Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?

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10.01.2019 09:04
#1 Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Moin alle zusammen,

ich habe mal eine Frage und hätte gerne eure Einschätzung.

Ich war heute morgen auf dem Weg zur Arbeit (in Hamburg), bin auf dem Bahnsteig ans Gleisende gegangen, welches nicht überdacht ist und habe meine Dampfe benutzt.

Nach einigen Sekunden kam dann ein Mitarbeiter der Bahnsicherheit und meinte "Das kostet Sie 15 Euro".

Anschließend wurden meine Personalien aufgenommen und ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen.
Ich habe direkt gesagt, dass ich nicht rauche und ich das nicht verstehe. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich mich innerhalb von 7 Tagen bei der Bußgeldstelle beschweren könne.
Ich habe klar zum Ausdruck gebracht, dass ich das tun werde.

Zu allem Überfluss wurde mir auch der Einstieg in die nächste Bahn verweigert. Wodurch ich 10 Minuten später bei einem Arbeitsplatz war.

Was haltet ihr davon?
Ich finde es einen bodenlose Unverschämtheit. Wenn mir wenigstens gesagt wird, warum ich das nicht darf (Passivrauch und Gesundheitsgefährdung für Mitmenschen ist ja nicht gegeben).
zudem war ich weit weg von den anderen Fahrgästen und hab die Dampfe nicht in der Bahn zwischen den anderen Fahrgästen genutzt.

Ich bin stinksauer.

Meint ihr, dass ich eine Chance habe dem Bußgeld zu entgehen?

Danke schon mal für eure Antworten.

Liebe Grüße
Ulrich


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10.01.2019 09:16
#2 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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@cornholio82

Schön daß Du hergefunden hast @

In die Begrüßung gehört auch immer eine kurze Vorstellung http://www.dampfertreff.de/t17759f4-Schr...orstellung.html

Nett wäre zb Dein Name, woher Du kommst, ob Du schon dampfst, was Du hier suchst, etc. Schreib einfach kurz ein wenig über Dich dann wirst Du auch gerne freigeschaltet

Ich sehe da wenig Chancen um das Bußgeld zu umgehen. Als Lehrgeld abhaken, weil die Bahn das Hausrecht hat.

LG aus NRW

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10.01.2019 09:18
avatar  Guldi
#3 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Die Bahn macht zwischen Zigarette und E Zigarette in ihrer Hausordnung keinen Unterschied. Wenn du in einem Nichtraucherbereich gedampft hast, wird deine Beschwerde eher negativ ausfallen.

Pico 25, Minikin V2, Nautilus, Nautilus Mini, Moradin 25, Manta RTA, OBS Engine, Bachelor V2, Merlin RTA, Govad 25, Pharao RDA, Pharao RTA, Griffin 25, Eleaf ELLO

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10.01.2019 09:27
#4 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zeigt wie bedeppert es bei der DB zugeht! Ich kann ja verstehen, dass Rauchen und Dampfen in den Zügen gleichermassen unangebracht ist, aber auf offenen Bahnsteigen, unter freien Himmel ist das doch total irrational. Besonders wenn man sich noch weiter abseits stellt. Die sollen mal lieber schauen das ihre Züge pünktlich abfahren, aber das kriegen sie nicht auf die Reihe und das bei den Wucherpreisen...


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10.01.2019 09:29
#5 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Ich bin zwar im Deutschen Recht nicht so firm, aber vom Bauchgefühl her würde ich sagen, hier hat die Bahn das Hausrecht und wenn die Bahn in ihrer Hausordnung Dampf und Rauch gleichsetzt, dann ist das wohl so.
Ich könnte noch etwas zynisch anfügen: Sei froh, dass das in Hamburg war und nicht irgendwo in Österreich! Hier bei uns ist Dampf und Rauch nämlich per Gesetz gleichgesetzt, es darf somit niemand das Dampfen in einem gekennzeichneten Nichtraucherbereich erlauben - Hausrecht hin oder her, ein Dampfer ist als Raucher zu behandeln. Abgesehen davon wärst Du hierzulande wohl nicht mit läppischen 15€ davongekommen.

Jetzt kommt das ABER: Es kann ja vermutlich durch eine Beschwerde gegen das Bußgeld nicht mehr werden (?), also versuch doch einfach ob Du damit durchkommst. Zahlen kannst Du es dann immer noch.

„Use the Force, Harry!“
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10.01.2019 09:33
#6 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Wenn ich mich nicht irre,gibt es in Hamburg auf dem Bahnhof gekennzeichnete Flächen für "Raucher" !!??

Geht nicht,gibt´s nicht...

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10.01.2019 09:48
avatar  channi
#7 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Admini

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Hier findest du Alle Bewertungen zu Geräten, Shops, Aromen und Liquids. Auf deine Bewertungen freuen wir uns �� **KLICK

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Wir bitten darum, wirklich nur dort passende Fragen zu den chinesischen Shops zu stellen.

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LG channi


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Die elektrische Zigarette im Vergleich natürlich zu jeder normalen traditionellen Tabakzigarette ist in der Tat viel viel weniger gefährlich. Das können wir mit Sicherheit sagen!

Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
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10.01.2019 09:50
avatar  channi
#8 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Admini

schade dass du in den Vorstellungen geschrieben hast, hier gehört es ja nicht hin.
Stell dich bitte wenigstens kurz vor!


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10.01.2019 10:29
#9 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zitat von OldboyAC im Beitrag #4
Zeigt wie bedeppert es bei der DB zugeht! Ich kann ja verstehen, dass Rauchen und Dampfen in den Zügen gleichermassen unangebracht ist, aber auf offenen Bahnsteigen, unter freien Himmel ist das doch total irrational. Besonders wenn man sich noch weiter abseits stellt. Die sollen mal lieber schauen das ihre Züge pünktlich abfahren, aber das kriegen sie nicht auf die Reihe und das bei den Wucherpreisen...


Aber sowas von.....


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10.01.2019 10:56 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 10:56)
#10 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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ich hau dann gleich mal die Gegenfrage raus, nämlich, warum bist du nicht in den Raucherbereich zum Dampfen gegengen?
Das ist überhaupt nicht unverschämt sowas nennt sich Hausrecht.
Mal ganz davon abgesehen das man es nicht verstehen muss ist es einfach mal so.
Da wird keiner mir dir über Gesundheitsschädigungen/oder eben nicht die von der Dampfe ausgehen diskutieren, denke ich.
Das Bußgeld wirst du wohl verbuchen müssen.

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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10.01.2019 11:00
#11 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Danke für eure Antworten.

Ich werde da nachher mal hin und mich beschweren.

Und mal durchrechnen welchen Verdienstausfall ich durch die 10 Minuten, die ich später bei der Arbeit war hatte.

Sehe zwar wenig Chancen, aber mal sehen.

zum Vorstellen: Mein Name ist Ulrich, ich lebe in Hamburg, bin 36 Jahre alt. Ich habe vor ca. 4 Jahren mit dem dampfen angefangen.


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10.01.2019 11:04 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 11:05)
#12 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zitat von *_ein-fach-ich_* im Beitrag #10
ich hau dann gleich mal die Gegenfrage raus, nämlich, warum bist du nicht in den Raucherbereich zum Dampfen gegengen?
Das ist überhaupt nicht unverschämt sowas nennt sich Hausrecht.
Mal ganz davon abgesehen das man es nicht verstehen muss ist es einfach mal so.
Da wird keiner mir dir über Gesundheitsschädigungen/oder eben nicht die von der Dampfe ausgehen diskutieren, denke ich.
Das Bußgeld wirst du wohl verbuchen müssen.






Das Schlimme ist, bis vor einigen Monaten durfte genau auf der Fläche wo ich heute stand noch geraucht werden. Mittlerweile darf man dies nicht mehr. Grund war vermutlich, dass der Aschenbecher auf dem Bahnsteig regelmäßig in Flammen aufgegangen ist. Auf allen anderen Nachbarbahnsteigen darf genau an dieser Stelle geraucht werden, nur auf diesem Bahnsteig nicht.

Und ich habe noch nicht mal geraucht. Ich kann mich mit dieser Strafe überhaupt nicht anfreunden... Wegen dem Dampfen hat der Aschenbecher in der Vergangenheit sicher nicht gebrannt.


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10.01.2019 11:07 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 11:08)
avatar  channi
#13 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Admini

Ich finde das nicht unverschämt, das weiss man. Überall wo geraucht werden darf, kann auch gedampft werden. Und wo nicht, muss gefragt werden.
Die Bahn stellt Tabak und E-Zigarette gleich.

Ich finde es natürlich eh bescheuert, dass jemand im Freien das Rauchen verbietet, darüber muss man nicht reden. Aber dann eben ab in den Raucherbereich, ist nunmal so.

Zitat
Zu allem Überfluss wurde mir auch der Einstieg in die nächste Bahn verweigert.


DAS ist eine Frechheit, nur weil du draussen eine Dummheit begangen hast, kann man dir doch nicht verbieten, die Bahn zu nehmen. Es sei denn,du hast in der vorherigen gedampft. Hast du das?
Wenn nicht, würde ich aber wirklich Gas geben, sowas geht nicht.


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Dr. Martina Pötschke-Langer am 12. März 2012 im Fernsehstudio: Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins Telemed des Senders Rhein-Neckar-Fernsehen.
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10.01.2019 11:18 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 11:19)
#14 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zitat von channi im Beitrag #13
Überall wo geraucht werden darf, kann auch gedampft werden.

Und selbst dazu fällt mir ein trauriges Gegenbeispiel ein, denn auch hier gilt das Hausrecht. Es gibt hier in Wien eine Bar mit großem Raucherbereich wo ich schon mehrmals von der Chefin persönlich "verwarnt" wurde. Sie hat mich zwar noch nie tatsächlich rausgeschickt und ich durfte dann auch jedesmal den restlichen Abend "ausnahmsweise" weiterdampfen "solange sich keine 'normal' rauchenden Gäste beschweren", aber es gibt eben sogar diesen Schlag verbohrter Idioten (sorry aber echt...). Naja, nach dem dritten solchen Abend mit Sticheleien der Chefin, wie sehr das stinkt und dass ich froh sein soll, dass ich das bei ihr ausnahmsweise heute darf, und dass das in anderen Lokalen sicher nicht erlaubt wäre und dass das überhaupt viel ungesünder sei als gute alte Zigaretten, habe ich diese Bar auf meine persönliche No-Go-Zonen-Liste gesetzt.

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10.01.2019 11:28
#15 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zitat von Reisender im Beitrag #14
Zitat von channi im Beitrag #13
Überall wo geraucht werden darf, kann auch gedampft werden.

Und selbst dazu fällt mir ein trauriges Gegenbeispiel ein, denn auch hier gilt das Hausrecht. Es gibt hier in Wien eine Bar mit großem Raucherbereich wo ich schon mehrmals von der Chefin persönlich "verwarnt" wurde. Sie hat mich zwar noch nie tatsächlich rausgeschickt und ich durfte dann auch jedesmal den restlichen Abend "ausnahmsweise" weiterdampfen "solange sich keine 'normal' rauchenden Gäste beschweren", aber es gibt eben sogar diesen Schlag verbohrter Idioten (sorry aber echt...). Naja, nach dem dritten solchen Abend mit Sticheleien der Chefin, wie sehr das stinkt und dass ich froh sein soll, dass ich das bei ihr ausnahmsweise heute darf, und dass das in anderen Lokalen sicher nicht erlaubt wäre und dass das überhaupt viel ungesünder sei als gute alte Zigaretten, habe ich diese Bar auf meine persönliche No-Go-Zonen-Liste gesetzt.



druck das https://drive.google.com/file/d/1mMSyMqN...NRBOXDCilAeNHuM doch mal aus und drücke der Chefin das in die Hand

Fang nie an aufzuhören,

hör nie auf anzufangen.

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10.01.2019 11:37
#16 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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@*_ein-fach-ich_* Nö. Dafür müsste ich ja nochmal hin. Außerdem ist sie sowieso nicht von ihrem Dogma abzubringen, jedenfalls nicht durch sowas altmodisches wie......Argumente.

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10.01.2019 11:41
#17 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zitat von channi im Beitrag #13
Ich finde das nicht unverschämt, das weiss man. Überall wo geraucht werden darf, kann auch gedampft werden. Und wo nicht, muss gefragt werden.
Die Bahn stellt Tabak und E-Zigarette gleich.

Ich finde es natürlich eh bescheuert, dass jemand im Freien das Rauchen verbietet, darüber muss man nicht reden. Aber dann eben ab in den Raucherbereich, ist nunmal so.

Zitat
Zu allem Überfluss wurde mir auch der Einstieg in die nächste Bahn verweigert.

DAS ist eine Frechheit, nur weil du draussen eine Dummheit begangen hast, kann man dir doch nicht verbieten, die Bahn zu nehmen. Es sei denn,du hast in der vorherigen gedampft. Hast du das?
Wenn nicht, würde ich aber wirklich Gas geben, sowas geht nicht.



Natürlich habe ich nicht in der Bahn gedampft, ich belästige ja nicht wissentlich andere Mitmenschen. Ich werde mir jetzt mal den Verdienstausfall für die 10 Minuten ausrechnen und das nachher im Zuge meiner Beschwerde vortragen.


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10.01.2019 12:01
#18 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Das kannst du gerne alles machen.
Allerdings bleibt der Fakt, dass du deine Verspätung durch dein eigenes Handeln herbeigeführt hast.
Hättest du nicht gegen die Hausordnung (Vertrag) verstoßen, wärst du pünktlich gewesen.
Eine Entschuldigung oder eine Entschädigung seitens der DB kannst du also abschreiben.


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10.01.2019 12:02 (zuletzt bearbeitet: 10.01.2019 12:03)
avatar  ( gelöscht )
#19 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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( gelöscht )

Das ist wirklich der Hammer. Ich bin ja in der Woche auch in Hamburg per Bahn unterwegs. Am Hauptbahnhof wird auf den Bahnsteigen im Aussenbereich geraucht, dass die Heide wackelt. Und ja, es stinkt erbärmlich, weil die meisten Raucher zu dämlich sind ihre Zigaretten auszudrücken. Die Dinger werden einfach in die Aschenbecher geworfen wo dann das ganze Zeugs abfackelt. Früher gab es einmal so badehandtuchgrosse Felder, wo geraucht werden durfte. Ich glaube, diese Felder gibt es nicht mehr (muss am Montag mal schauen).
Damals, während meiner Raucherzeit war ich auch immer auf dem "Spielfeld" und wehe Du hast einen Fuss aus dem Feld genommen. Aber das ist Geschichte...

Wenn ich das heute so am Bahnhof sehe, da wird weiterhin geraucht. Ich glaube da hast Du einfach Pech gehabt und die Sicherheitsleute haben einen auf Wichtig gemacht. Aber wie hier schon gesagt: Hausrecht der Bahn.

Beschwerde würde ich dennoch einreichen. Kostet Dich nur Zeit. Würde mich aber interessieren wie das ausgeht.


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10.01.2019 12:04
#20 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Kurze Antwort: JA, bezahlen und nicht diskutieren.

Lange Antwort: Wir Dampfer wollen eigentlich mehr aktzeptiert werden als die Raucher. Wir verlangen Akzeptanz in der Gesellschafft. Dann haben wir uns aber auch an Regeln zu halten. Die Bahn hat auf ihren Grundstücken Hausrecht. Wenn die Bahn sagt, dampfen nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen, dann ist das so. Da gibts nichts dran zu rütteln. Wenn du dich jetzt darüber hinweg setzt und durch die ergriffenen Maßnahmen der Bahn deinen Zug verpasst hast dann ist das Gott verdammt nochmal dein Problem. Ich bezweifel das dir verboten wurde mit dem Zug zu fahren. Ich gehe einfach mal davon aus das die Angestellten mit dir "noch nicht fertig" waren.

Du willst Akzeptanz fürs dampfen, dann akzeptier auch Hausregeln.

Dampfen fügt der Staatskasse und dem Finanzamt erheblichen Schaden zu.

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10.01.2019 12:12
avatar  ( gelöscht )
#21 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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( gelöscht )

Generell noch einmal zu dem Thema: Es gibt ja Leute, die dampfen im Flugzeug. Zwar im Stealth-Modus "merkt ja keiner" aber immerhin. Dann gibt es Leute, die sagen stolz "Ich dampfe auch da, wo es nicht erlaubt ist.

Ich meinerseits versuche mich an die Regeln zu halten. Meine Freiheit (zu dampfen) hört da auf, wo ich die Freiheit anderer einschränke.


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10.01.2019 12:12
#22 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zitat von Lars-oha im Beitrag #20
Kurze Antwort: JA, bezahlen und nicht diskutieren.

Lange Antwort: Wir Dampfer wollen eigentlich mehr aktzeptiert werden als die Raucher. Wir verlangen Akzeptanz in der Gesellschafft. Dann haben wir uns aber auch an Regeln zu halten. Die Bahn hat auf ihren Grundstücken Hausrecht. Wenn die Bahn sagt, dampfen nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen, dann ist das so. Da gibts nichts dran zu rütteln. Wenn du dich jetzt darüber hinweg setzt und durch die ergriffenen Maßnahmen der Bahn deinen Zug verpasst hast dann ist das Gott verdammt nochmal dein Problem. Ich bezweifel das dir verboten wurde mit dem Zug zu fahren. Ich gehe einfach mal davon aus das die Angestellten mit dir "noch nicht fertig" waren.

Du willst Akzeptanz fürs dampfen, dann akzeptier auch Hausregeln.


Ich finde einfach, dass eine Ermahnung beim ersten Mal auch gereicht hätte. Ich bin vorher noch nie negativ aufgefallen. Die hätten ja auch meine notieren können und dass ich beim nächsten Mal Vorkommnis zahlen muss. Selbst die Polizei und der Ordnungsdienst drücken ab uns zu ein Auge zu. Aber die DB ist wohl der miesere Cop.
Und zur Weiterfahrt verweigern...Selbst Personen, die keine Fahrkarte haben dürfen i.d.R. Ihre Fahrt fortsetzen. Also da fühle ich mich schon ein wenig gegängelt. Als hätte ich ein schwerwiegendes Verbrechen begangen.

Wenn ich das zahlen muss, werde ich vielleicht aus Prinzip einfach mal mit der Bahn fahren und alles von innen volldampfen. Dafür zahl ich dann auch gerne 15,00 Euro. Aber nicht im vorliegenden Fall.


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10.01.2019 12:13
#23 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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@FrankTheTank Ehrlichgesagt wissen wir nicht genug, um das zu beurteilen. Er "wurde gehindert". Frage: Von wem gehindert, von dem Typen von dem die Strafe ausgesprochen wurde oder von einem anderen Bahnbediensteten? 2. Frage: Gehindert, weil der noch nicht fertig mit der Ausstellung des Bußgeldes war oder gehindert, obwohl alle Personalien aufgenommen und der Bußgeldwisch schon in der Hosentasche verschwunden war? Das sind schon essentielle Details....

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10.01.2019 12:13
#24 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zitat von Overdampfer im Beitrag #21
Generell noch einmal zu dem Thema: Es gibt ja Leute, die dampfen im Flugzeug. Zwar im Stealth-Modus "merkt ja keiner" aber immerhin. Dann gibt es Leute, die sagen stolz "Ich dampfe auch da, wo es nicht erlaubt ist.

Ich meinerseits versuche mich an die Regeln zu halten. Meine Freiheit (zu dampfen) hört da auf, wo ich die Freiheit anderer einschränke.



Das tue ich aber nicht, wenn ich 10 Meter entfernt von allen anderen unter freiem Himmel auf dem Bahnsteig dampfe, oder?


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10.01.2019 12:15
#25 RE: Bußgeld nach Dampfen auf Bahnsteig -- Bezahlen?
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Zitat von Cornholio82 im Beitrag #22

Ich finde einfach, dass eine Ermahnung beim ersten Mal auch gereicht hätte.


Ich finde einfach, das ein sofortiges an die Regeln halten beim ersten Mal auch gereicht hätte......


Zitat von Cornholio82 im Beitrag #22

Wenn ich das zahlen muss, werde ich vielleicht aus Prinzip einfach mal mit der Bahn fahren und alles von innen volldampfen. Dafür zahl ich dann auch gerne 15,00 Euro. Aber nicht im vorliegenden Fall.


Danke, mit dem Satz bin ich raus. Ich gönn dir die 15€. Hätte ruhig teurer sein dürfen.

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