Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

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26.03.2012 23:35
avatar  kucky
#101 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Ja - und was machen jetzt die anderen Bundesländer?

Gilt nur für NRW (noch).

Die können sich aber ausrechnen wie deren Gerichte nun wohl entscheiden.

So gesehen ein doch recht beachtlicher Erfolg!

Remember Remember the Fifth of November

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26.03.2012 23:38
#102 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von djx
@Torsten68

" SNOKE® ist nach Auffassung des Gerichts kein Arzneimittel, sondern Genussmittel."

Aber is auch vollkommen Wurst, wie schon gesagt :)




Richtig das steht aber nach dem eigentlich wichtigen!

Du musst Bedenken das ist eine Pressemeldung von Snoke nicht vom Gericht.

Ich hatte ja auch oben geschrieben füge mal "auch" ein dann passt der Satz komplett.


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26.03.2012 23:40
#103 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von kucky
Ja - und was machen jetzt die anderen Bundesländer?

Gilt nur für NRW (noch).

Die können sich aber ausrechnen wie deren Gerichte nun wohl entscheiden.

So gesehen ein doch recht beachtlicher Erfolg!




Der Erlass galt ja nur für NRW manch ander Bundesländerdeppen waren einfach zu voreilig weil die dachten das wird schon richtig sein andere Bundeländerdeppen habe erst mal abgewartet und lagen richtig


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26.03.2012 23:59 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2012 00:00)
avatar  kucky
#104 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Und natürlich hat da jemand eine Frage an Frau B. Steffens gestellt:

http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_....html#questions letzte Seite

denke nicht das da eine Antwort kommt.

Remember Remember the Fifth of November

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27.03.2012 00:02
#105 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Das zuletzt beschlossene Urteil ist Juristisch gesehen die aktuelle Rechtslage in Deutschland.

In Frankfurt wurde von einem Gericht unsere Liquid als „Medizinprodukt“ deklariert, in NRW wurde ein „Verbot“ erlassen. So funktioniert das Spiel.

Viele Grüße
Rolf


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27.03.2012 00:31
#106 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von kucky
Und natürlich hat da jemand eine Frage an Frau B. Steffens gestellt:

http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_....html#questions letzte Seite

denke nicht das da eine Antwort kommt.



Wäre nicht verkehrt wenn noch weitere von euch sich für eine Benachrichtigung bei einer Antwort eintragen würden! So kann man vielleicht ein wenig den Druck erhöhen. Ansonsten freut mich das Urteil riesig! Ich hätte zu gerne ihr Gesicht gesehen als sie von der Meldung erfahren hat


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27.03.2012 00:40
avatar  Baba
#107 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von fruchtfliege
Ich hätte zu gerne ihr Gesicht gesehen als sie von der Meldung erfahren hat



die steffens merkelt doch eh nix mehr

MfG
Baba


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vor dem selbstmischen LESEN und VERSTEHEN: [/center]


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27.03.2012 00:44
avatar  Janette
#108 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von fruchtfliege
[quote="kucky"]Und natürlich hat da jemand eine Frage an Frau B. Steffens gestellt:

http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_....html#questions letzte Seite

denke nicht das da eine Antwort kommt.



Wäre nicht verkehrt wenn noch weitere von euch sich für eine Benachrichtigung bei einer Antwort eintragen würden! So kann man vielleicht ein wenig den Druck erhöhen. quote]
Habe ich schon längst gemacht, aber es wäre gut, wenn sich noch viele mehr die Antwort zukommen lassen würden

Lieb Gruß

Lieb Gruß

Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung


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27.03.2012 01:10
#109 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Kiradampf
"Aber steffens wird das nie machen. Die lässt es auf den Beschluß ankommen.“

In drei Wochen greift die Staatsanwaltschaft durch. Das würde nicht nur peinlich für Babsi, Babsi wird geteert und gefedert.

Sie könnte sich nun an das Bundesverwaltungsgericht wenden. Dort liegt nur leider der Beck'sche Kommentar vor.

Begeht sie dort den kleinsten Fehler, ermittelt die Staatsanwaltschaft des Bundesverwaltungsgerichtes, in einer Richtung, die Babsi nicht gefallen wird.






Die Staatsanwaltschaft wird da gar nichts tun. Es gibt auch keine Staatsanwaltschaft des Bundesverwaltungsgerichtes.

Die StA ist auch nur eine Behörde, welche für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig ist. Sprich sie wird nur aktiv wenn es sich um einen Straftatbestand handelt. Das wäre dann aber das Oberlandesgericht und nicht das Oberverwaltungsgericht.

Verwaltungsgerichte gibt es in 3 Instanzen (sofern ich mich recht entsinne). Das ist das Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht. Allem übergeordnet ist glaub ich nur noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Problem ist allerdings, in den Instanzen wo es um Grundsatzurteile geht, wird der Beck'sche Kommentar gar nicht genutzt.


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27.03.2012 01:22
avatar  Bagor
#110 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Es geht voran

dampfige Grüße aus Mettmann


BT-V1 @ gekickter Morph 1.2
BT-V1.Genisis @ LT1
A2@Elite
Kayfun v.3.0 @ProVari
Siam Cobra Genesis im Zulauf


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27.03.2012 01:37 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2012 01:47)
avatar  Hermel
#111 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Bilder Upload

Zitat von Janette
Steffens



Ich finde, Janette hat es einfach hervorragend auf den Punkt gebracht:-))


Ich hatte ja "damals" schon, in Zusammenhang mit der 2012er Auflage des Beck'schen Kommentars, Hoffnung geschöpft, dass wir endlich doch noch auf der "Gewinnerstraße" landen könnten.

Diese Äußerung des Oberverwaltungsgerichts ist jetzt ein weiterer, sehr großer Fortschritt für uns.

Von mir aus soll Babsi doch die 3-Wochen-Frist verpennen: Eine Verurteilung durch das Gericht und in der Folge höchst peinliche Schadenersatzansprüche an die Landesregierung würden mir eher Spaß machen. - Auch wenn's natürlich wieder Steuergelder kostet:-(
Aber das Babsi das aus ihrem privaten Vermögen bezahlen muss ist wohl nicht drin? - (Schade eigentlich;-))
LG - Hermel

Die gelebten Jahre soll man nicht zählen, sondern wiegen!

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27.03.2012 03:33
#112 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Ich finds gut.

Rechtschreibfehler Sind stehts gewollt und dienen zur belustigung!

Hardware: LT,eLea(passthrough),eGo-t/c und div. Tanks und Cartos und Flamm Neu LS-T
Software: Selbst versorger seit anfang dezember 2011
Sogar meine Füsse dampfen ab und zu!!!!


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27.03.2012 05:14
#113 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Bitplanebrother
Ich finds gut.




ich auch.

Akkuträger:SSGGTS #3605|ProVari|Smyrna 1|DHX-TS|Bulli Slim|eVox Telescopic|Vmax|L-Rider Robust|Vmod 2.0
Selbstwickler:Ithaka #1347|Penelope|Kayfun Lite|Tobeco UFS|Nautilus V2|Nautilus V1+Rampage Longmode|Nautilus V2 Long|Nautilus V2 Dripmode|Euforia|Tobeco Oddy|TheWaveSS|GLV|A2Klassik|2x MiniSW|Alpha V1

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27.03.2012 06:14
avatar  Borsti
#114 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von kucky
Und natürlich hat da jemand eine Frage an Frau B. Steffens gestellt:

http://www.abgeordnetenwatch.de/barbara_....html#questions letzte Seite

denke nicht das da eine Antwort kommt.



Welcher kleine böse Troll das wohl war...
Ich rechne auch nicht mit einer Antwort aber ich wollte sie zumindest wissen lassen das wir es wissen :D



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27.03.2012 06:15
avatar  Mex
#115 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Mex

Wird sie ( B.S.) z.Z nicht interessieren, die macht sich mehr einen Kopf wegen der Wahl, da bekommt sie wieder neue Büromöbelund mehr?

Die Sache an sich ist sehr gut für uns!
Gr Mex!!!


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27.03.2012 06:26
avatar  Wolky
#116 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Ja, das sieht wirklich gut für uns aus. Die Befindlichkeiten der Frau Ministerin gehen mir ja am Poppes vorbei - Hauptsache, die tut, was man (das Gericht) ihr sagt.
Ist doch schön zu wissen, dass das Prinzip der Gewaltenteilung in D noch funktioniert, (wobei so vieles hier eher "postdemokratisch" ist) und Gerichte wildgewordenen Politikern auf die Finger klopfen.


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27.03.2012 07:24
#117 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Mh - somit wäre für NRW erst 'mal Klarheit geschaffen.

Trotzdem kann ich nicht nur weiss sehen, sondern muss auch zumindest mal über schwarz nachdenken. Warum? Nun - an die Rechtsprechung des OVG NRW sind die OVGs anderer Bundesländer nicht gebunden - das BVG ebenso wenig. BTW - was würde unsere liebe Regierung daran hindern, per Gesetz ähnliche Regelungen wie z.B. für Tabakprodukte einzuführen ? Genau - nix. Und ich denke nicht, dass die da irgendwelche Hemmungen hat, wenn es um so hochrangige Interessen wie Steuerverlu - äh, die Gesundheit der unwissenden Bevölkerung geht.

Ich bin mal gespannt, was da im Laufe der Zeit noch auf uns zu kommt, aber bis dahin habe ich meinen persönlichen Kampf gegen das Nikotin gewonnen, so dass ich das Ganze dann etwas relaxter sehen kann ......

Schöne Grüsse aus der Voreifel
WinniePouh

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27.03.2012 07:26
avatar  Grizzly
#118 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Clearofanatiker

Zitat von Janette
Wäre nicht verkehrt wenn noch weitere von euch sich für eine Benachrichtigung bei einer Antwort eintragen würden! So kann man vielleicht ein wenig den Druck erhöhen. quote]
Habe ich schon längst gemacht, aber es wäre gut, wenn sich noch viele mehr die Antwort zukommen lassen würden

Lieb Gruß





Und schon eingetragen

Obwohl sie in einigen Antworten vorher schon geantwortet hat das sie dazu keine Zeit mehr hat. Die Arme ()

Aber wie Borsti schön geschrieben hat

Zitat von Borsti
Ich rechne auch nicht mit einer Antwort aber ich wollte sie zumindest wissen lassen das wir es wissen :D




Jetzt heißt es zurück lehnen und den Termin abwarten.

Und ist dann nicht bald Landtagswahl in NRW? Man sollte den Grünen dann auch mal zeigen was man von dieser Volksverhetzung hällt.

Make Dampf, not mief ╔║║║║╗╖╖╖╖╖WOLFSBURG


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27.03.2012 07:29 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2012 07:30)
#119 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Zitat von Grizzly
Und ist dann nicht bald Landtagswahl in NRW? Man sollte den Grünen dann auch mal zeigen was man von dieser Volksverhetzung hällt.



Volksverhetzung würd' ich's nicht gerade nennen, aber im Ergebnis gebe ich Dir Recht - bei mir sind die sowas von unten durch ....

Das demokratische Druckmittel haben wir als Wähler in der Hand.

Schöne Grüsse aus der Voreifel
WinniePouh

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27.03.2012 07:33
avatar  Grizzly
#120 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Clearofanatiker

Hast Recht, sollte das Wort ändern, geht aber leider nicht mehr. Wie wäre es mit Volksverdummung?

Make Dampf, not mief ╔║║║║╗╖╖╖╖╖WOLFSBURG


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27.03.2012 07:36
avatar  Wolky
#121 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Nö, nicht Volksverhetzung - aber Willkür. Beschlagnahmung ohne rechtliche Grundlage, offizielle Statements durch "Volksvertreter" wie "schädlich" u.ä. ohne jede Grundlage ist Willkür.
So gesehen sehe ich gute Chancen, dass Oberverwaltungsgerichte anderer Bundesländer (Thüringen, Bayern z.B.) dem von NRW folgen können.


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27.03.2012 07:36 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2012 07:37)
#122 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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@ Grizzly:
Äh - Du meinst Politik ?

Schöne Grüsse aus der Voreifel
WinniePouh

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27.03.2012 07:39
avatar  Wolky
#123 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Gegen Volksverdummung durch Politiker können auch Oberverwaltungsgerichte nichts ausrichten - gegen willkürliche Massnahmen ohne rechtliche Grundlage schon.


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27.03.2012 07:46
avatar  Grizzly
#124 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Clearofanatiker

Zitat von winniepouh
@ Grizzly:
Äh - Du meinst Politik ?



Ja, wollte dieses böse Wort nicht in den Mund nehmen

Mich stört nur das die Presse das Urteil wieder mal komplett ignoriert. Hat denn schon einer etwas gefunden?

Make Dampf, not mief ╔║║║║╗╖╖╖╖╖WOLFSBURG


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27.03.2012 07:49
#125 RE: Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht
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Noch'n'böses Wort mit P - Pressefreiheit.

Schöne Grüsse aus der Voreifel
WinniePouh

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