18.05.16 - Bundesverfassungsgericht lehnt einstw. Anordnung gegen Teile des TabakerzG ab

20.05.2016 14:17
#1 18.05.16 - Bundesverfassungsgericht lehnt einstw. Anordnung gegen Teile des TabakerzG ab
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Moderatorin

Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes

http://www.bundesverfassungsgericht.de/S.../bvg16-026.html

20.05.2016 14:32
#2 RE: 18.05.16 - Bundesverfassungsgericht lehnt einstw. Anordnung gegen Teile des TabakerzG ab
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War eh klar.
Das kommt von der EU, sowas kann die deutsche Rechtsprechung nicht überstimmen.
Zumindest nicht, so lange es unseren Volksvera*schern in den Kram passt.
Ein Überschreiten aller Obergrenzen von Handelsbilanz-Überschüssen bei gleichzeitiger Unterdrückung der angedrohten Strafen dafür wird dagegen sogar begrüsst.


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20.05.2016 14:33
#3 RE: 18.05.16 - Bundesverfassungsgericht lehnt einstw. Anordnung gegen Teile des TabakerzG ab
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Im Text wird von "der Antragstellerin" gesprochen; weiß jemand, wer die Antragstellerin war?

Geschafft! Fast 7Jahre ohne Pyros

Kayfun V5 auf Pico 75W-> tolle Kombi ... und Dank HWV noch mehr...


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20.05.2016 14:55 (zuletzt bearbeitet: 20.05.2016 15:02)
#4 RE: 18.05.16 - Bundesverfassungsgericht lehnt einstw. Anordnung gegen Teile des TabakerzG ab
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Moin,
wenn jemand eine P… GmbH & Co. KG kennt
vertreten durch die W… GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführer,


Meine Vermutung aufgrund eines Artikels des Handelsblatts:
Philip Morris Geschäftsführung: Stacey Kennedy (Chairwoman / Vorsitzende)
Weitere währen hier Werner Biebl, Raphael Comisetti, Thorsten Scheib, Axel Schwenn, Jörg Waldeck.

MfG


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20.05.2016 15:14
#5 RE: 18.05.16 - Bundesverfassungsgericht lehnt einstw. Anordnung gegen Teile des TabakerzG ab
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Natürlich werden, müssen und sollen diese Schockbilder kommen, da kann die Zigarettenfirma garnüscht gegen machen. Das muss so.

Ansonsten würde wahrscheinlich Pannini mit Schadensersatzforderungen in 2stelligen Milliardenhöhe kommen wegen der schon lange angelaufenen Produktion der Sammelhefte für eben diese Schockbilder.

Ich will ja nicht die TPD-Heulsuse geben, aber sowas zeigt auch mal, wie erfolglos eine Klage der Dampfer wohl wäre, während so ein Tabakmufti vielleicht noch nicht mal auf die Prozesskosten achteln müsste. Klar, ist für die auch Geld, aber welches, das man mit der nächsten Preiserhöhung wieder drinnen hat.


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20.05.2016 16:27
#6 RE: 18.05.16 - Bundesverfassungsgericht lehnt einstw. Anordnung gegen Teile des TabakerzG ab
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Moderator a.D.

Wo bitte soll denn hier eine Grundrechtsverletzung vorliegen? Völlig zurecht abgelehnt. Man kann ja über denn Sinn der Bilder diskutieren, aber das BVG hat sicher besseres zu tun als sich mit solch einem Schwachsinn zu beschäftigen.


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20.05.2016 16:43
#7 RE: 18.05.16 - Bundesverfassungsgericht lehnt einstw. Anordnung gegen Teile des TabakerzG ab
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Zitat von Dampfhaegar im Beitrag #3
Im Text wird von "der Antragstellerin" gesprochen; weiß jemand, wer die Antragstellerin war?



Steht nicht drin, aber es ist deutlich, dass es ein Tabakunternehmen war.
Das, was abgeschmettert worden ist, bezieht sich auch nur darauf (Tabak / Pyros).


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