"Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids

23.12.2011 10:33
#1 "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Hallo,

seit geraumer Zeit kursieren hier im Forum angeblich positive, teils höchstrichterliche Urteile z.B. des EuGH zum Thema E-Zigaretten/Liquids. Einmal in Umlauf gebracht, erfreuen sich diese Urteile zunehmender Beliebtheit beim Zitieren, zuletzt sogar mündlich in einem "Offenem Brief".

Hat sich hier eigentlich niemand mal die Mühe gemacht und überpüft, worum es in diesen ständig zitierten Urteilen überhaupt geht?

Vorab mal kurz und knapp: Nicht um E-Zigaretten und/oder Liquids!!

Exemplarisch mache ich das mal an den folgenden Urteilen klar, die auch immer wieder zitiert werden: BVerwG; 3 C 21/06, BVerwG; 3 C 21/06 und EUGH C-319/05, Rn. 43f..
In diesen Verfahren/Urteilen ging es um Knoblauchkapseln bzw. andere Nahrungsergänzungsmittel namens OPC-85. E-Zigaretten/Liquids? Weit gefehlt.

Von diesen Urteilen lässt sich lediglich ganz allgemein ableiten, dass eine Behörde zur Einstufung eines Produkts als Arzneimittel/Funktionsarzneimittel nach dem AMG wissenschaftliche Nachweise erbringen muss.

Nicht mehr, nicht weniger.

Mit positiven Urteilen zum Thema E-Zigaretten/Liquids haben diese Urteile nichts, aber auch rein gar nichts zu tun!
Diese Urteile existieren schlichtweg nicht, auch wenn hier immer wieder anderes behauptet wird.

Hier ein .pdf aus einem anderen Beitrag unseres Forums. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme des RA Bender(Duisburg) zu einer Pressemitteilung des entsprechenden Ministeriums in NRW vom 16.12.2011:
http://www.smok-e.de/Stellungnahme%20zur...%20Steffens.pdf

In dieser Stellungnahme beschreibt der RA z.B., dass bislang keine obergerichtliche Rechtsprechung zum Themenkomplex E-Zigaretten und Liquids existiert. In diesem Kontext logischerweise auch kein höchstrichterliches Urteil des EuGH. Man bedenke auch die Dauer des Klagewegs bis dorthin.
Sollte auch verwundern, da es E-Zigaretten in der EU überhaupt erst seit ca. 2005 gibt. In größer Verbreitung ohnehin erst seit ca. 1-2 Jahren.

Bevor hier also weiter Legenden a la "Keyser Soze" verbreitet werden, sollten wir uns besser an bekannte Fakten halten. Jedes Ministerium und jede Behörde wird uns bei Überprüfung der zitierten Urteile zum Thema "Knoblauchkapseln" in der Luft zerreißen - und das aus gutem Grund. Letztlich geben wir uns mit diesen zitierten Urteilen, die, wie gesagt, nur ableitend übertragbar sind, der Lächerlichkeit preis.

Es sei denn, man argumentiert explizit mit der Nachweispflicht der Behörden zur Einordnung eines Produkts als "Arzneimittel/Funktionsarzneimittel nach dem AMG". Dann kann man selbstverständlich auch die o.g. Urteile zitieren, nur eben nicht mit dem Zusatz "höchstrichterlich zum Thema E-Zigaretten/Liquids".

Nochmals abschließend: Höchstrichterliche Urteile z.B. des EuGH zum Thema E-Zigaretten/Liquids existieren nicht. Wäre das anders, würden hier nicht ständig Urteile zu Knoblauchkapseln und sonstigen Nahrungsergänzungsmitteln zitiert.

Gruß

Matthias


 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 10:42
avatar  DaMar
#2 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Hab' ich eigentlich erwähnt, dass mein Nachname Kobayashi ist? (sorry, der musste sein)

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 11:28 (zuletzt bearbeitet: 23.12.2011 11:29)
avatar  DaMar
#3 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Mal was Neues: Mr. Soze ist erfolgreich, um beim Bild zu bleiben.

siehe hier: http://www.rp-online.de/politik/nrw/stre...rette-1.2650673

"Tatsächlich hat der Europäische Gerichtshof in Den Haag mehrfach geurteilt, dass elektrische Zigaretten und die Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind und auch nicht als solche angeordnet werden können. In Deutschland kam das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder zum gleichen Urteil. "

Etwas mit lauter Stimme behauptet ist solange wahr, bis jemand kommt, der was Besseres weiß.
So arbeitet die Gegenseite ständig, und wenn uns das mal unterläuft, ist es mMn nicht weiter schlimm (War ja auch nicht absichtlich, sondern aus dem Trouble des WE heraus).

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 11:38
#4 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von DaMar
Mal was Neues: Mr. Soze ist erfolgreich, um beim Bild zu bleiben.

"Tatsächlich hat der Europäische Gerichtshof in Den Haag mehrfach geurteilt, dass elektrische Zigaretten und die Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind und auch nicht als solche angeordnet werden können. In Deutschland kam das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder zum gleichen Urteil. "


Auha, na hoffentlich landet der Verbandssprecher damit mal nicht irgendwann beim "Hart aber fair" Faktenscheck.....

Gruß

Matthias


 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 12:16
avatar  DaMar
#5 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von Rheingold
Auha, na hoffentlich landet der Verbandssprecher damit mal nicht irgendwann beim "Hart aber fair" Faktenscheck.....

Gruß

Matthias


Bis dahin haben wir das intern richtig gestellt. jetzt macht es sich in der Presse aber schonmal gut (wieso gibt's hier eigentlich keinen hämisch grinsenden Smilie).

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 12:17
#6 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von DaMar


In Deutschland kam das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder zum gleichen Urteil. "




Das gilt aber nur für die Städte/Orte, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder fallen.



LG Angelika


 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 12:38
avatar  DaMar
#7 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von angelika55

Zitat von DaMar


In Deutschland kam das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder zum gleichen Urteil. "




Das gilt aber nur für die Städte/Orte, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder fallen.



LG Angelika



Nicht von mir! von hier zitiert: http://www.rp-online.de/politik/nrw/stre...rette-1.2650673

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 12:39
#8 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Das sollte kein Vorwurf sein, sondern ich wollte nur darauf aufmerksam machen. :)

LG
Angelika


 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 12:42
avatar  DaMar
#9 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von angelika55
Das sollte kein Vorwurf sein, sondern ich wollte nur darauf aufmerksam machen. :)

LG
Angelika


OK, verstanden. Wichtig ist aber in dem Fall noch nicht einmal, wo es gilt, sondern nur, wie es sich in der Presse liest. Und der Anschein sagt: "Gerichtsentscheidung in Deutschland pro dampfen.". Mehr liest Otto-Normal-Nichtdampfer sowieso nicht.

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 13:09
avatar  Baba
#10 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

das urteil vom eugh ist ja auch nur das mittel der wahl um die gerne gebrauchte unsitte deutscher behörden abschießen zu können missliebige produkte als funktionsarzneimittel einzustufen und somit hilfe des amr vom markt fernzuhalten

MfG
Baba


Gefahrenhinweis : Der Beitrag kann nicht gekennzeichneten Sarkasmus beinhalten!
Sicherheitshinweis : Lesen & Verstehen gefährdet AKUT die Dummheit!
vor dem selbstmischen LESEN und VERSTEHEN: [/center]


 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 13:17
avatar  DaMar
#11 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von Baba
das urteil vom eugh ist ja auch nur das mittel der wahl um die gerne gebrauchte unsitte deutscher behörden abschießen zu können missliebige produkte als funktionsarzneimittel einzustufen und somit hilfe des amr vom markt fernzuhalten


Ist es, nur muss man dabei auf die Wortwahl achten. Die Aussage: "Der EUGH hat in solchen Fällen (Einordnung ins AMG) bereits geurteilt." ist richtig, die Aussage: "Der EUGH hat zu E-Zigaretten bereits entschieden" ist falsch.

Das macht übrigens die Gegenseite auch. Zitat Steffens: "Der Verkauf illegaler E-Zigaretten ... ist verboten." ist völlig korrekt.
Der Satz ist eine Tautologie. Etwas illegales ist immer verboten, deshalb sind die E-Zigaretten iom Satz auch durch alles beliebige austauschbar. Beispiel: "Der Verkauf illegaler Autos ist in Deutschland verboten" ist auch richtig.

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 13:31 (zuletzt bearbeitet: 23.12.2011 13:33)
#12 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von Baba
das urteil vom eugh ist ja auch nur das mittel der wahl um die gerne gebrauchte unsitte deutscher behörden abschießen zu können missliebige produkte als funktionsarzneimittel einzustufen und somit hilfe des amr vom markt fernzuhalten


Korrekt, das schrieb ich ja auch. In der Beweispflicht/Nachweispflicht sind hier letztlich die Behörden, möchten sie Liquids(oder gar E-Zigaretten) nach dem AMG eingeordnet haben.

Wobei man nicht mal ausschließen kann, dass z.B. der EuGH E-Zigaretten und/oder Liquids in der Zukunft nach dem AMG einstuft. Ich halte das alles für ergebnisoffen. Leider.

Gruß

Matthias


 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 13:37
avatar  DaMar
#13 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von Rheingold

Wobei man nicht mal ausschließen kann, dass z.B. der EuGH E-Zigaretten und/oder Liquids in der Zukunft nach dem AMG einstuft. Ich halte das alles für ergebnisoffen. Leider.

Gruß

Matthias


Ergebnisoffen ja, allerdings hat die EMA bereits entschieden, dass Liquids auch mit Nikotin die Anforderungen für ein Arzneimittel nicht erfüllen, weil sie nicht geeignet sind, die Gesundheit zu verbessern oder wiederherzustellen. Diese Entscheidung ist per se erst einmal die Entscheidungsgrundlage für die EU, was als Arzneimittel einzustufen ist.

Motto: Tertium datur

Hardware:
3x eGo-C(A) auf 650mAh oder KingKong
1x 510-T auf 220mAh + PCC
1x A2-T(M) auf Lavatube
Nikotin: 12 - 9

 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 13:52
#14 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Zitat von DaMar

Zitat von Rheingold

Wobei man nicht mal ausschließen kann, dass z.B. der EuGH E-Zigaretten und/oder Liquids in der Zukunft nach dem AMG einstuft. Ich halte das alles für ergebnisoffen. Leider.

Gruß

Matthias


Ergebnisoffen ja, allerdings hat die EMA bereits entschieden, dass Liquids auch mit Nikotin die Anforderungen für ein Arzneimittel nicht erfüllen, weil sie nicht geeignet sind, die Gesundheit zu verbessern oder wiederherzustellen. Diese Entscheidung ist per se erst einmal die Entscheidungsgrundlage für die EU, was als Arzneimittel einzustufen ist.



Diese Einstufung hatte ich auch schon recherchiert. Genau das ist es, was ich meine. Statt mit vorhandenen Ergebnissen(EMA) zu argumentieren, werden z.B. EuGH Urteile umkonstruiert.

Wobei mir zur EMA auch wieder die Geschichte mit den "Pferden und Apotheken" einfällt. Gegessen ist da noch nichts. Du weißt doch, neue "Erkenntnisse" usw......

Gruß

Matthias


 Antworten

 Beitrag melden
23.12.2011 14:01
avatar  Krawuzl
#15 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar

Womit wir beim wichtigen Thema Begriffe und Wortklauberei sind.
Das Gerät, welches ich nutze gehört erstmal genau deklariert, was es ist und wenn man weiss was es ist, kann man sich erst mit der Frage beschäftigen, ob dies nun illegal, erlaubt, freiverkäuflich oder nur zur Abgabe in Apotheken etc..bestimmt ist.
Mein Laienverstand kommt hier zur folgenden Ergebnis. (rein auf das Gerät bezogen, nicht welche Substanzen ich damit konsumiere)
1. Ich besitze keine Zigarette.
2. Das Gerät wird nicht als Zigarette oder E-Zigarette betitelt.
3. Es ähnelt äusserlich keiner Zigarette egal, ob ich hier nun sage e-Zigarette oder Zigarette.
4. bei weiterer Betrachtung fällt mir auf, dass es mit Zigarette nichts zu tun hat im Punkto Technik und Konsumform. Der Begriff E-Zigarette hier deshalb irreführend, wenn nicht sogar gänzlich falsch ist.
5. Ich halte hier ein Gerät in Händen, was technisch nicht auf Verbennung aufbaut, sondern auf Verdampfung. In Form, Technik, Anwendung in keinster Weise einer Zigarette ähnelt, noch nehme ich ich hiermit Tabakwaren -oder schlimmer noch- andere illegale Substanzen wie z.B Thc zu mir, da dieses Gerät für den Konsum dieser Substanzen nicht konzepiert wurde/ist.
6. Der Hersteller sagt mir bei der Produktbeschreibung, dass das Gerät Ego-T heisst und ein Vaporizer ist.
7. eine Frage: wo finde ich das Gesetz, dass die Nutzung, den Besitz und den Kauf von Vaporizern verbietet?
8. Ich besitze keine E-Zigarette, kann also auch nicht schuldig sein, hier eine legale oder illegale E-Zigarette zu besitzen und zu nutzen. Vaporizer sind in Deutschland derzeit erlaubt und dürfen benutzt werden.
9. Das Verbot der e-Zigarette der Ministerin betrifft mich somit nicht. Zum einen eben, weil ich keine E-Zigarette besitze, zum anderen weil ich nicht in NRW wohne und dieses Verbot nicht deutschlandweit existiert. Des Weitern ist das Verbot derzeit ein Verbot ohne Gesetzesgrundlage und ohne rechtliches Prüfungsverfahren.
*kicher* hach, man kann da noch soviel Spiele mit machen und die Politker hier noch sehr lange mit ihren eigenen Mitteln schlagen. Mittlerweile verpufft mein Ärger schon fast über die Frau Steffens und ich fange fast an, an der ganzen Debatte einen Heidenspass zu finden. :)
Nichts desto trotz, finde ich bei allem Spass, dass unsere Argumentationen nach Aussen hin doch richtig und fundiert sein sollten, Urteile über Knofikapseln falsch zu zitieren macht uns nicht gerade glaubwürdig... :)


 Antworten

 Beitrag melden
30.12.2011 10:58
#16 RE: "Keyser Soze" - oder die Legende der angeblichen EuGH Urteile zum Thema E-Zigaretten/Liquids
avatar
Hüter des HwV

Zitat von DaMar

Zitat von angelika55

Zitat von DaMar


In Deutschland kam das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder zum gleichen Urteil. "




Das gilt aber nur für die Städte/Orte, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder fallen.



LG Angelika



Nicht von mir! von hier zitiert: http://www.rp-online.de/politik/nrw/stre...rette-1.2650673



Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat in einem Beschluss vom 14.10.2011, AZ.: VG 4 L 191/11, im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens die Frage, ob E - Zigaretten mit Nikotindepot unter die Vorschrift des Bundesarzeneimittelgesetz fallen, ausdrücklich offen gelassen.

Hey .. Tür zu, es zieht!

 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Auswahl Marktübersicht