Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....

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24.05.2013 12:03
avatar  ChrisS
#176 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Auch ein Obsthändler wird beim Vergleich von Äpfeln mit Melonen passen.


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24.05.2013 12:05 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 12:06)
avatar  ZAZO
#177 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von ChrisS im Beitrag #176
Auch ein Obsthändler wird beim Vergleich von Äpfeln mit Melonen passen.



Sehe ich auch so, man sollte sich bestmöglich damit auskennen was man selber unter die Leute bringt und nicht mit dem ganzen Dreck* (*Pryro = sorry ) der teilweise sonst noch so verkauft wird...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 12:14
#178 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #174
Das ist schon bedenklich, zwei von den großen Deutschen Liquide Händlern wissen nicht wie sich das von ihnen vertriebene Nic. im Verhältnis zur Pyro darstellt.


Das wissen nicht mal sogenannte Experten, sonst wüssten wir es ja auch oder?

Das wurde noch nie verglichen. Nur der sogenannte Ausstoss

24.05.2013 12:14
#179 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von ChrisS im Beitrag #176
Auch ein Obsthändler wird beim Vergleich von Äpfeln mit Melonen passen.


Das währe aber ein schlechter Obsthändler.

Ich meine, wenn man ein Raucherersatzprodukt verkauft, und beim Umstieg von der Pyro aufs dampfen beraten möchte, wird wohl in den meisten Fällen die Frage aufgeworfen kommen " Ich habe 20 Zigaretten der Marke xy geraucht, welche Nikotinstärke sollte ich jetzt dampfen ". Was sagen denn nun unsere Genussmittelhändler diesem Kunden. ( ich meine natürlich nicht nur die beiden die hier gerade gepostet haben ) Sollten sich die Händler unseres Vertrauens nicht ein bisschen mehr um dieses Thema kümmern ?
Es gibt doch einen Verband, kann der nicht schulen ? Mit Unwissen um die Materie spielen wir doch Leuten wie Steffens und PoLa in die Hände.

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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24.05.2013 12:17
#180 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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ein obsthändler sollte schon über melonen und äpfel bescheidwissen ^^ wenn er beide verkauft

ich bin fructoseintollerant - da ist das ja leider eines meiner themen.
und glaubt mir es gibt einen RIESIGEN unterschied zwischen äpfeln und melonen.

und meine obsthändler kennen den auch. wenn ich nem (guten) obsthändler (nicht dem freundlich lächelnden angestellten vom edeka ^^ das ist kein obsthändler ;) ) das wort "fructoseintolleranz" an den kopp werfe, dann wissen die meistens bescheid.


wenn ich die aber nun fragen würde, wie sie denn bezüglich dieser krankheit einen burger vom mcdoof bewerten - dann würde ich keine antwort erwarten. warum auch. den verkauft er mir ja nicht.

wenn liquid unsere melone ist und die pyro ist fast food - dann ist es sicher gut den "offensichtlichen" unterschied zu kennen - aber der obsthändler (liquidhändler) muss mir nicht im detail erklären können woraus ein bigmac besteht und was das im vergleich zu seiner melone bedeutet.


ich hoffe das war verständlich.
solange man sich mit dem was man selbst verkauft gründlich beschäftigt ist alles im lot.


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24.05.2013 12:18 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 12:19)
avatar  ZAZO
#181 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #179
Zitat von ChrisS im Beitrag #176
Auch ein Obsthändler wird beim Vergleich von Äpfeln mit Melonen passen.


Das währe aber ein schlechter Obsthändler.

Ich meine, wenn man ein Raucherersatzprodukt verkauft, und beim Umstieg von der Pyro aufs dampfen beraten möchte, wird wohl in den meisten Fällen die Frage aufgeworfen kommen " Ich habe 20 Zigaretten der Marke xy geraucht, welche Nikotinstärke sollte ich jetzt dampfen ". Was sagen denn nun unsere Genussmittelhändler diesem Kunden. ( ich meine natürlich nicht nur die beiden die hier gerade gepostet haben ) Sollten sich die Händler unseres Vertrauens nicht ein bisschen mehr um dieses Thema kümmern ?
Es gibt doch einen Verband, kann der nicht schulen ? Mit Unwissen um die Materie spielen wir doch Leuten wie Steffens und PoLa in die Hände.


Ich glaube du hast da gravierend etwas missverstanden, wir verkaufen kein Raucherersatzprodukt, sondern ein eigenständiges Genussmittel und wir beraten einen Kunden auch nicht nach derem ex Rauchverhalten, sondern rein danach wie hoch sein Flash beim dampfen als angenehm ausfällt. Denn nicht nach der Nikotinmenge, sondern nach dem Flash richtet sich in der Regel der Dampfer.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 12:20 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 12:22)
#182 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #179
Zitat von ChrisS im Beitrag #176
Auch ein Obsthändler wird beim Vergleich von Äpfeln mit Melonen passen.


Das währe aber ein schlechter Obsthändler.

Ich meine, wenn man ein Raucherersatzprodukt verkauft, und beim Umstieg von der Pyro aufs dampfen beraten möchte, wird wohl in den meisten Fällen die Frage aufgeworfen kommen " Ich habe 20 Zigaretten der Marke xy geraucht, welche Nikotinstärke sollte ich jetzt dampfen ". Was sagen denn nun unsere Genussmittelhändler diesem Kunden. ( ich meine natürlich nicht nur die beiden die hier gerade gepostet haben ) Sollten sich die Händler unseres Vertrauens nicht ein bisschen mehr um dieses Thema kümmern ?
Es gibt doch einen Verband, kann der nicht schulen ? Mit Unwissen um die Materie spielen wir doch Leuten wie Steffens und PoLa in die Hände.


Ok 1 Beispiel:

ICh habe jahrzehnte lang Select Ultra Lights (30 stück/Tag) geraucht das sind die 0,1/1 mg dinger als Zigis (also fast nix)

geraten wurde mir bzw. gemäss pi mal daumen zu 6 mg oder niedriger

und was dampfe ich seit fast 5 jahren? : 15 mg/ml und ca. 3,5 ml pro Tag

so und nu?

Woher soll der Händler wissen was meine Vorlieben sein werden?

24.05.2013 12:22
avatar  ZAZO
#183 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von heimchen im Beitrag #182

Ok 1 Beispiel:

ICh habe jahrzehnte lang Select Ultra Lights (30 stück/Tag) geraucht das sind die 0,1/1 Zigis (also fast nix)

geraten wurde mir bzw. gemäss pi mal daumen zu 6 mg oder niedriger

und was dampfe ich seit fast 5 jahren? : 15 mg/ml und ca. 3,5 ml pro Tag

so und nu?

Woher soll der Händler wissen was meine Vorlieben sein werden?


So sieht es aus, ich habe wirklich sehr viel geraucht (2 BigPacks am Tag) und dampfe dagegen in der Regel nur 4,5 mg (mische 9er mit 0er), da mir 9mg zu heftig vom Flash ist. Also nach unserer bisherigen Erfahrung hat das alte Rauchverhalten auch nichts oder nur wenig mit dem Nikotingehalt beim dampfen zu tun.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 12:25 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 12:26)
avatar  ZAZO
#184 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Im Gegenteil vertrete ich sogar die Meinung, könnte man auf andere Weise denselben Flash wie mit Nikotin erzeugen, dann bräuchten ganz viele Dampfer schnell garkein oder zumindest viel weniger Nikotin. Das zeigen auch unsere Verkäufe an Mentholliquids, denn nur bei Menthol ist der Schnitt vom Nikgehalt der gekauft wird deutlich niedriger, weil auch nur Menthol schon selber für einen Flash sorgt.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 12:26
#185 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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aka User AndreasKC

Zitat von heimchen im Beitrag #178
Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #174
Das ist schon bedenklich, zwei von den großen Deutschen Liquide Händlern wissen nicht wie sich das von ihnen vertriebene Nic. im Verhältnis zur Pyro darstellt.


Das wissen nicht mal sogenannte Experten, sonst wüssten wir es ja auch oder?

Das wurde noch nie verglichen. Nur der sogenannte Ausstoss


Korekt! Genauso ist es. Weder ein Liquidhersteller, noch ein Verkäufer, noch ein Nutzer kann mit Bestimmtheit sagen, wie die Relation ist. Dafür ist nämlich auch noch viel zu wenig bekannt, wie wir das Nikotin beim Dampfen wirklich aufnehmen und wie es vom Körper verarbeitet wird. Es kann vermutet werden und in Gedanken mit gebundenem und ungebundenem Nikotin jonglieret werden, was aber auch nur in einer Vermutung enden wird.

Und zazo hat Recht. Ein Hersteller von Liquids muss sich lediglich darin auskennen, Liquids herzustellen. Er benötigt aber nicht die Kenntnisse, um sein Produkt in Relation zu einem ganz anderen Produkt zu stellen. Und bis auf den Namen ist die Tabakzigarette ein ganz anderes Produkt.


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24.05.2013 12:27
#186 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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@heimchen: daran siehst du ja aber, dass deine "benötigte" menge nikotin nichts mit dem früheren rauchverhalten zu tun hat...

mir wurde im offlineshop ausdrücklich geraten das "auszuprobieren", da man diese nikotinmengen schlecht verlgeichen könne. und das scheint ja auch eigentlich gängige praxis zu sein. das frühere rauchverhalten ist nur einer von vielen anhaltspunkten.


@frosch wie beratet ihr das denn? gibts 1ml probierpackungen oder so?


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24.05.2013 12:31 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 12:34)
avatar  Chandra
#187 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #179
Zitat von ChrisS im Beitrag #176
Auch ein Obsthändler wird beim Vergleich von Äpfeln mit Melonen passen.


Das währe aber ein schlechter Obsthändler.

Ich meine, wenn man ein Raucherersatzprodukt verkauft, und beim Umstieg von der Pyro aufs dampfen beraten möchte, wird wohl in den meisten Fällen die Frage aufgeworfen kommen " Ich habe 20 Zigaretten der Marke xy geraucht, welche Nikotinstärke sollte ich jetzt dampfen ". Was sagen denn nun unsere Genussmittelhändler diesem Kunden. ( ich meine natürlich nicht nur die beiden die hier gerade gepostet haben ) Sollten sich die Händler unseres Vertrauens nicht ein bisschen mehr um dieses Thema kümmern ?
Es gibt doch einen Verband, kann der nicht schulen ? Mit Unwissen um die Materie spielen wir doch Leuten wie Steffens und PoLa in die Hände.


Wie sollen wir über was Bescheid wissen, wo man nix wissen kann? Die Vergleichbarkeit zwischen Nikotinmenge in Zigaretten und Liquids scheint (nach jahrelanger Erfahrung der Dampf-Communitys) individuell so unterschiedlich zu sein, dass es allerhöchstens grobe Richtwerte geben kann, die trotzdem völlig daneben liegen können.

Das hängt nämlich (mit Sicherheit) von der verbrauchten Liquidmenge ab (wie soll man das bitte schön vorher wissen?);

außerdem von der (gesicherten) Tatsache, dass es sich um freies (Zigaretten) und gebundenes (Liquids) Nikotin handelt, was den Vergleich sehr erschwert;

zum anderen wohl (ungesichert) von der individuellen Gehirnchemie des Einzelnen. Und zu gesicherten Erkenntnissen der Gehirnchemie in bezug auf benötigte Drogenmengen frage bitte einen Neurobiologen, der will auch mal lachen.


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24.05.2013 12:36
#188 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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aka User AndreasKC

Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #179
Zitat von ChrisS im Beitrag #176
Auch ein Obsthändler wird beim Vergleich von Äpfeln mit Melonen passen.


Das währe aber ein schlechter Obsthändler.

Ich meine, wenn man ein Raucherersatzprodukt verkauft, und beim Umstieg von der Pyro aufs dampfen beraten möchte, wird wohl in den meisten Fällen die Frage aufgeworfen kommen " Ich habe 20 Zigaretten der Marke xy geraucht, welche Nikotinstärke sollte ich jetzt dampfen ". Was sagen denn nun unsere Genussmittelhändler diesem Kunden. ( ich meine natürlich nicht nur die beiden die hier gerade gepostet haben ) Sollten sich die Händler unseres Vertrauens nicht ein bisschen mehr um dieses Thema kümmern ?
Es gibt doch einen Verband, kann der nicht schulen ? Mit Unwissen um die Materie spielen wir doch Leuten wie Steffens und PoLa in die Hände.


Es gibt nix zu schulen, wo ein Wissen noch nicht vorhanden ist. Ein Verband ist ein Zusammenschluss von Händlern - sonst nix. Außerdem verkaufe ich keine Rauchersatzprodukte, sondern e-Zigaretten. Und daraus zu schließen, wir würden uns nicht kümmern....ist sehr weit hergeholt. Kümmerst DU dich denn um das Thema als jemand, der das Gerät nutzt? Eigenverantwortung gehört genauso hierher, oder?


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24.05.2013 12:39
avatar  Chandra
#189 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Jo, als Mensch sollte man schon soviel Eigenverantwortung besitzen, und als Dampfer sollte man schon um die schwierige bis unmögliche Vergleichbarkeit von Nikotinmengen in Zigaretten und Liquids wissen, vor allem, wenn man deswegen Händler angreift.


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24.05.2013 12:43
avatar  mijust
#190 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Früher habe ich 50 selbstgestopfte am Tag geraucht.
Heute dampfe ich 8ml 18er Liquid vom Flash fehlanzeige.
Habe auch schon mal 24er gehabt, das gleiche Spiel wie mit 18er.
Ist mir aber egal, hauptsache weg von den Pyros und gestank.

Gruß Michael


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24.05.2013 12:46
avatar  ZAZO
#191 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Kruemelkeks im Beitrag #186

@frosch wie beratet ihr das denn? gibts 1ml probierpackungen oder so?


Das kann man nur durch probieren und da reicht 1ml bei weitem nicht aus. Lieber 18 mg und 0 mg kaufen und dann mal selber was runtermischen wenn es zuviel wird, bis man dann die Dosis gefunden hat die einen selber glücklich macht...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 12:50
#192 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Chandra im Beitrag #189
Jo, als Mensch sollte man schon soviel Eigenverantwortung besitzen, und als Dampfer sollte man schon um die schwierige bis unmögliche Vergleichbarkeit von Nikotinmengen in Zigaretten und Liquids wissen, vor allem, wenn man deswegen Händler angreift.

Ich habe und werde niemanden angreifen.

Die gemachten Aussagen zu der Vergleichbarkeit von Pyros zur e-cig sind doch hier auch schon bei weitem besser als "Ich weiss nicht, oder da müssen andere ran"

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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24.05.2013 12:54 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2013 12:55)
avatar  ZAZO
#193 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #192
Die gemachten Aussagen zu der Vergleichbarkeit von Pyros zur e-cig sind doch hier auch schon bei weitem besser als "Ich weiss nicht, oder da müssen andere ran"


Also ist dir lieber das man unkompetente Aussagen macht als garkeine?
Der Vergleich zur Pyro interessiert schlicht nicht, ansonsten hätten wir tatsächlich ein Raucherersatzprodukt was sich schnell zu Recht in der Apotheke wieder findet, wie Nikotinkaugummis, Nikotinpflaster, ect..., davon möchten wir tunlichst Abstand nehmen, da das absolut nicht der Fall ist.

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 13:02
#194 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Nein Rauchentwöhnung währe in der Apotheke als Ersatz ist es ein Genussmittel. Mir gefällt ja die Aussage mit 18ner und 0ler und dem ran tasten.
Auch das man sagt, das dies nicht getestet ist, und man nach den Erfahrungen der letzten Jahre keinen Zusammenhang im Konsumverhalten, was die Stärke des Nics angeht feststellen konnte ist doch erheblich fundierter als "ich weiß nichts"

Ich glaube ja auch das ihr das so macht, nur hier ist es sehr unglücklich von euch kommuniziert worden.

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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24.05.2013 13:06
avatar  ZAZO
#195 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #194
Nein Rauchentwöhnung währe in der Apotheke als Ersatz ist es ein Genussmittel. Mir gefällt ja die Aussage mit 18ner und 0ler und dem ran tasten.
Auch das man sagt, das dies nicht getestet ist, und man nach den Erfahrungen der letzten Jahre keinen Zusammenhang im Konsumverhalten, was die Stärke des Nics angeht feststellen konnte ist doch erheblich fundierter als "ich weiß nichts"

Ich glaube ja auch das ihr das so macht, nur hier ist es sehr unglücklich von euch kommuniziert worden.


Du hast ja nicht danach gefragt wie man einen ex Raucher für das Dampfen dann bestmöglich berät, sondern gezielt danach wie das Nikotin im Verhältnis Pyro zur Dampfe steht. Also ich denke mal ich habe einfach deine anfängliche Frage zu gezielt interpretiert...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 13:10
#196 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Sehe ich als fast die gleiche Frage, also die Möglichkeit zu den gleichen Antworten. Aber lass gut sein. Wir sind doch alle Dampfer und wollen eigentlich das gleiche. Und ein bisschen Kritik hier und da sollte nicht schaden.

Die Frage hatte nicht ich gestellt.

Dampfende Grüße aus MeckPom
Volkmar


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24.05.2013 13:11
avatar  ZAZO
#197 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von grauer Dampfer im Beitrag #196
Sehe ich als fast die gleiche Frage, also die Möglichkeit zu den gleichen Antworten. Aber lass gut sein. Wir sind doch alle Dampfer und wollen eigentlich das gleiche. Und ein bisschen Kritik hier und da sollte nicht schaden.

Die Frage hatte nicht ich gestellt.


Kein Thema, das Forum ist ja da um sich auszutauschen...

Gruß
Frank

Vaper aus Überzeugung!


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24.05.2013 13:29
avatar  Theop
#198 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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ich denke mal, die frage zielt eher auf die erste frage eines newbies ab. denn in regel fragt jeder neudampfer zuerst, wie hoch sein nic sein soll bei einem verbrauch von x pyros.
und dazu kann man halt nichts genaues raten.
wie frank schon schrieb, rantasten mit eventuellem runtermischen.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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24.05.2013 13:59
#199 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Irgendwie hab ich das Topic vergessen---ging doch darum, ob auf Bananenliquids ein Schimpansenkopf abgebildet sein muss, oder?

Noch ein Gürkchen fürs Popöchen?

Bekennender Clone-Verweigerer.


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24.05.2013 14:27
avatar  Theop
#200 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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ne auf waldmeister ein frosch lol

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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