Update 2014 (16.04.13) - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....

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17.04.2013 00:00 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 00:01)
#26 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Das kann eig. nicht sein nach meiner Vorstellung weils dann doch nie durch irgendeinen Zoll gekommen wäre. Deshalb meine Fragen in Post #23

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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17.04.2013 00:13
avatar  Poldy
#27 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Wenn so weitergeht dampf ich meine tomaten, die haben au voll nik

SSGGTS (kicked)+ Ithaka, SSGGTS + UFS V1, SSGGTS + Odysseus V2, eVic (1.2)+ FeV,Kayfun 3.1 (α), L-Rider + Kayfun Mini V2, ProVari V2 (blau) + Diver + Scuba Tank, Congestus + God2illa, Ur-Dani L (Grün), Dani L Extreme Limited Blue Edition, Taifun GT, Taifun GS, Kayfun V3,Telegonos 14650, HWV erweitert ständig


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17.04.2013 00:45
avatar  ( gelöscht )
#28 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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( gelöscht )

Zitat von hansklein im Beitrag #26
Das kann eig. nicht sein nach meiner Vorstellung weils dann doch nie durch irgendeinen Zoll gekommen wäre. Deshalb meine Fragen in Post #2


Mal ein kleines Gedankenspiel, damit ich das für mich nachvollziehen kann.
Ich nehme jetzt einfach mal an es wird mit reinem Nikotin berechnet. Nikotin hat eine Dichte von 1,01. Also wiegt 1ml reines Nikotin 1,01 Gramm. Der Einfachheit halber rechne ich jetzt mal mit 1ml = 1g.

Eine Nikotin Konzentration von:
100% wäre dann 1g / ml
50% wäre dann 500mg / ml
10% wäre dann 100mg / ml
5% wäre dann 50mg / ml
1% wäre dann 10mg / ml

T+: Konzentration ≥ 7% = R25-R27
T: Konzentration ≤ 3% - < 7% = R22 -R24
T: Konzentration ≤ 1% - < 3% = R24
Xn: Konzentration ≤ 0,1% - < 1% = R21

t+ = Sehr giftig
t = Giftig
xn = Gesundheitsschädlich

Ich hoffe ich rechne das richtig oder habe ich einen Denkfehler? Also wird ein Liquid von 1 mg/ml bis 9,9 mg/ml (9,9er) als gesundheitsschädlich gekennzeichnet und von 10er mg/ml bis 36 mg/ml (10er bis 36er) als giftig? Wie ist das derzeit gekennzeichnet? Ich frage nur, weil ich mir keine Liquids kaufe, sondern selber mische und meine 36er Nikotin-Basen von Inawera gar nicht gekennzeichnet sind.


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17.04.2013 01:13
#29 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Hallo liebe DFampfergemeinde!

Jetzt will ich auch hier meinen Senf dazu geben.

Zuerst zu mir: Ich habe ca. 30 Jahre lang Pyros geraucht mit Stärke 0,8 mg. Täglich ca. 30 Stück. Enderfolg: Nur noch 70 Prozent Lungenfunktion, ständiger Husten und was man halt sonst noch so für Probleme hat. Wenn ich Verkühlt war oder Grippe hatte rauchte ich sehr wenig, da ich kein Verlangen hatte und mir dann auch keine geschmeckt hat. Sobald es mir etwas besser ging, stieg auch wieder der Konsum, wodurch eine schnelle Heilung der Krankheit etwas verzögert wurde. Seit 1 Jahr bin ich jetzt Dampfer und es tut mir größtenteils gut. Zuminderst der Lunge tut es gut, und das war Anfangs für mich das wichtigste.

Jetzt würde mich eines Interessieren: Bis vor kurzen habe ich nur EGO-C gedampft mit 9er Liquid. Täglich 4-5 ml. Da mir das Dampfen absolut schmeckt hab ich das Ding sehr oft in Betrieb. Vor allem Zuhause beim Fernsehen dampfe ich sehr viel. Früher ging ich beim rauchen immer in den Garten.Beim Dampfen veraucht ja nichts, das heist man bekommt den vollen Nikotingehalt in den Körper. Bei Zigaretten verraucht doch einiges.
Jetzt hätte ich gerne gewusst wieviel Nikotin mir jetzt bei 5ml 9er Liquid ich zu mir nehme, und wieviel es früher bei 30 Zigaretten waren, wo doch einiges verraucht, bzw. man früher abdempft.

Also wie gesagt: Dampfen schmeckt mir, der Lunge geht es gut,
ABER: Der Blutdruck ist gestiegen!! Also denke ich mir doch da kommtr zu viel Nikotin in meinen Körper. Nächstes: Bei Krankheiten dampfe ich jetzt genau so, da es mir auch hier schmeckt, doch die Schleimhäute trocknen ununterbrochen aus, und der Hals rötet sich. Wie gesagt, das sind meine Erfahrungen.

Jetzt bin ich seit kurzen umgestiegen zu SWVD. Da bin ich noch beim Probieren. Gute Geräte bekommt man ja schwer. Aber eines ist mir schon aufgefallen, der Flash ist da größer und besser. Bei manchen Geräten bin ich schon jetzt bei Nikotin 4-5 bei gleicher Menge an Liquid. Das würde für mich bedeuten: Bei gleich viel Dampfen nur die Hälfte Nikotinmenge und daher wieder einen besseren Blutdruck.

Ich bin auf jeden Fall dafür das man die Liquids nach wie vor so bekommen soll wie bisher, nur so ist eine reiche Auswal an Geschmack und Mischungen sowie ein erschwingbare Qualität garantiert. Soviel Auswahl würde es in der Apotheke nie geben. Das einzige was man machen soll ist eine ständige Qualitäts-Kontrolle wie bei Lebensmittel, das man auch sicher sein kann, wirklich nur gute Liquids zu dampfen.

LG Vienna-Dampfer

In kürze folgt auch meine Armada an geräten hier aufgelistet


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17.04.2013 06:15
avatar  Borsti
#30 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Vienna-Dampfer im Beitrag #29

Zuerst zu mir: Ich habe ca. 30 Jahre lang Pyros geraucht mit Stärke 0,8 mg. Täglich ca. 30 Stück.


Hier ist der erste Denkfehler drinne, die 0,8mg sind berechnet nach dem Standart entnahmeverfahren 8 züge von 2sekunden länge, so raucht jedoch kein normaler Rauscher.
Geh mal von ca. 3mg Nikotin je Zigarette aus, bei starkem Zugverhalten eher4-5 mg je Zigarette (ca. 14 mg befinden sich in einer Pyro)
Also 3mg x 30 Pyros = 90 mg /Tag durch Pyros.
Durch die Dampfe nimmst du also jetzt ca halb soviel Nikotin zu dir wie vorher.



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17.04.2013 07:50 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 07:51)
#31 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Mittlerweile sind unsere Liquids also:

Tabakprodukt - Es fällt ja angeblich unter das Nichtraucherschutzgesetzt in NRW, in dem Tabakprodukte reguliert werden.

Arzneimittel - Mit über 4mg/ml Nikotingehalt kann man damit anscheinend die Tabaksucht heilen, weshalb das Liquid unbedingt in die Apotheke muss (Kann ja nicht sein, dass Leute gesund werden und niemand daran verdient)

Unreguliert - Immerhin wird mittlerweile ziemlich verzweifelt irgendeine Richtlinie gesucht (unter konsequenter Umgehung gesunden Sachverstandes)

Total harmlos - Unter 4mg/ml ist unser Liquid anscheinend nicht gefährlicher als Wasser und kann deshalb ohne weiteres an Kinder verkauft werden.

und jetzt neu:
Gift - Dieser Totenkopf auf den Fläschchen beweist es doch. Jeder Käufer und Verkäufer dieser hochtoxischen Substanzen sollte Überwacht werden. Da ist immerhin ein Totenkopf drauf! Das ist doch nur etwas für Mörder. Wenn ich jemanden zwinge ein ganzes Fläschchen zu trinken könnte er daran sterben. Der Totenkopf!! Und kann denn nicht einmal jemand an die Kinder denken! (stellt euch dazu bitte die Frau des Reverends aus 'Die Simpsons' vor)

Ich glaube demnächst werden wir unser Liquid als Droge serviert bekommen... ach halt, das gabs ja auch schon.

Stellt euch vor, ihr wärt eine Frau... oder vier Männer, is ja egal.


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17.04.2013 08:39
#32 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat aus dem Artikel: "Viele dieser Liquids sind aufgrund ihres Nikotingehaltes giftig und sind entsprechend den chemikalienrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet (unter anderem mit dem Totenkopfsymbol, siehe Beispiele unten). Daher sind die chemikalienrechtlichen Vorschriften bei der Abgabe auch einzuhalten."

Das heißt also wenn man das Totenköpfchen wegläßt ist wieder Alles gut, denn dann ist es keine Chemikalie mehr.
Schreibt man halt drauf "enthält sounsoviel Nikotin, nicht verschlucken"


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17.04.2013 09:01
avatar  Borsti
#33 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Blaudampfer im Beitrag #32
Das heißt also wenn man das Totenköpfchen wegläßt ist wieder Alles gut, denn dann ist es keine Chemikalie mehr.
Schreibt man halt drauf "enthält sounsoviel Nikotin, nicht verschlucken"


Oder der Shop ist noch zusätzlich dran wegen fehlender Markierungen...



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17.04.2013 09:49
#34 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Bö(h)ser SMod

Zitat von Vienna-Dampfer im Beitrag #29
Hallo liebe DFampfergemeinde!

Jetzt will ich auch hier meinen Senf dazu geben.(...)

aber zum völlig falschen thema, du bist hier voll off topic...

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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17.04.2013 10:01
avatar  Pawny
#35 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de

vllt sollte man die dame mal anrufen und ein paar fragen stellen, geht sicher einfacher als per email. ich würde sie ebenfalls drauf hinweisen, dass ich ab jetzt nur noch domestos dampfen werde, ich find die seifenblasen beim ausatmen so schön <3


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17.04.2013 10:04
#36 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Hmm, ich frage mich was machen die dann mit Safran, tödliche Dosis ab 5 Gramm mit 20 ist man auf der ganz sicheren Seite und hat auch noch einen lachenden Abgang.
Salz müsste dann auch so gekennzeichnet werden !


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17.04.2013 10:06
#37 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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gesperrt
wg Verstoß der Netiquette

Mich regt DIESE STAATSSCHEISSE so auf Ich könnte vor Wut aus dem Fenster springen!!!!!!!!!!!!!


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17.04.2013 10:08
#38 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Freddy Goldbein im Beitrag #37
Mich regt DIESE STAATSSCHEISSE so auf Ich könnte vor Wut aus dem Fenster springen!!!!!!!!!!!!!



Wenn dann nimm bitte ein Paar von den verstrahlten Politikern an die Hand wenn de schon hüppst

Fanclubresistent
Dampfen ist geil.....

Mein Avatar ist von dem Member Prof. Pinocchio & wurde von ihm für meinen privaten Gebrauch genehmigt!


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17.04.2013 10:10
#39 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat
Hmm, ich frage mich was machen die dann mit Safran, tödliche Dosis ab 5 Gramm mit 20 ist man auf der ganz sicheren Seite und hat auch noch einen lachenden Abgang.
Salz müsste dann auch so gekennzeichnet werden !



Nicht zu vergessen die giftigen Pflanzen im Garten:
Liste hier

Sähe bestimmt sehr dekorativ aus, alle 5 Meter ein Totenkopfetikett an einer Eibenhecke. Ob das ausreicht? Oder lieber alle 2 Meter?



Sage nicht immer, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.

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17.04.2013 10:20
#40 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Freddy Goldbein im Beitrag #37
Mich regt DIESE STAATSSCHEISSE so auf Ich könnte vor Wut aus dem Fenster springen!!!!!!!!!!!!!

Lieber nicht und bei Erdgeschoß Wohnung vorher Fenster öffnen ;)
Das kommt einfach daher, dass wir die Evolution ausgehebelt haben. In freier Wildbahn wären die meisten dieser Flitzpiepen schon gestorben, so aber können die ihren geistigen Auswurf an den Mann bringen und kommen auch noch auf Positionen wo sie was zu sagen haben. ;) ;)


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17.04.2013 10:36
#41 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Freddy Goldbein im Beitrag #37
Mich regt DIESE STAATSSCHEISSE so auf Ich könnte vor Wut aus dem Fenster springen!!!!!!!!!!!!!



da das bitte nicht, sonst verbieten Die noch die Fenster !

***** ***** *****
Danke Herr Uhriger für deine wissendschaftlichen und fundierten Beiträge, wir sind hier alle verdammt stolz auf dich!

Die fünf Sinne: Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn, Irrsinn


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17.04.2013 10:47
avatar  DaDe-
#42 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Es geht hier um das Nikotin. Rein rechtlich gesehen, ist diese Abgabebestimmung zulässig nach § 5 ChemVerbotsV in Form eines Scheins, bei anderen Verwendern verlangt man Fachkunde nach § 2 GefStoffV. Da ich Chemie studiert habe, ist es somit für mich kein Thema. Hierbei geht es rein um das in "den Verkehr" bringen, nicht um den Bezug. Rein rechlich müssen Firmen wie Herlan etc, jeden Händler nach diesem Sachkundenachweis fragen, bevor man es verkauft. Natürlich müssen diese Hersteller auch einen geeigneten Sachkundenachweis in Form eines Giftscheins erbringen.
http://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv/__3.html

Was mich jedoch stutzig macht, ist der Punkt, das Nikotin nirgendwo aufgeführt ist.

Für mich sieht es so aus, als wenn die Politik "Schlupflöcher" sucht um den momentanen Handel der EZigaretten den Garaus zu machen.

viele Händler sind den Empfehlungen der IGED gefolgt, welche eine freiwilige Selbstkontrolle gefordert haben, da es ja keine Vorschriften gibt und haben gewisse freiwillige Normen eingehalten wie z. B. den Totenkopf und das "Ausrufezeichen" auf die Flaschen gedruckt.

Der Totenkopf sagt folgendes aus: Sehr giftig
Das Ausrufezeichen: Gefahr


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17.04.2013 10:49
#43 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Was das wieder soll... Jetzt muss also sowas her, da die PöLaVersion dem Fakten-Dauerbashing nicht standhält ^^

Zitat
Solche chemischen Gemische dürfen daher unabhängig von ihrem Fassungsvermögen nur in Behältern mit kindergesicherten Verschlüssen in Verkehr gebracht werden.


Es gibt doch gar keinen Shop, der solche Flaschen ohne Kindersicherungsverluss vertreibt, bzw. ich kenne keinen solchen...

Zitat
und sind unter anderem verpflichtet, die Identität und das Alter der Kunden festzustellen


Da bin ich allerdings auch für :-) Gibt genug Branchen, die bei 18+ Produkten einen Altersnachweis in Form von einer Kopie der Personalausweises, Führerscheines, ect. fordern, bevor eine Auslieferung erfolgt. :-) Denn bislang ging das alles ganz unompliziert ohne solches. Und nen Konto kann man auch schon unter 18 Jahren haben.


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17.04.2013 11:02 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2013 11:03)
#44 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Wenn Viper richtig gerechnet hat wäre Liquid mit 9mg im Bereich von Xn, also als Gesundheitsschädlich zu kennzeichnen. Das dürte dann als max. Konzentration problemlos vertrieben werden nach diesem Gesetz oder seh ich das falsch?

Zitat
Was mich jedoch stutzig macht, ist der Punkt, das Nikotin nirgendwo aufgeführt ist.



Nicotin steht in der Giftliste oder was meinst du mit nicht aufgeführt?

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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17.04.2013 11:04
#45 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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... da sieht man mal die Verzweiflung... was kommt als nächstes?

!!! OHNE DAMPF KEINE LEISTUNG !!!
Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten!

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17.04.2013 11:17
#46 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Was kommt als nächstes? Ich fürchte, das ist zu schnell gedacht. Die Frage ist eher, verdammt und nun? Wie bekommen wir das nun wieder in den Griff?

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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17.04.2013 11:45
#47 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Moderatorin

Zitat von Dampf_Destillerie im Beitrag #42

Für mich sieht es so aus, als wenn die Politik "Schlupflöcher" sucht um den momentanen Handel der EZigaretten den Garaus zu machen.

So sieht es für mich auch aus, reine Schikane
Zitat von Dampf_Destillerie im Beitrag #42
viele Händler sind den Empfehlungen der IGED gefolgt, welche eine freiwilige Selbstkontrolle gefordert haben, da es ja keine Vorschriften gibt und haben gewisse freiwillige Normen eingehalten wie z. B. den Totenkopf und das "Ausrufezeichen" auf die Flaschen gedruckt.

Der Totenkopf sagt folgendes aus: Sehr giftig
Das Ausrufezeichen: Gefahr


Das waren keine Forderungen von der IG-ED, und diese freiwillige Selbstkontrolle wurde schon lange bevor es die Leitlinie gab schon von vielen Händlern eingeführt, inkl. der freiwilligen Gefahrenstoff Kennzeichnung.

Nachzulesen in meinem Beitrag Nr. 19 Rursus Beitrag Nr. 22

17.04.2013 12:00
avatar  Theop
#48 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Zitat von Pawny im Beitrag #35
Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de

vllt sollte man die dame mal anrufen und ein paar fragen stellen, geht sicher einfacher als per email. ich würde sie ebenfalls drauf hinweisen, dass ich ab jetzt nur noch domestos dampfen werde, ich find die seifenblasen beim ausatmen so schön <3


ich habe ja gestern abend eine email an o. g. addy geschickt.
heute morgen um 9.30 h antwort von herrn klein:

Sehr geehrter Herr P.

Sie haben Recht, dass natürlich in Zigaretten auch Nikotin enthalten ist.

Wenn z.B. Kleinkinder Zigaretten essen würden, kann es auch zu Vergiftungen kommen.

Aber Zigaretten fallen unter das Rechtsgebiet „Tabakerzeugnisse“, die von den chemikalienrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen sind.

Für Tabakerzeugnisse bin ich nicht zuständig, aber ich habe Ihre Frage weitergeleitet.

Nach meiner Kenntnis ist jedoch nicht beabsichtigt, Tabakerzeugnisse künftig auch wie Chemikalien zu kennzeichnen.

Aber für die nach Chemikalienrecht als giftig gekennzeichneten e-Zigaretten-Liquids gelten die in der Medien-Information genannten chemikalienrechtlichen Abgabebestimmungen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckard Klein

Dr. Eckard Klein - V 644 Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt

und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Referat V 64 Grundsatzfragen, Stoffbezogener Immissionsschutz, Chemikalien Fon: +49 (0)431.988.7104 Fax: +49 (0)431.988.7239 PC-Fax: +49 (0)431.988.615.7104 e-Mail: eckard.klein@melur.landsh.de

habe ich nicht anders erwartet.

da ich ja hier gelesen habe, das nikotin wohl nicht in der liste steht, könnte man herrn klein ja ein wenig ärgern. zudem frage ich mich, wie die voraussetzungen für das totenkopfsymbol sein müssen?
was ist, wenn gar kein totenkopf drauf wäre?

Gruss

Theo



Vier Podsysteme, der Rest ging weg.

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17.04.2013 12:03
avatar  DaDe-
#49 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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Fehler von mir. Nikotin ist in der Giftstoffliste aufgeführt und als T+ gekennzeichnet.


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17.04.2013 12:04
#50 RE: 16.04.13 - Abgabebestimmungen im Handel mit giftigen Liquids für e-Zigaretten.....
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gesperrt
wg Verstoß der Netiquette

Sind nicht Messer mit einer Bestimmten Klingenlänge auch Verboten? Dann ist mein Brotmesser wohl Illegal.


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