08.09.15 - Videotalk VapingBastards mit einem (dampfenden) Rechtsanwalt zur TPD2

08.09.2015 14:48 (zuletzt bearbeitet: 08.09.2015 17:51)
#1 08.09.15 - Videotalk VapingBastards mit einem (dampfenden) Rechtsanwalt zur TPD2
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Moderatorin

https://www.youtube.com/watch?v=IFPvQkQOigQ

Hab mir das Video angeschaut und bissi Protokoll geführt zu den wichtigsten Punkten, was dieser RA aus seiner beruflichen Erfahrung zur TPD zu sagen hatte.
(bitte Tipp- und Grammatikfehler nicht beachten, habe quasi simultan mitgeschrieben)

Zitat
Die TPD 2 ist laut dem RA ein Instrumentarium zur Regelung des EU Binnenmarktes.
Bnnenmarkt zu erwartenden Einbussen der Tabaklobby, deshalb Einbindung der e-cigs.

Sind sämtliche Arzneimittelbelange auch drin.

Prof. Schwemer Gutachten: Art. 20 der TPD2 ist mit dem Primärrecht unvereinbar.
Gesundheitsschutz vs Binnenmarkt. Damit werden die Grundrechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentum, die ja in der EU (Charta) geregelt sind, zumindest für die e-cigs verletzt werden. Deshalb wird es auch möglich sein, die Rechtwidrigkeit der TPD2 feststellen zu lassen, gerichtlich.

Die gesamten Reglementierungen der Regulierung dienen einzig und allein, dem e-zig die Attraktivität zu nehmen. Also das Aus für die e-cigs. Weil eben all diese Aspekte gar nicht vernünftig umgesetzt werden können, ausser BigT

Deutschland ist zwar verpflichtet die EU-Norm umzusetzen, aber wie sie umgesetzt wird ist DE Sache und da kann man sich an der DE Verfassung orientieren. Demnach wäre z.B.eine Verschärfung in DE der Mindesantforderungen rechtswidrig, gegen das Verfassungsrecht der Händler klagen könnte.

Rechtsfolgen sind gar nicht definiert, dazu bedarf es ja eines Rechtsaktes in DE. Es wird also ein Schwebezustand sein. Die Situation ist so, im Falle eines rechtlichen Einwandes gegen TPD2, diese nicht zur Durchführung kommen kann.

Rechtschutzinteresse noch nicht vorhanden. Erst bei Umsetzung entsteht eine Belastung, erst dann kann überhaupt angefangen werden über die versch. Klagepunkte nachgedacht werden.

Die Behörden selbst haben keine Vorgaben. Es wird eine Vielzahl von Normen geben für die Gesetze. Arzneimittel wird es zur Sicherheit nicht mehr in DE. Was aber nicht heisst, dass es in anderen Ländern anders geregelt werden kann. Siehe UK.

Er glaubt die DE Regierung sollte die Rechtsprechung berücksichtigen, die Gefährlichkeit der e-cigs für NR oder Passivdampf muss nachgewiesen werden, ohne Nachweis, kein Normierung. Beispiel OVG.

Volksklage geht nur Hessen od. Bayern geht, in anderen Bundesländern geht nur vor Gericht. (wobei nur Hessen und Bayern abstimmen können).

Das Verfassungsgericht wird bestimmt eine genauere Überprüfung machen.

Maulkorb: Einzig und alleine die Absicht die e-cig vom Markt zu schaffen, nichts Anderes. Unattraktiv zu machen. Seiner Meinung nach verfassungswidrig.

Ein milderes Mittel wäre Steuern auf e-cigs, damit der Binnenmarkt (worum es seiner Meinung nach bei der ganzen TPD geht) wieder ausgeglichen ist.

Wenn es wirklich so ist (Binnenmarktregulierung) ist der Maulkorb für „private“ Äusserungen natürlich ein Eingriff in unsere persönliche Meinungsfreiheit.

In erster Linie kann nur ein Hersteller klagen, denn er fühlt sich in seiner Tätigkeit als Hersteller beeinträchtigt. = Einfallstor für die ganze TPD2.

Was folgen könnte auf eine evtl. Rausnehmen aus der TPD, würde es evtl. auch eine neue Regulierung ganz speziell auf elektronische Nikotinvernebler geben.

Kostenfrage: Normenkontrollklage - gar nichts. Erkennendes Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass Norm nicht zulässig ist. Das Gericht macht ein Vorlagebeschluss, in Eigenregie durch die Regierung selbst.

Die einfachere Variante ist die erste, wo der Hersteller klagt wegen der Beschränkungen.

Es geht nur um die Deckelung der anwätlichen Kosten.


16.09.2015 17:35
avatar  Sabine
#2 RE: 08.09.15 - Videotalk VapingBastards mit einem (dampfenden) Rechtsanwalt zur TPD2
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nun, das deckt sich mit meinen Erwartungen

Gesetz - Klagemöglichkeiten - Ergebnis: wird dauern

persönlich gehe ich davon aus, dass es zu den übelst denkbaren Regulierungen kommen wird.
Bei den ganzen Problemen, die es momentan in D hat, wird sich niemand besonders für die Dampfe interessieren und für sie eintreten und die ANTZ hat freie Fahrt.


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17.09.2015 15:15
avatar  Mus
#3 RE: 08.09.15 - Videotalk VapingBastards mit einem (dampfenden) Rechtsanwalt zur TPD2
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Mus

Danke für die Zusammenfassung Heimchen, da ist wirklich alles enthalten.
Auf das Volksbegehren in Bayern und Hessen würde ich mich nicht verlassen, da wir nicht einmal 10% der nötigen Stimmen erreichen würden. Außerdem bringt es einem Hamburger oder Berliner garnichts was in Bayern oder Hessen abgestimmt wird.
Wenn ich mir die letzten Kommentare auf youtube zu dem Film durch lese, dann würde uns ja diese Möglichkeit garnicht erst zur Verfügung stehen.

Finde es aber super von Andreas dem Rechtsanwalt, dass er sich 'geoutet' hat und Rede und Antwort gestanden ist und dass die Hamburger ihm die Plattform geboten haben.


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