Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen

  • Seite 1 von 3
06.02.2012 05:46 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 05:56)
#1 Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
Akku-Sommelier

In der brandneuen Pharma Recht 1/2012 ist ein Aufsatz eines gewissen Dr. Mathias Volkmer mit obigem Titel erschienen.

Die Zusammenfassung auf dem beck.de blog hierzu:

Zitat von blog.beck.de
In diese Lücke stößt nun Dr. Mathias Volkmer mit seinem aktuellen Beitrag „Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten – Arzneimittel wider Willen“ in Heft 1/2012 der Zeitschrift Pharma-Recht (PharmR 2012, 11).

Am Maßstab des § 2 AMG untersucht er die Nicotin-Kartuschen auf ihre rechtliche Qualität.

Nach Herausarbeitung der einschlägigen Konsumentengruppen gelangt er zu der Erkenntnis, dass die untersuchten Erzeugnisse sowohl als Präsentations- als auch als Funktionsarzneimittel einzustufen seien. Für die zahlenmäßig größte Zielgruppe der „gesundheitsbewussten Raucher“ liege – so Volkmer weiter – eine Einstufung als Präsentationsarzneimittel deshalb besonders nahe, weil die Inhalation von Nicotin-Dampf vor allem der Linderung des plötzlich auftretenden, nahezu unstillbaren Verlangens nach einer Zigarette (des sog. Nicotinhungers) diene, der ein typisches Symptom des Nicotin-Abhängigkeits-Syndroms sei.

Auf die Gesundheitsbilanz des Erzeugnisses im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette komme es daher im Ergebnis nicht an. Die „faktische und rechtliche Privilegierung nicht minder schädlicher Tabakprodukte“ sei Ausfluss der „de lege lata zu verzeichnenden selektiven Protektion althergebrachter Suchtstoffe und Genussmittel“.


Abschließend geht Volkmer kurz auf die strafrechtlichen Konsequenzen ein:

Handeltreiben und Abgabe von Nicotin-Depots außerhalb von Apotheken seien regelmäßig nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG strafbar; fahrlässige Verstöße seien nach § 95 Abs. 4 mit Strafe bedroht.



Link (mit Kommentarfunktion):

http://blog.beck.de/2012/02/03/ein-heiss...die-e-zigarette



PS:

Zum Verständnis des Unterschieds Präsentationsarzneimittel gegenüber Funktionsarzneimittel sei folgendes Video ( Diskussion dazu hier: Video -> Arzneimittelrecht: Elektronische Zigarette Rechtslage ) empfohlen:

https://www.youtube.com/watch?v=Ar5iLG_DDeU

Der darin referierende Anwalt sieht die Rechtslage übrigens ein wenig anders...


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:06 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:07)
avatar  ( gelöscht )
#2 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Zigaretten, Shisha, Pfeifen, div. Zigarren, Zigarellos, Schnupftabak - mein Gott, was gibt es da noch alles? Alles Präsentationsarzneimittel - wenn man es so sieht wie der Herr.
Ich finde es gar nicht mal schlimm, diese Diskussion wegen den Liquids und Apothekenpflichtig. Bestellt sich doch eh der Großteil woanders, meistens dort wie zuvor. Nur der geBILDete wird dann von dem "Gift" überzeugt sein: Es ist ja in der Apotheke, genau dort, wo ich mir meine Blutdruck Tabletten hole, weil ich in all meinen Jahren zuviel fettiges gefressen hab :P
Daher ist es kein Gift mehr.



Haha... aber voll lustig was so Dr. alles labern so geil. Bitte mehr Dr. dazu äußern, dann weiß ich wer alles ein Scharlatan ist.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:10 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:21)
#3 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
Akku-Sommelier

Zitat von Klees
Zigaretten, Shisha, Pfeifen, div. Zigarren, Zigarellos, Schnupftabak - mein Gott, was gibt es da noch alles? Alles Präsentationsarzneimittel - wenn man es so sieht wie der Herr.



Naja Klees, es hieß ja unter anderem:

Zitat von blog.beck.de
Die „faktische und rechtliche Privilegierung nicht minder schädlicher Tabakprodukte“ sei Ausfluss der „de lege lata zu verzeichnenden selektiven Protektion althergebrachter Suchtstoffe und Genussmittel“.



http://de.wikipedia.org/wiki/De_lege_lata (musste es selbst googeln)


Mit anderen Worten: Dass "althergebrachte" Suchtstoffe und Genussmittel nicht unter die Arzneimittelregelung fallen, liegt einfach daran, daß diese eben durch bestehende Rechtsprechung besonderen Schutz genießen.

Das ist für uns Dampfer auch keine Neuigkeit: Die Tabakzigarette ist nur aufgrund des Tabakgesetzes kein Arzneimittel.


Problematisch sehe ich an der Bewertung des Dr. Volkmer eben die Aussage, das Dampfen nikotinhaltiger Liquids diene ausschließlich der Linderung des, Zitat, "Nikotin-Abhängigkeits-Syndroms".



PS:

Klees, sobald nikotinhaltiges E-Zigaretten-Liquid als Arnzeimittel eingestuft ist, gelten für den grenzüberschreitenden Postverkehr, auch innerhalb der EU, andere, strengere Regeln.

Mit einer Liquid-Bestellung aus einem Nachbarland importierst du dann ggf. ein nicht zugelassenes Arzneimittel.

Das ist eine ganz andere Dimension als bisher, da hätte der Zoll dann jede Handhabe der Welt, dies zu unterbinden.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:23 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:29)
avatar  ( gelöscht )
#4 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Wenn es doch so klar ist, wie Du ja nun auch selbst erklärst - dann wäre es eben darum, kein Problem, die Liquids von Anfang an in die Apos zu stopfen. Ist bisher nicht passiert, also gibt es dort nach Rechtlicher Lage, eben keine exakte Erklärung dazu, die es Rechtlich erlaubt, die Liquids als das zu behandeln, wie es so von vielen veräußert wird.

Also ist das für mich, reines Scharlatan geblubber. Oder anders gesagt: Wir behaupten einfach was, wiederholen das so lange, bis eine Lüge, zur Wahrheit wird und schlussendlich als Gesetz. Das tun die doch alle. Lügen und wiederholen von falschen Tatsachen.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:39 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:41)
#5 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
Akku-Sommelier

Zitat von Klees
Also ist das für mich, reines Scharlatan geblubber. Oder anders gesagt: Wir behaupten einfach was, wiederholen das so lange, bis eine Lüge, zur Wahrheit wird und schlussendlich als Gesetz. Das tun die doch alle. Lügen und wiederholen von falschen Tatsachen.


Im Endeffekt ist es genau so.


Schwierig sehe ich in diesem speziellen Fall folgendes - machen wir ein Gedankenspiel:

Erstes Strafverfahren in Deutschland gegen einen E-Zigaretten Händler wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Irgendein mit der Materie völlig überforderter Amtsgerichts-Richter hat die Akte auf dem Tisch.

Gesetzeslage uneindeutig, höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt.

Hmm...was sagen denn andere dazu? Mal eben die Fachpresse durchsuchen. Sieh an, da steht ja was!


So werden aus etwas juristischem Blabla potentiell Fakten geschaffen.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:42 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:43)
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Die Frage ist, ob man Jemanden wegen einem Verstoß gegen " X " zu einem Strafverfahren bekommt, wenn der Verstoß als solcher gar nicht definiert ist.
Es müsste also vorher Definiert werden, erst dann kann ich Jemanden dafür belangen, nicht andersherum.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:47 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:49)
#7 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
Akku-Sommelier

Zitat von Klees
Die Frage ist, ob man Jemanden wegen einem Verstoß gegen " X " zu einem Strafverfahren bekommt, wenn der Verstoß als solcher gar nicht definiert ist.
Es müsste also vorher Definiert werden, erst dann kann ich Jemanden dafür belangen, nicht andersherum.


Der Verstoß ist definiert, es ist nur Auslegungssache:

§ 2 Arzneimittelgesetz

§ 95 Arzneimittelgesetz


Zitat §2 Abs. 3 AMG:

Zitat
(3) Arzneimittel sind nicht
1.
Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,
2.
kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,
3.
Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 des Vorläufigen Tabakgesetzes

[..]


Ohne den Abs. 3 Punkt 3 wäre die Tabakzigarette vermutlich apothekenpflichtig.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:49 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:50)
avatar  ( gelöscht )
#8 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Ein Verstoß zur Einführung von Arzneimitteln. Liquids sind es nicht, also ist es nicht Definiert.
Das Nikotin stammt ja nicht einmal aus der Tabakpflanze. Es ist quasi ausm Reagenzglas *g*


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:51 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:56)
#9 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
Akku-Sommelier

Klees so einfach ist das nicht.

Ein Produkt gilt bereits als Arzneimittel wenn es mit einer heilenden Wirkung beworben wird (Präsentationsarzneimittel) oder diese nachweislich hat (Funktionsarzneimittel). In dem Moment greift das Arzneimittelgesetz dann bereits automatisch.

Das Youtube-Video zum Thema hattest du dir angesehen?


Im Übrigen stammt das Nikotin für E-Liquids aus Tabakpflanzenextrakten, vgl. die Homepages von Dekang und Hangsen.


Die Situation ist im Moment schwierig:

Man kann den Arzneimittelbegriff juristisch so hinbiegen, daß E-Liquids die ganze Zeit schon als Arzneimittel galten. Oder eben in die gegenteilige Richtung.

Wenn jetzt die juristische Fachpresse kontra E-Zigarette-Schreibt, kann dies durchaus auswirkungen auf die Rechtssprechung haben, trotz aller richterlichen Unabhängigkeit.


Wir werden mit Sicherheit in naher Zukunft mit den ersten konkreten Gerichtsprozessen zum Thema konfrontiert sein: Mögliche Strafverfahren gegen Händler wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, verwaltungsrechtliche Verfahren in Zollangelegenheiten etc.

Selbst ein noch nicht rechtskräftiges Urteil schafft erstmal Fakten: Presseberichte, Streuwirkung uvm.

Daher ist es auch wichtig, das Gebahre der Juristerei im Auge zu behalten.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 06:57 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 06:59)
avatar  ( gelöscht )
#10 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Dekang und Hangsen sind aber nicht in DE. Die haben ganz andere Beschaffungsquellen was das betrifft. ( Weswegen deren Liquids ja auch Orange/Braun Farbend sind ) meines ist z.B Klar weil Nikotin ausm Reagenzglas.
Wenn es nach deiner Erklärung, bzw. von dem Herr Dr. da. Dann kannste deine Dampfe ja aus der Hand nehmen und zur Zigarette wechseln. Desweiteren kann der Thread ja dann auch zu gemacht werden bzw. das gesamte Forum, da es ja klar ist was nun ist.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 07:01 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 07:02)
#11 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
Akku-Sommelier

Na jetzt hast du mich aber etwas falsch verstanden.

Die Situation ist meines Erachtens weder so einfach wie von dem Dr. Dingsbums behauptet noch so simpel wie von dir dahingestellt.


Gerade deswegen gibt es aber viel zu diskutieren. Und bei Artikeln in Fachzeitschriften bin ich besonders sensibel, weil diese eben potentiell bevorzugt unmittelbare Entscheidungsträger erreichen.


PS:

Ich habe hier Transparentes Dekang mit Nikotin ;). Die Braunfärbung von der du sprichst sind vermutlich zuckerverwandte Substanzen aus der Aromenkomposition.

Pflanzlich extrahiertes Nikotin ist farblos..


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 07:03 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 07:06)
avatar  ( gelöscht )
#12 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Ne. Ich hab dich nicht falsch verstanden. Ich meinte von Anfang an, dass man das nicht einfach so auslegen kann. Du gabst mir aber ständig Antworten darauf, dass es doch so einfach ist.
Zudem, während ich tippte, haste nochmal Editiert und den Text sah ich erst, nachdem ich gepostet hatte.

Nene, mit dem Nik. ist das nicht so einfach. Ich kann die Aromen von Dekang verwenden, meins verfärbt sich nicht.
Flavourarts ebenfalls, keine verfärbung.
Inawera Aromen ebenfalls keine verfärbung.


Ich hab z.B das Aroma USA Mix. Das fertig gekaufte von denen ist Braun.
Meines mit dem USA Mix Aroma ist klar.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 07:06 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 07:10)
#13 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
Akku-Sommelier

Zitat von Klees
Ne. Ich hab dich nicht falsch verstanden. Ich meinte von Anfang an, dass man das nicht einfach so auslegen kann. Du gabst mir aber ständig Antworten darauf, dass es doch so einfach ist.


Ich diskutiere nur, indem ich die Position des Dr. Dingsbums herausstelle.


Zitat
Zudem, während ich tippte, haste nochmal Editiert und den Text sah ich erst, nachdem ich gepostet hatte.


Na das hast du auch mehr als einmal gemacht. Z.B. gerade eben ;).


Entscheidend ist doch:

Zitat von Klees
Oder anders gesagt: Wir behaupten einfach was, wiederholen das so lange, bis eine Lüge, zur Wahrheit wird und schlussendlich als Gesetz. Das tun die doch alle. Lügen und wiederholen von falschen Tatsachen.


Wo soll ich unterschreiben? Volle Zustimmung!


PS:

Die "woher kommt das Nikotin-Thematik" steht - in Bezug auf mögliche juristische Bedeutsamkeit - nochmal auf einem ganz anderen Blatt. Es waren halt weder das Arzneimittelgesetz noch das Tabakgesetz auf das "Einschlagen" der E-Zigarette auf dem Markt "vorbereitet". Deswegen jetzt ja diese unsichere Schwebestituation, in der jeder vermeintliche Experte fast alles zur Rechtslage behaupten kann.

Aber interessant, was du da schreibst. Bin kein Selbermischer, aber lerne immer gerne etwas dazu!


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 07:13 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 07:21)
avatar  ( gelöscht )
#14 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Ich weiß nur, dass das Nikotin bei den Inawera Basen, im Labor Synthetisiert wird. Es wird nur die Säure von der Tabakpflanze genommen. Und der ganze Vorgang, den die Pflanze macht ( Anorganischen zu Organischen ) wird im Labor nachgeahmt. Dekang und hangsen machen aus der Tabakpflanze die Anorganisches zu Organischen gemacht hat, wieder zu anorganischen. Dieser Vorgang ist Tabak Spezifisch. Quasi: Orangen Pressen und Saft bzw. Konzentrat draus machen.

Und die Base ist quasi: Man nehme die Säure der Orange ( 5ml ) und macht daraus das Konzentrat im Labor was die selbe Wirkung hat, wie das aus echten Orangen nur, dass hier keine Tonnen von Orangen gepresst werden mussten.

inwiefern die im Labor gemachten Konzentrate mit dem echten zu Vergleichen sind, steht auf nem anderen Papier. Jedenfalls der Geschmack bzw. Wirkung ist da.

Was der Dr. da erzählt ist seine Öffentliche Einschätzung. Faselt aber schon von "Gesetz" bzw. so, als ob es schon feststeht. Und das ist einfach eine wilde Behauptung.
Solange es nicht vor einem Gericht geklärt wird, sind die ganzen Behauptungen, falsche Behauptungen und sind einfach nur als das zu betrachten: Buchstabensalat.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 08:06 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 08:07)
#15 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
Akku-Sommelier

Das mit der Nikotinsynthese im Labor auf Basis pflanzlicher Rohstoffe hattest du schonmal in einem Thread geschrieben, und ich meine schon damals hätte ich dich aus großem eigenen Interesse nach einem Link gefragt, woher du diese Infos hast:)?


Ansonsten wiederum volle Zustimmung:

Alles Buchstabensalat, der durch stetige Wiederholung aber zur Scheinwahrheit werden kann, wie du ja schon sagtest..


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 08:09
avatar  ( gelöscht )
#16 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Mich regt das Thema einfach nur noch auf... mich regen Menschen auf, die mit dem Medien-Mist einem erzählen wollen wie giftig das ist. Da werde ich ANTI-euphorisch.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 08:54
#17 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar

Moin
Ich sehe die Gefahr das Liquids vom Gesetzgeber als Funktionsarzneimittel eingestuft wird
Das hätte folgende Konsequenzen
Selbstmischer sind illegale Drogenpanscher
Die Kontrollfreaks kommen auf ihre Kosten
Der Import wird unterbunden
Liquids werden Apo Pflichtig
10 ml = 15 Euro und mehr


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 09:08
avatar  Fluppi
#18 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar

Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis ich wieder Mails von Abgeordnetenwatch bekomme: "Eine Antwort von Barbara Steffens ist eingetroffen".


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 09:17
#19 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar

Zitat von Fluppi
Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis ich wieder Mails von Abgeordnetenwatch bekomme: "Eine Antwort von Barbara Steffens ist eingetroffen".



mit sinvollen Informationen ?


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 09:23 (zuletzt bearbeitet: 06.02.2012 09:23)
avatar  ( gelöscht )
#20 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Zitat von Momopraller
Moin
Ich sehe die Gefahr das Liquids vom Gesetzgeber als Funktionsarzneimittel eingestuft wird
Das hätte folgende Konsequenzen
Selbstmischer sind illegale Drogenpanscher
Die Kontrollfreaks kommen auf ihre Kosten
Der Import wird unterbunden
Liquids werden Apo Pflichtig
10 ml = 15 Euro und mehr



Und die wird dann auch jeder bezahlen. Ausnahmslos ohne zu Mucken. Im Internet Mucken ist halt einfacher, als auf die Straße zu gehen.



Zitat von Fluppi
Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis ich wieder Mails von Abgeordnetenwatch bekomme: "Eine Antwort von Barbara Steffens ist eingetroffen".



Haha, ja. Einfach die offenen Fragen aussitzen und auf solche Schreiben von Doktoren warten und damit Argumentieren *g*


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 09:27
avatar  Fluppi
#21 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar

Zitat von Momopraller

Zitat von Fluppi
Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis ich wieder Mails von Abgeordnetenwatch bekomme: "Eine Antwort von Barbara Steffens ist eingetroffen".



mit sinvollen Informationen ?




Leider nicht. Ich hab das Gefühl, dass da mit den Antworten gewartet wird, bis irgendwas erscheint, was ihre Seite stützt. Nach dem Urteil in Düsseldorf kam ein ganzer Schwung Antworten.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 09:29
avatar  Monster
#22 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar

Ich träume mal rum...
Die gloreichen Wirren erklären das Liquid als Apothenekpflichtig, weils ja nur meine Nikotin-Sucht befriedigt...ich bin also ein Suchtkranker.
Werde ich dann auch als solcher beim Artzt geführt, der mir widerum meine Droge auf Rezept schreibt und ich dann nur noch meine 5 Euro Rezeptgebühr für eine Packung mit 10x Liquid zahlen muss?!
Bin ja eh ein Verschwörungstheoretiker, der alles hinterfragt, was mir die Medien vorgaukeln wollen. (Und meiner Meinung nach gaukeln die verdammt viel Schwachsinn vor)

Don’t ever...ever ring the bell

 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 09:32
#23 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar

Auf der Straße wird man leider auch nicht erhört.
Am besten wir bekehren alle rauchende Politiker zum Dampfen
kenne aber leider keinen persönlich


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 09:43
avatar  ( gelöscht )
#24 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar
( gelöscht )

Zitat von Monster
Ich träume mal rum...
Die gloreichen Wirren erklären das Liquid als Apothenekpflichtig, weils ja nur meine Nikotin-Sucht befriedigt...ich bin also ein Suchtkranker.
Werde ich dann auch als solcher beim Artzt geführt, der mir widerum meine Droge auf Rezept schreibt und ich dann nur noch meine 5 Euro Rezeptgebühr für eine Packung mit 10x Liquid zahlen muss?!
Bin ja eh ein Verschwörungstheoretiker, der alles hinterfragt, was mir die Medien vorgaukeln wollen. (Und meiner Meinung nach gaukeln die verdammt viel Schwachsinn vor)



Gesunde Einstellung - erst wenn man hinterfragt und sich mit dem Thema eingehend auseinander setzt, bildet sich eine korrekte fundierte Meinung, die in den Medien für nicht denkende schon vorab gegeben wird und mehr falsch als richtig ist.

Aber im Grunde, sollte dies dann so sein ja. Wenn man dann den Arzt was besser kennt, sind es dann mal eben 5 Liter für die Behandlung ( 2-Jahres Behandlung ;D )


Zitat von Momopraller
Auf der Straße wird man leider auch nicht erhört.
Am besten wir bekehren alle rauchende Politiker zum Dampfen
kenne aber leider keinen persönlich




Das weißt Du woher? Schon probiert?
Dieses Argument wird doch immer nur dann genommen, wenn man im Unterbewusstsein gar kein Bock dazu hat, seinen Hintern zu erheben.


 Antworten

 Beitrag melden
06.02.2012 09:53
#25 RE: Pharma Recht 1/2012: Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten - Arzneimittel wider Willen
avatar

Das Problem ist doch aber das jedermann Liquids herstellen und vertreiben darf . Die Politiker halten uns nur für unmündig das wir ( uns eigenständig )
das Liquid nur dort beziehen wo die Inhaltsstoffe dargelegt werden und Hygiene beachtet wird,
Eine Kontrollstelle macht jedoch keinen Sinn ( Siehe Lebenmittelkontrolle , schwarze Schafe wird es so oder so geben )


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht