E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!

04.04.2012 16:54
avatar  Axelino
#1 E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Hallo zusammen,
Das habe ich grad bekommen:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

SuperSmoker® hat es geschafft: SuperSmoker® ist in Deutschland die bisher erste und einzige E-Zigarette, deren „Berechtigung“ gerichtlich bestätigt wurde: Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 2. April 2012 unserer Feststellungsklage stattgegeben und bestätigt, dass die E-Zigarette SuperSmoker® – auch mit Nikotin – weder ein Arzneimittel noch ein Medizinprodukt ist.

Mit SuperSmoker® rauchen Sie und/oder Ihre Familie, Freunde und Bekannten ein Produkt, das viel weniger schädlich ist, als eine herkömmliche Zigarette. Wenn Sie sich für eine nikotinfreie Variante entscheiden, rauchen Sie sogar völlig schadstofffrei. Das BfArM (Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte) hat im Rahmen der Verhandlung gerichtlich zu Protokoll gegeben, dass auch das von uns verwendete Propylenglycol keine Veranlassung gibt, SuperSmoker Filterkartuschen als Arzneimittel einzustufen.

Mit SuperSmoker® genießen Sie ein Produkt, das der laufenden Kontrolle unter dem deutschem Lebensrecht und der Aromastoffverordnung unterliegt. So hat eine erst im Januar 2012 aktuell durchgeführte Analyse wiederholt bestätigt, dass weder Nitrosamine noch gesundheitsgefährliche Schwermetalle oder andere schädliche Stoffe in den Liquids unserer Filterkartuschen nachweisbar sind. Ebenso erfolgt die Produktion der technischen Komponenten von SuperSmoker® zu Ihrer Sicherheit in einer eigenen Fabrik in China unter strengster Produktionsüberwachung und -kontrolle nach EU-Standards.

Sie können SuperSmoker® also auch in Zukunft weiterhin mit reinem Gewissen bedenkenlos genießen und ebenso ohne Reue weiterempfehlen.

In diesem Zusammenhang haben wir auch zwei Pressemitteilungen versendet, die unter www.supersmoker.de auf unserer Webseite online gestellt sind.

Bei Fragen, Anregungen oder auch Kritik stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Beste Grüße aus Hohenfels


Ihr Moor and More AG Team

Gruß und gut Dampf
Axelino

Schreibfehler sind beabsichtigt,wer sie findet darf Sie behalten.

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04.04.2012 16:57
#2 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Oha.. nun nutzen die das Urteil als Alleinstellungsmerkmal. Toll.

LG Martin

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04.04.2012 16:58
avatar  djx
#3 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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djx

Werbung bitte im Händlerbereich

ansonsten ist der News & Medien Bereich ja bereits voll bez. Urteil VG Köln und Hinweis OVG Münster...


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04.04.2012 17:53
avatar  Mex
#4 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Mex

Zitat von Dampfbacke
Oha.. nun nutzen die das Urteil als Alleinstellungsmerkmal. Toll.


War eigentlich vorauszusehen, das dies bei dem Urteil kommen wird, umsonst haben sie nicht die Kosten dafür investiert!
Gr Mex!!!


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04.04.2012 17:56
#5 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Abgesehen von dieser ... unsäglichen Marke ... ist das doch mal ein Schritt in die richtige Richtung

Niemand bekommt soviel Mist zu hören wie die Bilder in einer Kunstausstellung.

>> Toleranz ist der erste Schritt zur Akzeptanz<<

+ Fides facit fidem +


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04.04.2012 18:02
#6 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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ich finds auch net sooo schlecht... es hat mum sicherlich auch ein wenig gekostet, auch wenn sie "gewonnen" haben ... daher sei ihnen der mehrumsatz erstmal gegönnt... natürlich ist es schon mehr ein grundsatzurteil (wenn es rechtskräftig wird) ... wer die supersmoke paffen will, soll es tun, irgendwann finden alle das richtige gerät für sich ;)


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04.04.2012 18:06
avatar  Mex
#7 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Mex

Zitat von Senorerossi
ich finds auch net sooo schlecht... es hat mum sicherlich auch ein wenig gekostet, auch wenn sie "gewonnen" haben ... daher sei ihnen der mehrumsatz erstmal gegönnt... natürlich ist es schon mehr ein grundsatzurteil (wenn es rechtskräftig wird) ... wer die supersmoke paffen will, soll es tun, irgendwann finden alle das richtige gerät für sich ;)


Und hat eine positive Welle fürs Dampfen gebracht
Gr Mex!!!


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04.04.2012 18:12
#8 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Pressemeldung Verwaltungsgericht Köln

2. April 2012 "Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten zugestellten Urteil entschieden, dass die sogenannte „E-Zigarette“ auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten.

Geklagt hatte ein Hersteller sowie ein Vertriebsunternehmer, deren Produkte in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette ähneln. Diese bestehen aus einer Hülle, einem elektronisch gesteuerten Verdampfer mit Akku sowie einem Papierfilter mit dem integrierten Liquid-Depot. Die „E-Zigarette“ wird nach dem Zusammenbau wie eine Zigarette gebraucht, wobei die durch den Akku erzeugte Wärme die im Depot befindliche Flüssigkeit verdampft. Der Benutzer atmet beim Inhalieren einen Aerosoldampf ein, der Tabakaromen und Nikotin enthält.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn als für die Arzneimittelzulassung zuständige Bundesbehörde hatte in einem vergleichbaren Fall verbindlich festgestellt, dass es sich bei nikotinhaltigen „E-Zigaretten“ um Arzneimittel handele und diese Auffassung in einem Schreiben an die Kläger bekräftigt. Infolge dessen kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen und Warnschreiben von Überwachungsbehörden der Länder.

Das Verwaltungsgericht führt in seinem Urteil aus, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein und als solcher auch zu medizinischen Zwecken eingesetzt werden. In der Anwendungsform der „E-Zigarette“ fehle es dem Stoff jedoch an der für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen oder prophylaktischen Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen des Verwenders nach Nikotin zu befriedigen. In diesem Sinne handele es sich um ein Genussmittel. Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.

Az.: 7 K 3169/11"

Am 1.Mai ist das Urteil rechtskräftig.

Viele Grüße
Rolf


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04.04.2012 18:13
#9 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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dann folgt die Eingabe der Revision am 30.04.
moralisch gesehen ein Stoß ins Arbeiter- und Dampferherz...

Demoralisierung spielt eine große Rolle ...


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04.04.2012 18:17
avatar  Magro
#10 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Ich habe das Urteil so verstanden, dass es für alle E-Zigaretten gilt, und nicht nur für die des Klägers. Ist schon in Ordnung, wenn er sich jetzt dafür auf die Schultern klopft, etwas unlauter find ich es aber schon, so mit dem Urteil auf seiner Homepage für sich und seine Produkte zu werben, für mich ist das Irreführung des Verbrauchers.


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04.04.2012 18:18
avatar  spiegel
#11 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Zitat von djx
Werbung bitte im Händlerbereich

ansonsten ist der News & Medien Bereich ja bereits voll bez. Urteil VG Köln und Hinweis OVG Münster...



Ok, das Produkt ist Schrott, aber ich finde es völlig in Ordnung, dass die mit dem Urteil werben.
Immerhin hatte der Laden genug Arsch in der Hose, um vor Gericht zu ziehen.
Ist schon irgendwie ein Alleinstellungsmerkmal.


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04.04.2012 18:19
avatar  Mex
#12 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Mex

Da bis dahin das Urteil des OVG gefallen ist, wird das kein Verlierer mehr machen, es sei den er hat zuviel Geld übrig!
Gr Mex!!!


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04.04.2012 18:22
#13 RE: E-Rauchen jetzt doch erlaubt !!! ??? !!!
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Verwaltungsgericht Köln „Infolge dessen kam es zu strafrechtlichen Ermittlungen und Warnschreiben von Überwachungsbehörden der Länder.“

Die Justiz ist über „illegale“ Warnschreiben von Überwachungsbehörden informiert.

Viele Grüße
Rolf


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04.04.2012 18:30
#14 Vollwatsche als Rechts-Links-Kombi
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Zitat von Kiradampf
Pressemeldung Verwaltungsgericht Köln
... Den erforderlichen Beleg einer therapeutischen Eignung habe die Behörde nicht erbracht. Die mit dem Genuss von Nikotin und anderer Inhaltsstoffe möglicherweise verbundenen Gesundheitsgefahren allein rechtfertigten nicht die Einordnung als Arzneimittel.



Da hat das Verwaltungsgericht den Dampf-Exorziten ein gewaltiges Ei in Osternest gelegt. Mit der Begründung oben zwingt es die beamteten/politisierenden Antidampfer die Karten auf den Tisch zu legen. Entweder sie legen Studien (die es ja angeblich nicht gibt) und Zulassungen (die es ja dann auch gar nicht geben kann) vor oder packen ein. Klassische Zwick- plus Zusatzmühle.

Womöglich hat die naßforsche Grüne Ministrierte den Dampfern einen großen Dienst erwiesen. Denn durch ihr - wie sie sicher sagt "gut gemeintes" - vorschnelles Verbot, das nun vom VG als unüberlegtes Windei enttarnt und kassiert wurde, ist die Chance wohl vertan, Liquids und Gerätschaften via Arzneimittelverordnung etc unter Kontrolle zu bringen. Zumindest auf Deutscher Ebene.

Funktioniert niemals? Warum läuft es dann seit einer Stunde?


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