11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!

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23.10.2017 11:09
#176 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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"Unbefugte Inbetriebnahme" - da ist regelmässig zunächst die 5-Klick-Sperre zu überwinden. Das dürfte kinderleicht sein, insbesondere muss kind nicht einmal bis 5 zählen, sondern nur schnell genug klicken. Mit schnellen 6, 7 oder mehr Klicks sind die Teile ja auch aktiviert.

Allerdings reicht es meist nicht eine Dampfe nur zu aktivieren. Denn im nächsten Akt muss ich die Feuertaste drücken und gleichzeitig inhalieren. Ob dieser Schritt auch noch kleinkinderleicht ist? Ich glaube nicht.

Bei den hübschen Mini-Cigalikes wie etwa der my.erl fehlt diesbezüglich jede Sicherheitsmaßnahme. Keine Klicksperre und ein Feuerbutton muss auch nicht gedrückt werden. Einfaches Nachahmen, in den Mund stecken, halbwegs kräftig inhalieren, dampft.

Da ist das "unbefugte Öffnen" eine ganz andere Sache, an die man wohl bisher schlichtweg einfach nicht gedacht hat. Dabei liegt es auf der Hand: keiner hadert mit dem kindersicheren Verschlussmechanismus unserer Nachfüllbehälter. Die sind vom Volumen her gesetzlich auf 10ml limitiert. Das Tankvolumen ist, jedenfalls in D, nicht limitiert. Ein Kind, das also etwa einen vollen FeV dD aufschraubt, gelangt dann also an 20 ml (nikotinhaltiges) Liquid.

Die EU-Regulierung kann mich mal - free vaping!

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23.10.2017 11:18
#177 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von Volker Hett im Beitrag #175
Nachdem ich jetzt mehrere -mehr oder weniger witzige- Vorfälle im Zusammenhang mit dem Vermummungsverbot in Österreich gehört habe, mache ich mir nicht nur Gedanken was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, sondern auch was dann die Exekutive damit anfängt. Darf ich in Österreich noch mit Schal oder Halstuch Motorrad fahren? Nach Meinung der Polizei wohl erst bei Frost und Minustemperaturen :)


Nur kurz, da bisschen ot: Schal gegen die Kälte ist das eine. Es gibt für Radfahrer und Biker zudem auch Atemmasken gegen Luftschadstoffe. Da ist das Gesicht sozusagen auch weg. Moderne Atemmasken sind, weil es einfach besser aussieht, zudem eine Kombination aus Atemmaske und Schaltuch. Und nun? ;-)

In D ist seit kurzem die Vermummung im Kraftfahrzeug verboten. Dumm also, wenn im Winter die Heizung ausfällt...

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23.10.2017 11:28
avatar  LoQ
#178 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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LoQ

Und so werben dann die Konkurrenten am Markt:





Einzig der veröffentlichte Text von Innocigs macht es wert es sich anzuschauen. Um denen keine Klicks zu generieren(vorausgesetzt ich darf das hier):

Zitat
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aus Heinsberg hat heute unsere InnoCigs Ego AIO Pro-C bemängelt. Im Wesentlichen geht es darum, dass man das Gerät nicht für kindersicher hält, obwohl das §14 (3) Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) eine entsprechende Kindersicherheit fordert. Bisher ist keine andere Behörde mit so einem Vorwurf auf uns zugekommen. Die Ego AIO Pro-C ist von Joyetech produziert. Der Tank ist branchenüblich, wie bei allen anderen Importeuren oder Herstellern, durch einen Schraubverschluss gesichert. Kleinkinder können diesen Schraubverschluss nicht öffnen, denn es ist entsprechende Feinmotorik und Kraft erforderlich. Man benötigt beide Hände um den Tank zu öffnen ( die E-Zigarette muss festgehalten werden - mit der anderen muss der Schraubverschluss geöffnet werden). Kinder möchten es Erwachsene gerne gleichtun, so kann es natürlich vorkommen, dass Kinder die E-Zigarette benutzen wollen, wenn sich die E-Zigarette in Reichweite befindet und sie nicht unter Aufsicht sind. Die Ego AIO Pro-C verfügt deshalb über die branchenübliche Kindersicherung (5 mal schnelles Klicken der Feuertaste zum aktivieren). Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist nach §14(3) TabakerzG ermächtigt, technische Anforderungen unter anderem an die Kindersicherheit festzulegen, wenn das zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden erforderlich ist. Von dieser Möglichkeit hat das BMEL bisher keinen Gebrauch gemacht. Dabei dürfte es dem Ministerium mit nahezu Gewissheit bekannt sein, dass fast jedes in der EU gehandelte Gerät über einen entsprechenden Schraubverschluss verfügt. Ganz offensichtlich ist das BMEL also wie wir der Ansicht, dass die branchenübliche Kindersicherung (5 mal schnelles Klicken der Feuertaste) absolut ausreichend ist und § 14(3) TabakerzG keine darüber hinausreichende Sicherung verlangt. Besondere Vorkehrungen hätte das BMEL dann nämlich in die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) geschrieben, wie es das mit § 28a TabakerzV für den Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung schließlich auch getan hat. Die absolut üblichen Schraubsysteme waren unseres Wissens auch nie Thema im Verfahren für die erste Änderung der TabakerzV. Jede andere Einschätzung wäre auch absolut fernliegend. Weltweit gibt es nach unserer Kenntnis nicht einen einzigen Fall, bei dem ein Kind durch trinken des Tankinhaltes einer E-Zigarette zu Schaden gekommen ist. Trotzdem müssen E-Zigaretten, genauso wie das Glas Whisky oder Zigaretten, natürlich immer vor Kindern unzugänglich aufbewahrt werden. Das steht auf jeder unserer Verpackungen. Wir werden daher dafür sorgen, dass die im Raum stehende und nicht nur in unseren Augen absurde Verfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aus Heinsberg nicht unwidersprochen bleibt.

ebenda

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"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
"Nationalism is an infantile disease. It is the measles of mankind." - Albert Einstein


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23.10.2017 12:03
#179 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Moderatorin

Zitat von LoQ im Beitrag #178

Einzig der veröffentlichte Text von Innocigs macht es wert es sich anzuschauen. Um denen keine Klicks zu generieren(vorausgesetzt ich darf das hier):


Klar darfst Du, diese Stellungnahme wurde ja schon vor paar Seiten zitiert, ausserdem befindet sie sich ja auch unter dem VSI Video (im 1. Beitrag), ist also öffentlich

23.10.2017 12:14
#180 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Da wird mächtig Wind gemacht, wo eine Überprüfung durch Kinder selbst noch gar nicht stattgefunden hat.

Wenn es so ist, dass nur die Nutzung verwehrt bleiben darf, so ist ein 5x Klick gar nicht so einfach für Kinder, dazu gehört schon eine recht gute Koordination der Muskeln.

Ich gehe weiter davon aus, dass nicht von Heute auf Morgen eine Verordnung\Normung umgesetzt werden muss, da gibt es auch immer Übergangszeiten.
Und schon vorhandene Geräte werden auch nicht entsorgt werden müssen, die eh schon im Umlauf sind.

Was die 20ml Verdampfer anbelangt, da wäre eine gesicherte Verschraubung auch machbar, falls dies erforderlich ist.
Interessant ist für mich, dass Zigaretten\Alkohol bislang gut ohne spezielle Kindersicherung ausgestattet sein müssen. Da gibt es immer wieder Fälle, wo von einem Verzehr von Kindern berichtet wird (Unfallstatistik )

Übertriebener Sicherheitsanspruch bei EZigs? Es gibt für Kinder viele Gefahren, und nicht immer kann ein Unfall\Missbrauch verhindert werden. Aber sich ins Zeug legen, die Ezig sicherer als sicher zu machen, das scheint einige Gemüter wichtig zu sein. Weil- mir ist nicht bekannt, das ein Kind durch eine " Ezig " lebensgefährlich verletzt wurde. Die Menge dürfte wohl, wenn überhaupt, extrem gering ausfallen.

Aber das wird in der Gleichung nicht berücksichtigt. Und so wird etwas gestaltet, was gar nicht zwingend erscheint. Da gibt es sicher wichtigere Baustellen, wo Kinder einen Vorteil von haben können. Von Missbrauch und Gewalt Mal ganz abgesehen, können Gesetze das nicht verhindern.
Und da kommt die Fürsorge ins Spiel, unverzichtbar. Und wenn Erziehungsberechtigte nicht für das Wohl der Kinder eintreten, und dafür Verantwortlich zeigen, denn läuft etwas generell falsch.

Die Aio c wird mit oder ohne spezielle Verschlüsse diese Welt für Kinder nicht sicherer machen, dazu fehlt dem Geräte eine Sache, Nikotin in lebensbedrohlicher Menge.


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23.10.2017 12:33 (zuletzt bearbeitet: 23.10.2017 12:34)
avatar  schatti
#181 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Leicht Abwesend

Zitat von GrafDampf im Beitrag #176


Da ist das "unbefugte Öffnen" eine ganz andere Sache, an die man wohl bisher schlichtweg einfach nicht gedacht hat. Dabei liegt es auf der Hand: keiner hadert mit dem kindersicheren Verschlussmechanismus unserer Nachfüllbehälter. Die sind vom Volumen her gesetzlich auf 10ml limitiert. Das Tankvolumen ist, jedenfalls in D, nicht limitiert. Ein Kind, das also etwa einen vollen FeV dD aufschraubt, gelangt dann also an 20 ml (nikotinhaltiges) Liquid.




Ich möchte das hier nochmal aufgreifen,

Soweit ich mich noch erinnern kann steht in der EU-Tabakrichtlinie das Tanks und Kartuschen nur 2 ml haben dürfen.
Wenn ich nun davon ausgehe das die max Base die man kaufen kann 20mg pro ml sind habe ich also maximal 2ml mit max 20mg im Tank.
Wenn ich mich nun recht erinnere hat das keine bedrohlichen Auswirkungen auf Kinder wenn sie diesen leerschlecken (ich lasse mich gerne hier berichtigen falls es andere Ergebnisse gibt).
Meiner Ansicht nach ist auch hier keine Kindersicherung nötig.


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23.10.2017 12:42
#182 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Den Gedanken hatte ich auch schon.

Haken 1: das damit verbundene Risiko, dass auch bei uns faktisch bzw. auf kaltem Wege wiederbefüllbare Tanks plötzlich auf 2ml limitiert werden.

Haken 2: auch 2ml nikotinhaltiges Liquid sind wohl ebenfalls nicht wirklich "kleinkindergerecht".

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23.10.2017 12:49
#183 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von LoQ im Beitrag #178
Und so werben dann die Konkurrenten am Markt:





Schon seltsam das.

Der aio pro c wird ausdrücklich unter Benennung von Twisted, Joyetech und Innocigs gebasht.

Als Alternative wird die Grundversion des ego aio benannt. Kindersicherer Öffnungsmechanismus, aber jetzt fehlt jeder Hinweis, dass es sich dabei eigentlich auch um ein Joyetech/ Innocigs-Gerät handelt. So macht man sich Freunde ...

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23.10.2017 12:50 (zuletzt bearbeitet: 23.10.2017 12:55)
#184 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zur Ergänzung, es geht um die Aio pro c

Diese beinhaltet max 4ml Liquid, so dass 80mg Nikotin möglich sind. Eher etwas weniger, da nicht bis auf den letzten Tropfen der Tank leer geschlürft werden kann, dennoch

Kinder im Alter von 3 1\2 bis 4 1\2 Jahren bringen ca 15…17 KG auf die Waage.
Bei der angenommenen, toxischen\latent Menge von 5mg\kg wären das 75…85mg Nikotin, da 20mg\ml vorgegeben, die max Menge.
Dies bedeutet, dass ist an der Grenze dessen, was max zu verantworten wäre, ohne dass es besonderen Schutz bedarf. (Meine Meinung zur Menge )

Diese 5ml\kg wurde eh schon niedrig angesetzt. Ich betrachte es aus dieser Sicht als nicht zwingend erforderlich. In dieser Angelegenheit wäre mir eine Warnung ausreichend " gehört nicht in Kinderhände " und gut ist.

Weil, es erst gar nicht so weit kommen lassen ist für mich der mit Abstand bessere Weg.


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23.10.2017 20:23
#185 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von LoQ im Beitrag #178
Und so werben dann die Konkurrenten am Markt:





Was isn das für ein "Löffel" der das Video macht?
Im Einklang mit dem Behörden? JA! Man MUß den Verkauf stoppen... hätte er genausogut sagen können.
Ich glaube ich werd hier selten ausfällig, aber das ist ein Vollpfosten³!

Gruß
Tom

"Wahre Worte sind nicht immer schön, schöne Worte sind nicht immer wahr." (Laotse)


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23.10.2017 20:40
avatar  smoked
#186 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat
Was isn das für ein "Löffel" der das Video macht?


Keine Ahnung aber der hat bestimmt nix mit anonymen Anzeigen am Hut würde der nie machen

Aber im Ernst, das Verbot von einem Gerät bei einem anderen Händler als Werbung für den eigenen Laden zu benutzen ist ziemlich kurzsichtig und genau genommen auch saublöd, wenn die Händler nicht an einem Strang ziehen und sich untereinander bekabbeln wird der Kinder(sichere)garten bald komplett zugemacht.

Was gutes hat es ja, zumindest weiss ich jetzt wo ich definitiv nix bestelle

Wo ich jetzt eh schon OT poste, was zur Hölle ist denn eigentlich mit unseren Emotes passiert


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24.10.2017 01:15 (zuletzt bearbeitet: 24.10.2017 01:16)
avatar  LoQ
#187 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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LoQ

Zitat von smoked im Beitrag #186
[quote]

Was gutes hat es ja, zumindest weiss ich jetzt wo ich definitiv nix bestelle

Wo ich jetzt eh schon OT poste, was zur Hölle ist denn eigentlich mit unseren Emotes passiert
[keine Wiederholung dieses saublöden Emotes]


Das mit dem bestellen sehe ich ähnlich...... auch das mit den Emotes.....welche "Vollpfost*in" ist dafür verantwortlich???
Hoffe das dieser Mist nach Halloween wieder verschwunden ist....sonst gibt es ja auch Foren ohne solche Idiotien.....

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"Ich will nicht in einer Welt leben, in der alles, was ich sage, alles was ich mache, der Name jedes Gesprächspartners, jeder Ausdruck von Kreativität, Liebe oder Freundschaft aufgezeichnet wird." E.Snowden
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24.10.2017 01:29 (zuletzt bearbeitet: 24.10.2017 01:30)
#188 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #185


Was isn das für ein "Löffel" der das Video macht?
Im Einklang mit dem Behörden? JA! Man MUß den Verkauf stoppen... hätte er genausogut sagen können.
Ich glaube ich werd hier selten ausfällig, aber das ist ein Vollpfosten³!



Das Video beginnt der Sprecher mit den Worten "Liebe Geschäftspartner" und sagt dann das bei vielen E-Zigarettenhändler Unruhe herrscht. Die eGo AIO gehört zu den Dampfen die häufig auch in klassischen Zigarettenläden verkauft wird und da wird wohl am wenigsten Kompetenz in Sachen E-Zigarette vorhanden sein. Deshalb ist dort eine Information zu einem möglichen Verkaufsverebot der eGo AIO ohne pro wohl auch dringend gewünscht. Die Läden wollen halt wissen, ob sie demnächst ihre Vitrinen halb leer räumen müssen.
Dazu, dass er das Verkaufsverbot der AIO pro C gut findet sagt er nichts. Ich höre da wirklich nur raus, dass er Händler beruhig will, die die eGo AIO im Sortiment haben.

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Nun sieh Dir an, was Du mich hast anrichten lassen.

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25.10.2017 09:45
avatar  Dirk_B.
#189 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Zitat von Vapor^Tom im Beitrag #185
Zitat von LoQ im Beitrag #178
Und so werben dann die Konkurrenten am Markt:





Was isn das für ein "Löffel" der das Video macht?
Im Einklang mit dem Behörden? JA! Man MUß den Verkauf stoppen... hätte er genausogut sagen können.
Ich glaube ich werd hier selten ausfällig, aber das ist ein Vollpfosten³!



So wie der Tünnes in dem Video sehen "anonyme" Anrufer aus. So ein Schuss kann schnell mal nach hinten los gehen.


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22.01.2018 15:15 (zuletzt bearbeitet: 22.01.2018 15:17)
avatar  LoQ
#190 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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LoQ

Reaktion von InnoCigs: Rückrufaktion der AIO Pro C und Austausch der Verschlusskappe.... Zukünftig kindersicher von Beginn

nachlesbar: https://www.vapers.guru/2018/01/19/innoc...arette-zurueck/

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22.01.2018 19:21
#191 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Moderatorin

Und der Simon hat dazu auch noch was zu melden: ;)

31.01.2018 23:31
#192 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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Toller Bericht von Simon.
Als ich damals meine erste Schachtel Kippen aus dem Automaten gezogen habe (da war ich etwa 12/13 Jahre alt),da hat meine Mutter das gemerkt,weil ich nach Zigarettenrauch gestunken habe.Wenn heutzutage ein Teenager anfängt zu dampfen,dann merkt man das nichtmal.Dass die Liquids manchmal sehr verführerisch nach Bonbons riechen,und Kinder in Versuchung kommen,diese zu probieren bzw. runterzuschlucken,kann ich ja verstehen.Aber da sind letztendlich die Eltern gefragt,wie sie ihre Kinder aufklären,warum sie das dampfen,dass die nur für Erwachsene sind ,und wo sie ihre Dampfgeräte und Liquids aufbewahren.Jedes Kind kann doch eine Zigarette anzünden,wo ist bitteschön denn da die Kindersicherung?
Ich würde mir die AIO ProC erst gar nicht kaufen,weil man sie nicht ausspülen kann,ohne den Akku nass zu machen.Grundreinigung ? Ultraschallbad ? Pustekuchen !
Diese Geräte sollten eher aus Gründen der gesundheitlichen, hygienischen u. elektrischen Sicherheit vom Markt verschwinden,vom grausigen Geschmack mal abgesehen,den diese Wegwerfdampfe produziert.Wie kann man nur einen Verdampferkopf auf den Markt bringen,der nur nach einer Seite oben offen ist,und keinerlei Luftfluss um die Wicklung herum zulässt? Normalerweise muss eine Wicklung direkt von der Luft angeströmt werden,sonst kommt es zur Überhitzung,was gesundheitliche Folgen für den Anwender hat.Richtig guten Dampf bekommt man nur mit Coils,die mit Frischluft passend angestömt werden,nicht jedoch mit Dragoncoils,und für Einsteiger ist die kleine BF RBA erst recht nix.


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01.02.2018 00:02 (zuletzt bearbeitet: 01.02.2018 00:03)
avatar  LoQ
#193 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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LoQ

Zitat von Marten1170 im Beitrag #192

Ich würde mir die AIO ProC erst gar nicht kaufen,weil man sie nicht ausspülen kann,ohne den Akku nass zu machen.


Ich bin mir nicht sicher ob du die Pro C hast, oder jemals in der Hand hattest, denn da lässt sich der Akku entnehmen und der wird dann nicht nass....
Es gibt etliche "all in ones", die sich nur "vorsichtig" reinigen lassen, aber okay, wenn mensch so was nicht mag ist das ganz sicher ein "no-go". Meine habe ich schon häufig gereinigt und es ist nie etwas dabei passiert. Nur weil ich sie nicht bequem ins USB schmeissen kann heißt das nicht, dass mensch sie nicht säubern kann.
Die Coils sind ja auch in anderen Verdampfern verbaut worden und manche haben sehr lange in der Community ganz gute Noten bekommen. ;-)
Coils gibt es auch mehrere....

Anyway, ich mag meine Pro C nach wie vor und ich fürchte die Kindersicherung führt eher dazu, dass die Coil geflutet wird wie bei der Ur-AIO allzuoft passiert. Da haben sich die Menschen zu Recht über spruzzeln und Liquid im Mund beschwert.

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01.02.2018 01:57
#194 RE: 11.10.17 - VSI - Verkaufsverbot für die eGO AIO Pro C!
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ich meinte damit ,dass man den Tank nur mit einem Mikrofasertuch auswischen kann,weil sonst Wasser in das Gerät laufen könnte,sorry meine Ausdrucksweise war falsch.


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