wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten

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10.02.2012 21:24 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 21:24)
#1 wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Akku-Sommelier

Westdeutsche Zeitung, 10.02.2012:

Zitat von wz-newsline.de
In Nichtraucherbereichen dürfen auch keine elektrischen Zigaretten "geraucht" werden.

Das geht aus einer gemeinsamen Antwort der nordrhein-westfälischen Ministerien für Gesundheit und für Verbraucherschutz auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervor. Der Konsum elektrischer Zigaretten in Räumen, in denen Rauchverbot gilt, sei nicht zulässig, heißt es dort.



Link zum Artikel: http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/...rboten-1.900587


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10.02.2012 21:25
avatar  RXV-659
#2 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Meine Meinung muss nur ich vertreten niemand sonst.
Lexikon A-Z


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10.02.2012 21:27 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 21:31)
#3 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Akku-Sommelier

Zitat von wz-newsline.de
Die Frage des CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland, ob das herkömmliche Tabakrauchen oder E-Zigaretten schädlicher seien, konnte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nicht aufklären. „Die bisherigen Erkenntnisse lassen derzeit keine belastbaren Aussagen über kurz- und langfristige Gesundheitsbelastungen zu“, heißt es in ihrer Antwort.

[..]

Steffens hatte im vergangenen Dezember in einem Erlass vor illegalem Handel mit E-Zigaretten gewarnt. Keineswegs im Alleingang, betonte ihr Sprecher am Freitag. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe eine nikotinhaltige E-Zigarette bereits 2009 als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel eingestuft. Wer solche Produkte ohne Zulassung verkaufe, riskiere Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, stellte Steffens in ihrer Antwort fest.






PS:

Findet jemand den ganzen Wortlaut der Antwort von Steffen's Ministerium auf die Anfrage der CDU?


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10.02.2012 21:31
#4 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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In der Quelle steht aber auch:
"In den Erläuterungen solle aber - analog zum Bundesnichtraucherschutzgesetz - ausdrücklich präzisiert werden, dass das Rauchverbot allgemein gelte, ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen."
Noch scheint das also keine gesicherte Rechtslage zu sein.

Viele Grüße
Dirk


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10.02.2012 21:33 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 21:35)
#5 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Akku-Sommelier

Ah, da haben wir das Ding ja:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode
Drucksache 15/3949

Antwort
der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1401 vom 22. Dezember 2011
des Abgeordneten Gregor Golland CDU

Drucksache 15/3647

E-Rauchen in NRW

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok.../MMD15-3949.pdf


Hier die dazugehörige Anfrage (Drucksache 15/3647): http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok.../MMD15-3647.pdf


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10.02.2012 21:35
#6 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Ist doch vollkommen OK, dass das Dampfen in Nichtraucherbereichen Verboten ist/ sein soll!
Mit welcher Begründung sollte man als Dampfer denn solch ein Privileg besitzen? Nur weil es nicht (so stark) stinkt?


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10.02.2012 21:42 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 21:43)
avatar  Liloe
#7 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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erst war es zum schmunzeln, dann wurde es irrwitzig, und nun ist es nur noch tragisch...

@Sepastian
warum sollte es ok sein, welchen Schaden erwartest du denn beim Passivdampfen?

It's all about harm reduction!

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10.02.2012 21:44 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 21:45)
#8 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Akku-Sommelier

Ich bin mal so frei - leider geht es in der Antwort der Ministerin um viel mehr als um den Schutz von Nichtrauchern - die Presse hat sich mal wieder nur das vermeintlich "spektakulärste" rausgepickt.

Zitat von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - Drucksache 15/3949
Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 1401 mit Schreiben vom 2. Februar 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.


Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In einer Pressemitteilung des Landesgesundheitsministeriums vom 16.12.2011 (siehe Pressemitteilung vom 16.12.2011) warnt die Ministerin nachdrücklich vor dem Gebrauch und dem Verkauf von E-Zigaretten.

Die Ministerin verweist auf gesundheitliche Risiken der E-Zigarette, mit der der Nutzer neben Wasserdampf Nikotin zu sich nimmt. Es wird auf einen Verdacht des Deutschen Krebsfor-schungszentrums hingewiesen, dass es „derzeit keinen wissenschaftlichen Beleg“ für die Ungefährlichkeit gebe.

Zudem behauptet die Ministerin, dass der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids gegen das Arzneimittelgesetz verstoße.
Die Ministerin warnt zudem Unternehmer, nicht in die E-Zigarette zu investieren.



1. Wie ist der Verkauf und Konsum von E-Zigaretten und ihrem Zubehör rechtlich konkret unter Hinweis auf geltende Gesetze zu bewerten?

a) Arzneimittelgesetz (AMG)


Nach den Vorschriften des AMG sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die im menschlichen Körper angewendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung zu beeinflussen, Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs.1 Nr. 2 a) AMG (sog. Funktionsarzneimittel).

Die Einordnung als Funktionsarzneimittel erfordert nach höchstrichterlicher Rechtsprechung den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen im menschlichen Körper in nennenswerter Weise durch eine pharmakologische, metabolische oder immunologische Wirkung der Inhaltsstoffe beeinflusst werden (BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5/09-).

Nikotin ist eine pharmakologisch wirksame Substanz. Bei nikotinhaltigen Arzneimitteln, die zur inhalativen Anwendung zugelassen wurden, ist davon auszugehen, dass erhebliche Ni-kotinmengen resorbiert werden. Nikotinhaltige Liquids, die durch Verdampfen zur Inhalation bestimmt sind, unterliegen daher als Funktionsarzneimittel den arzneimittelrechtlichen Rege-lungen. Werden sie im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher be-stimmten Packung in den Verkehr gebracht oder werden sie mit industriellen Verfahren oder gewerblich hergestellt (§ 4 Abs. 1 AMG, Fertigarzneimittel), dürfen sie im Geltungsbereich des AMG nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Bundesober-behörde zugelassen sind (§ 21 Abs. 1 AMG). Wer entgegen § 21 Abs. 1 Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 96 Nr. 5 AMG).

Die Einordnung nikotinfreier Liquids als Funktionsarzneimittel ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen. Auch zu prüfen ist die Einordnung als Arzneimittel nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG (sog. Präsentationsarzneimittel).


b) Medizinproduktegesetz (MPG)

Produkte, die dazu bestimmt sind, Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG zu verabreichen, unterliegen den medizinprodukterechtlichen Vorschriften, sofern sie wieder verwend-bar sind (§ 2 Abs. 3 MPG). Diese Produkte (hier: Applikator, [E-Zigarette]) dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind (§ 6 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 7 MPV). Wer entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 MPG ein Medizinprodukt in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 41 Nr. 2 MPG).

Die Zweckbestimmung des Applikators ist die Verwendung, die sich u.a. auch aus den Wer-bematerialien ergibt (§ 3 Nr. 10 MPG). Soweit danach die Zweckbestimmung nicht auf ein Medizinprodukt hinweist, handelt es sich gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) um einen Bedarfsgegenstand, der mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung kommt.


c) Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW)

Die Nutzung elektrischer Zigaretten in Räumen, in denen ein gesetzliches Rauchverbot be-steht, kann - so eine Empfehlung des Deutschen Krebsforschungszentrums unter Bezug auf eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung - nicht unterstützt werden, da es "bislang keine wissenschaftlichen Untersuchungen (gibt), in welchem Umfang das von elektrischen Zigaretten erzeugte nikotinhaltige Aerosol vom Konsumenten wieder ausgeat-met wird und welche Substanzen in die Raumluft gelangen". Es ist also derzeit nicht möglich abzuschätzen, inwieweit elektrische Zigaretten die Innenraumluft belasten und damit nicht nur die Anwenderinnen und Anwender, sondern - im Sinne der Schutzwirkungen des NiSchG NRW - auch andere anwesende Personen gefährden.

Angesichts dieser Sachlage wird die Nutzung der elektrischen Zigarette in Nichtraucherbe-reichen derzeit für sehr bedenklich gehalten. Bis auf Weiteres wird deshalb der Gebrauch von E-Zigaretten in Räumen, in denen nach dem NiSchG NRW ein Rauchverbot gilt, als nicht zulässig betrachtet.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist in einer Antwort vom 23.12.2011 der Par-lamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach, BMG, auf eine Anfrage von Dr. Harald Terpe, MdB, darauf hin, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) ein allgemeines Rauchverbot geregelt ist ohne Unterscheidung "hinsichtlich des Konsums bestimmter Pro-duktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischer Zigaretten".



[/i]2. Welche gesundheitsgefährdenden Stoffe werden beim aktiven Rauchen von einer herkömmlichen Zigarette und einer E-Zigarette aufgenommen?[/i]
Sowohl beim aktiven Rauchen als auch beim Passivrauchen werden giftige und krebserre-gende Inhaltsstoffe aufgenommen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg (dkfz) weist darauf hin, dass Tabakrauch über 4800 verschiedene Substanzen enthält. Von diesen ist bei über 70 Substanzen nach Aussagen des dkfz nachgewiesen, dass sie krebser-regend sind oder im Verdacht stehen Krebs zu erzeugen. Die chemische Zusammensetzung des Tabakrauchs, den Raucher inhalieren und des Passivrauchs, den andere anwesende Personen aufnehmen, ist qualitativ gleich. Im Einzelnen führt das dkfz (2005) dazu Folgen-des aus:" Neben giftigen Substanzen wie Blausäure, Acetonitril, Ammoniak und Kohlenmo-noxid enthält Passivrauch auch eine Vielzahl kanzerogener Stoffe wie polyzyklische aromati-sche Kohlenwasserstoffe, N-Nitrosamine, aromatische Amine, Benzol, Vinylchlorid, Arsen, Cadmium, Chrom und das radioaktive Polonium 210."

Der Konsum von E-Zigaretten ist aus fachlicher Sicht "mit gesundheitlichen Risiken verbun-den, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen. Deshalb ist vom Konsum der E-Zigarette abzuraten." (so auch die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Prof. Dr. Elisabeth Pott). Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Pro-zent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol. Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen kön-nen, heißt es in einer Pressemitteilung der BZgA.



3. Welche gesundheitsgefährdenden Stoffe werden beim passiven Rauchen von einer herkömmlichen Zigarette und einer E-Zigarette aufgenommen?

Die gesundheitsgefährdenden Stoffe, die beim passiven Rauchen von einer herkömmlichen Zigarette aufgenommen werden, entsprechen denen des aktiven Rauchens und sind im ers-ten Absatz der Antwort zu Frage zwei genannt.

Auch bei der E-Zigarette kann eine Gesundheitsgefährdung für andere Menschen nicht aus-geschlossen werden (so auch die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach, BMG, an Maria Klein-Schmeinck, MdB, vom 21.12.2011). Die Kartuschen enthalten regelmäßig Nikotinlösungen, die mit unterschiedlichen Nikotingehalten angeboten werden, sowie Verneblungsmittel, Aromen und andere Inhaltsstoffe. Die verfügbaren Informationen und experimentellen Daten zu Nikotinkonzentrationen und zur stofflichen Zusammensetzung des Dampfes, sowie zum Auftreten von Partikeln oder Aerosolen werden vom Bun-desinstitut für Risikoforschung als nicht ausreichend angesehen, um Auswirkungen auf die Innenraumluft abschätzen zu können. Bei E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquiden ist bisher nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgegeben wird; bei solchen mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie z.B. Formaldehyd frei-gesetzt. Gefährdungen können sowohl durch die Abgabe gesundheitsgefährdender Stoffe an die Umgebungsluft als auch durch die ausgeatmete Luft des Nutzenden der E-Zigarette geschehen.



4. Welche Form des Rauchens hält die Ministerin für schädlicher: Das herkömmliche Tabakrauchen oder das Rauchen einer E-Zigarette?

Die bisherigen Erkenntnisse lassen derzeit keine belastbaren Aussagen über kurz- und lang-fristige Gesundheitsbelastungen zu, die durch die Nutzung von E-Zigaretten im Verhältnis zum Konsum herkömmlicher Tabakwaren entstehen können.



5. Wie will die Landesregierung zukünftig mit dem E-Rauchen in NRW umgehen?

Siehe Ausführungen zum Nichtraucherschutzgesetz unter Buchstabe c) der Antwort zu Frage 1.


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10.02.2012 21:46
avatar  Hacore
#9 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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na von mir aus ich dampfe eh nur da wo auch rauchen geduldet ist. Allein aus Rücksicht den anderen gegenueber die noch so voreingenommen von den Medien sind und das Dampfen schlecht reden... da muss ich Frau P.L. oder Frau Steffens nich noch unterstuetzen indem ich mich provokativ mit meiner Dampfe in den Nichtraucherbereich hinstelle...


Volldampf Vorraus ;)

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10.02.2012 21:46
avatar  tutnet
#10 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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eeey diese frau das gibt es nicht die frage in dem pdf. typisch politiker der frage ausweichen.

Welche Form des Rauchens hält die Ministerin für schädlicher: Das herkömmliche
Tabakrauchen oder das Rauchen einer E-Zigarette?

Die bisherigen Erkenntnisse lassen derzeit keine belastbaren Aussagen über kurz- und lang-
fristige Gesundheitsbelastungen zu, die durch die Nutzung von E-Zigaretten im Verhältnis
zum Konsum herkömmlicher Tabakwaren entstehen können.


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10.02.2012 21:49
#11 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Zitat von Sepastan
Ist doch vollkommen OK, dass das Dampfen in Nichtraucherbereichen Verboten ist/ sein soll!
Mit welcher Begründung sollte man als Dampfer denn solch ein Privileg besitzen? Nur weil es nicht (so stark) stinkt?



Hast du dich jetzt (als dampfer) mal in ein Raucherraum gesstzt .
Das stinkt Ganz schön habe ich vorher nicht so wargenommen.


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10.02.2012 21:50
avatar  Liloe
#12 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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mach ich auch hacore, ich hab nicht angefangen zu dampfen, um das NRSG auszuhebeln, aber mir bleibt schon ein bitterer beigeschmack.

It's all about harm reduction!

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10.02.2012 21:50 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 21:51)
#13 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Zitat von Liloe

warum sollte es ok sein, welchen Schaden erwartest du denn beim Passivdampfen?



Sepastan (ohne I bitte) ;)
1. Sagte ich nichts von einem "Schaden", aber es könnte ja durchaus sein, dass
2. Jemand in dem Umfeld allergisch gegen einen Inhaltsstoff reagiert.
3. Ist es meiner Ansicht nach eine Frage des Respekts gegenüber den anderen, denn völlig geruchslos ist das Dampfen ja nicht.
4. Selbiger Grund wie auch sonst bei anderen "Sachen" die man sieht, einen aber nicht direkt betreffen und trotzdem stören (Bobs im Bus die Ihre Füße auf den Platz gegenüber legen etc.)


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10.02.2012 21:51 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 21:52)
#14 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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"Welche Form des Rauchens hält die Ministerin für schädlicher: Das herkömmliche Tabakrauchen oder das Rauchen einer E-Zigarette?
Die bisherigen Erkenntnisse lassen derzeit keine belastbaren Aussagen über kurz- und lang-fristige Gesundheitsbelastungen zu, die durch die Nutzung von E-Zigaretten im Verhältnis zum Konsum herkömmlicher Tabakwaren entstehen können."

Das ist nur noch ein Fall für den Staatsanwalt!
Schön, das nun Fakten vorliegen.

Viele Grüße
Rolf


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10.02.2012 21:53
avatar  heize
#15 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Na sowas... da hab ich doch auch was hier reingeschrieben... nicht dass es mir um den link geht, der in meiner Signatur ist... *g*


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10.02.2012 21:53
#16 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Vor die Tür gehen zum dampfen finde ich ok und angemessen ... aber z.B. in einem Flughafen gezwungen zu sein in einen Raucherraum zu gehen und passiv mit zu rauchen finde ich nicht in Ordnung ... nach der aktuellen Erkenntnislage gefährde ich keinen durch den Dampf, wäre aber durch den Rauch gefährdet ...

Milchreis schmeckt ganz ausgezeichnet, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt


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10.02.2012 21:53
avatar  heize
#17 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Ach ja: das Wetter in Bremen ist momentan.... dunkel. ;)


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10.02.2012 21:57
avatar  tutnet
#18 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Zitat von Sepastan

3. Ist es meiner Ansicht nach eine Frage des Respekts gegenüber den anderen, denn völlig geruchslos ist das Dampfen ja nicht.



d.h. du benutz kein parfum aus respekt anderen gegenüber? Geruchsbelästigung?


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10.02.2012 22:13 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 22:22)
#19 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Akku-Sommelier

Ich darf nochmal darauf hinweisen:


Leider geht es nicht nur um die Passivdampf-Problematik, sondern die Landtagsdrucksache enthält (s.o.) "mal wieder" das volle Steffens-Programm:

Liquid-Handel illegal, Androhung von Haftstrafen, Hardware = Medizinprodukt, Gefährlichkeit des Dampfens (Nitrosamine, PG, FDA *seufz*), Gefährlichkeit des Passivdampfens (man halte sich fest - Formaldehyde!) und der Oberhammer:

Zitat
"Welche Form des Rauchens hält die Ministerin für schädlicher: Das herkömmliche Tabakrauchen oder das Rauchen einer E-Zigarette?

Die bisherigen Erkenntnisse lassen derzeit keine belastbaren Aussagen über kurz- und lang-fristige Gesundheitsbelastungen zu, die durch die Nutzung von E-Zigaretten im Verhältnis zum Konsum herkömmlicher Tabakwaren entstehen können.


!


Außerdem:

Zitat
Die gesundheitsgefährdenden Stoffe, die beim passiven Rauchen von einer herkömmlichen Zigarette aufgenommen werden, entsprechen denen des aktiven Rauchens und sind im ers-ten Absatz der Antwort zu Frage zwei genannt.

[..]

Bei E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquiden ist bisher nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgegeben wird; bei solchen mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie z.B. Formaldehyd freigesetzt.


Was zum Teufel sollen bitte E-Zigaretten "mit Tabakerhitzung" sein?


Jetzt wird also auch schon das Formaldehyd bei der Diskussion um die E-Zigarette in den Raum geworfen?

Wo haben Sie denn das her, Frau Steffens?


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10.02.2012 22:24
avatar  tutnet
#20 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
avatar

die gibts hat glaube philip morris rausgebracht hat sich aber nicht durchgesetzt.


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10.02.2012 22:26
#21 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Bö(h)ser SMod

Zitat von tutnet
eeey diese frau das gibt es nicht die frage in dem pdf. typisch politiker der frage ausweichen.


überrascht doch nicht.
politiker sagen nie was.
spannend ist immer nur, wie sie das nichts formulieren...

Zitat
In Nichtraucherbereichen dürfen auch keine elektrischen Zigaretten "geraucht" werden.


kann ich mit leben, ich rauch ja nicht...
naja, spaß beiseite, habe nicht mit dem dampfen angefangen um das nichtraucherschutzgesetz auszuhebeln, daher belastet der punkt mich nicht besonders.

meiner meinung nach gibt die frau viel unsinn von sich.
lustig, daß sie sich darüber wundert, daß ihre amtskollegen aus den anderen bundesländern nicht darauf anspringen...

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

DTF-Notfallhilfe Dampferfreundliche Lokale


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10.02.2012 22:29 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 22:30)
#22 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
avatar
Bö(h)ser SMod

Zitat von SabbelMR

Zitat
Bei E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquiden ist bisher nicht geklärt, wie viel Nikotin nach dem Ausatmen des Inhalats in die Umgebung abgegeben wird; bei solchen mit Tabakerhitzung werden zudem Schadstoffe wie z.B. Formaldehyd freigesetzt.


Was zum Teufel sollen bitte E-Zigaretten "mit Tabakerhitzung" sein?


Jetzt wird also auch schon das Formaldehyd bei der Diskussion um die E-Zigarette in den Raum geworfen?

Wo haben Sie denn das her, Frau Steffens?



*lol* wo hat die das denn ausgegraben?!
solche versuche gab es wohl tatsächlich, aber ob sowas überhaupt noch zu kriegen ist?
so oder so, mit unserer thematik hat das ja mal gar nix zu tun...
die gibt nicht nur unsinn von sich, die... naa, ich belass es dabei...

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
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10.02.2012 22:38 (zuletzt bearbeitet: 10.02.2012 22:43)
#23 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
avatar
Akku-Sommelier

Zitat von tutnet
die gibts hat glaube philip morris rausgebracht hat sich aber nicht durchgesetzt.


Achje, dann hat Frau Steffens ohne es vermutlich gemerkt zu haben ja ein "Produkt" der dicksten Freunde der Grünen in schlechtes Licht gerückt.


Ich sehe schon eine mögliche Entwicklung vor mir:

Die erste E-Zigarette, die nach einer von Frau Steffens vorangetriebenen Klassifikation der Liquids als Funktionsarzneimittel zugelassen wird, wird eine von Philip Morris und Konsoerten sein.

Schließlich hat keiner der aktuellen Liquid-Hersteller die wirtschaftlichen Möglichkeiten, den enormen zeitlichen und finanziellen Anforderungen, den so ein pharmarechtliches Zulassungsverfahren in Deutschland mit sich bringt, zu erbringen.


Diese E-Zigarette Ihrer Lobbyistenfreunde werden Sie, Frau Steffens, dann ganz hervorragend finden - schließlich ist die dann ja "geprüft". Und nichts anderes wollten Sie ja die ganze Zeit lediglich..



Machen Sie weiter so, und Ihr "Verein" kann alsbald gemeinsam mit der FDP eine Selbsthilfegruppe der "in Vergessenheit geratenen Parteien" gründen.. (Bis es soweit kommt, sind Sie aber vermutlich bereits für einen der Tabakkonzerne als gesundheitspolitische Beraterin tätig und somit aus dem Schneider).


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10.02.2012 22:43
avatar  Vanillo
#24 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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... na wenigstens in Bayern sieht man die Sache ganz anders :

http://www.dampfertreff.de/t38101f209-Dr-Markus-Soeder-CSU-zur-E-Zigarette.html

* Odysseus/GGTS * Kayfun V3 , V 3.1 plus, Prime * A1 * A2 Klassik * A2-TM * FEV 4 * Hussar * Skyline * Lemo 2 * Imist * evic AIO * OBS Engine * Squape Rs * Ammit 22 * Endura T 18, T 22 * Cubis Pro *

WIKI - Alles was mit Bullis zu tun hat..

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10.02.2012 22:46
#25 RE: wz 10.02.2012: E-Zigaretten auch im Nichtraucherbereich verboten
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Bö(h)ser SMod

in hessen hört man bisher auch nix.
muß mal forschen, ob dampfdinger da überhaupt schon mal thematisiert wurden.

Es mag den einen oder anderen überraschen, aber man kann unterschiedlicher Meinung sein, ohne den anderen zu beleidigen.
Das geht wirklich!

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