vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD

22.01.2018 10:49
#1 vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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Ein interessanter Artikel, auch wenn er nicht direkt die Dampferfraktion betrifft.
https://www.vapers.guru/2018/01/22/erste...hren-gegen-tpd/
Aus UK kommt immer öfter starker Gegenwind gegen die TPD2 und jeder Pfeil trägt zum Untergang der TPD2 bei auch wenn er allein nicht den Super-GAU auslösen kann.


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22.01.2018 11:27
#2 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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Moderatorin

Betrifft aber offenbar die TPD, finde es daher schon On-Topic. ;)

Was ich aber nicht wusste, dass es durch die TPD noch schärfer reguliert wurde? Ich dachte SNUS war schon europaweit (ausser für Schweden) verboten worden vor vielen Jahren, habe jetzt nicht ganz verstanden, wo das Verbot angeblich noch verstärkt wurde.

22.01.2018 11:42
#3 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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Nee, war glaub ich nicht verboten, nur bekamen die richtigen snuser wohl nicht "das tolle orginalzeuch", weshalb bekannte von uns das jedes jahr mit dem womo mitgebracht haben. Aber von verbot hab ich erst durch die TPD gehört. Vorher war das wohl nicht reguliert bzw. sanktioniert.

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

“In Zeiten universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt.“

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22.01.2018 11:50 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2018 11:52)
#4 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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Ich stelle auch nur fest, dass nicht der Tabakkonsum (Rauch) in der TPD (wie generell auf EU-Ebene) geregelt wird, sondern zunehmwend der Konsum von nikotinhaltigen Produkten jeglicher Art.
Nikotinfreie Produkte (E-Zig) werden NICHT in der TPD2 geregelt. Das ausweiten auf nikotinfreier Produkte ist nicht über die TPD2 abgedeckt, sondern Alleingänge der einzelnen Staaten. In Deutschland wurden auch nikotinfreie Produkte für Jugendliche verboten. Ich sagte damals, das ist zugleich der erste Schritt, auch Erwachsene zunehmend einzuschränken. Jugendschutz ermöglicht das.

Der Jugendschutz kann aber gar nicht verhindern, das Jugendliche Rauchen oder E-Zigs dampfen, auch die ohne Nikotin. Der Jugendschutz kann also gar nicht schützen, Zugleich werden Erwachsene dadurch eingeschränkt. Dieses Spielchen ist uns ja bekannt unter dem Motto "Die KKKiinnnddeerrr" . Es geht um den Schutz der "Nicht-Nutzer" - diese brauchen sozusagen Schutz. Irgendwie verkehrte Welt. Aber so war auf Abgeordnetenwatch die Antwort vieler Politiker auf nötwendige Gesetzgebung zum Thema E-Zigarette.


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22.01.2018 11:54
#5 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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Moderatorin

Doch war verboten, schon beim letzten Tabakerz.Gesetz: "Es ist verboten, Tabakerzeugnisse, die zu einem anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, gewerbsmäig in den Verkehr zu bringen.
" Und das war schon vor 10 Jahren so, EU-weit. Aber die private Einfuhr war bisher nicht verboten, vorausgesetzt man wurde beliefert oder wenn man in Schweden war und sich dort damit eindeckte, für den Eigengebrauch.
Es war also schon immer reguliert. Deshalb stehe ich jetzt irgendwie auf dem Schlauch.

22.01.2018 12:01 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2018 12:02)
#6 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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JA, eine Zulassiung auf EU-Ebene wurden damals schon untersagt, so habe ich es auch auf dem Schirm
Tabakprodukte wurden gleichauf mit Rauch-Produkten behandelt. Aber wir wissen ja, wer da die Fäden spinnt. Und Schadenminimierung ver/behindert. Die Raucherzahlen in den nordischen Staaten ist sehr klein, insbesondere bei der männlichen Bevölkerung. E-Zigs kommen bei den Frauen besser an. Etwas unverständlich, dass nach den Erfahrungen mit SNUS die E-Zigs auch dort übermaß eingeschränkt werden.

Nachtrag:
Auch damals wurden Gefahren durch SNUS heraufbeschworen.


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22.01.2018 12:37
#7 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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Zitat von heimchen im Beitrag #5
Doch war verboten, schon beim letzten Tabakerz.Gesetz: "Es ist verboten, Tabakerzeugnisse, die zu einem anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, gewerbsmäig in den Verkehr zu bringen.
" Und das war schon vor 10 Jahren so, EU-weit.



Naja wenn man es genau verstoßen auch Nik-Spray aus der Apotheke dagegen, und dürfen trotzdem im Handel sein.
Der Streit schwellt schon seit den 80er Jahren. Weil die Kautabake beim verschlucken auch heftige Reaktionen auslösen konnten. Dagegen musste man doch die Kinder schützen.
Ihr seht schon damals waren die Kinder gern beliebt um unliebsames zu verbannen. Dabei wissen die wenigsten, das die Snus insofern weniger schlimm sind, weil man sie kaum versehentlich verschlucken kann.

Ursache ist eigentlich ein großer Schwedischer Hersteller, der nicht einsehen will das seine Produkte nicht in UK verkauft werden dürfen.
Die Klage vor den Gerichten in UK wurde konsequenter Weise an die EU weiter gereicht. Das sich dann die NNA (New Nicotine Alliance) als Nebenkläger eingehängt hat ist für das Thema an sich positiv zu werten.


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22.01.2018 12:57
#8 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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Moderatorin
22.01.2018 13:22
avatar  Romilia
#9 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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und das lustige ist ja, das nicht kautabak generelle verboten wurde - klassischer kautabak ist nach vor erlaubt - sondern allein snus.


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22.01.2018 13:34
#10 RE: vapers.guru: Erstes Gerichtsverfahren gegen TPD
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Zitat von Romilia im Beitrag #9
und das lustige ist ja, das nicht kautabak generelle verboten wurde - klassischer kautabak ist nach vor erlaubt - sondern allein snus.

Na ist ja iwie logisch...
klassicher kautabak birgt wenigstens noch geringe gesundheitliche gefahren, aber snus, weil weniger bedenklich, geht deshalb ja mal gleich garnicht.

Zitat von TKK-Dampfer im Beitrag #7
...das die Snus insofern weniger schlimm sind, weil man sie kaum versehentlich verschlucken kann.


*ironie-modus on*
War und ist doch bekannt, daß alles, was nicht lebensverkürzend und gesundheitsschädigend ist bekämpft werden muß...

Und der schwedische hersteller ist ja wohl ganz alleine selber schuld ! Hätte der (wie alle anderen auch) brav seine lobbyisten mit dem schmiergeldköfferchen
nach brüssel geschickt dürfte der sicher heute auch noch sein snus-zeugs vertickern...
*ironie-modus off*

"Zum großen Bösen kamen die Menschen nie in einem Schritt, sondern mit vielen kleinen, von denen jeder zu klein schien für eine große Empörung.
Erst wird gesagt, dann wird getan."
Michael Köhlmeier (österr. Schriftsteller) am 4. Mai 2018 in seiner Rede vor dem Parlament

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