26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..

27.11.2015 17:26 (zuletzt bearbeitet: 27.11.2015 17:57)
#1 26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..
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Moderatorin

26.11.15 - DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2183 DER KOMMISSION vom 24.11.15 zur Festlegung eines Formats für die Meldung von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...ELEX:32015D2183

01.12.2015 11:24
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#2 RE: 26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..
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Punkt 4 ( Inhaltsstoffe ) finde ich sehr interessant, bzw. ich meine, es könnte sehr interessante Auswirkungen haben, von denen ich Teile schon jetzt erkenne.

ZITAT ( [http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015D2183 )

" Angabe, ob der Inhaltsstoff in unverdampfter Form auf eine bekannte Art toxisch ist oder karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische Eigenschaften aufweist "

Das wäre ja eine Angabe, die der Hersteller, Verkäufer, Importeur usw., macht.
Ich gehe auch davon aus, dass unsere Lieblings-Kardiologin dieses Meldedingens auch schon seit seinem Bestehen, kennt.

Diese Meldepflicht ist durchaus auch ein potentieller Sargnagel für sie selbst. Warum ?

Gut, sie ( und andere ANTZ ) behaupten aktuell ja Dinge - auch von Dampfen ohne Nikotin - bei denen sich uns die Haare sträuben. Solche Verallgemeinerungen, das Ezigaretten ja angeblich krebserregend wären, oder noch schlimmer als Tabakzigaretten.....ich glaube ich brauch nich Alles aufzählen, was an Falschbehauptungen so aufgeschlagen ist.
Mich hat es sehr gewundert, dass SIE in Ihrer "Stellungnahme" - in der Liste der Stoffe die sie sich noch verboten wünscht - auch PG und VG nennt und somit normales Liquid elimeniert sehen will. Sie weiss, dass das völliger Blödsinn ist, hat es aber trotzdem drin. Bedeutet SIE will es nicht haben. Aber warum will SIE es nicht haben ?
Ich denke ich weiss es.

In den meldepflichtigen Hinweisen - würde dann dort in der Aufzählung von toxischen, mutagenen, karzinogenen und reproduktionstoxischen Stoffen, PG und VG drinstehen oder die Lebensmittelaromen ?
Da reichen nämlich ihre blossen, nur zur Angstverbreitung gedachten Behauptungen, definitiv nicht mehr.
DESWEGEN will SIE PG, VG und AROMEN komplett weg haben, damit es über diese Stoffe keine erntshafte, wirklich wissentschaftliche und öffentliche Dikussion gibt !
Dort würde nämlich dann im großen Format verbreitet werden, und das "Schwarz auf Weiss", was für einen Blödsinn ( in dem Fall LÜGEN ), SIE lange Zeit verbreitet hat.
Ich stelle da einfach die Frage, ob eine Person, die wissentlich lügt, dazu geeignet ist, so wichtige und einflussreiche Positionen wie

- " Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle "

zu besetzen.


Nimmt man, wie SIE es sich wünscht, PG,VG und Aromen aus den Liquids heraus, dann eleminiert man nicht nur normales Liquid damit, sondern sie elemeniert damit auch ihre Angreifbarkeit und ihre Bloßstellung als Lügnerin. Damit sollte sich vielleicht TW + ihre Anwälte, nochmal beschäftigen und als Argument dazunehmen / vorbereiten.


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01.12.2015 11:34
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#3 RE: 26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..
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Ganz Nebenbei : LOL - diese Meldepflicht möchte ich mal - vollständig ausgefüllt natürlich - für eine simple Marlboro sehen. Aber das dürfte schwer sein, denn auf meiner SSD sind nur noch 68 Gigabyte Platz frei................................. .


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01.12.2015 11:57 (zuletzt bearbeitet: 01.12.2015 12:03)
#4 RE: 26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..
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Zitat
LOL - diese Meldepflicht möchte ich mal - vollständig ausgefüllt natürlich - für eine simple Marlboro sehen. Aber das dürfte schwer sein, denn auf meiner SSD sind nur noch 68 Gigabyte Platz frei................................. .



Schau mal: Zigaretten Inhaltsstoffe und such dir deine passende Marlboro aus, da steht jede Variante von Tabakerzeugnissen drin. gesamt 9961 Einträge derzeit. Bei Zigaretten gibts diese Liste schon lange. Von daher, sind z.b. in der Marlboro (Red) HP 19 unter anderem 11.8mg Glycerol, 9.04mg Triacetin, 0.543mg Titandioxid und 11.3mg lecker Zucker usw... in der Marlboro. Sogar der verwendete Klebstoff steht in der Liste.

Die Liste für E-Zigaretten wird wohl noch etwas ausführlicher sein, wenn ich das richtig interpretiere,

Informationen gesucht? Hier gibts das Lexikon: Dampfer Lexikon! Da gibts Informationen, z.b.
Welchen Akku für geregelten Akkuträger?


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01.12.2015 12:04 (zuletzt bearbeitet: 01.12.2015 12:06)
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#5 RE: 26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..
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Ich meinte nicht die ZUSATZstoffe IM Tabak, sondern ALLE Chemikalien die man inhaliert. Und da sind die Unterschiede signifikant, denn die Tabakzigarette ISST man nicht, man inhaliert den Rauch. Und da wäre die Liste an Chemikalien und Elementen n ticken länger als beim Dampf aus Aroma,PG und VG :)

http://www.chemie.de/lexikon/Tabakrauch.html


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01.12.2015 15:59
avatar  Frolic
#6 RE: 26.11.15 Amtsblatt EU - Durchführungsbeschluss der Kommission zur Festlegung eines Formats für die Meldung von e-Zigaretten..
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Die Deklaration der Zusatzstoffe wird verlangt, nicht der einzelnen Substanzen aus den Emissionen. Die Emissionen haben ihren eigenen Bereich und sind allgemeiner gefasst.
Die Deklarationspflicht ist für alle Produkte des Tabakerzeugnisgesetzes ziemlich erdrückend. Und nebenbei, auch hier ist die Deklarationspflicht für e-Zigaretten nicht schlimmer als für Tabakzigaretten. Nur etwas anders, weil der technische Teil dabei ist. Dafür entfällt für e-Zigaretten der Teil mit der Prioritätenliste.


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