025 11:59
#11
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wenn ein gerichtsurteil denn schon mal in eine gewisse richtung geht, gehe ich lieber auf nummer sicher. auch (aber weniger) wegen einer kontrolle. ich befürchte eher sowas wie "teilschuldgedöns" im falle eines unfalls.

✦✦✦ Keine Lust dem Geld hinterher zu rennen...wenn es was von mir will, soll s gefälligst zu mir kommen... ✦✦✦


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26.10.2025 12:21 (zuletzt bearbeitet: 27.10.2025 00:05)
avatar  Lok
#12
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Lok
Moderator

Gar nicht einfach, ATs mit stealth- Modus zu finden. Teilweise muss man erst Bedienungsanleitung studieren.
Über Google schnell gefunden: diverse Geekvape Aegis und den Aspire Archon.

Im Falle eines Unfalls ist das deaktivierte Display wohl keine Garantie vor falscher Verdächtigung. Aber ein wichtiger Beweis, dass man nicht durchs Schauen aufs Display abgelenkt wurde.
Wobei jede Dampfe ohne Touchscreen Beweis genug sein sollte, keinen Touchscreen bedient zu haben.


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27.10.2025 11:04 (zuletzt bearbeitet: 27.10.2025 11:20)
avatar  Lok
#13
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Lok
Moderator

Wenn kein Display vorhanden ist, kommt man nicht in Versuchung, draufzuschauen. Eigentlich nicht verkehrt.
ATs ohne Display gibt es, ein leistungsfähiger ist z.B.der Dovpo MVV oder Nachfolger MVV II
DOVPO MVV II, Ersatz für meine MVV?

https://www.volldampfshop.de/akkutraeger...vv-mod/a-230652

https://www.vapormo.de/products/dovpo-m-vv-ii-box-mod-280w


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27.10.2025 20:06
#14
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Zitat von Lok im Beitrag #13
Wenn kein Display vorhanden ist, kommt man nicht in Versuchung, draufzuschauen. Eigentlich nicht verkehrt.
ATs ohne Display gibt es, ein leistungsfähiger ist z.B.der Dovpo MVV oder Nachfolger MVV II
DOVPO MVV II, Ersatz für meine MVV?

https://www.volldampfshop.de/akkutraeger...vv-mod/a-230652

https://www.vapormo.de/products/dovpo-m-vv-ii-box-mod-280w


weisst du, ob der neuere (zweiter link) per usb geladen werden kann? eine buchse ist ja dran...

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27.10.2025 22:26 (zuletzt bearbeitet: 29.10.2025 13:49)
avatar  Lok
#15
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Lok
Moderator

Die Ladebuchse sitzt geschützt unter dem Akkudeckel, der magnetisch gehalten wird. Über die Buchse kann der Mod geladen werden. Ladekabel USB C gehört zum Lieferumfang.
Es sind nur noch Restposten dieses Mods neu zu kaufen. Das Design der Seitenverkleidung (Geisha oder Samurai) schreckt eventuell zusätzlich vorm draufschauen ab.


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27.10.2025 22:36
#16
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Zitat von Lok im Beitrag #15
. Das Design schreckt eventuell zusätzlich vorm draufschauen ab.


ein akkuträger sollte ohnehin nie hübscher sein als sein besitzer...meine meinung

vielen dank für den tip!!!

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10.11.2025 10:26
#17
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Die Beiträge sind zwar schon ne Weile her, aber mein Tip für das ganze:
Ich habe praktisch immer beim dampfen ein zwei Finger auf dem Display (habe keine Touch-Funktionen). Damit leuchtet nix und fällt nicht auf. Das funktioniert sowohl mit meiner dani als auch mit der Petit Box.

Diese ganze Diskussion darüber in sämtlichen Rechtsräumen ist absoluter Schwachsinn. Dicke Boarddisplays in neuen Autos sind ja alle okay. Festbeleuchtung im Innenraum durch eben diese auch. Aber wehe du drückst einmal auf die Dampfe.
Naja egal.
Stealth Modus wenn verfügbar ist auch ne Option. Verstellen muss ich eh nie was, coil rein, eingestellt und bis zum nächsten wickeln passt es.

Gut Dampf und gute Fahrt euch allen. 😎🤘

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"Was 2,6 Ohm?? so hoch? Schmeckt das noch?"

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11.11.2025 16:26
avatar  snibchi
#18
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Ich habe mir das Dampfen im Auto schon lange abgewöhnt....

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Das war schon Quatsch vor der Wahl und ist jetzt noch quätscher (Herbert Wehner, 1969)

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