Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....

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17.04.2013 12:05
#51 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Was ist denn nun mit Domestos? Hat jeder einen Giftschein der es verkauft?


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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17.04.2013 12:11
avatar  DS ( gelöscht )
#52 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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DS ( gelöscht )

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17.04.2013 12:11
#53 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Macht Domestos wirklich Blubberblasen? Wonach schmeckt das? Könnte man doch als Aroma benutzen :-) Obwohl, da steht ja nichts von "Domestos nicht pur dampfen". Also mein Discounter hat sicher keinen Giftschein. Und ich glaube die anderen (NP, TIP, Netto ect.) auch nicht :D

Ich selbst stehe nicht so sehr auf Hamsterkäufe. Doch je blöder das Gelaber wird, umso mehr neige ich dazu, mir einen entsprechenden Vorrat anzulegen.


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17.04.2013 12:18
avatar  Borsti
#54 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von highendsmoker im Beitrag #51
Was ist denn nun mit Domestos? Hat jeder einen Giftschein der es verkauft?


Trägt Domestos nicht den Warnhinweis Gesundheitsschädlich?
Damit wäre es nämlich frei verkäuflich, selbst an Kleinkinder so wie Liquids bis 10mg/ml...



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17.04.2013 12:19
#55 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von DS im Beitrag #52
sicherheitsdatenblatt

http://www.neuesrauchen.net/NRLiquids/SDB9.pdf


Ja, so müsste das wohl sein. Jedenfalls bei nikotinhaltigen Liquids bis 10mg (also Nikotin-Zubereitung unter 1%).
Wobei, müsste es nicht statt des Ausrufezeichen das schwarze X auf gelbem Grund sein?

Bei allen stärkeren Liquids beginnen die Probleme mit der Abgabe an Privatpersonen, dem 18+-Check und dem Verbot des Versand- und Internethandels. Was ein Mist!

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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17.04.2013 12:19
#56 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

FlavourArt z.B. hat auf allen Liquidflaschen die entsprechenden Gefahrensymbole (schon seit 2010) und Händler die FA vertreiben müssen sich auch das Sicherheitsdatenblatt von FA halten, wenn sie FA vertreiben wollen.

Also es ist nichts Neues.

17.04.2013 12:23
#57 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Wenn ich das richtig verstanden habe ist doch der logische Schritt seitens der Händler sich einen Schein zu holen.
Wenn man in der Gastronomie arbeiten will muss man doch auch so eine Belehrung mitmachen wie man mit Lebensmitteln und Hygiene umzugehen hat.
Heisst konkret, wenn es sowas gibt, macht das und nehmt denen den Wind uas den Segeln.

Infos zu der Forderung
http://buergerservice.niedersachsen.de/p...&AREAID=8662370

Infos zum Ablegen der Sachkunde

Zitat
Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Leistungsbeschreibung

Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis nach § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.

Es gibt auch eingeschränkte Sachkundenachweise, die nur für bestimmte Chemikalien gelten. Weiterhin gibt es einen ergänzenden Chemikaliensachkundenachweis zum Sachkundenachweis für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.

Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr angeboten.
An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), Regionalzentrum Lübeck.
Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung des Sachkundenachweises / der Sachkunde ist eine Verwaltungsgebühr zwischen 20,00 Euro und 250,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) zu zahlen.
Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
§ 5 Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsordnung - ChemVerbotsV)
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.2 - VwGebV



Quelle: http://zufish.schleswig-holstein.de/port...Z&PSTID=9567155


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17.04.2013 12:23
avatar  DaDe-
#58 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Heimchen, das Sicherheitsdatenblatt enbindet nicht der rechtlichen Verordnung über den Sachkundenachweis auch Giftschein genannt. Ist also kein Freibrief.


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17.04.2013 12:24
avatar  DS ( gelöscht )
#59 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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DS ( gelöscht )

...ich glaube das X usw. sind alte Gefahstoffzeichen und die neuen sehen so aus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Global_harm...von_Chemikalien


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17.04.2013 12:34 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 12:35)
#60 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Den Sachkundenachweis halte ich auch nicht für ein echtes Problem. Den macht man halt oder stellt eine Drogistin/ Apothekerin etc. in Teilzeit ein.

Der Kackpunkt ist eher, wo liegt die Grenze zwischen einem "nur" als "gesundheitsschädlich" und einem bereits als "giftig" einzuordnenden Nikotin-Liquid.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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17.04.2013 12:41
avatar  Klopfer
#61 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Also ich für meinen Teil, kann diesen Unsinn von seitens unserer Regierung oder Menschen, die meinen mich beschützen zu müssen langsam echt nimmer hören und lesen.

Sollen die Papplöffel sich doch mal um wirklich wichtige Sachen, wie Sicherstellung unserer Rente oder soziale Gerechtigkeit in D kümmern.
Dieser Sauverein stinkt mich echt nur noch an!

Vielen Daaaaank


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"Wenn ich etwas anpacke, ist das genauso, als wenn zwei andere etwas fallen lassen!"

-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-


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17.04.2013 12:44
#62 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Weisst denn einer wie Domestos einzuordnen ist? Wenn es auch so ist wie Liquid sollten die auch das überprüfen oder? Also Giftschein für die Verkaüfer.


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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17.04.2013 12:45
avatar  DS ( gelöscht )
#63 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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DS ( gelöscht )

nach dem Sicherheitsdatenblatt ist es bei 9mg nicht einmal gesundheitsschädlich sondern nur Reizend.
Irgendwo habe ich einen Arbeitsplatgrenzwert von 0,5mg/m3 gesehen, das heißt glaube ich das man diese Konzentration 8 Stunden pro Tag unbedenklich einatmen darf.


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17.04.2013 13:02
#64 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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brauch man da denn nun keinen Giftschein im Vergleich zum Liquid?


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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17.04.2013 13:23
avatar  mijust
#65 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von highendsmoker im Beitrag #64
brauch man da denn nun keinen Giftschein im Vergleich zum Liquid?


Nein braucht man nicht da es nur als reizend gekennzeichnet ist also ein X trägt und keinen Totenkopf.

Gruß Michael


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17.04.2013 13:26
#66 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Also wie das Liquid wo das Datenblatt hier war richtig?


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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17.04.2013 13:27
#67 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Anders hier, ein Sicherheitsdatenblatt für ein 18er, mit Schädel:

www.neuesrauchen.net/NRLiquids/SDB18.pdf

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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17.04.2013 13:54
avatar  mijust
#68 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von highendsmoker im Beitrag #66
Also wie das Liquid wo das Datenblatt hier war richtig?


Ja aber nur bei dem 9er.
18er haben den Totenkopf drauf.
Was mich aber sehr wundert nur die 18er Liquids.
Nicht die 18er Basen z.b. Inawera, die haben gar nichts drauf.
Obwohl beide den gleichen Nikotin gehalt haben.

Gruß Michael


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17.04.2013 13:56
#69 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Denke die haben auch kein Sicherheitsdatenbaltt deswegen oder?


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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17.04.2013 14:00
#70 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Na wir lassen nun Sicherheitsdatenblätter für unsere Liquids durch ein Labor erstellen , dann wissen wir mehr. Teurer Spaß dazu


Die Dresdner Dampfgerätemanufaktur für die Phantom Serie.


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17.04.2013 14:44
avatar  Theop
#71 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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wenn ich die sicherheitshinweise in dem datenblatt lese, dann brauche ich jetzt grössere flaschen. die 10 ml sind zu klein, die kann ich mit den dickenhandschuhen nicht mehr festhalten.

ich habe mal gelesen, dass die mittlere letale dosis bei einer ratte bei 50 ml pro kg körpergewicht liegt.
da liegen wir doch eigentlich auf der sicheren seite.

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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17.04.2013 15:02
avatar  jm01
#72 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Theop im Beitrag #71
mittlere letale dosis bei einer ratte bei 50 ml pro kg körpergewicht

50 mg pro kg Körpergewicht. Mit 50 ml könntest Du auf ein vielfaches kommen...


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17.04.2013 15:28
avatar  ( gelöscht )
#73 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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( gelöscht )

Bis 9,99 mg/ml scheint Nikotin ja "nur" gesundheitsschädlich, darüber dann aber giftig zu sein.

2 Beispiele:

Ich dampfe am Tag 3ml giftiges Liquid der Stärke 12. Tagesdosis = 36mg. Dieses Liquid ist also giftig?
Ich dampfe am Tag 10ml gesundheitsschädliches Liquid der Stärke 9. Tagesdosis = 90mg. Dieses Liquid ist nur noch gesundheitsschädlich?

Wie immer macht doch die Dosis das Gift. Anhand dieser beiden Beispiele sieht man doch, wie absurd diese Beschriftung ist. Außerdem wird Nikotin schnell abgebaut. Wenn ich über den ganzen Tag 90mg Nikotin aufgenommen habe, dann sind am Ende des Tages keine 90mg im Körper. Bei Giften, die nur sehr langsam vom Körper abgebaut werden und es dann im Laufe der Zeit zu einer höheren und gefährlichen Konzentration kommen kann, da sehe ich die Kennzeichnung ein. Aber doch nicht in diesem Fall. Außerdem macht es einen Unterschied, ob man dieses Nikotin wie gedacht dampft oder trinkt. Luft müsste ja auch einen Totenkopf bekommen. Die Dauerinhalation von Luft ist in unseren Bereichen nur gesundheitsschädlich, aber wenn man auch nur 1 ml Luft intravenös injiziert ...

Auf meinem WC-Reiniger ist hinten nur ein Ausrufezeichen drauf und das der nicht in die Hände von Kindern gelangen soll. Ok, ich bin erwachsen und kann den dann unbedenklich trinken oder was?

Das Ganze ist so absurd.


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17.04.2013 15:36
#74 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Es geht nicht um das Dampfen als bestimmungsgemässen Gebrauch, sondern um das Liquid als "flüssige Nikotinzubereitung", die versehentlich getrunken werden könnte.

Absurd? Ich weiß es nicht. Aber infam ist es natürlich irgendwie. Weil alles andere nicht gegriffen und funktioniert hat, versuchen sie es jetzt auf diesem Wege. Statt zumindest mit Blick auf Brüssel einfach erst einmal Ruhe zu geben und abzuwarten.

Blöd nur, "infam" kann ich nicht dampfen und meine Wut auch nicht.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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17.04.2013 15:38
#75 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Es kommt nunmal auf den gedachten Einsatzzweck an.
Ein Messer mit feststehender Klinge von einer Länge über 12cm fällt unter das Waffengesetzt.
Aber ein Küchenmesser mit einer feststehenden Klinge (länge ca 25cm) kann im Supermarkt um die Ecke ohne nähere Kontrolle der Person erworben werden...
Es ist das gleiche "Werkzeug", nur der Zweck zu dem es bestimmt ist entscheidet über die Regulierung.

Deshalb fällt unser Liquid nicht unter diese 'Giftregel'. Da es nicht als Gift, sondern als Genussmittel verkauft wird.

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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